Das politische System der Schweiz

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Allgemeines
Die Schweizer Verfassung
Die plebiszitären Elemente
Unterschiede auf kantonaler Ebene
Beurteilung des Systems
Die schweizerische Eidgenossenschaft
(Confoederatio Helvetica)
• in 23 Stände aufgeteilt – 20 Kantone und
6 Halbkantone
 jeder Kanton hat seine eigene
Verfassung und Regierung
• Versuch des Konkordanzprinzips
 Einbindung vieler Personen und
Gruppen in den
Entscheidungsprozess
• nicht Mitglied der EU
• außenpolitisch neutral
• wahlberechtigt sind alle Frauen und
Männer über 18 Jahren
 Frauenwahlrecht erst seit 1971
Bundesgericht
Bundespräsident
Bundeskanzler
Bundesrat
Bundeskanzlei
Bundesversammlung
Nationalrat
Ständerat
Volksentscheid
Das Parlament
(die vereinigte Bundesversammlung)
• besteht aus National- und Ständerat
 Nationalrat vertritt allgemein das
Volk (200 Mitglieder)
 Ständerat vertritt die Kantone
(46 Mitglieder)
• vom Volk auf 4 Jahre gewählt
 Verhältniswahl
• Präsidenten der Räte leiten
Verhandlungen und vertreten Rat in der
Öffentlichkeit
• kein Berufsparlament
 4-mal jährlich 3 wöchiges Plenum
Die Regierung
(der Bundesrat)
• besteht aus 7 Mitgliedern
• vom Parlament auf 4 Jahre gewählt
 Präsident auf 1 Jahr
• Kollegialitätsprinzip
• Bundeskanzler ist „achtes Ratsmitglied“
 nimmt beratend an den
wöchentlichen Sitzungen teil
• Bundesratsmitglieder stehen den
Departements vor
 vergleichbar mit Ministerien
 Teil der Bundesverwaltung
Möglichkeiten des Volkes direkt in die Politik
einzugreifen
• Volksinitiative
 Gesetzesvorschlag wird formuliert und bei
Bundeskanzlei angemeldet
 100.000 Unterschriften in 18 Monaten
nötig, dann Prüfung durch Bundesrat und
Parlament
 Volksabstimmung
• fakultatives Referendum – Möglichkeit
Gesetzesverabschiedungen zu verhindern
 Parlament veröffentlicht Gesetz
 50.000 Unterschriften in 100 Tagen
 Volksabstimmung
• obligatorisches Referendum
 wenn ein Gesetzesentwurf:
die Verfassung betrifft oder
Beitritt zu bestimmten Organisationen
 etwa 4-mal im Jahr über rund 20 Beschlüsse
Verfassungsunterschiede auf kantonaler
Ebene
• Volksabstimmung bei allen Themen möglich
 in manchen Kantonen gibt es über jedes
Gesetz eine Volksabstimmung
• in Graubünden und den Appenzell Kantonen
Mehrheitswahlrecht bei Parlamentswahl
• der Regierungsrat (Exekutive) wird vom Volk
direkt gewählt
 Mehrheitswahlrecht
Beurteilung
• hoher Zeitaufwand bei Gesetzgebung
 es dauert lange, ein Gesetz zu
verabschieden
 dafür große
Auseinandersetzung mit
verschiedenen Meinungen
• Bundesrat kann nicht abgewählt
werden
 Direktiorialsystem
• Volk ist in fast alle Entscheidungen
involviert
 Volkswille wird präsenter
 Parlament muss im Sinne des
Volkes handeln
www.swissworld.org
www.parlament.ch
www.chr.mergler.bnv-bamberg.de/initiativkreis/schweizer_verfassung.htm
de.wikipedia.org
www.gutach.de/allgemein/schweiz.htm
www.admin.ch
www.ch.ch
Neue Zürcher Zeitung, Ausgaben: 12. November 2003; 18. Mai 2009
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