Allgemeines Die Schweizer Verfassung Die plebiszitären Elemente Unterschiede auf kantonaler Ebene Beurteilung des Systems Die schweizerische Eidgenossenschaft (Confoederatio Helvetica) • in 23 Stände aufgeteilt – 20 Kantone und 6 Halbkantone jeder Kanton hat seine eigene Verfassung und Regierung • Versuch des Konkordanzprinzips Einbindung vieler Personen und Gruppen in den Entscheidungsprozess • nicht Mitglied der EU • außenpolitisch neutral • wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer über 18 Jahren Frauenwahlrecht erst seit 1971 Bundesgericht Bundespräsident Bundeskanzler Bundesrat Bundeskanzlei Bundesversammlung Nationalrat Ständerat Volksentscheid Das Parlament (die vereinigte Bundesversammlung) • besteht aus National- und Ständerat Nationalrat vertritt allgemein das Volk (200 Mitglieder) Ständerat vertritt die Kantone (46 Mitglieder) • vom Volk auf 4 Jahre gewählt Verhältniswahl • Präsidenten der Räte leiten Verhandlungen und vertreten Rat in der Öffentlichkeit • kein Berufsparlament 4-mal jährlich 3 wöchiges Plenum Die Regierung (der Bundesrat) • besteht aus 7 Mitgliedern • vom Parlament auf 4 Jahre gewählt Präsident auf 1 Jahr • Kollegialitätsprinzip • Bundeskanzler ist „achtes Ratsmitglied“ nimmt beratend an den wöchentlichen Sitzungen teil • Bundesratsmitglieder stehen den Departements vor vergleichbar mit Ministerien Teil der Bundesverwaltung Möglichkeiten des Volkes direkt in die Politik einzugreifen • Volksinitiative Gesetzesvorschlag wird formuliert und bei Bundeskanzlei angemeldet 100.000 Unterschriften in 18 Monaten nötig, dann Prüfung durch Bundesrat und Parlament Volksabstimmung • fakultatives Referendum – Möglichkeit Gesetzesverabschiedungen zu verhindern Parlament veröffentlicht Gesetz 50.000 Unterschriften in 100 Tagen Volksabstimmung • obligatorisches Referendum wenn ein Gesetzesentwurf: die Verfassung betrifft oder Beitritt zu bestimmten Organisationen etwa 4-mal im Jahr über rund 20 Beschlüsse Verfassungsunterschiede auf kantonaler Ebene • Volksabstimmung bei allen Themen möglich in manchen Kantonen gibt es über jedes Gesetz eine Volksabstimmung • in Graubünden und den Appenzell Kantonen Mehrheitswahlrecht bei Parlamentswahl • der Regierungsrat (Exekutive) wird vom Volk direkt gewählt Mehrheitswahlrecht Beurteilung • hoher Zeitaufwand bei Gesetzgebung es dauert lange, ein Gesetz zu verabschieden dafür große Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen • Bundesrat kann nicht abgewählt werden Direktiorialsystem • Volk ist in fast alle Entscheidungen involviert Volkswille wird präsenter Parlament muss im Sinne des Volkes handeln www.swissworld.org www.parlament.ch www.chr.mergler.bnv-bamberg.de/initiativkreis/schweizer_verfassung.htm de.wikipedia.org www.gutach.de/allgemein/schweiz.htm www.admin.ch www.ch.ch Neue Zürcher Zeitung, Ausgaben: 12. November 2003; 18. Mai 2009