Frage 3 Ö_Verfassung, Parlament, Regierung Österreichische Verfassung Dezemberverfassung von 1867 Die Dezemberverfassung ist eine zusammenfassende Bezeichnung für die fünf Staatsgrundgesetze und das Delegationsgesetz, die am 21. Dezember 1867 durch den Kaiser von Österreich, Franz Joseph I., sanktioniert wurden und Tags darauf in Kraft traten. Sie galten für die nicht-ungarischen Länder der Habsburgermonarchie bis zu deren Auseinanderfallen. Bundesverfassung von 1920 Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) wurde am 1. Oktober 1920 von der Nationalversammlung beschlossen, die aus den ersten demokratischen Wahlen in Österreich hervorgegangen. Diese war von Anfang an zum verfassunggebenden Parlament bestimmt Zu beachten ist, dass das Bundesland Burgenland damals noch nicht bestand und sein Gebiet noch zu Ungarn gehörte, burgenländische Abgeordnete daher nicht beteiligt waren. Der volle Name des Gesetzes lautete: Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz). Das österreichische B-VG ist somit eine der ältesten heute noch in Geltung stehenden Verfassungen Europas. Baugesetze der Verfassung 1. 2. 3. 4. 5. Demokratisches Prinzip Republikanisches Prinzip Bundesstaatliches Prinzip Rechtsstaatliches Prinzip Liberales Prinzip Das demokratische Prinzip Das demokratische Prinzip besagt, dass das Recht vom Volk aus geht.“ Die demokratischen Elemente in der österreichischen Verfassung sind: Wahlrecht Gewählte Gesetzgebungsorgane Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung Die verfassungsrechtlich garantierte Gründung politischer Parteien Das republikanische Prinzip Das republikanische Element in der österreichischen Verfassung ist die Rechtsstellung des Bundespräsidenten. Sein Amt ist zeitlich begrenzt und unterliegt der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit. Das bundesstaatliche Prinzip „Österreich ist ein Bundesstaat.“ Kennzeichen des bundestaatlichen Prinzips ist das ein Bundestaat in einen Oberstaat (Bund) und aus mehreren Teilstaaten (neun Bundesländer) gegliedert wird. Bundesstaatliche Elemente in der österreichischen Verfassung sind: Bund und Länder haben eine eigene Gesetzgebung; Bund und Länder haben eine eigene Vollziehung; Mitwirkung des Bundes an der Verwaltung der Länder durch die mittelbare Landesverwaltung; Bund und Länder haben jeweils eigene Finanzwirtschaften, d.h. ein eigenes Budget, sie können auch eigene Abgaben erheben. Das Rechtsstaatsprinzip Rechtsstaatliche Elemente in der österreichischen Verfassung sind: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Der Staat darf nur das tun, wozu er gesetzlich ausdrücklich ermächtigt ist; der Bürger hingegen darf all das tun, was ihm nicht gesetzlich ausdrücklich verboten ist. Das liberale Prinzip In Österreich ist das liberale Prinzip durch die Grund- und Freiheitsrechte verwirklicht. Das österreichische Parlament Das Parlament ist der zentrale Ort jeder Demokratie. Hier sollen die Interessen möglichst vieler BürgerInnen vertreten werden. Das Parlament wird in zwei Kammern unterteilt dazu gehören der Nationalrat und der Bundesrat. Diese bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Aufgaben des Parlaments Die wichtigste Aufgabe des Parlamentes ist es Gesetze zu prüfen und zu beschließen und die Arbeit der Regierung kontrollieren. Daneben gibt es noch einige mehr. Gesetzgebung Das Parlament beschließt Österreichs Gesetze: konkret tun dies Nationalrat, Bundesrat und – in den Bundesländern – auch die Landtage. Kontrolle Das Parlament schaut der Regierung auf die Finger: KanzlerIn, MinisterInnen und StaatssekretärInnen müssen für alles Rede und Antwort stehen, was sie tun bzw. was ihre Behörden machen. Das dient nicht nur der Kontrolle. Solche Debatten können auch Anlass für Verbesserungen und Reformen sein. Wahlverfahren Das Parlament wird nach jeder Nationalratswahl neu gebildet. Diese Wahl findet spätestens alle fünf Jahre statt, manchmal früher: Wenn etwa die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großer Konflikte vorzeitig beenden. Die Bildung des Nationalrates Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten StaatsbürgerInnen gewählt: spätestens alle fünf Jahre, manchmal schon früher. Die WählerInnen müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden. Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet Die Bildung des Bundesrates Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird nicht direkt vom Volk gewählt. Seine Zusammensetzung hängt vom Stärkeverhältnis der Parteien in den Landtagen der Bundesländer ab. Er vertritt bei der Gesetzgebung die Interessen der Länder. Die Mitglieder des Bundesrates üben daher ihre Funktion für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des jeweiligen Landtags aus. Aufgaben der Bundesregierung Die Bundesregierung ist mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut. Ihr gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesministerinnen und Bundesminister an. Die Staatssekretäre sind dem Bundeskanzler oder den jeweiligen Ministern zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung zugeordnet. Als Kollegialorgan übt die Bundesregierung nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich (oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind.