F und USA - Friedrich-Schiller

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Friedrich-Schiller-Universität Jena
Institut für Politikwissenschaft
Seminar: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft
Seminarleiterin: Stefanie Rauner
Thema: Institutionelle Gewaltenteilung – Das präsidentielle Regierungssystem in den Vereinigten Staaten von
Amerika und das semi-präsidentielle Regierungssystem in Frankreich
Referenten: Philipp Bottin, Sebastian Faulstich, Robert Lindner, Andreas Müller, Stefan Pieper, Anton Posnak,
Mario Schliephake, Harry Schmierer
21.05.2010
Die Regierungssysteme von USA und Frankreich im Vergleich
1. Das Regierungssystem der USA
Repräsentantenhaus
 Besteht aus 435, die von der Bevölkerung alle zwei Jahre in Einmannwahlkreisen gewählt werden
 Finanzgesetze dürfen nur im Repräsentantenhaus eingebracht werden
 20 ständige Ausschüsse
 Sonderrolle des Speakers: Führer der Mehrheitsfraktion, wenn Speaker und
Präsident der gleichen Partei entstammen, vertritt er die Anliegen des Präsidenten im Repräsentantenhaus, ansonsten Gegenspieler des Präsidenten
Der Senat
 Senat ist die zweite Kammer des Kongresses
 besteht aus 100 Senatoren, von denen jeder Bundesstaat jeweils zwei stellt
 alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren auf sechs Jahre neu gewählt
 im Senat gibt es 16 ständige Ausschüsse mit weiteren Unterausschüssen
Gesetzgebung:
 Repräsentantenhaus und Senat gleichermaßen
 im Gegensatz zu Deutschland gibt es keine Unterscheidung zwischen zustimmungspflichtigen und nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen – Senat
muss grundsätzlich jedem amerikanischen Bundesgesetz zustimmen
 Jedes einzelne Mitglied einer der beiden Kammern kann Gesetzesvorhaben
einbringen
 Gesetzesvorschläge werden, nachdem sie eingebracht wurden, in den Ausschüssen diskutiert und ggf. verändert
 Nach der Aussprache: Abstimmung und (bei Zustimmung) Übersendung der
Gesetzesvorlage an das andere Haus
 Beide Kammern müssen den identischen Gesetzesentwurf verabschieden
Impeachment-Verfahren
 Das Repräsentantenhaus kann gegen einen Bundesbeamten (einschließlich
des Präsidenten) Anklage wegen Amtsvergehen erheben
 Über die Anklage befindet dann der Senat mit 2/3-Mehrheit
Supreme Court
 Die oberste richterliche Gewalt liegt beim Supreme Court, der aus 9 Richtern besteht
 Der Präsident nominiert die Kandidaten für das Amt des Richters am Obersten Gerichtshof, der Senat wählt sie auf Lebenszeit


Der Supreme Court kann jedes Gesetz für verfassungswidrig erklären und
damit tief in die Kompetenzen der Legislative eingreifen
Dem Obersten Gerichtshof kommt damit die Aufgabe zu, die Verfassung
fortlaufend zu interpretieren
Präsident
Wahl durch das Electoral College
 Indirekte Wahl des Präsidenten durch 538 Wahlmänner, welche für den jeweiligen Bundesstaat der Anzahl der Abgeordneten im Repräsentantenhaus
und im Senat entspricht
 Kandidat wird nach der relativen Mehrheit gewählt, d.h. wenn ein Kandidat
die relative Mehrheit in einem Staat erringt, dann müssen alle Wahlmänner
für ihn stimmen
Der Präsident als Gesetzgeber
 Chief legislator – er ist zentraler Akteur der Gesetzgebung, kann aber selbst
keine Vorlagen einbringen
 Präsidentielle Instrumente des Gesetzgebungsprozesses: qualifiziertes Vetorecht, Schützer der Verfassung gegen verfassungswidrige Gesetze
Der Präsident in Außen- und Sicherheitspolitik
 Chef-Diplomat
 Entscheidet existenziell über Krieg und Frieden
 Vertragshoheit internationale Verträge abzuschließen, diese scheitert aber oft
an der nötigen 2/3 Mehrheit im Senat
 Internationale Abkommen bedürfen aber keiner Zustimmung des Kongresses, daher schließt sie der Präsident als Chef der Exekutive selbst
2. Das französische Regierungssystem
-zuständig für Gesetzgebung ist das Parlament
-aufgeteilt in Nationalversammlung (577 Abgeordnete, gewählt nach absolutem
Mehrheitswahlrecht) und Senat (321 Mitglieder, indirekt gewählt)
-Gesetzesinitiative liegt formal gleichermaßen beim Parlament und beim Premierminister
-die mit einem Gesetzentwurf der Regierung zuerst betraute Kammer muss die von
der Regierung vorgelegte Fassung beraten
-die zweitbetraute Kammer hat über den von der ersten vorgelegten Wortlaut zu
beschließen
-bei einer „Dringlichkeitserklärung“ der Regierung wird schon nach nur einer Lesung in Nationalversammlung und Senat ein Vermittlungsausschuss eingesetzt, sofern keine Einigung erfolgt ist
-Premierminister kann auf Beschluss des Ministerrates die Abstimmung über eine
Vorlage mit einer Vertrauensfrage verbinden
-Verfassungsrat: Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze
-Recht auf Anrufung: Präsident, Premierminister, Präsidenten von Nationalversammlung und Senat, mindestens 60 Abgeordnete bzw. Senatoren
-Präsident ist das Staatsoberhaupt Frankreichs, wird auf 5 Jahre direkt vom Volk
gewählt, laut Verfassung wacht er über die Einhaltung dieser und sichert mit
seinem Schiedsspruch die ordnungsgemäße Tätigkeit der Staatsorgane
-Ministerrat: setzt sich aus dem Premierminister und den jeweiligen Ministern
zusammen, der Vorsitzende ist der Präsident
-Premierminister wird vom Präsidenten ernannt und benötigt dessen Vertrauen
sowie das des Parlaments, bildet mit seinen Ministern die Regierung und ist der
Regierungschef, leitet die Amtsgeschäfte der Regierung
3 weitere Merkmale, die im Zusammenhang mit der starken Stellung der Exekutive
stehen:
1.: starkes zentralistisches politisch-administratives System
2.: starke Bürokratie
3.: schwaches Parteien- und Verbandssystem
3. Forschungsprozess
3.1 Phänomen
-deutliche Unterschiede zwischen den USA und Frankreich hinsichtlich der
erfolgreichen Gesetzesverabschiedung und somit der politischen Handlungsfähigkeit
-möglicher Grund: Machtstellung der Exekutive in den unterschiedlichen
Regierungssystemen
-Fragestellung: Ist die erfolgreiche Verabschiedung von Gesetzen in einem
präsidentiellen Regierungssystem durch die Exekutive schwieriger durchzusetzen
als in einem semi-präsidentiellen System?
3.2 Relevanz
-Relevanz der Forschungsfragestellung ergibt sich aus der Aktualität
(Rentenaltererhöhung in Frankreich und Krankenversicherung in den USA)
-relevant für die politische Handlungsfähigkeit
-für Interessenorganisationen von Bedeutung, um Interessen gezielt an politische
Organe zu tragen
3.3 Hypothesen
1. Wenn ein präsidentielles Regierungssystem vorliegt, dann ist es schwieriger
Gesetze seitens der Exekutive zu verabschieden.
2. Wenn ein semi-präsidentielles Regierungssystem vorliegt, dann ist es leichter
Gesetze seitens der Exekutive zu verabschieden.
4. Konzeptspezifikation
Regierungssystem: bezeichnet die Gesamtheit aller politischen Einrichtungen eines
Staates, die sich daraus ergebenden politischen Strukturen und Funktionen sowie
die geltenden politischen Ordnungen und Normen.
Exekutive: In modernen Demokratien diejenige der drei staatlichen Gewalten, die
verfassungsgemäß dafür zuständig ist, die Beschlüsse der Gesetzgebenden Gewalt
auszuführen.
Gesetze: Alle vom Gesetzgebungsorgan verfassungsgemäß verabschiedeten
Rechtssätze.
Operationalisierung:
Gesetze  Anzahl durchgebrachter Gesetze der Exekutive, Anzahl nicht durchgebrachter/geblockter Gesetze der Exekutive.
5. Datenanalyse
Most-Similar-Case-Design
Fall Gesetzes- Regierungs- Präsidenten
ausstoß
system
F
+
+
+
USA
+
Demokratien
+
+
Wahlsys- Rechtstem
staat
+
+
+
+
Kontextanalyse
- Schlussfolgerung aus dem reinen Gegenüberstellen der Systeme
- Analyse der institutionellen Rahmenbedingungen
Statistische Auswertung
- Anwendung statistischer Methoden
- Auffinden signifikanter Unterschiede beim Durchsetzten von Gesetzte
Dritt-Variablen-Kontrolle
Überprüfen weitere Einflussfaktoren:
Beispielhaft:
- für Frankreich: ausgeprägte Streikkultur  Generalstreik
- für USA: Lobbyismus
6. Fazit
-System der vielfältigen Gewaltenkontrolle und die hohe Anzahl der Vetospieler
führt in den USA zu einem schwachen Staat, die Exekutive hat es schwer, ihre Gesetze verabschieden zu lassen
-System in Frankreich ist auf eine starke Exekutive ausgerichtet, welches es ihr ermöglicht, die bestimmende Gewalt im Staat zu sein und ihre Politik weitestgehend
durchzusetzen; Frankreich als starker Staat
Literatur:
Krempf, Udo, in: Das politische System Frankreichs, 4., aktual. u. erw. Auflage, Wiesbaden
2007.
Lehner, Franz, Vergleichende Regierungslehre, Wiesbaden 2005, S. 115-131.
http://www.assemblee-nationale.fr/deutsch/8cb.asp, Assemblee Nationale, zuletzt abgerufen
am 09.01.2011.
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