In einer Demokratie

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Demokratiedefiziten
in Frankreich und Brasilien
im Rahmen der horizontalen Gewaltenteilung
Ausfertigung des Referates
Datum: 12.05.2006
Ort: Osnabrück/ Deutschland
Studentin: Anna Sotolova (Austauschstudent aus der Universität
Pardubice)
E-mail: [email protected]
Student: Emre Er (Austauschstudent aus der Yeditepe-Universität)
E-mail: [email protected]
Dozentin: Prof. Dr.rer.pol. Ralf Kleinfeld
Seminar: Modul Vergleichende Politikwissenschaft I: Einführung in die
Vergleichende Regierungslehre
Veranstaltungsnummer: 1.106
Semester: SS 2006
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Demokratie
2. Weitgehende Trennung von Legislative und Exekutive
3. Initiativrecht der Exekutive
4. Vetorecht der Exekutive
5. Verordnungsbefugnis der Exekutive
6. Befugnis der Exekutive bei der Bestimmung der Tagesordnung
7. Zusammenfassung
1. Einleitung: Demokratie
In einer Demokratie hat nicht eine Person alle Macht. Um Demokratie wahrzunehmen,
braucht man die Gewaltenteilungsmechanismen. Es gibt drei verschiedene Gewaltenteilungen
um die Monopolisierung der Macht in der Hand eines Tyrannen zu verhindern.
Die Gewaltenteilung auf der Bundesebene zwischen den Bundesinstitutionen nennt man die
horizontale Gewaltenteilung. Darauf zielt man auf die Teilung zwischen die Legislative,
Judikative und Exekutive, oder die Konkurrenz zwischen disziplinierten Parteien ab.
(Hartmann, 1997: S. 28, 29) Entweder die Institutionen im präsidentiellen System oder die
Parteien im parlamentarischen System kontrollieren sich gegenseitig. Die Vertikale
Gewaltenteilung ermöglicht die Autonomie der Kommunalinstitutionen sowie der Ländern
und Gemeinden die über ihnen unterstellte Entscheidungszuständigkeiten verfügen.
(Hartmann, 1997: S. 28, 29) Somit können die sämtlichen Kommunen in der Verwaltung von
der ersten Hand vertreten werden und die Beschlüsse des Bundes können nach den
Bedürfnissen der einzelnen Kommunen adaptiert werden. Infolgedessen müssen die
staatlichen und kommunalen Akteure bei den Entscheidungen, die die einzelnen Regionen
interessieren, zusammenarbeiten. Dritter Mechanismus, die Beschränkung der Amtszeit – die
sog. Temporale Gewaltenteilung – existiert in allen Demokratien. (Hartmann, 1997: S. 28,
29) Damit ist das bezweckt, die erfolglosen Verantwortlichen zu eliminieren.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der horizontalen Gewaltenteilung. In diesem Kontext
werden
die
politischen
Systeme
Brasiliens
und
Frankreichs
aufgeführt.
Ihre
Demokratiedefizite werden anhand der Gewaltenteilungslogik des präsidentiellen Systems
untersucht. Somit ist das bezweckt, dass die Ähnlichkeit der Demokratiedefizite beider
Länder besser beobachtet wird. Die Monopolisierung der Macht in den Händen der
Präsidenten wird mit den Beispielen festgestellt.
Die Merkmale des präsidentiellen Systems sind die Kriterien dieser Arbeit, denn beide
Länder fassen das Hauptunterscheidungsmerkmal der präsidentiellen Demokratie um: In den
beiden Systeme werden die Präsidenten direkt gewählt, dadurch sie ihre Legitimation vom
Volk fordern. Darüber hinaus ist das vorgesehen, dass dieses System eine weitgehende
Trennung von Legislative und Exekutive erfordert.
2. Weitgehende Trennung von Legislative und Exekutive
Im präsidentiellen System sind die Regierung und das Parlament voneinander relativ
unabhängig. Die Parlamentsmehrheit kann die Regierung aus politischen Gründen nicht
absetzen und der Präsident kann das Parlament nicht auflösen. (Schmidt, 2000: S. 309, 310)
Dazu darf der Präsident nicht Mitglied des Parlaments sein. Beide Akteure sind also dem
Volk verantwortlich und deshalb sind sie voneinander unabhängig. Da der Präsident
unparteilich und unbeeinflusst ist, hat er keine Chance das Parlament in der Folge seines
Willens zu zwingen. In solchem System geht es um die Gleichgewichtkeit (Cheks und
Balances) der Legislative und Exekutive. (Macridis, 1991: 45, 46) Trotz der getrennten
Legitimierungsquelle der Exekutive und Legislative, werden
die Übergleichgewicht der
Präsidenten in Brasilien und Frankreich beobachtet. Präsidenten verfügen die Zuständigkeiten
über das Parlament, die ihnen von der Verfassung unterstellt werden.
3. Initiativrecht der Exekutive
Trotz ist der brasilianische Präsident nicht Mitglied des Parlaments (mein Vorschlag: Obwohl
der bras. Präsident nicht Mitglied des Parlaments ist), führt er den Gesetzgebungsprozess ein.
Von 1989 bis 1994 wurden 79% sämtlicher Gesetze durch die Gesetzesvorlagen des
Präsidenten initiiert.
Der Kongress konnte nur 14%
der Gesetze mit seinen eigenen
Gesetzesvorlagen abschließen. (Almond, Powell, Strom, Kaare, Dalton, 2004: S. 566) Solche
Prozentzahlen kann man eigentlich in den parlamentarischen Demokratien beobachten, in
denen die Regierung über die Mehrheit im Parlament verfügt. Zudem hat der Präsident mittels
der Rechtsverordnungen weitgehende Zuständigkeiten im Bereich der Legislative. Nur kann
er Gesetzesvorschläge in folgenden Bereichen machen: Die Größe der Armee,
Umstrukturierung der Regierung, Löhne und Steigerung der Anzahl der Beamten.
In Frankreich wird die Legislative nur zum Teil direkt vom Volk gewählt, so dass sie nicht so
viele Kompetenzen wie die direkt gewählte Exekutive hat. Der französische Präsident
bestimmt vor allem die Außen- und Sicherheitspolitik. Einige Kompetenzen kann der
Präsident alleine ausüben, bei den anderen braucht er die Zustimmung von der Regierung. Er
ernennt und entlässt den Prämierminister – nach Theorie kann er alleine über die Wahl des
Prämierministers entscheiden, aber in der Praxis ernennt er den Kandidaten, den auch die
Hälfe der Nationalversammlung wählen würde. Weiter kann er die Nationalversammlung
auflösen, ein Referendum herbeiführen, er hat den Vorsitz in der Regierung, er ernennt drei
der neun Mitglieder des Verfassungsrates (Abromeit, ??? S. 103) und den Vorsitzenden und
er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Falls es zum Notstandsfall kommt wird er praktisch
all-zuständig (Abromeit, ??? S. 103).
Da der Präsident über seine eigene Legitimation verfügt, darf er nicht Mitglied des Parlaments
sein. Er hat da aber sozusagen einen Vertreter – und zwar den Regierungschef. Der Präsident
und der Premierminister sind meistens Anhänger der gleichen Partei. Auch das
Zusammenspiel der beiden Kammern wird maßgeblich von der Regierung beeinflusst, denn
sie entscheidet, ob ein Vermittlungsverfahren zwischen beiden eingeleitet wird, und sie kann,
nach mehrmaligem Hin und Her einer Vorlage zwischen beiden Kammern, von der
Nationalversammlung die endgültige Beschlussfassung verlangen. (Abromeit, ???. S. 104)
Trotzt den allen Demokratiedefiziten hat das französische System einen großen Vorteil. In
Frankreich ist die Tradition der sog. Action Directe stark Falls eine politische Entscheidung
auf Widerstand der Bevölkerung stößt und es zu Demonstrationen und Streiks kommt,
nehmen die Politiker diese Ereignisse wahr und reagieren auf sie.
4. Vetorecht der Exekutive
In Brasilen hat der Präsident das Vetorecht gegen die vom Parlament verabschiedeten
Gesetze. Dieses Vetorecht kann das Parlament jedoch mit den absoluten Mehrheiten seiner
beiden Kammern überwinden, aber das ist unmöglich wegen der undisziplinierten Parteien.
(Almond, Powell, Strom, Kaare, Dalton, 2004: S. 564) Dazu muss der Präsident den Gesetzen
nicht in einem Zeitraum zustimmen, sondern er kann sie warten lassen. Zwischen 1989 und
1998 wurden nur 17% der vom Parlament eingeführten Gesetze in demselben Jahr auch vom
Präsidenten zugestimmt, während 86% der von der Exekutive eingeführten Gesetze im selben
Jahr zugestimmt wurden. (Almond, Powell, Strom, Kaare, Dalton, 2004: S. 566)
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In Frankreich kann der Premierminister den Senat von der Entscheidung ausschließen. Er
kann dieses Recht erheben, wenn sich die beiden Kammern an einem Beschluss nicht einigen
können (http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/europathema_2006.pdf). Er kann
nur von der Nationalversammlung eine endgültige Entscheidung verlangen. Dies ist ein gutes
Mittel der Exekutive, mit dem sie das Gesetzgebungsverfahren beschleunigen kann.
Der Präsident hat ein Vetorecht gegenüber der Nationalversammlung. Er kann fast gegen
jedes vom Parlament abgeschlossenem Gesetz ein Referendum herbeiführen. Dafür bracht er
aber entweder die Zustimmung der Regierung oder des Parlaments.
Wenn die
Nationalversammlung durch ein Mistrauensvotum die Regierung stürzt, kann der Präsident
die Nationalversammlung sofort auflösen.
5. Verordnungsbefugnis der Exekutive
In Brasilien sind die Verordnungsbefügnisse dem Präsidenten für die dringenden Fälle von
der Verfassung zugeteilt. Die sog. „provisional measures“ oder „vorläufige Maßnahmen“
gelten für 30 Tagen. Inzwischen bedürfen sie der Entscheidung des Parlaments um weiter
gültig zu bleiben. Sonst kann der Präsident dieselbe Verordnung wieder erlassen um das
Parlament zu überwinden. Von Oktober 1988 bis Ende 1995 waren 862 der 1,249 von denen
wenigstens zweites Mal widererlassene Verordnungen. Das Parlament konnte nur 15 von
denen ablehnen (Almond, Powell, Strom, Kaare, Dalton, 2004: S. 566)
Die Exekutive bestimmt den Legislativprozess wesentlich. Die Bereiche, in denen das
Parlament alleine entscheiden kann, sind in der Verfassung unter dem Artikel 34 aufgeführt.
Alle anderen Angelegenheiten kann die Regierung alleine ohne Parlament bestimmen. Bis zu
90% (hier weiß ich die Quelle leider nicht – du hast mir die Zahl bei dir gesagt – aus einem
englischen Buch)der Gesetze werden von der Exekutive abgeschlossen. Der Präsident und die
Regierung können dies nach der Verfassung durch Dekrete und Richtlinien ausüben. Darüber
hinaus darf das Parlament keine Beschlüsse machen, die die staatlichen Ausgaben erhöhen
oder wiederum die Einnahmen vermindern würden.
6. Die Befugnis der Exekutive bei der Bestimmung der Tagesordnung
Die Verfassung Brasiliens erlaubt dem Präsident die Änderung der Tagesordnung des
Parlaments in den dringenden Fällen. Wenn er seine Gesetzesvorlage dringend sieht, kann er
das Parlament bitten, seine Vorlage vor den anderen besprechen zu werden. In diesem Fall
muss das Parlament die Vorlage des Präsidenten vorher besprechen.
Die Rechte und Kompetenzen des französischen Parlaments sind wesentlich beschränkt und
zwar so sehr, dass es nicht einmal über seine Tagesordnung bestimmen kann. Das Parlament
muss immer verfassungsmäßig die Regierungsvorlagen vor seinen Vorlagen bevorzugen.
7. Zusammenfassung
Die politischen Systeme Frankreichs und Brasiliens sind unter Semi-Präsidentielle
Demokratien einzuordnen. Einige Quellen bezeichnen Brasilien als Präsidentielle
Demokratie, doch das brasilianische Regierungssystem weißt viele Merkmale des
französischen Systems auf, welches typisch semipräsidentiell ist.
Für das Semi-Präsidentielles System ist charakteristisch, dass die drei Mächte nicht
gleichberechtigt sind. Die Exekutive (vor allem der Präsident) hat gegenüber der Legislative
und Judikative eine dominante Stellung.
Das Ziel dieser Arbeit war es die Demokratiedefizite beider Länder zu ermitteln und zu
beschreiben. In beiden politischen Systemen bestimmt die Exekutive die Legislative, deren
Rechte und Kompetenzen wesentlich limitiert sind. Die Parlamente können nicht immer über
ihre Tagesordnung bestimmen, denn die Regierungsvorlagen haben Vorrang. Die zweite
Kammer, die indirekt gewählt wird, hat nur sehr geringe Kompetenzen und ist fasst
bedeutungslos (ich weiß nicht, ob dieses auch für Brasilien gilt – wenn nicht, dann diesen Satz
weglassen.)
Das Semi-Präsidentielles System ist auch durch doppelte Exekutive gekennzeichnet, wobei
der Präsident direkt vom Volk gewählt wird. Dank dieser Legitimation verfügt das
Staatsoberhaupt über weitgehende Befugnisse und Rechte, zu denen u.a. die Auflösung der
Nationalversammlung gehört.
Die Exekutive greift auch in den Legislativprozess markant ein. Jeweilige Verfassungen
beider Länder ermöglichen dem Präsidenten und der Regierung Gesetze in Form von
Rechtlinien abzuschließen. In beiden Systemen wird nicht einmal 1/3 der Gesetze vom
Parlament beschlossen.
Schließlich lässt sich zusammenfassen, dass in einem Semi-Präsidentiellen System kein
Gleichgewicht zwischen den Mächten existiert – das Check and Balances System funktioniert
hier nicht, was einige Demokratiedefizite mit sich bringt. Im Gegenteil dazu ist dieses
Regierungssystem nicht "schwerfällig" und die politischen Entscheidungen können schnell
getroffen werden.
LITERATUR
Macridis, R.C. (1991): Introduction to Comparative Politics. Newyork: R. R. Donnelley &
Sons, Company.
Schmidt, M. G. (2000): Demokratietheorien. Opladen: Leske Verlag + Budrich Gmbh.
Hartmann, J. (1997): Vergleichenden Regierungslehre und Systemvergleich. In D. BergSchlosser, F. Müller-Rommel, (Hrsg.), Vergleichende Politikwissenschaft. Opladen: Leske
Verlag + Budrich Gmbh.
Almond, G. A., Powell, G. B., Strom, Kaare, Dalton, R. J. (2004): Comparative Politics
Today: A World View. Newyork: Pearson / Longman.
(Almond, Powell, Strom, Kaare, Dalton, 2004: S. 566)
(Hartmann, 1997: S. 28, 29)
(Schmidt, 2000: S. 309, 310)
(Macridis, 1991: 45, 46)
Abromeit, H. (???): Demokratien im Vergleich ????
http://www.frankreich-experte.de/modules.php?name=Pages&pa=showpage&pid=3
http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_Frankreichs
http://www.frankreich-experte.de/modules.php?name=Pages&pa=list_pages_categories&cid
=2
http://userpage.fu-berlin.de/~europe/lehre/2005ws/panked/Semipraesidentialismus.pdf
http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/europathema_2006.pdf
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