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Aus Europa für
Brandenburg und Berlin
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Infos zur ELER – Förderung in
Berlin
Aktualisiert zur ELER-Jahrestagung
29.06.2015
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des
ländlichen Raums
Aus Europa für
Brandenburg und Berlin
Veränderungen seit Programmeinreichung
07/2014 (im Text Rot dargestellt)
Investitionen in materielle Vermögenswerte und in
nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten
Gemäß Art. 17 und 19 der ELER VO
Einzelbetriebliche Investitionsförderung und Maßnahmen der Diversifizierung (gemäß
EBI-Richtlinie; veröffentlicht im Netz unter www.eler.brandenburg.de; 1. Antragstermin
31.05.2015)
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Aus Europa für
Brandenburg und Berlin
Dorfentwicklung und -erneuerung
Keine Förderung mit ELER-Mitteln mehr in Berlin
Umschichtung der veranschlagten ELER-Mittel
ILE-Richtlinie außer Kraft, dafür soll Förderung nach Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutz“ (GAK) erfolgen;
Modalitäten der Förderung noch nicht vollständig geklärt
Entwurf der Richtlinie „Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Berlin“ am
12.05.2015 vorgelegt
Förderung der Dorferneuerung / -entwicklung,
Förderung der öffentlichen Freizeit- und Tourismusinfrastruktur
Förderung kleiner Infrastrukturen
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Brandenburg und Berlin
Erhaltung des natürlichen Erbes
Gemäß Art. 20 der ELER VO
Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes
Förderung nicht mehr im Rahmen der ILE-Richtlinie, sondern über neue Richtlinie
„Förderung des natürlichen Erbes…“ (für Brandenburg und Berlin)
Aufstockung der veranschlagten Mittel
Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und
Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern
Gemäß Art. 21 in Verbindung mit Art. 24 und 25 der ELER VO
Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes von
Waldökosystemen;
hier Maßnahmen zum Waldumbau und zur Waldbrandvorbeugung
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Agrar- , Umwelt- und Klimamaßnahmen
Gemäß Art. 28 der ELER VO
Zahlungen für Agrar- umwelt- und Klimaverpflichtungen je ha LF (strikte Eingrenzung
auf Maßnahmen in bestimmten Gebietskulissen unter Beachtung der Kontrollfähigkeit)
Ökologischer Landbau
Gemäß Art. 29 der ELER VO
Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus
KULAP-Richtlinie bereits in Kraft gesetzt; Beantragung im November 2014 erfolgt;
Aufstockung der veranschlagten Mittel
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Aus Europa für
Brandenburg und Berlin
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Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und für benachteiligte Gebiete
Gemäß Art. 30 - 32 der ELER VO
Zahlung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und für Natura 2000-Flächen
Richtlinie AGZ für 2015 liegt vor:
• Wegfall des bisherigen Mindestviehbesatzes sowie des Höchstbetrages je
Zuwendungsempfänger (damit entfällt auch der Nachweis betriebsnotwendiger AK)
• einheitlicher Fördersatz in Höhe von 25 Euro je Hektar Ackerland bzw. Grünland ab einer
Mindestschlaggröße von 0,3 ha (Achtung Bagatellgrenze: 250 Euro)
• Zuwendungsempfänger: aktiver Betriebsinhaber im Sinne Artikel 9 der VO (EU) Nr. 1307/2013
• Förderung wie bisher ausschließlich für Zuwendungsempfänger mit Betriebssitz in Brandenburg
bzw. Berlin und ausschließlich für Flächen in diesen beiden Ländern
• Ökologische Vorrangflächen erhalten in der Regel keine AGZ (ausgenommen CCLandschaftselement und stickstoffbindende Pflanzen als Hauptkultur)
• Förderprogramm hat neu die Nr. 3315
Aufstockung der veranschlagten Mittel
Aus Europa für
Brandenburg und Berlin
Zusammenarbeit
Gemäß Art. 35 der ELER VO
Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und
Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“
Einzige Möglichkeit einer Länderübergreifenden Zusammenarbeit von
(landwirtschaftlichen) Unternehmen Berlins und Brandenburg mit Einrichtungen der
Wissenschaft, Forschung und Lehre beider Länder
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Aus Europa für
Brandenburg und Berlin
Besondere Hinweise
• Abstimmung zwischen den Verwaltungsstellen Berlins und Brandenburgs im
Bereich Dorferneuerung/ -entwicklung
• Informationsveranstaltung für und in Berlin für den Herbst 2015 geplant
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Brandenburg und Berlin
Kontaktdaten für Berlin
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher
Verbraucherschutz und Agrarpolitik, Frau Andrea Zerbin; Tel.: 030-9013-2759;
e-mail: [email protected])
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I E (Naturschutz,
Landschaftsplanung und Forstwesen, Frau Ingrid Cloos-Baier; 030-9025-1640;
e-mail: [email protected])
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Aus Europa für
Brandenburg und Berlin
Andrea Zerbin
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
und Agrarpolitik, Tel.: 030-9013-2759; e-mail: [email protected])
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