Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss

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Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen
Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament
oder anderen politischen Gremien (zum Beispiel einem
Gemeinderat) zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen
und Ziele.
Opposition (lat. oppositio „Entgegensetzung“) steht in der
Politik für eine Auffassung, die im Gegensatz zu
programmatischen Zielvorstellungen einer politischen
Bewegung, zu Denk- und Handlungsweisen von Autoritäten,
zu einer herrschenden Meinung oder zu einer Politik der
Regierung steht.
Eine Koalition (von lateinisch coalitio „Vereinigung,
Zusammenschluss, Zusammenkunft“) in der Politik ist ein
temporäres Bündnis von politischen Parteien. Parteien
koalieren in vielen Staaten miteinander, um eine stabile
Regierung zu bilden. Dies ist nötig, weil – besonders in
politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht – eine Partei
alleine nur selten über die dafür nötige absolute Mehrheit an
Mandaten im Parlament verfügt. Koalitionen müssen
allerdings nicht zwangsweise über parlamentarische
Mehrheiten verfügen. Auch Minderheitsregierungen, die sich
auf Koalitionen stützen, sind in einigen politischen Systemen
üblich.
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