Arbeitsblatt - Landesbildungsserver Baden

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Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde
Nach dem Ansehen eines Films können die Schülerinnen und Schüler das
Arbeitsblatt bearbeiten. Dazu bietet es sich an, das Arbeitsblatt, auf dem geklebt
werden soll, auf DIN A3 zu vergrößern.
Die Lösung findet sich auf Seite 4, es ist mit Filmeinsatz, Erarbeitung und
Sicherung eine Schulstunde anzusetzen.
Zusätzliche Phase der Stunde ab Kl. 10: Man kann zusätzlich zu den Beispielen
aus den Materialien die Begriffe Gewaltenverschränkung und -teilung
problematisieren.
Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde
Schneide die Felder aus und ordne sie einander richtig zu! Klebe sie dann
zusammen auf das Arbeitsblatt in die richtigen Felder.
Überlege, wer zu den drei Gewalten gehört und trage es ein!
Der Bundeskanzler /
die Bundeskanzlerin
Der Bundespräsident
wirkt bei der Gesetzgebung mit, setzt sich aus
Mitgliedern der
Landesregierungen der
Bundesländer zusammen
ist das Bundeskabinett
und besteht aus dem /
der Kanzlerin und den
Bundesministern
Der Bundestag
Die Bundesregierung
Der Bundesrat
Das Bundesverfassungsgericht
wird vom Volk
gewählt, Sitz in
Berlin
wird von der
Bundesversammlung für 5 Jahre
gewählt,
repräsentiert den
Staat
ist Leiter(in) der
Bundesregierung
überwacht die Einhaltung der
Verfassung der Organe der
Legislative und Exekutive,
schützt die Verfassung, Sitz
in Karlsruhe
Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Unter „Gewaltenteilung“ versteht man die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Ziel ist eine Machtbegrenzung und die Sicherung
von Freiheit und Gleichheit. Es wird zwischen der gesetzgebenden (Legislative), vollziehenden (Exekutive) und rechtsprechenden (Judikative)
Gewalt unterschieden. Der Bundesrat ist an Länderregierungen = Exekutiven weisungsgebunden, fungiert aber als Teil der Legislative.
LEGISLATIVE
EXEKUTIVE
JUDIKATIVE
Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
LÖSUNG
Unter „Gewaltenteilung“ versteht man die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Ziel ist eine Machtbegrenzung und die Sicherung
von Freiheit und Gleichheit. Es wird zwischen der gesetzgebenden (Legislative), vollziehenden (Exekutive) und rechtsprechenden (Judikative)
Gewalt unterschieden. Der Bundesrat ist an Länderregierungen = Exekutiven weisungsgebunden, fungiert aber als Teil der Legislative.
LEGISLATIVE
EXEKUTIVE
Der Bundestag
Länderparlamente
Die Bundesregierung
wird vom Volk
gewählt, Sitz in Berlin
ist das Bundeskabinett und
besteht aus dem / der
Kanzlerin und den
Bundesministern
Der Bundesrat
wirkt bei der Gesetzgebung mit,
setzt sich aus Mitgliedern der
Landesregierungen der
Bundesländer zusammen
Polizei, Zoll, Ordnungsämter,
Bundespolizei, Grenzschutz, Bundeswehr
etc.. Sie sorgen für die Einhaltung der
Gesetze der Legislative und führen die
Beschlüsse der Judikative aus.
Die Bundesministerien
Der Bundeskanzler / die
Bundeskanzlerin
Das Bundesverfassungsgericht
überwacht die Einhaltung der
Verfassung der Organe der
Legislative und Exekutive, schützt
die Verfassung, Sitz in Karlsruhe
ist Leiter(in) der Bundesregierung
Gerichte, Anwälte,
Richter, Staatsanwälte
JUDIKATIVE
Der Bundespräsident
wird von der
Bundesversammlung
für 5 Jahre gewählt,
repräsentiert den
Staat
Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde
WEITERFÜHRUNG
Klärung der Unterschiede der Begriffe Gewaltenteilung und – verschränkung
Weiterführende Links:
 Jugendportal des Deutschen Bundestages
 Arbeitsblatt
 Artikel im Juraforum
 Schaubild und Artikel zur Gewaltenteilung, bpb
 Eine gute Arbeitsblattsammlung wird von der hessischen Landesregierung zur
Verfügung gestellt, hierbei kann der erste Teil für die Arbeit in anderen
Bundesländern verwendet werden.
 Schaubild auf wikipedia
Ziel von Montesquieus Gewaltenteilung war es vor allem, die Macht der Exekutive
(König) beschränken, den Machtmissbrauch und die Willkürherrschaft verhindern und
sollte so die Freiheit der Bürger garantieren. Es kann weitergehend die Frage gestellt
werden, on die „Gewaltenverschränkung" demgegenüber nicht ein Rückschritt ist, die
Freiheit und Kontrolle der Macht dadurch nicht ausgehebelt sind.
Folgende Überlegungen dienen der Besprechung / Erarbeitung:
a. Gegenseitige Kontrolle
- Die „Gewaltenverschränkung" braucht die strikte gegenseitige Kontrolle der
Gewalten nicht mehr, weil
- das Volk herrschen soll, seine Vertreter wählt. Es soll keinen übermächtigen
Monarchen mit Vorrechten geben.
- die Freiheit anderweitig gesichert ist: durch das GG, die Rechtsstaatlichkeit,
die Bindung aller Staatsorgane an Recht und Gesetz, woran sich auch die
Exekutive halten muss. Im Gegensatz dazu steht die „Willkürherrschaft".
b. Kontrolle der Legislative
Eine Kontrolle der Legislative findet durch die Exekutive nicht statt, außer evtl. bei
einer Parlamentsauflösung, was dann aber auch sehr kompliziert ist.
c. Die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative:
- Die
Regierung
/
Exekutive
wird
von
der
Parlamentsmehrheit
und
den
mit
ihr
verbundenen
Landesregierungen
im
Bundesrat gestützt. Sie soll das ausführen, was der oberste Souverän
will und durch Wahlen entschieden hat.
- Die
Aufgabe
der
Kontrolle
innerhalb
der
Staatsorgane
obliegt
hauptsächlich der Opposition in Bundestag und -rat
d. Andere Kontrollinstrumente:
- Regelmäßig stattfindende Wahlen
- die Medien / Öffentlichkeit kontrolliert die Gewalten
- Einige sprechen auch von einer vertikalen Gewaltenteilung1 durch die
Bundesländer über eigene Kompetenzen und den Bundesrat.
Hier sollte vor allem in der Oberstufe auf die horizontale und vertikale Gewaltenteilung eingegangen
werden. Hierzu bieten sich folgende Links, zum Teil mit Material, an:
Rechtslexikon, Artikel zur Gewaltenteilung
Artikel im Rechtswörterbuch
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