Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele. Opposition (lat. oppositio „Entgegensetzung“) steht in der Politik für eine Auffassung, die im Gegensatz zu programmatischen Zielvorstellungen einer politischen Bewegung, zu Denk- und Handlungsweisen von Autoritäten, zu einer herrschenden Meinung oder zu einer Politik der Regierung steht. Eine Koalition (von lateinisch coalitio „Vereinigung, Zusammenschluss, Zusammenkunft“) in der Politik ist ein temporäres Bündnis von politischen Parteien. Parteien koalieren in vielen Staaten miteinander, um eine stabile Regierung zu bilden. Dies ist nötig, weil – besonders in politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht – eine Partei alleine nur selten über die dafür nötige absolute Mehrheit an Mandaten im Parlament verfügt. Koalitionen müssen allerdings nicht zwangsweise über parlamentarische Mehrheiten verfügen. Auch Minderheitsregierungen, die sich auf Koalitionen stützen, sind in einigen politischen Systemen üblich.