ein Handout von PB6: Karla, Marie, Annegret, Christoph, Max, Timo, Katharina, Joshua, Amir, Constantin, Julia, Lea, Andy, Mark Das Politische System Frankreichs 1. Stellung des Präsidenten Alle 5 Jahre wählen alle wahlberechtigten Franzosen ihren Präsidenten in Form einer Direktwahl. Dadurch ist der Präsident durch das französische Volk legitimiert und wird anerkannt. Er ist Staatsoberhaupt (repräsentative Aufgaben), aber anders als in Deutschland auch Teil der Exekutive. Er steht an der Spitze des französischen Staates und symbolisiert dessen Einheit. Er besitzt einige Entscheidungsbefugnisse, die er ohne Kontrolle des Premierministers oder eines anderen Ministers ausführen darf, wie Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik. Wenn es um den Umgang mit Nuklearwaffen geht, hat er als Oberbefehlshaber der Streitkräfte Entscheidungsfreiheit. Ebenso kann er über wichtige internationale Verträge im Namen Frankreichs verhandeln und diese unterzeichnen. Personelle Entscheidungen trifft er bezüglich des Premierministers, den er ernennt und faktisch auch erlässt, bezüglich der Nationalversammlung, die er einmal jährlich auflösen kann und bezüglich des Verfassungsrates. Dort bestimmt er alle 3 Jahre drei der neun Mitglieder. Außerdem hat er den Vorsitz im Ministerrat. Er hat die Rolle eines Schiedsrichters (Z. 23) indem er entscheidet wer letztendlich die Entscheidung über ein Gesetz bei Uneinigkeit fällt: das Parlament, das Volk (Präsident darf Volksabstimmung/Referendum initiieren) oder der Verfassungsrat. Zusätzlich hat er die Aufgabe zwischen den einzelnen Organen zu vermitteln, indem er zum Beispiel dem Parlament Mitteilungen zukommen lässt oder Gesetzesentwürfe an das Parlament zurückweisen kann. Grundsätzlich sind alle Entscheidungen des Präsidenten verfassungsgerichtlich legitimiert (Z. 10). Kommt es zu einem Notstand hat der Präsident noch weitere Vollmachten. Dies zeigt, dass der Präsident eine ganz besondere Stellung hat, da man ihm die Krisenbewältigung zutraut und ihm auch vertraut ohne parlamentarische Kontrolle Entscheidungen zu fällen. Grundlage für die Ausübung der Macht des Präsidenten ist eine klare Mehrheit im Parlament. Durch diese zahlreichen Machtbefugnisse und die Legitimität des französischen Volkes erlangte der französische Präsident seine herausragende Stellung und hat die entscheidende Rolle in der Verfassung und beim Zusammenhalt des Staates. 2. „Doppelköpfige“ Exekutive Sowohl der Staatspräsident als auch der Premierminister (offizieller Regierungschef) sind „Köpfe“ der Exekutive. Der Präsident legt die Richtlinien der Politik fest, obwohl er in der Verfassungstheorie dafür nicht vorgesehen ist. Der Staatspräsident ist also inoffiziell am Regierungsgeschehen aktiv beteiligt. Dies gelingt ihm durch die Legitimität der französischen Bürgerinnen und Bürger. Der Premierminister wird vom Staatspräsident ernannt/entlassen und ist somit von seinem Vertrauen abhängig. Zudem ist der Premierminister dem Parlament gegenüber verantwortlich, welches ihn ebenfalls aus seinem Amt entlassen kann. Er agiert also als „Bindeglied“ (Z. 48) zwischen Staatsoberhaupt (Präsident) und Legislative, also dem Parlament. Obwohl es zwei getrennte Wahlgänge für Parlament und Präsident gibt, gehören meistens beide Organe zu einem politischen Lager. Wenn dies nicht der Fall ist, Parlament und Präsident also zwei unterschiedlichen politischen Lagern angehören, wird diese Situation als Kohabitation bezeichnet. Präsident und Premierminister konkurrieren dann um die politische Macht, wobei der Präsident meistens in seiner Machtausübung eingeschränkt wird. 3. Rollen und Aufgaben des Parlaments In Frankreich existiert ebenso wie in Deutschland ein Zweikammersystem der Legislative. Das Parlament teilt sich in Nationalversammlung und Senat. Beide zusammen sind verantwortlich für die Gesetzgebung. Sie haben das Recht Gesetzesentwürfe vorzubringen und zu diskutieren. Wenn sich beide Kammern nicht einigen können hat das „letzte Wort“ (Z. 99) die Nationalversammlung, wenn der Premierminister dazu auffordert. Kommt es zum Beschluss von Verfassungsänderung kann der Senat allerdings ein Veto einlegen, sodass die erste Kammer -die Nationalversammlung- auch abhängig von der Meinung der Senatsmitglieder ist. Der Senat ist die zweite Kammer und vertritt die ein Handout von PB6: Karla, Marie, Annegret, Christoph, Max, Timo, Katharina, Joshua, Amir, Constantin, Julia, Lea, Andy, Mark Gebietskörperschaften Frankreichs, also Gemeinden und Departements (Z. 94). Beide Kammern verbindet die gemeinsame Kontrolle durch den „Verfassungsrat“. Das Parlament hat insofern eine Kontrollfunktion als dass es ein Misstrauensvotum an die Regierung stellen kann und sie dadurch auch kontrolliert. In Frankreich gibt es den sogenannten „ rationalisierten Parlamentarismus“. Dies bedeutet, dass auch die Regierung Einfluss auf die Legislative nimmt und teilweise in der Lage ist legislative Befugnisse einzuschränken. Dies gelingt ihr unter anderem durch die Bestimmung der zu verhandelten Themen (also der Tagesordnung) in der Nationalversammlung. Zudem kann die Regierung bestimmte Teile eines Gesetzestextes durch eine einzige Abstimmung entscheiden lassen, sodass Änderungsanträge unberücksichtigt bleiben. Ein weiteres Mittel der Regierung um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, ist die Kopplung von einer Abstimmung über ein Gesetz mit dem Stellen der Vertrauensfrage. Dadurch versammelt der Premierminister seine (meist vorhandene) Mehrheit und das Parlament stimmt geschlossen ab. 4. Schaubild Im Schaubild ist zu erkennen, dass es in Frankreich ebenso eine Gewaltenteilung gibt wie in Deutschland. Die Exekutive bildet der Ministerrat mit dem Premierminister als Regierungschef und inoffiziell auch der Staatspräsident. Das Parlament ist die Legislative und besteht aus zwei Kammern, dem Senat und der Nationalversammlung. Der Verfassungsrat ist das oberste Organ der französischen Judikative. Anders als in Deutschland gleicht dieses System mehr den Vorstellungen Montesquieu, der eine vollständige Trennung der Gewalten vorsah. In Frankreich werden Legislative und Exekutive separat gewählt, während in Deutschland die Legislative die Exekutive wählt. Ein weiterer Unterschied ist die Direktwahl des Präsidenten, an der alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Frankreichs alle 5 Jahre teilnehmen dürfen. Ebenso wählen sie einmal in 5 Jahren die Nationalversammlung mit 577 Sitzen. Außerdem wählen die Bürger und Bürgerinnen Frankreichs alle 3 Jahre indirekt (über ein Wahlkollegium) 50 Prozent der Senatoren. Der Präsident hat viele unterschiedliche Aufgaben. Er ernennt den Ministerrat und hat anschließend auch dessen Vorsitz. Ebenso ernennt er den Premierminister. Des Weiteren hat er das Recht zur Auflösung der Nationalversammlung und zur Einberufung einer Volksabstimmung (Plebiszit). Der Premierminister schlägt die Minister vor und ist offizieller Regierungschef. Die Regierung, also der Premierminister und der Ministerrat, bestimmen die Tagesordnung der Nationalversammlung und sind dann auch verantwortlich für diese. Die Aufgabe des Parlamentes ist die Gesetzgebung. Die Sitzverteilung ist allerdings nicht ausgeglichen. In der Nationalversammlung sitzen 577 Abgeordnete, während im Senat nur 346 Abgeordnete sitzen. Dadurch ist die Nationalversammlung jederzeit in der Lage den Senat bei Uneinigkeiten zu überstimmen. Das einzige Mittel des Senates bei einer Überstimmung durch die Nationalversammlung ist ein Vetorecht, welches bei Fragen der Verfassungsänderung in Kraft tritt. Das Parlament insgesamt kann ein Misstrauensvotum an die Regierung stellen und hat somit eine Kontrollfunktion. Die Legislative selbst wird kontrolliert durch den Verfassungsrat. Anzahl der Wörter: 992