12-01-10_Institutionelle Gewaltenteilung

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Regierungssystem Frankreichs
Allgemeines
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Semi-Präsidentielles Regierungssystem (Halb-Präsidentielles System)
D.h das es als eine Mischform zwischen dem präsidentiellen und parlamentarischen
Regierungssystem zu verstehen ist
Zwar sind Präsident und Parlament jeweils vom Volk legitimiert, Regierung ist jedoch vom
Vertrauen des Parlaments abhängig
Es existiert also keine „reine“ Gewaltenteilung , (wie Präsidentiellen Regierungssystem der
USA)sondern zwischen Regierung und Parlament kommt es zu Gewaltenverschränkung
Absolutes Mehrheitswahlrecht , welches ein zwei Parteiensysteme begünstigt
Spaltet sich in rechten und linken Flügel auf, jedoch häufig zerstritten, daher wenig konsistent
und Handlungsfähig
Exekutive
 Doppelköpfige Exekutive ---- Präsident und Premierminister +Ministerrat, davon wird nur der
Präsident vom Volk gewählt
Präsident Aufgaben:
 Präsident ist Staatsoberhaupt, wacht über Einhaltung der Verfassung
 Ihm wird Schiedsrichterfunktion und Richtlinienkompetenz zugewiesen, welches ihm ein
weitreichendes Einflussfeld ermöglicht
 Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Führung der Außenpolitik
Bei Funktionen ist zwischen Funktionen zu unterscheiden die er alleine ausüben kann, und Funktionen
die er nur im Zusammenspiel mit anderen Organen ausführen kann
Alleinige Funktionen:
 Ernennt und erlässt den Premierminister
 Kann Nationalversammlung max 1x pro Jahr(legislative) auflösen
 Ist mit weitreichenden Notstandsvollmachten ausgestattet
 Kann drei der neun Verfassungsrichter und den Verfassungsrat anrufen
 Außerdem hat er den Vorsitz im Ministerrat (also in der Regierung)
Funktionen die der Präsident zusammen mit anderen Organen wahrnimmt:
 Ernennt und erlässt auf Vorschlag des Premierministers alle weiteren Regierungsmitglieder,
welches Parlament bestätigen muss
 Präsident kann Volk zu Volksentscheiden aufrufen, wenn dies von Regierung oder Parlament
vorgeschlagen wird
Legislative Aufgaben:
 unterzeichnet vom Ministerrat beschlossenen Rechtsverordnungen = was einem faktischen
Veto gleichkommt, - bietet ihm großen Spielraum obwohl das Parlament dies umgehen kann
 Zudem können bereits verabschiedete Gesetzte des Parlaments an das Parlament
zurückverwiesen werden
Premierminister:
 Trotz starker Stellung des Präsidenten mit weitreichenden Machtkompetenzen ausgestattet
 Mit täglichen Regierungsgeschäften also der Koordinierung betraut
 Premierminister legt Gesetzesentwürfe vor, die von der Regierung verabschiedet werden
Hat realpolitische eine schwierige Stellung:
 Premier wird einerseits vom Präsidenten ernannt, andererseits ist er vom Vertrauen der
Regierung abhängig,
 kann zwar nicht abhängig vom Präsidenten agieren, genießt trotzdem starke Stellung durch
Verfassung
 wenn Präsident und Premierminister aus unterschiedlichen Parteien kommen kann die
Zusammenarbeit zwischen Premierminister und Präsident schwierig und uneffektiv sein, führt zu
Blockierung----Kohabitation genannt
 dann Rückgriff auf „domaines reservees“, also auf die in der Verfassung zugesicherten Bereiche
 zeichnet dominante Exekutive , wobei Parlament auf Kontroll- und Legitimationsfunktion
beschränkt sind
Legislative
 Parlaments Rechte bei Gesetzgebung stark eingeschränkt, zugunsten der Exekutive
Wichtigsten Aufgaben:
 Verabschiedung von Gesetzen
 Kontrolle der Regierungsarbeit
 Recht Gesetze vorzuschlagen
Parlament besteht aus 2 Kammern:
a)
Nationalversammlung
b)
Senat
a)
 577 Abgeordnete werden durch direkte Wahl für 5Jahre gewählt
 gegründet 17.Juni 1789 während der franz. Revolution
 spiegelt die gegenwärtige pol. Lage im Land wieder
b)
 343 Senatoren, die in indirekter Wahl für die Dauer von 6Jahren gewählt
 Garant für Kontinuität in der franz. Politik
Judikative:
 Hauptaufgabe ist in der Verfassung definiert(Art.66)
 kennzeichnend ist ihre Aufteilung in 2 grundsätzlich unterschiedl. Bereiche
 Verwaltungsgerichte
 ordentliche Gerichte
für bestimmte Verfassungsfragen besteht der conseil constitutionel als Verfassungsgericht
Im besonderen nochmal für die strittige Frage des Haushalts in Frankreich:
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Formal liegt Gesetzesinitiative beim Premier und Mitgliedern des Parlaments
Regierung kann vom Parlament ausgehende Gesetze und Änderungsanträge für
unzulässig erklären, sofern sie haushaltswirksam sind
Parlamentarische Gesetzesinitiative also im wichtigen fiskalischen Teil eingeschränkt
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