Infos zur Oberstufe - für den 11. Jahrgang (die "Einführungsphase)

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Ernst-Reuter-Schule 1
Oberstufengymnasium
der Stadt Frankfurt am Main
Informationen zur Oberstufe
(gültig ab der Einführungsphase 2013/14)
ERS 1, Pk, XI / 13
Anlass der Präsentation
 Information über die gymnasiale
Oberstufe für Schülerinnen und
Schüler
2
Rechtsgrundlage
 OAVO (=Oberstufen- und
Abiturverordnung...) vom 4.4.13
3
Hinweis
 In dieser Präsentation wird oft von der
Jahrgangsstufe 11 gesprochen, weil sie
dies für den allergrößten Teil unserer
Schülerinnen und Schüler auch ist. Korrekt
wäre die Bezeichnung „Einführungsphase“.
 Analog dazu entsprechen die als
Jahrgangsstufen 12 und 13 bezeichneten
Jahre der „Qualifikationsphase“.
4
Aufbau der Präsentation
 Grundsätzliches
 Einführungsphase:
Klassenunterricht, Kurse,
Leistungs-Orientierungs-Kurse
 Qualifikationsphase
(Jahrgangsstufen 12 und 13)
Leistungs- und Grundkurse
 Fächerwahlen zur Qualifikationsphase
 Abitur
5
Aufgabenfelder (1)
 AF I (sprachlich-literarisch-künstlerisch)









Deutsch (+PeP)
Englisch
Französisch
Italienisch
Spanisch
Latein
Kunst
Musik
Darstellendes Spiel
 AF II (gesellschaftswissenschaftlich)






Politik & Wirtschaft
Geschichte
kath. u. ev. Religion
Ethik
Wirtschaftswissenschaften
Erdkunde
6
Aufgabenfelder (2)
 AF III (mathematischnaturwissenschaftlich)





 Sport
Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Informatik
7
Bewertung in Punkten
Notenpunkte
Note
15
14
13
1
12
11
10
2
09
08
07
3
06
05
04
4
03
02
01
5
00
6
8
Verweildauer
 Der Besuch der Oberstufe dauert in der
Regel drei, höchstens vier Jahre.
 Die Mindestbesuchsdauer beträgt 2 Jahre
(direkte Versetzung von 10(9) nach Q1
oder von E1 nach Q2 als Ausnahmen).
 Ein Auslandsaufenthalt von mindestens
einem halben Jahr wird auf die
Verweildauer NICHT angerechnet.
9
Die Einführungsphase
 Hinführung zur Arbeitsweise in der
Oberstufe
 Ausgleich der unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen
 Vorbereitung der Entscheidung für
eigene Schwerpunktsetzung - z.B. in
den LOKs
10
Einführungsphase Pflichtfächer 1
(*=im Klassenverband)
 Deutsch
 Fremdsprache ab 5 oder 7
 weitere Fremdsprache
(Franz., Latein, Span., Ital.)
 Kunst / Musik / Darst. Spiel
 PeP
 Politik und Wirtschaft
 Geschichte
 Religion / Ethik
(3)*
(3)(*)
(3/4)
(2)
(4/3)*
(2)*
(2)*
(2)
11
Einführungsphase Pflichtfächer 2




Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
(4)*
(2)*
(2)*
(2)*
 Sport
(2) */-
 Tutorstunde
(1)*
*) bedeutet: im Klassenverband
12
Einführungsphase - zusätzliche
freiwillige Fächer:
 eine weitere (neue) Fremdsprache
Spanisch , Italienisch
(3/4)
 Erdkunde
(2)
 Wirtschaftwissenschaften
(2)
 Informatik
(2)
13
Zahl der Unterrichtsstunden
 In der Einführungsphase müssen es 34
Wochenstunden (verpflichtender)
Unterricht sein. Das ist von der
Organisation her so garantiert und muss
nicht überprüft werden.
 In der Qualifikationsphase soll den SuS
„Gelegenheit gegeben werden“, insgesamt
66 Wochenstunden zu besuchen.
14
Einführungsphase Zusatzstunden
 Erstes Halbjahr: 4 Stunden PeP,
zweites Halbjahr: 3 Stunden
 Zwei Orientierungskurse (spätere
Leistungskurse) erhalten zusätzlich im
2. Halbjahr je 1 Stunde
15
Fremdsprachen
 Zwei Fremdsprachen sind in der Stufe 11
verpflichtend.
 Eine Fremdsprache aus der Mittelstufe (ab 5 oder
ab 7) muss weitergeführt werden.
 Wer in der Mittelstufe nur eine Fremdsprache
belegt hat, muss von Stufe 11 bis 13 eine neue
Fremdsprache belegen und die Kurse aus 13
einbringen. An der ERS 1: Spanisch oder
Italienisch, sind auch als Prüfungsfach möglich.
 In der Qualifikationsphase (12/13) wird
mindestens eine fortgeführte Fremdsprache
beibehalten (=„verpflichtende FS“).
16
Fremdsprachen: besondere
Bedingungen
 Wurde die zweite Fremdsprache nur in den
letzten beiden Jahren der Mittelstufe besucht,
MUSS sie in der Einführungsphase weitergeführt
werden.
 Wurde eine Fremdsprache (die „erste“ oder
„zweite“) von 5 oder 7(6) bis 10(9) besucht,
und wird sie dann abgegeben, (und ist sonst
keine 2. Fremdsprache belegt,) muss eine neue
Fremdsprache begonnen werden, die dann auch
bis zum Abitur belegt, aber nicht angerechnet
werden muss.
17
Leistungsnachweise - E
 In der Einführungsphase sind in jedem
Schulhalbjahr folgende Leistungsnachweise
anzufertigen:
1. in Deutsch, in jeder Fremdsprache und in
Mathematik je zwei Klausuren,
2. in den übrigen Fächern je eine Klausur bzw.
im Fach Sport eine besondere Fachprüfung,
wobei der theoretische Anteil mit mindestens
25% gewichtet wird.
18
Zulassung zur Qualifikationsphase
 in allen verbindlichen Fächern mindestens
05 Punkte
 höchstens 2 verbindliche Fächer
mit 01 - 04 Punkten (mit Ausgleich durch
andere verbindliche Fächer);
darunter nur ein Fach aus der Gruppe
Deutsch / Fremdsprachen / Mathematik
19
Zulassungsbedingungen
zur Qualifikationsphase (1)
Höchstens zwei verbindliche
Fächer, davon nur eines der Fächer
Deutsch, Fremdsprache, Mathematik
(HF) mit 01 bis 04 Punkten und kein
verbindliches Fach mit 00 Punkten
Alle verbindlichen
Fächer mit
mindestens 05
Punkten
Ausgleich:
Ein HF durch 1x10 oder 2 x 07 in HF
pro VF durch 1x10 oder 2x 07 in VF
bei max. 2 VF (siehe oben)
ZULASSUNG
20
Zulassungsbedingungen zur
Qualifikationsphase (2)
drei oder mehr
verbindliche
Fächer
Zwei
„Hauptfächer“
mit weniger als
05 Punkten
Keine
Ausgleichsmöglichkeiten
bei zwei verb.
Fächern mit
weniger als 05
Punkten
Ein
verbindliches
Fach mit
00
Punkten
KEINE ZULASSUNG
21
Zulassungsbedingungen zur
Qualifikationsphase (3)
 Die Zulassungskonferenz kann in begründeten
Fällen bei einer/m SchülerIn, die/der die
Bedingungen nicht erfüllt, zu der Auffassung
gelangen, dass sie/er dennoch erfolgreich in der
Qualifikationsphase mitarbeiten kann. Für einen
solchen Beschluss müssen besondere Gründe
vorliegen, Leistungsfähigkeit und der
Leistungswille müssen klar zu erkennen sein.
Weiterhin ist für einen solchen Beschluss eine
Zweidrittelmehrheit nötig.
22
Wiederholung der Einführungsphase
 Wer von der Lehrerkonferenz nicht zur Qualifikationsphase
zugelassen wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.
Wer auch nach dieser Wiederholung die Zulassung nicht schafft,
muss die gymnasiale Oberstufe verlassen.
 Wer bereits die Jahrgangsstufe 10 wiederholt hat, weil er nicht
nach Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde,
darf die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholen.
 Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist auf
schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten oder des
volljährigen Schülers bzw. der Schülerin möglich (falls nicht schon
wiederholt wird!). Über die Zulassung zur Qualifikationsphase wird
dann aufgrund der Ergebnisse des Wiederholungsjahrs neu
entschieden.
23
Leistungskurse in der
Qualifikationsphase
 Ein Leistungskurs muss an der ERS1 aus der
Gruppe Englisch, Französisch, Spanisch,
Mathematik, Biologie, Chemie oder Physik
sein.
 Der andere Leistungskurs kann sein:
eines der obigen Fächer sowie Deutsch,
Kunst, Politik und Wirtschaft, Geschichte,
Informatik
24
Kurswahlen
 Die Kurse des nächsten Schuljahres werden
etwa im Mai gewählt.
 Die Wahlen sind verbindlich; es werden oft
Zweit- oder sogar Drittwünsche abgefragt.
 Ein Fach kann nur dann als Leistungskurs belegt
werden, wenn es während der gesamten
Einführungsphase besucht und mit mindesten
fünf Punkten abgeschlossen wurde (oder
gleichartige Kenntnisse nachgewiesen wurden).
25
Qualifikationsphase
Verbindliche Fächer (1)
Stunden




Deutsch
4
Fremdsprache
3
(2.Fremdspr.ab11:4
Ku / Mu / DaSp 2
Anzahl der Kurse
4
4
4)
2
26
Qualifikationsphase
Verbindliche Fächer (2)
Stunden Anzahl der Kurse
 Politik und Wirtschaft
 Geschichte
 Religion / Ethik
3
3
3
2
4
4
27
Qualifikationsphase
Verbindliche Fächer (3)
Stunden Anzahl der Kurse
 Mathematik
 1. Naturwissenschaft
 Sport
4
4
3
4
2 bzw. 3 4
 2. Fremdsprache
 2. Naturwissenschaft
 Informatik
3 bzw. 4 2
28
Qualifikationsphase Belegpflicht kompakt










Deutsch
eine Fremdsprache sowie die zweite, falls „Pflicht ab 11“
zwei Halbjahre Kunst / Musik / Darstellendes Spiel
Politik & Wirtschaft in Q1/2
Geschichte
Religion / Ethik
Mathematik
eine Naturwissenschaft
Sport
eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder
Informatik in Q1/2
29
Qualifikationsphase Einbringungspflicht (Kurse)
 2 Leistungsfächer (je 5-stündig)
mit jeweils 4 Halbjahreskursen
8
 24 Grundkurse
verteilt auf 4 Halbjahre
24
 Gesamtzahl einzubringender
Halbjahreskurse
32
30
Zusatzhinweise (1)
 Die Belegverpflichtungen müssen in zeitlich und inhaltlich
aufeinanderfolgenden Kursen erfüllt werden.
 Kein belegpflichtiger Kurs darf mit null Punkten
abgeschlossen werden.
 Es können maximal drei Sportkurse in die
Gesamtqualifikation eingebracht werden (Ausnahme:
Sport als 4. oder 5. Prüfungsfach). Die Kurse müssen sich
in Inhalten und Anforderungen der
Leistungsüberprüfungen unterscheiden.
31
Zusatzhinweise (2)
 Zweite Pflichtfremdsprache ab 11: angerechnet werden
müssen (mindestens) die Kurse aus Q3 und Q4.
 Die Anrechnung von Kursen aus einer (freiwilligen)
Fremdsprache ab 11 ist nur unter der Voraussetzung
möglich, dass mindestens ein Kurs aus Q3/4 in die
Wertung eingebracht wird.
 Pro Fach können maximal 4 Kurse angerechnet werden;
themen- oder inhaltsgleiche Kurse dürfen einmal
wiederholt werden, angerechnet wird aber dann das
Ergebnis des Wiederholungskurses. (Dies gilt auch für
Sportkurse!!)
32
Zusatzhinweise (3)
 Wenn in Kunst, Musik, Darstellendem Spiel oder Politik
& Wirtschaft Kurse über die Mindestverpflichtung hinaus
besucht wurden, können die beiden anrechnungspflichtigen Kurse aus allen besuchten Kursen gewählt
werden.
 Im AF II müssen 6 Kurse angerechnet werden, darunter
2 Kurse aus Politik & Wirtschaft sowie die beiden
Geschichtskurse aus den Halbjahren Q3 und Q4.
33
Zusatzhinweise (4)
 Wer Religionslehre als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse
in der Einführungs- und der Qualifikationsphase in
derselben – in der Regel seiner – Religionslehre bzw.
Konfession besucht haben. Lässt das Kursangebot der
Schule diese Wahl nicht zu, können bis zu zwei Kurse einer
anderen Konfession angerechnet werden. Die Gründe für
Abweichungen sind in den Prüfungsunterlagen der Schule
festzuhalten.
 Zusätzlich zur Fremdsprache und einer Naturwissenschaft
müssen 2 Kurse aus einer zweiten Fremdsprache, einer
zweiten Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht
werden.
34
Zusatzhinweise 5
 Wenn Sport Abiturfach sein soll, müssen in der
gesamten Qualifikationsphase dreistündige Sportkurse
besucht werden. Achtung: Eine Befreiung vom
praktischen Teil des Sportunterrichts auch in nur einem
Halbjahr schließt die Teilnahme am Sportabitur aus –
ggf. muss ein Ersatzfach gewählt werden!
 Fand ein Auslandsaufenthalt von mindestens
halbjähriger Dauer während der Qualifikationsphase
statt, so können auf Antrag Leistungen der Pflichtfächer
aus der Einführungsphase bei der Gesamtqualifikation
angerechnet werden.
35
Fehlerindices (1a)
 Rechtschreibfehler und Verstöße gegen die
Grammatik-regeln führen in Klausuren zu
Punktabzügen:

Fehlerzahl x 100
Fehlerindex
=
----------------------Zahl der Wörter
 Deutsch und übrige Fächer
Fach \ Punkteabzug:
1
2
3
4
Deutsch (bei Index:) 2,0 4,0 6,0 8,0
übrige Fächer (bei:) 3,0 6,0 36
Fehlerindices (1b)
 In den Fällen, in denen der geforderte sprachliche Anteil
der Arbeit weniger als die Hälfte beträgt, wird der Abzug
folgendermaßen ermittelt:
 Man ermittelt den tatsächlichen prozentualen sprachlichen
Anteil der Aufgabe und
- ab dem Fehlerindex 3 werden 5 % der Rohpunkte dieses
Anteils,
- ab dem Fehlerindex 6 werden 10 % der Rohpunkte
dieses Anteils
zum Abzug gebracht.
37
Fehlerindices (2)

Für die Fremdsprachen werden die Fehlerindices anders berechnet und gehen zu
einem gewissen Prozentsatz in die Gesamtnote ein:






Fach / Punkte
Englisch (LK)
Englisch (GK)
Frz./Sp. (LK)
Fr./It./Sp.(GK)
Latein
15
0,7
0,9
1,0
1,5
1,0
14
1,0
1,3
1,5
2,0
2,0
13
1,3
1,7
2,0
2,5
3,0
12
1,6
2,1
2,5
3,0
4,0
11
1,9
2,5
3,0
3,5
5,0
10
2,3
2,9
3,5
4,0
6,0
9
2,6
3,3
4,0
4,6
7,0
8
2,9
3,7
4,5
5,2
8,0
7
3,2
4,1
5,0
5,8
9,0
6
3,5
4,5
5,5
6,4
9,5
5
3,8
4,9
6,0
7,0
10
4
4,1
5,3
6,5
7,6
11
3
4,4
5,7
7,0
8,2
13
2
4,7
6,1
7,5
8,8
14
1
0
5,0 > 5.0
6,5 > 6,5
8,0 > 8,0
9,4 > 9,4
16 >16
38
Umrechnung von Prozentwerten
in Notenpunkte
 Folgende Tabelle gilt von 11 bis 13, falls
Rohpunkte in Noten umgerechnet werden:
 Notenpunkte 15
ab Prozent: 96
14
91
13
86
12
81
11
76
10
71
9
66
 8
61
5
46
4
41
3
34
2
27
1
20
0
< 20
7
56
6
51
39
Prüfungsfächer im Abitur
Unter den Prüfungsfächern müssen sich
befinden:
 Deutsch
 Mathematik
 Eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft
oder Informatik
 Diese Verpflichtungen können auch über eine
Präsentation, nicht aber über eine besondere
Lernleistung erfüllt werden!
40
Abitur - Termine (1)
 Meldung zur Prüfung: am Anfang von Q4
mit Angabe aller Prüfungsfächer
 Schriftliches Abitur: in den Wochen vor
den Osterferien (bisher)
 Unterrichtsende: zweite Woche im Mai
 Mündliches Abitur: im Juni
41
Abitur-Termine (2): Sonderfälle
 Präsentationsprüfungen und Kolloquien zu einer
besonderen Lernleistung und fachpraktische
Prüfungen können bereits vor den mündlichen
Prüfungen durchgeführt werden, jedoch nicht
vor dem Ende der Kursphase.
 Prüfungen in Mannschaftssportarten und
Prüfungen im Fach Darstellendes Spiel, für die
ein Ensemble benötigt wird, können bereits in
den letzten beiden Wochen der Kursphase
durchgeführt werden.
42
Abitur - Termine (3) - Beratungstag
 Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen
werden spätestens 5 Unterrichtstage vor dem
mündlichen Abitur (am „Beratungstag“) bekannt
gegeben. Hier erfährt man auch, ob man eine
zusätzliche mündliche Prüfung machen muss.
Nun wählt man endgültig die Noten aus, die in
die Abiturberechnung eingehen und wird zum
(mündlichen) Abitur zugelassen. Hier kann man
sich auch für freiwillige (mündliche)
Zusatzprüfungen melden.
43
Abitur-Termine (4) - Abiturzeugnis
 Das Abiturzeugnis erhält man spätestens
am 30. Juni.
44
Abitur - Prüfungsfächer
 Alle Prüfungsfächer müssen seit der Stufe
11 durchgehend belegt sein.
 Es wird in 5 Fächern geprüft
45
Abiturprüfungen
 Schriftlich (1 und 2): beide Leistungsfächer
 Schriftlich (3): beliebiges Fach, aber: mit den
ersten drei Prüfungen müssen mindestens 2
Aufgabenfelder abgedeckt werden
 Mündlich (4): beliebiges Fach, auch Sport
 Mündlich (5): beliebiges Fach, (auch Sport,) auch
Präsentation oder besondere Lernleistung
 Die fünf Prüfungen müssen alle drei
Aufgabenfelder abdecken
46
Zusatzinformationen
 Eine besondere Lernleistung kann - nach
Überprüfung - zur Abdeckung der
Aufgabenfelder herangezogen werden.
47
Meldung zur Prüfung
 Bei der Meldung (zu Beginn von Q4) wählt die Schülerin
und der Schüler auch die Prüferinnen und Prüfer in
jedem der Prüfungsfächer unter den Lehrkräften, die sie
oder ihn in mindestens einem vor dem Prüfungshalbjahr
abgeschlossenen angerechneten Kurs eines Faches
unterrichtet haben.
 Stehen die Lehrkräfte, welche die Schülerin oder den
Schüler vor der Prüfungsphase unterrichtet haben, als
Prüferinnen und Prüfer nicht zur Verfügung, kann die
Schülerin oder der Schüler eine andere Lehrkraft des
betreffenden Faches, die an der jeweiligen Schule
unterrichtet, als Prüferin oder Prüfer wählen. Diese Wahl
erfolgt bei der Meldung.
48
Zusätzliche Informationen
 In den LKs schreibt man im schriftlichen Abitur
jeweils 4 Zeitstunden
 In den GKs schreibt man 3 Zeitstunden
 Mündliche Prüfungen sowie das Kolloquium zur
besonderen Lernleistung dauern in der Regel 20
Minuten
 Bei der Präsentationsprüfung dauern die
Präsentation und das Kolloquium in der Regel je
15 Minuten
49
Präsentation
 Medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium.
 Schwerpunkt in einem (selbstgewählten) Fach.
 Im Fach Sport kann die Präsentation als theoretischer Prüfungsteil nach
Veranschaulichung sportpraktische Anteile aufweisen. (Analog dazu
wahrscheinlich auch in DS.)
 Die Meldung zu einer Präsentation muss bei der Meldung zum Abitur
(Anfang Februar) mit abgegeben werden.
 Die Aufgabenstellung erfolgt durch den/die LehrerIn nach der jeweils
letzten schriftlichen Abiturprüfung.
 Bearbeitungszeit: mindestens vier Wochen.
 Abgabe der Dokumentation: eine Woche vor Kolloquium
50
Besondere Lernleistung

Umfang: Stoff von mindestens zwei Halbjahren

Schriftliche Dokumentation

Leistung darf noch nicht an anderer Stelle angerechnet worden sein

Die Anmeldung zu einer solchen erfolgt spätestens zu Beginn von Q3 (13)
mit Angabe des Themas und der Zustimmung einer betreuenden Lehrkraft.
Sie ist verbindlich und kann nicht im Rahmen der Meldung zum Abitur
widerrufen werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann die
Einbringung der Arbeit ablehnen, wenn zu erwarten ist, dass auf Grund der
Themenstellung die Anforderungen, die für schriftliche und mündliche
Abiturprüfungen zugrunde gelegt werden, nicht erfüllt werden können.

Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen
Abiturprüfung vorzulegen.

Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit findet ein Kolloquium statt
51
Besondere Prüfungsfächer
 Sport und Darstellendes Spiel können als
Grundkursfächer nur viertes oder fünftes
Prüfungsfach sein, wobei jeweils eine mündliche
und eine fachpraktische Prüfung durchgeführt
werden.
 Eine in der Einführungsphase neu begonnene
Fremdsprache kann drittes, viertes oder fünftes
Prüfungsfach sein.
52
Abiturwertung




Leistungskurse
80 - 240
Grundkurse
120 - 360
Block I (LK+GK) 200 - 600
Abiturprüfung
100 - 300
(=Block II)
(besondere Lernleistung
 Gesamtergebnis
max. 60
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte
Punkte)
300 - 900 Punkte
53
Abiturwertung - Details LK-Bereich
 Die Kurse der beiden LKs aus den Halbjahren
Q1 bis Q4 zählen jeweils doppelt.
 Fünf Kurse davon müssen mit mindestens fünf
Punkten abgeschlossen worden sein – keiner
darf mit Null Punkten beurteilt worden sein.
 Es müssen insgesamt mindestens 80 Punkte
erreicht werden.
54
Abiturwertung - Details GK-Bereich
 Gewertet werden hier 24 Kurse, darunter
müssen sich befinden:
 die anrechnungspflichtigen Grundkurse,
 die Kurse aus den Halbjahren Q1 bis Q4 aus den 3.
bis 5. Prüfungsfächern, nicht unbedingt aber aus dem
Fach der besonderen Lernleistung.
 In maximal sechs Fällen darf die Note unter fünf
Punkten sein - nie aber null!
 Insgesamt müssen mindestens 120 Punkte
erreicht werden.
55
Abiturwertung - Details Abiturbereich
 Pro Fach können maximal 60 Punkte erreicht
werden.
 Das Abiturprüfungsergebnis zählt vierfach.
 Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte
erreicht werden.
56
Landesabitur
 Seit dem Schuljahr 2006/07 werden die
schriftlichen Prüfungsaufgaben für das
Abitur zentral gestellt.
 Das betrifft die beiden Leistungskurse und
die schriftliche Prüfung in einem
Grundkursfach.
57
Abiturwertung - Zusatz Abiturbereich
 Keine Abiturprüfung (einschließlich der
besonderen Lernleistung) darf mit null Punkten
abgeschlossen worden sein.
 In drei Prüfungsfächern - darunter einem LK müssen im Abitur mindestens 5 Punkte erreicht
werden.
58
Abitur: Zusatzprüfungen
 In jedem schriftlichen Fach kann eine mündliche
Zusatzprüfung angeordnet oder beantragt werden.
 In schriftlichen Prüfungsfächern, die mit null Punkten
abgeschlossen sind, wird eine zusätzliche mündliche
Prüfung durchgeführt.
 Wird im vierten oder fünften Prüfungsfach (nicht in
beiden!) eine Prüfung mit null Punkten abgeschlossen,
so entscheidet der Prüfungsausschuss auf der Grundlage
der insgesamt erzielten Ergebnisse, ob eine mündliche
Nachprüfung innerhalb von drei Unterrichtswochen
angeboten wird.
59
Abiturdurchschnittsnote
Diese berechnet sich aus der Gesamtqualifikation mit
folgender Tabelle:
Anlage 10b
Punkte
300
301-318
319-336
337-354
355-372
373-390
391-408
409-426
427-444
445-462
463-480
Durchschnitt
4,0
3,9
3,8
3,7
3,6
3,5
3,4
3,3
3,2
3,1
3,0
Punkte
481-498
499-516
517-534
535-552
553-570
571-588
589-606
607-624
625-642
643-660
Durchschnitt
2,9
2,8
2,7
2,6
2,5
2,4
2,3
2,2
2,1
2,0
Punkte
661-678
679-696
697-714
715-732
733-750
751-768
769-786
787-804
805-822
823-900
Durchschnitt
1,9
1,8
1,7
1,6
1,5
1,4
1,3
1,2
1,1
1,0
60
Besonderheit
 Wer im Leistungskurs Französisch beim
Abitur mindestens ausreichende
Leistungen (5 Punkte) nachweisen kann,
erhält eine Bescheinigung und ist damit
von der Sprachprüfung für die
Einschreibung an den französischen
Universitäten befreit.
61
Mögliche Abschlüsse
 Allgemeine Hochschulreife
 Fachhochschulreife
 2 Halbjahre in der Qualifikationsphase (Stufen Q1-Q4) mit
einem gewissen Notendurchschnitt
 + Berufsausbildung oder einjähriges Praktikum oder
freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ...
 Wehrdienst wird bis zu 12 Monaten angerechnet
62
Fachhochschulreife - Bedingungen
 Die schulischen Voraussetzungen der Fachhochschulreife
in der gymnasialen Oberstufe erfüllt, wer in zwei
Halbjahren der Qualifikationsphase in 11 Grundkursen
insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung
erreicht hat, wobei mindestens sieben Kurse mit jeweils
mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung bewertet
sind.
 In beiden Leistungsfächern mit jeweils zwei Kursen
müssen mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung
erreicht worden sein, wobei mindestens zwei Kurse mit
jeweils mindestens fünf Punkten in einfacher Wertung
bewertet worden sind.
63
Fachhochschulreife - Einbringen
 Unter den einzubringenden Kursen müssen sich
je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer
Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder
Geschichte, Mathematik und einer
Naturwissenschaft befinden.
 Aus anderen Fächern können höchstens je zwei
Kurse eingebracht werden.
 Es müssen mindestens 95 Punkte erreicht
werden.
64
Tabelle für die Durchschnittsnote der
Fachhochschulreife
65
Praktischer Teil der
Fachhochschulreife
 Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht
werden durch:
1. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
2. den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine
staatliche Prüfung oder
3. eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
4. eine mindestens einjährige Berufs- oder gelenkte
Praktikantentätigkeit (in einem anerkannten Ausbildungsberuf) oder
einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.
 Das Praktikum kann sowohl in Industrie-, Handwerks- oder
Dienstleistungsbetrieben als auch in öffentlichen Verwaltungen,
Behörden oder Institutionen sowie in sozialen oder gemeinnützigen
Einrichtungen durchgeführt werden. Es soll Einblicke in unterschiedliche
Arbeitsbereiche und -abläufe bieten und das Kennenlernen und
Erproben vielfältiger Arbeitsmethoden ermöglichen. Die wöchentliche
Arbeitszeit der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den
gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
66
Fachhochschulreife: Praktikum
 Nach Beendigung des Praktikums erstellt der Betrieb eine
Bescheinigung und ein Zeugnis, das neben der fachlichen
Qualifikation auch die folgenden Gesichtspunkte umfasst:
- Präsenz und Leistungsbereitschaft,
- selbstständiges Arbeiten und kreatives Problemlösungsverhalten,
- Kooperations- und Teamfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.
 Auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der abgeleistete
Wehrdienst bis zu 12 Monate anzurechnen.
 Die berufliche Tätigkeit kann erst nach Erwerb der schulischen
Leistungen begonnen werden!
67
Noch Fragen?
 Präsentation noch mal anschauen!
 Schriftliches Begleitmaterial abholen und
lesen!
 Tutor oder Tutorin fragen
 Bei P. Poloczek nachfragen
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Danke für die Aufmerksamkeit!
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