VO G1/ G5 Liebhart SS 2008 - Einheit vom 9. April 2008 TYPOLOGIE POLITISCHER SYSTEME (vgl. Pelinka, Anton, 2000: Grundzüge der Politikwissenschaft. Wien-Köln.Weimar. 37-49) Parlamentarische Systeme (Modell GB) Verflechtung Parlament/ Regierung Regierung durch Parlamentsmehrheit legitimiert, Parlament kann Regierung durch Mehrheitsbeschluss stürzen, Fraktionsdisziplin im Parlament wirkt stabilisierend Regierung kann durch Parlamentsauflösung Neuwahl erzwingen Führungspositionen in Regierung und Regierungsparteien häufig in Personalunion Reduzierte Stellung des Staatsoberhaupts (formale Kompetenzen, repräsentative Funktion, Vorrang des Regierungschefs) Reduzierte Stellung der 2.Kammer Präsidentielle Systeme (Modell USA) Weitgehende Trennung Parlament/ Regierung Politische Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament fehlt – kein Misstrauensvotum Regierung hat kein Auflösungsrecht des Parlaments (kann also auch Termin der Wahl nicht fixieren) Staatsoberhaupt ist zugleich Regierungschef Parlament und Präsident sind zwei relativ unabhängige Pole des politischen Systems Gemischte Systeme Parlament und Präsident werden unabhängig voneinander gewählt Regierung ist sowohl von Parlament als auch Präsident abhängig es könnt im Konfliktfall zu einer Pattstellung kommen Formalverfassung/ Realverfassung? UNGARN Systemtyp: Parlamentarisches System Verfassung: 1989 (geänderte 1949er Vfg., diese war die erste geschriebene, weitere Vfg.-Änderungen danach), kein unveränderlicher Verfassungskern, Verfassungsänderung mit 2/3-Mehrheit möglich mächtiges Verfassungsgericht, zentralistische Organisation des Staates, wenig regionale Kompetenzen, Parlament: starkes Parlament, Einkammernsystem (Nationalversammlung), 386 Abg./ 4 Jahre • auflösbar nur, wenn innerhalb 1 Jahr 4x der Regierung Vertrauen entzogen wurde oder vom Staatpräsident vorgeschlagener Ministerpräsident am Anfang einer Legislaturperiode innerhalb von 40 Tagen nicht gewählt wird • 10 ständige Ausschüsse (nach Ressorts) • Kontrollmittel: Untersuchungsausschüsse, öffentliche Anhörungen, Fragestunden, Politische Debattentage (1/5 MPs oder Regierung) • Wählt mit 2/3 15 Vfg.-RichterInnen, Ombudsmänner für Bürgerrechte, ethnische Minderheiten und Datenschutz, Rechnungshofpräsident, Vorsitzender Oberster Gerichtshof, Generalstaatsanwalt Wahlsystem: kompliziert • Kombination von Mehrheitswahl in Ein-PersonenWahlkreisen und Verhältniswahl von Parteilisten in 20 Wahlbezirken bzw. auf nationaler Ebene (176 MPs=45% in Ein-Personen-Wahlkreisen, 210=55% über Parteilisten); im ersten Wahlgang >50% notwendig, im zweiten Wahlgang relative Mehrheit • Führt häufig zu Absprachen für folgende Koalitionen und Verzicht auf Kandidatur im zweiten Wahlgang, oft dramatische Änderung in Mandatsverteilung) • 5%-Hürde Gesetzgebung: • Initiativrecht auch für einzelne Abgeordnete und Ausschüsse (ungarische Spezialität), dennoch meist durch Regierung, mgl. Auch durch Präsident • Mehrheit der Anwesenden entscheidet, Vfg.-Gesetze und verfassungsändernde Beschlüsse mit 2/3 aller MPs, zusätzliche viele Materien die ebenfalls 2/3 Mehrheit erfordern Plebiszitäre Elemente: Volksabstimmung Regierung: • Starke Regierung, geführt von Ministerpräsident, formal vom Parlament gewählt, konstruktives Misstrauensvotum nur gegen gesamte Regierung, diese kann auch mit Verordnungen und Dekreten regieren ohne Zustimmung des Parlaments • Bei fast jeder Wahl (Ausnahme 2006) seit 1990 wechselte die Regierungskoalition (immer Koalitionsregierungen) – Krise (seit) 2006, Bruch der Koalition 2008 Präsident: • 3 Wahlgänge, Wahl durch Parlament, 5 Jahre, 1x Wiederwahl mgl. • Repräsentative Funktion, Oberbefehlshaber der Streitkräfte; Vfgs.rechtliches und politisches aufschiebendes Veto, darf an Parlamentssitzungen/ Ausschüssen teilnehmen, kann Parlament auflösen, mit 2/3-Mehrheit Amtsenthebung mgl. (nach sog. Präsidentenanklage durch 1/5 der MPs) Parteien-System: • Gemäßigt fragmentiertes Parteiensystem • Christlich-konservativ/ Liberal/ SozialistischSozialdemokratisch Konfliktlinien/ Orientierungen • Stark elitenzentrierte Politik • Geringe Kirchenbindung • Modernisierer-Traditionalisten/ Links-Rechts • Nationale Orientierung/ Pro-westlich/ Agrargesellschaftlich/ Post-sozialistisch (z.B.: christlichkonservative Parteien für soziale Abfederungsstrategien; Sozialistische Partei MSZP politisch liberal und marktorientiert/ vgl. New Labour in GB); Fidesz wandelte sich von progressiv-liberal zu konservativ-populistisch; Wiedergründungsparteien (Kleinlandwirte/ Reprivatisierung); neu 1993 MIEP, Partei der Ungarischen Wahrheit und des Lebens als Abspaltung von Demokratischem Forum EU-Integration: • Beitrittsgesuch Jänner 1994 (1991 als erster Reformstaat Assoziierungsabkommen mit EU) • Eröffnung der Beitrittsverhandlungen März 1998 • Abstimmung: April 2003, Ja: 83,8%, (Beteiligung 45,6%) • EP-Wahlen 2004: geringe Wahlbeteiligung NATO-Integration: Mitglied seit 1999 Schengen: Mitglied seit 2008 EU-Beitritt (Bsp. für Werbung pro und contra) Auslandsungarn/ Statusgesetz: (2002) • Materielle Unterstützung für ungarische Minderheiten in Nachbarländern und Forderung an Regierungen diese vor Assimilierung zu bewahren, zugleich Vergünstigungen für Angehörige dieser Minderheiten in Ungarn • Belastung der Beziehungen zu SK und Rumänien, Kritik durch Europarat und OSZE • Diskussion um automatische doppelte Staatsbürgerschaft für diese Minderheiten (EUKonformität?) • Nach Regierungswechsel Änderungen, hieß später Begünstigungsgesetz, Rechte wurden auf alle StaatsbürgerInnen der betreffenden Staaten ausgedehnt) Minderheiten in Ungarn (Romabevölkerung) Gedächtnispolitik • 1848/49 – 1956 – 1989 • House of Terror • Kadar-Ära • Statuenpark