Politologie Gerechtigkeit: Was wird unter Gerechtigkeit verstanden? Gerechtigkeit als übergeordnetes Ziel eines Staates Platon: Philosoph der Antike Zweifel, dass der Mächtige auch der Gerechte ist Wollte nicht das der welcher am besten ausgebildet ist auch regiert, der ist nicht gleich der Beste Aristoteles: Schüler von Platon Im Staat gilt: gut und gerecht ist, was für die Individuen und die Gesellschaft gut ist Gemeinwohl bringt dem Staat und Bürgern erfolgt Mensch kann sich nur in der Gemeinschaft entfalten Imperien: Urbaner Territorialstaat Wollen ihre Hegemonie über grosse Gebiete ausdehnen Gebiete in ihre Herrschaft zu nehmen Problem: Begrenztheit der Machtmittel Je näher am Zentrum desto mehr eingegliedert, am Rande bilden sich neue politische Verbände Absolutismus: Politische Rechte werden auf bestimmte Personen übertragen, die an den Herrscher gebunden sind Teilweise Dezentralisierung der Herrschaft (Teilfürstentümer; können so viel Macht an sich ziehen, dass sie sich gegenseitig bekämpfen und der übergeordnete Staat zerfällt) Streben nach Ausbreitung der Machtsphäre Absolut= König losgelöst, steht über seinen Gesetzen Macht: „Macht bedeutet die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen...“ Max Weber Physische, psychische oder wirtschaftliche Macht Macht nicht gleich Gewalt Niccolo Macchiavelli: Erfahrung zeigt Der Mensch ist schlecht In der Politik müssen Entscheidungen gefällt werden Im richtigen Zeitpunkt, Richtiges tun Richtig ist gut, was dem Staat/Herrscher nützt Alle Formen der Machtanwendung legitim Rechtliche Definition eines Staates: Drei Elemente-Lehre o Staatsgebiet; schwer zu finden o Staatsgewalt o Staatsvolk Staatsgebiet: Nation Building Model: Pro Volk eine Nation Wann wird ein Staat anerkannt? Meiste Staaten durch Abspaltung entstanden Anerkennung durch internationale Gemeinschaft o Wenn die drei völkerrechtliche Kriterien vorhanden Keine Anerkennung wenn o Wenn Gebilde auf externe Einflussnahme angewiesen ist o Völkerrecht verletzt wurde Staatsgewalt: Staatsformen: Verschiedene Systeme, in denen die staatliche Herrschaft organisiert und die Staatsgewalt ausgeübt wird Regierungsformen: Sind durch Geschichte, Praxis und Verfassung festgelegte Methoden, in denen die Staatsgewalt durch die Staatsorgane ausgebüt wird Rechtstaat: Legalität: staatliches Handeln muss sich auf Rechtsnorm stützen Legitimität: Herrschaft beruht auf einem rechtmässigen Anspruch Souverän: oberste und letzte Instanz eines Staates Demokratie: Macht im Staat geht vom Volk aus. Kennzeichen der Demokratie ist die Gewaltenteilung. Konkurrenzdemokratie: Regierung nur beschränkte Amtszeit Wahlen Opposition als Gegenkraft zur Regierungsmehrheit Opposition will Wähler von der Notwendigkeit eines Regierungswechsels überzeugen o Alternative aufzeigen o Auf Probleme hinweisen o Missstände anprangern Föderalismus: Einzelne Glieder haben Eigenständigkeit, aber sind zu übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen Staatsstrukturen: Einheits- oder Zentralstaat Alle Aufgaben bei einer Zentralgewalt Staatenbund Kein Staat sondern Bündnis von selbständigen Staaten zu einem bestimmten Zweck (Uno) Bundesstaat mehrere kleine Teilstaaten, besitzen bestimmtes Mass an Selbständigkeit, Zentralgewalt des Bundes aber dennoch einen gewaltigen Einfluss ausübt Bundesverfassung: Grundsätze des öffentlichen Zusammenlebens Kein Gesetz darf der Verfassung widersprechen Gewaltenteilung: Verhindert das einzelne Person zu viel Macht in ihren Händen hat, daher jede Gewalt von der anderen abhängig Parlament abhängig vom Elektorat (= alle Wahlberechtigten des Staates), da es periodisch Neuwahlen gibt Regierung abhängig vom Parlament, da diese die Regierung wählt Justiz überprüft Verordnung und Gesetze auf Verfassungsmässigkeit Exekutive Regierung Gesetzesausführung (Hauptaufgabe: lenkt die Verwaltung und ist für Planung und Umsetzung der Politik zuständig) Legislative Parlament Rechtsetzung (Hauptaufgabe: Wahl und Kontrolle der Regierung und Erlass der Gesetze) Judikative Gerichte Rechtssprechung (Hauptaufgabe: wendet die Gesetze an und entscheidet in Streitfällen) Bundesrat: 7 Mitglieder oberste vollziehende und leitende Behörde der Eidgenossenschaft Werden einzeln für 4 Jahre gewählt, müssen sich zur Widerwahl stellen Dürfen neben dem Amt kein anderer Beruf ausüben Majorzwahlverfahren absolutes Mehr 50% + 1 Wahlvorschläge durch die Fraktion BR wird vom Parlament gewählt Zauberformel: 2 SP, 2 CVP, 2 FDP, 1 SVP, diese Aufteilung richtet sich nach der Stärke der Parteien Konkordanz die wichtigsten Parteien entsprechend ihrem Wähleranteil im Bundesrat vertreten sind Regierung kann BR nicht zum Rücktritt zwingen Aufgaben: Vorbereitung der Gesetze Vollzug der Gesetze Bund nach Innen und Aussen vertreten Information der Öffentlichkeit Führung des Departement Departement: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Aussenpolitik, Vertretungsnetz im Ausland, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Ausland Eidg. Dep. des Inneren: Bundesamt für Kultur, Gesundheit, Sozialversicherung, Gleichstellung Mann und Frau Eidg. Dep. Justiz und Polizei: Bundesamt für Justiz, Polizei, Migration Eidg. Dep. für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport: Bereich Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sport Eidg. Dep. Finanz: Finanzverwaltung, Steuerverwaltung, Zollverwaltung, Alkoholverwaltung, Informatik und Telekomm., Bauten und Logistik Eidg. Dep. Wirtschaft, Bildung und Forschung: Landwirtschaft, Wirtsch. Landesversorgung, Wohnungswesen, Preisüberwachung, Zivildienst Eidg. Dep. Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Energie, Komm., Strassen, Umwelt, Verkehr Während den BR-Sitzungen schaut jeder BR auf sein Departement und das deren Interessen vertreten werden. Bundesrat als Kollegialbehörde: Niemand soll im BR dominieren Entscheiden kollektiv, suche nach Kompromissen Magisrat Bundespräsident für 1 Jahr gewählt, hat im BR jeweils den Vorsitz, Leitet die Sitzungen Obwohl Bundespräsident das Staatsoberhaupt repräsentieren soll, ist formell nicht er, sondern der Präsident des Nationalrats als Repräsentant des Volkes die höchste Person im Staat Bundesversammlung: Zweikammersystem: Parlament ist in zwei Kammern geteilt Damit Parlament so repräsentativ wie nur möglich ist Nationalrat Vertretung des Volkes Ständerat Vertretung der Kantone = Bundesversammlung (Vereinigte Bundesversammlung wenn sie zusammen tagen) Nationalrat (Grosse Kammer): 200 Mitglieder werden vom Volk direkt gewählt Vertretung der Sitze nach Bevölkerungszahl Ständetat (Kleine Kammer): 46 Abgeordnete Jeder Kanton 2 Vertreter, Halbkanton 1 Handeln nach ihrem eigenen Gewissen, müssen nicht Anweisungen des Kantons befolgen Bundesversammlung (Parlament): Milizparlament Nebenberuflich Behandeln die gleichen Traktanden zur gleichen Zeit, sind gleichberechtigt Kein Vertreter darf beim Bund angestellt sein Beide Räte sind nur beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder anwesend ist Quorum Parlamentsmitglieder: Volle Redefreiheit Können für Aussagen nicht belangt werden Für Äusserungen nach Aussen geniessen sie auch Immunität, jedoch relativ, sprich kann aufgehoben werden Vergehen, welches nichts mit Amt zu tun haben, strafen sie ganz normal Während Session Schutz vor Verhaftung Funktionen: Gesetzgebungsfunktion Wahlfunktion BR Budgetfunktion Kontrollfunktion Oberaufsicht über den BR Aussenpolitische Funktion Kommissionen: Prüfen und beraten die Vorlagen über welche abgestimmt werden Bestehend aus spezialisierten Parlamentsmitgliedern NR und SR verfügen über 12 ständige Kommissionen Kontrolle des Bundesrates Fraktionen: Parteienvertretung im Parlament Werden gebildet von den Angehörigen derselben Partei Oder mehreren kleineren Parteien mit ähnlichen politischen Vorstellungen Braucht mindestens 5 Abgeordnete Haben die Aufgabe Parlamentsgeschäfte vorzubereiten In Kommission dürfen nur Fraktionsmitglieder Zusammenarbeit Bundesrat und Parlament, Gesetzgebung: Erlassformen: Verfassung: Oberstes Gesetz der Schweiz Grundlage für weitere Rechtsvorschriften Jeder Kanton hat eigene Verfassung, welche der Bundesverfassung nicht widersprechen darf Änderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum = Zustimmung von Volk und Ständen Bundesgesetz: Regeln Rechte und Pflichten Sind nähere Bestimmungen zu den allgemein formulierten Verfassungsartikel, sprich Verfassungsgrundlage muss vorhanden sein Wenn das vorhanden fakultatives Referendum; innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften sammeln oder 8 Kantone müssen innerhalb dieser Referendumsfrist die Volksabstimmung verlangen, Volk entscheidet Wenn keine Verfassungsgrundlage vorhanden obligatorisches Referendum braucht Volks- und Ständemehr Bundesbeschlüsse: Unterhalb der Gesetzesstufe Dito Bundesgetz Bei den Einfachen Beschlüssen und Verordnung der Bundesversammlung hat das Volk und die Stände kein Mitsprachrecht. Entstehung eines neuen Gesetzes oder Verfassungsartikel: Anstoss: Motion Formeller Antrag an den BR, verpflichtet ihn ein Gesetzes- oder Bundesbeschlussentwurf vorzulegen, wird eine Motion von beiden Räten angenommen wird sie wirksam Postulat lädt den BR ein, zu prüfen, ob eine Massnahme zu treffen ist, muss nur ein Rat zustimmen damit sich der BR damit befassen muss Parlamentarische Initiative Parlament arbeitet selbst einen Vorschlag aus, BR wird umgangen, Zustimmung beider Räte Verlauf der Gesetzgebung: Vorbereitung: Bundesrat Parlamentarische Phase: Volksabstimmung: Verbände, Medien, Lobbying: Willensbildung zum grossen Teil über Medien und Parteien Verbände sind Interessensvertreter (oft in Expertenkommissionen vertreten) Linke = Soziale und Rechte = Bürgerliche Konkordanzdemokratie; gegensätzliche Lager suchen den Kompromiss, Konkordanz = Übereinstimmung. Dies weil man Angst vor einem Referendum hat und die jahrelange Mühe umsonst war. Man bemüht sich, dass die Vorlagen die Hürde einer allfälligen Volksabstimmung nicht passieren Lobbying: Einflussnahme auf politische Entscheide Nationalräte sind verbunden mit Unternehmen welche Interesse sie schützen und vertreten Parteien und ihre Ziele: GRAFIK Verbände: Vertreten wirtschaftliches Eigeninteresse Viele Verbände haben Interessensvertreter in der Partei Verbände sind einflussreicher und haben mehr Geld, damit können sie mit einem Referendum drohen und das Parlament unter Druck setzen Daher miteinbezogen im Vernehmlassungsverfahren Medien: Haben die Aufgabe der Meinungsbildung und die Kontrolle über politische Behörde (decken Skandale oder Missstände auf) Vierte Gewalt, üben grosse Macht aus Presse: Pressefreiheit und Pressevielfalt muss gegeben sein Nur wer verschiedene Meinungen lesen und hören kann, kann sich eine objektive Meinung bilden Rechte und Pflichten: Grundrechte: Gelten für alle in der Schweiz wohnenden Personen o Rechtsgleichheit / Diskriminierungsverbot o Recht auf Leben o Schutz der Privatsphäre o Glaubens- und Gewissensfreiheit o Meinungs- und Informationsfreiheit o Medienfreiheit o Grundschulunterricht o Freiheit der Wissenschaft und Forschung o Niederlassungsfreiheit (nur für CH, Kategorie C) o Wirtschaftsfreiheit Staatsbürgerliche Rechte: Nur für Schweizer Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung Kein CH-Bürger darf ohne seine Einwilligung an einem fremden Staat ausgeliefert werden Jeder Bürger hat eine Heimatsgemeinde, diese muss Bürger aufnehmen im Verarmungsfall Erwerb des Schweizer Bürgerrechts: Bürgerrecht durch Abstammung wenn ein Elternteil CH ist Einbürgerung o Ordentlich; 12 Jahre Wohnsitz in der CH, Soziale und kulturelle Integration, Guter Leumund o Erleichtert; 5 Jahre in der CH, davon mind. 3 verheiratet, Integration, wenn im auslandlebender Ehegatte seit 6 Jahren verheiratet und mit der CH eng verbunden wird man auch eingebürgert Pflichten aller Schweizer Bürger: Steuerpflicht Wehrpflicht Versicherungspflicht Schulpflicht Amtszwang Politische Rechte: Ab 18 Jahren Stimm- und Wahlrecht; aktives Wahlrecht (Recht, zu wählen), passives Wahlrecht (Recht, gewählt zu werden) Volksinitiative: Ermöglicht es den Bürgern durch Unterschriftensammlung direkt an der Gesetzgebung oder Verfassungsgestaltung mitzuwirken Initiative bedeutet, dass mit Unterschriften ein Verfahren eingeleitet wird Vorschlagsrecht wird in der First die nötigen Unterschriften gesammelt, kommt es zur Volksabstimmung (18 Monaten 100'000 Unterschriften) Wahlrecht: Majorzwahlen o Absolutes Mehr 50%+1 o Erreicht kein Kandidat das absolute Mehr relatives Mehr = Anwärter der am meisten Stimmen auf sich vereinigt o Bekommt ein Wahlzettel auf welchem man eine Person wählen kann Proporzwahlen o Verhältniswahlprinzip o Werden im Verhältnis zur Stärke der politischen Partei gewählt o Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie in ihrem Kanton Sitze zu verteilen sind Ausfüllen einer leeren Liste o Mit Parteibezeichnung, dann bekommen die aufgeschriebenen Kandidaten je eine Stimme und die restlichen leeren Zeilen werden der Partei gutgeschrieben o Ohne Parteibezeichnung, dann erhalten die Kandidaten je eine Stimme, Rest der möglichen Parteienstimme geht verloren Parteileiste unverändert o Jeder Kandidat bekommt eine Stimme, Partei erhält so viele Stimmen wie Zeilen auf der Liste sind Vorgedruckte Stimmzettel verändern o Streichen, Partei erhält Stimme Kandidat nicht o Panaschieren, wenn man der Partei den Vorzug geben möchte, jedoch Kandidaten von anderen Parteien berücksichtigen will o Kumulieren, Kandidat erhält zwei Stimmen, Partei unverändert Judikative: Erlass der Gesetze durch Legislative (Parlament) Umsetzung der Gesetze durch Exekutive (BR) Bestimmung des Strafmasses durch Judikative (Gericht) Bundesgericht als oberste rechtssprechende Behörde o Letzte Instanz bei den Gerichten Kaum im Blickfeld der Öffentlichkeit, sollte dort als glaubwürdige Instanz wahrgenommen werden Es gibt kein Verfassungsgericht, dh keine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit, so kann etwas in die Verfassung kommen das widersprechend sein kann Richter haben das Ziel Rechtsstreitigkeiten nüchtern und neutral beizulegen Amtszeit von 6 Jahren, Unabsetzbar, Wiederwahl möglich Wahl der Bundesrichter durch vereinigte Bundesversammlung (NR + SR) Berücksichtigung der Parteizugehörigkeit (Partei schlagen Kandidaten vor) Die Rolle des Gerichts: