Friedrich- Schiller-Universität Jena Jena, d. 06.01.2011 Institut für Vergleichende Regierungslehre Seminar: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft Dozent: Stefanie Rauner WS 2010/ 2011 Referenten: Dominique Aschbrenner, Amina Arabi, Cornelia Barz, Anne Bunnenberg, Markus Gerschler, Vincent Scheller, Andreas Teller, Julia Voigt, Maximiliane Wienecke, Miena Abas „Institutionelle Gewaltenverschiebung: Großbritannien und Deutschland im Vergleich“ Gliederung 1. Einleitung 2. Forschungsprozess 2.1. Phänomen/ Fragestellung 2.2. Relevanz 2.3. Hypothesen 2.4. Operationalisierung 2.5. Indikatoren 2.6. Fallauswahl 3. Forschungsdesign 4. Ausblick 5. Literatur 1. Einleitung- Das politische System Großbritanniens Das politische System Großbritanniens gilt allgemein anerkannt, als Modellfall für ein parlamentarisches Regierungssystem. Zwei-Kammer-Parlament Oberhaus (House of Lords) - besitzt im Gesetzgebungsverfahren ein aufschiebendes Veto (höchstens ein Jahr) keine Beteiligung an Finanzgesetzen setzt sich aus „Life peers“, die den Sitz vererbt bekamen und den Bischöfen der Anglikanischen Kirche zusammen Unterhaus (House of Commons) Die Regierung - ist direkt gewählter Träger der Regierungsmacht, der keiner Kontrolle durch andere Verfassungsorgane unterworfen ist Exekutive Regierungsgewalt wird vom Unterhaus auf das Kabinett (Teil des Parlaments) übertragen, an der Spitze steht der Premierminister Kann durch einfache Mehrheit die Verfassung ändern Redeparlament, ohne fachspezifische Ausschüsse mit Anhörungen die Opposition hat nahezu keine Kontroll- oder Mitwirkungsmöglichkeit das Kabinett besteht nicht aus allen Ministern, sondern nur aus den „wichtigsten“ der Premierminister kann den Wahltermin festlegen und das Parlament auflösen er kann ohne Mehrheit im Parlament nicht regieren Oberster Gerichtshof - keine verfassungsrechtliche Prüfungskompetenz zu vergleichen mit dem Bundesgerichtshof in der Bundesrepublik 2. Forschungsprozess 2.1 Phänomen Organisierte Interessen richten ihre Forderungen überwiegend an die Exekutive Möglicher Grund: Gewaltenverschränkung der parlamentarischen Demokratien → Fragestellung: Welche Faktoren führen dazu, dass organisierte Interessen ihre Forderung an die Exekutive wenden? 2.2 Relevanz Bedeutend für die Ausrichtung der Interessen: An wen müssen sie sich wenden, bzw. auf welche Organe im politischen System konzentrieren sie sich. Auch für die innere Struktur von Verbänden wichtig: Personeller und finanzieller Aufwand der Organisationen 2.3 Hypothesen: H1: Wenn Gewaltenverschränkung in einem politischen System vorliegt, dann richten organisierte Interessen ihre Forderungen vorwiegend an die Exekutive H0: Wenn Gewaltenverschränkung in einem politischen System vorliegt, dann richten organisierte Interessen ihre Forderungen vorwiegend nicht an die Exekutive. 2.4 Operationalisierung Gewaltenverschränkung: liegt vor, wenn in einem Staat die drei Gewalten zwar durch getrennte Organe ausgeübt werden, es aber eine gegenseitige Einflussnahme und Überschneidungen gibt. → Unterscheidung zwischen funktionaler und organisatorischer Gewaltenverschränkung. Interessengruppen: „ Interessengruppen sind Organisationen, die im Kontext der fortschreitenden Industrialisierung der modernen Gesellschaft entstanden, zum Einen Interessen gegenüber anderen Gruppen mit abweichenden oder entgegen gesetzten Interessen wahrnehmen, zum Anderen die Interessen ihrer Mitglieder durch Mitwirkung und Einwirkung auf Regierung, Parlament, Parteien und Öffentlichkeit im politischen Willens- und Entscheidungsbildungsprozess zur Geltung bringen[...].“ Exekutive: Gesetzesausübende Gewalt. 2.5 Indikatoren zur Messung der unabhängigen Variable Durch Anzahl und Kompetenzen der Organe, Vetospieler, Exekutive und Legislative Indikatoren zur Messung der abhängigen Variable: Zahl und Adressierung von Eingaben der Interessengruppen 2.6 Fallauswahl Grundgesamtheit: Parlamentarische Demokratien in Europa, in denen Interessensverbände ihre Forderungen an die Exekutive richten. Forschungsdesign: Most Different Case Design 3. Forschungsdesign Deutschland Großbritannien Italien Japan Verfassung + + + Redeparlament + - Gewaltenverschränkung + + + + 4. Ausblick - - - Nach Mills Variablenlogik ist die unabhängige Variable „Gewaltenverschränkung“ der kausale Grund für das Auftreten der abhängigen Variable Um die Hypothese zu bestätigen, wäre ein Vergleich mit Ländern notwendig, die keine Gewaltenverschränkung in ihrem System aufweisen, bei denen dann die Hypothese nicht bestätigt wird -> Frankreich, USA Beispiel ist nicht repräsentativ, durch die geringe Fallanzahl Durch fehlende Drittvariablenkontrolle ist die Generalisierbarkeit schwierig 5. Literatur Jansen ,Christian, Italien seit 1945, Gottingen 2007. Köppl, Stefan, Das politische System Italien, Wiesbaden 2007. Lehner, Franz / Widmaier,Ulrich, Vergleichende Regierungslehre, 4. übera. Aufl., Wiesbaden 2005. Newell, James L., The Politics of Italy.Governance in a Normal Country, Cambridge 2010. Rudzio, Wolfgang, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 7. aktualisierte und erweiterte Auflage, Wiesbaden 2006. Sturm, Roland, Politik in Großbritannien, Wiesbaden 2009.