1 Aus Europa für Brandenburg und Berlin w Infos zur ELER – Förderung in Berlin Aktualisiert zur ELER-Jahrestagung 29.06.2015 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Aus Europa für Brandenburg und Berlin Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014 (im Text Rot dargestellt) Investitionen in materielle Vermögenswerte und in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten Gemäß Art. 17 und 19 der ELER VO Einzelbetriebliche Investitionsförderung und Maßnahmen der Diversifizierung (gemäß EBI-Richtlinie; veröffentlicht im Netz unter www.eler.brandenburg.de; 1. Antragstermin 31.05.2015) 2 Aus Europa für Brandenburg und Berlin Dorfentwicklung und -erneuerung Keine Förderung mit ELER-Mitteln mehr in Berlin Umschichtung der veranschlagten ELER-Mittel ILE-Richtlinie außer Kraft, dafür soll Förderung nach Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) erfolgen; Modalitäten der Förderung noch nicht vollständig geklärt Entwurf der Richtlinie „Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Berlin“ am 12.05.2015 vorgelegt Förderung der Dorferneuerung / -entwicklung, Förderung der öffentlichen Freizeit- und Tourismusinfrastruktur Förderung kleiner Infrastrukturen 3 Aus Europa für Brandenburg und Berlin Erhaltung des natürlichen Erbes Gemäß Art. 20 der ELER VO Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes Förderung nicht mehr im Rahmen der ILE-Richtlinie, sondern über neue Richtlinie „Förderung des natürlichen Erbes…“ (für Brandenburg und Berlin) Aufstockung der veranschlagten Mittel Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern Gemäß Art. 21 in Verbindung mit Art. 24 und 25 der ELER VO Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes von Waldökosystemen; hier Maßnahmen zum Waldumbau und zur Waldbrandvorbeugung 4 Aus Europa für Brandenburg und Berlin Agrar- , Umwelt- und Klimamaßnahmen Gemäß Art. 28 der ELER VO Zahlungen für Agrar- umwelt- und Klimaverpflichtungen je ha LF (strikte Eingrenzung auf Maßnahmen in bestimmten Gebietskulissen unter Beachtung der Kontrollfähigkeit) Ökologischer Landbau Gemäß Art. 29 der ELER VO Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus KULAP-Richtlinie bereits in Kraft gesetzt; Beantragung im November 2014 erfolgt; Aufstockung der veranschlagten Mittel 5 Aus Europa für Brandenburg und Berlin 6 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und für benachteiligte Gebiete Gemäß Art. 30 - 32 der ELER VO Zahlung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und für Natura 2000-Flächen Richtlinie AGZ für 2015 liegt vor: • Wegfall des bisherigen Mindestviehbesatzes sowie des Höchstbetrages je Zuwendungsempfänger (damit entfällt auch der Nachweis betriebsnotwendiger AK) • einheitlicher Fördersatz in Höhe von 25 Euro je Hektar Ackerland bzw. Grünland ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha (Achtung Bagatellgrenze: 250 Euro) • Zuwendungsempfänger: aktiver Betriebsinhaber im Sinne Artikel 9 der VO (EU) Nr. 1307/2013 • Förderung wie bisher ausschließlich für Zuwendungsempfänger mit Betriebssitz in Brandenburg bzw. Berlin und ausschließlich für Flächen in diesen beiden Ländern • Ökologische Vorrangflächen erhalten in der Regel keine AGZ (ausgenommen CCLandschaftselement und stickstoffbindende Pflanzen als Hauptkultur) • Förderprogramm hat neu die Nr. 3315 Aufstockung der veranschlagten Mittel Aus Europa für Brandenburg und Berlin Zusammenarbeit Gemäß Art. 35 der ELER VO Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ Einzige Möglichkeit einer Länderübergreifenden Zusammenarbeit von (landwirtschaftlichen) Unternehmen Berlins und Brandenburg mit Einrichtungen der Wissenschaft, Forschung und Lehre beider Länder 7 Aus Europa für Brandenburg und Berlin Besondere Hinweise • Abstimmung zwischen den Verwaltungsstellen Berlins und Brandenburgs im Bereich Dorferneuerung/ -entwicklung • Informationsveranstaltung für und in Berlin für den Herbst 2015 geplant 8 Aus Europa für Brandenburg und Berlin Kontaktdaten für Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Agrarpolitik, Frau Andrea Zerbin; Tel.: 030-9013-2759; e-mail: [email protected]) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I E (Naturschutz, Landschaftsplanung und Forstwesen, Frau Ingrid Cloos-Baier; 030-9025-1640; e-mail: [email protected]) 9 Aus Europa für Brandenburg und Berlin Andrea Zerbin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Agrarpolitik, Tel.: 030-9013-2759; e-mail: [email protected]) 10