Kantons-/Gemeinderat René Isler Steinackerweg 28 8405 Winterthur Telefon: Natel: Fax: E-Mail: Homepage: +41 52 233 31 03 (P) +41 52 267 66 46 (G) +41 79 201 53 32 +41 86 079 201 53 32 [email protected] (P) [email protected] (G) www.rene-isler.ch Winterthur, 02.04.2007 Stellungsnahme der SVP-Fraktion betreffend die Überprüfung der Organisation der Stadtverwaltung auf die Frage "5 statt 7 Stadtratsmitglieder“ Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin, geschätzte Damen und Herren Stadträte, verehrte Kolleginnen und Kollegen Die SVP-Fraktion dankt dem Stadtrat für den sehr ausführlichen und umfangreichen Bericht. Es ist sicher legitim, wenn Parteien - die in den Regierungen vertreten sind, sich eher negativ gegen eine Verkleinerung einer Exekutivbehörde aussprechen. Im selben Masse ist es aber auch sicher legitim, wenn es berechtigte Stimmen aus der Bevölkerungen und von politischen Strömungen gibt, die das heutige System mit 7 Exekutivmitgliedern hinterfragen. Als erstes Argument gegen eine Reduktion der Zahl der Regierungsmitglieder wird meist eine höhere Effizienz und die Wichtigkeit des Lobbyierens angeführt. Dieses Argument ist nicht stichhaltig: Es gibt bis heute keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass ein Gremium von 7 oder mehr Personen besser und effizienter in der Sache arbeitet, als ein solches von 5 Personen. Im Bereich zwischen fünf und neun Personen sind für gute Ergebnisse der Teamarbeit nicht die Gruppengrösse massgebend, sondern exzellente Führungsarbeit, die gründliche Vorbereitungen von Geschäften sowie zeitgemässe Verfahren und Methoden der Entscheidungsfindung. Ebenfalls nicht stichhaltig ist das Kostenargument: Die Arbeitsleistung, die heute durch sieben Regierungsmitglieder erbracht wird, muss bei einer Reduktion nicht grundsätzlich höher ausfallen. Regierungen bzw. Exekutivbehörden, die Aufgrund von Volksabstimmungen verkleinert worden sind, haben bis heute eigentlich diese These bestätigt. Auch mussten nicht merklich mehr Amtsleitende Personen eingestellt werden. Natürlich kann man sagen, dass eine Kantonsregierung nicht sie selbe Intensität erfahren muss, wie das in einer Stadtregierung oftmals der Fall ist. Auch die gängigsten Argumente der vehementesten Gegnerinnen und Gegner zur Verkleinerung von Exekutiven halten einer vertieften Prüfung nicht Stand: Als Gegenargument wird häufig angeführt, in einer Regierung sollen möglichst breite Bevölkerungsschichten vertreten sein. Die Aufgaben einer Regierung sind aber primär die Führung und Leitung des Gemeinwesens sowie der Vollzug der Gesetzgebung. Die Regierung soll führen, nicht verwalten; dies fordert heute meist auch das Verfassungsrecht auf vielen Kantons- und Gemeindeebenen. Die Aufgabe der Staatsleitung und Verwaltungsführung erfordert in der Exekutive möglichst viel Führungskraft. Auch in einem Konkordanzsystem kann es somit nicht darum gehen, dass in der Exekutive ein möglichst breites politisches Spektrum vertreten ist. Das schweizerische System der Staatsführung setzt vielmehr voraus, dass team- und entschlussfreudige Persönlichkeiten in die Regierung gewählt werden. Auch eine kleine Exekutive kann ein Sensorium für Minderheitsmeinungen entwickeln; sie muss dies angesichts unserer Referendumsdemokratie auch tun. Die politische Plattform für ein möglichst breites Meinungsspektrum ist in den Kantonen und in grösseren Gemeinden ja bekanntlich das Parlament. Sachlich richtig ist, dass kantonale oder städtische Regierungen, die in den letzten Jahren verkleinert worden sind, nach wie vor sehr gut funktionieren. Zudem sind bis heute weder gesellschaftlich noch wirtschaftlich nachteilige Entwicklungen festgestellt worden. Als Massstab bzw. Vergleichsparameter für meine aufgeführte Feststellung habe ich den Regierungsrat des Kantons Thurgau sowie die Exekutivbehörde unserer Bundesstadt Bern genommen. Die Hauptursache der zum Teil übermässigen Belastung von Regierungsmitgliedern hat oft nichts mit der Grösse des Gremiums zu tun, sondern mit dem Departementalprinzip. Das heisst, die Koppelung der Mitgliedschaft in einer Exekutive mit der Funktion als politische und administrative Spitze eines Departements oder Ressorts. Exekutivmitglieder müssen dadurch mindestens drei Rollen gleichzeitig wahrnehmen: Sie sind zuerst einmal Mitglied in einer Kollegialbehörde, dann Departementsvorsteherin bzw. -vorsteher und zu guter letzt noch Parteipolitikerin bzw. -politiker. Der dadurch entstehende Rollenkonflikt verhindert eine gesamtheitliche, nachhaltige Regierungspolitik und führt oftmals zu Blockierungen. Weil sich unsere Exekutiven oftmals nicht als Kollektiv, sondern als Versammlung von Departementschefs wahrnehmen, herrscht in diesen Kollegialbehörden ein Vorrang der sektorialen Politik. Die Diskussionen um "5 statt 7" zielen – so wie sie derzeit geführt werden – somit mehrheitlich am Reformbedarf vorbei. Aber gerade diese Reform-Diskussionen müsste eigentlich zuerst in Angriff genommen werden. Reformen und Änderungen der Verwaltungsstrukturen sind zwangsläufig ein Muss, sollen sowohl finanz- wie auch personalpolitisch grundlegende Änderungen an einem vorhandenen System vorgenommen werden. Aus genannten Gründen nimmt die SVP Fraktion den vorliegenden Bericht im negativen Sinne zur Kenntnis. Für die SVP-Fraktion Gemeinderat René Isler