Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde Nach dem Ansehen eines Films können die Schülerinnen und Schüler das Arbeitsblatt bearbeiten. Dazu bietet es sich an, das Arbeitsblatt, auf dem geklebt werden soll, auf DIN A3 zu vergrößern. Die Lösung findet sich auf Seite 4, es ist mit Filmeinsatz, Erarbeitung und Sicherung eine Schulstunde anzusetzen. Zusätzliche Phase der Stunde ab Kl. 10: Man kann zusätzlich zu den Beispielen aus den Materialien die Begriffe Gewaltenverschränkung und -teilung problematisieren. Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde Schneide die Felder aus und ordne sie einander richtig zu! Klebe sie dann zusammen auf das Arbeitsblatt in die richtigen Felder. Überlege, wer zu den drei Gewalten gehört und trage es ein! Der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin Der Bundespräsident wirkt bei der Gesetzgebung mit, setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen der Bundesländer zusammen ist das Bundeskabinett und besteht aus dem / der Kanzlerin und den Bundesministern Der Bundestag Die Bundesregierung Der Bundesrat Das Bundesverfassungsgericht wird vom Volk gewählt, Sitz in Berlin wird von der Bundesversammlung für 5 Jahre gewählt, repräsentiert den Staat ist Leiter(in) der Bundesregierung überwacht die Einhaltung der Verfassung der Organe der Legislative und Exekutive, schützt die Verfassung, Sitz in Karlsruhe Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland Unter „Gewaltenteilung“ versteht man die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Ziel ist eine Machtbegrenzung und die Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Es wird zwischen der gesetzgebenden (Legislative), vollziehenden (Exekutive) und rechtsprechenden (Judikative) Gewalt unterschieden. Der Bundesrat ist an Länderregierungen = Exekutiven weisungsgebunden, fungiert aber als Teil der Legislative. LEGISLATIVE EXEKUTIVE JUDIKATIVE Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland LÖSUNG Unter „Gewaltenteilung“ versteht man die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Ziel ist eine Machtbegrenzung und die Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Es wird zwischen der gesetzgebenden (Legislative), vollziehenden (Exekutive) und rechtsprechenden (Judikative) Gewalt unterschieden. Der Bundesrat ist an Länderregierungen = Exekutiven weisungsgebunden, fungiert aber als Teil der Legislative. LEGISLATIVE EXEKUTIVE Der Bundestag Länderparlamente Die Bundesregierung wird vom Volk gewählt, Sitz in Berlin ist das Bundeskabinett und besteht aus dem / der Kanzlerin und den Bundesministern Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung mit, setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen der Bundesländer zusammen Polizei, Zoll, Ordnungsämter, Bundespolizei, Grenzschutz, Bundeswehr etc.. Sie sorgen für die Einhaltung der Gesetze der Legislative und führen die Beschlüsse der Judikative aus. Die Bundesministerien Der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin Das Bundesverfassungsgericht überwacht die Einhaltung der Verfassung der Organe der Legislative und Exekutive, schützt die Verfassung, Sitz in Karlsruhe ist Leiter(in) der Bundesregierung Gerichte, Anwälte, Richter, Staatsanwälte JUDIKATIVE Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für 5 Jahre gewählt, repräsentiert den Staat Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde WEITERFÜHRUNG Klärung der Unterschiede der Begriffe Gewaltenteilung und – verschränkung Weiterführende Links: Jugendportal des Deutschen Bundestages Arbeitsblatt Artikel im Juraforum Schaubild und Artikel zur Gewaltenteilung, bpb Eine gute Arbeitsblattsammlung wird von der hessischen Landesregierung zur Verfügung gestellt, hierbei kann der erste Teil für die Arbeit in anderen Bundesländern verwendet werden. Schaubild auf wikipedia Ziel von Montesquieus Gewaltenteilung war es vor allem, die Macht der Exekutive (König) beschränken, den Machtmissbrauch und die Willkürherrschaft verhindern und sollte so die Freiheit der Bürger garantieren. Es kann weitergehend die Frage gestellt werden, on die „Gewaltenverschränkung" demgegenüber nicht ein Rückschritt ist, die Freiheit und Kontrolle der Macht dadurch nicht ausgehebelt sind. Folgende Überlegungen dienen der Besprechung / Erarbeitung: a. Gegenseitige Kontrolle - Die „Gewaltenverschränkung" braucht die strikte gegenseitige Kontrolle der Gewalten nicht mehr, weil - das Volk herrschen soll, seine Vertreter wählt. Es soll keinen übermächtigen Monarchen mit Vorrechten geben. - die Freiheit anderweitig gesichert ist: durch das GG, die Rechtsstaatlichkeit, die Bindung aller Staatsorgane an Recht und Gesetz, woran sich auch die Exekutive halten muss. Im Gegensatz dazu steht die „Willkürherrschaft". b. Kontrolle der Legislative Eine Kontrolle der Legislative findet durch die Exekutive nicht statt, außer evtl. bei einer Parlamentsauflösung, was dann aber auch sehr kompliziert ist. c. Die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative: - Die Regierung / Exekutive wird von der Parlamentsmehrheit und den mit ihr verbundenen Landesregierungen im Bundesrat gestützt. Sie soll das ausführen, was der oberste Souverän will und durch Wahlen entschieden hat. - Die Aufgabe der Kontrolle innerhalb der Staatsorgane obliegt hauptsächlich der Opposition in Bundestag und -rat d. Andere Kontrollinstrumente: - Regelmäßig stattfindende Wahlen - die Medien / Öffentlichkeit kontrolliert die Gewalten - Einige sprechen auch von einer vertikalen Gewaltenteilung1 durch die Bundesländer über eigene Kompetenzen und den Bundesrat. Hier sollte vor allem in der Oberstufe auf die horizontale und vertikale Gewaltenteilung eingegangen werden. Hierzu bieten sich folgende Links, zum Teil mit Material, an: Rechtslexikon, Artikel zur Gewaltenteilung Artikel im Rechtswörterbuch 1