Politologie Gerechtigkeit: Was wird unter Gerechtigkeit verstanden

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Politologie
Gerechtigkeit:
 Was wird unter Gerechtigkeit verstanden?
 Gerechtigkeit als übergeordnetes Ziel eines Staates
Platon:
 Philosoph der Antike
 Zweifel, dass der Mächtige auch der Gerechte ist
 Wollte nicht das der welcher am besten ausgebildet ist auch regiert, der ist nicht gleich der Beste
Aristoteles:
 Schüler von Platon
 Im Staat gilt: gut und gerecht ist, was für die Individuen und die Gesellschaft gut ist
 Gemeinwohl bringt dem Staat und Bürgern erfolgt
 Mensch kann sich nur in der Gemeinschaft entfalten
Imperien:
 Urbaner Territorialstaat
 Wollen ihre Hegemonie über grosse Gebiete ausdehnen
 Gebiete in ihre Herrschaft zu nehmen
 Problem: Begrenztheit der Machtmittel
 Je näher am Zentrum desto mehr eingegliedert, am Rande bilden sich neue politische Verbände
Absolutismus:
 Politische Rechte werden auf bestimmte Personen übertragen, die an den Herrscher gebunden sind
 Teilweise Dezentralisierung der Herrschaft (Teilfürstentümer; können so viel Macht an sich ziehen, dass sie
sich gegenseitig bekämpfen und der übergeordnete Staat zerfällt)
 Streben nach Ausbreitung der Machtsphäre
Absolut= König losgelöst,
steht über seinen Gesetzen
Macht:
 „Macht bedeutet die Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen
Widerstreben durchzusetzen...“ Max Weber
 Physische, psychische oder wirtschaftliche Macht
 Macht nicht gleich Gewalt
Niccolo Macchiavelli:
 Erfahrung zeigt  Der Mensch ist schlecht
 In der Politik müssen Entscheidungen gefällt werden
 Im richtigen Zeitpunkt, Richtiges tun
 Richtig ist gut, was dem Staat/Herrscher nützt
 Alle Formen der Machtanwendung legitim
Rechtliche Definition eines Staates:
 Drei Elemente-Lehre
o Staatsgebiet; schwer zu finden
o Staatsgewalt
o Staatsvolk
Staatsgebiet:
Nation Building Model: Pro Volk eine Nation
Wann wird ein Staat anerkannt?
 Meiste Staaten durch Abspaltung entstanden
 Anerkennung durch internationale Gemeinschaft
o Wenn die drei völkerrechtliche Kriterien vorhanden
 Keine Anerkennung wenn
o Wenn Gebilde auf externe Einflussnahme angewiesen ist
o Völkerrecht verletzt wurde
Staatsgewalt:
Staatsformen:
 Verschiedene Systeme, in denen die staatliche Herrschaft organisiert und die Staatsgewalt ausgeübt wird
Regierungsformen:
 Sind durch Geschichte, Praxis und Verfassung festgelegte Methoden, in denen die Staatsgewalt durch die
Staatsorgane ausgebüt wird
Rechtstaat:
 Legalität: staatliches Handeln muss sich auf Rechtsnorm stützen
 Legitimität: Herrschaft beruht auf einem rechtmässigen Anspruch
 Souverän: oberste und letzte Instanz eines Staates
Demokratie:
Macht im Staat geht vom Volk aus. Kennzeichen der Demokratie ist die Gewaltenteilung.
Konkurrenzdemokratie:
 Regierung nur beschränkte Amtszeit  Wahlen
 Opposition als Gegenkraft zur Regierungsmehrheit
 Opposition will Wähler von der Notwendigkeit eines Regierungswechsels überzeugen
o Alternative aufzeigen
o Auf Probleme hinweisen
o Missstände anprangern
Föderalismus:
 Einzelne Glieder haben Eigenständigkeit, aber sind zu übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen
Staatsstrukturen:
 Einheits- oder Zentralstaat  Alle Aufgaben bei einer Zentralgewalt
 Staatenbund  Kein Staat sondern Bündnis von selbständigen Staaten zu einem bestimmten Zweck (Uno)
 Bundesstaat  mehrere kleine Teilstaaten, besitzen bestimmtes Mass an Selbständigkeit, Zentralgewalt
des Bundes aber dennoch einen gewaltigen Einfluss ausübt
Bundesverfassung:
 Grundsätze des öffentlichen Zusammenlebens
 Kein Gesetz darf der Verfassung widersprechen
Gewaltenteilung:
 Verhindert das einzelne Person zu viel Macht in ihren Händen hat, daher jede Gewalt von der anderen
abhängig
 Parlament abhängig vom Elektorat (= alle Wahlberechtigten des Staates), da es periodisch Neuwahlen gibt
 Regierung abhängig vom Parlament, da diese die Regierung wählt
 Justiz überprüft Verordnung und Gesetze auf Verfassungsmässigkeit
 Exekutive  Regierung Gesetzesausführung (Hauptaufgabe: lenkt die Verwaltung und ist für Planung und
Umsetzung der Politik zuständig)
 Legislative  Parlament Rechtsetzung (Hauptaufgabe: Wahl und Kontrolle der Regierung und Erlass der
Gesetze)
 Judikative  Gerichte Rechtssprechung (Hauptaufgabe: wendet die Gesetze an und entscheidet in
Streitfällen)
Bundesrat:
 7 Mitglieder
 oberste vollziehende und leitende Behörde der Eidgenossenschaft
 Werden einzeln für 4 Jahre gewählt, müssen sich zur Widerwahl stellen
 Dürfen neben dem Amt kein anderer Beruf ausüben
 Majorzwahlverfahren  absolutes Mehr 50% + 1
 Wahlvorschläge durch die Fraktion
 BR wird vom Parlament gewählt
 Zauberformel: 2 SP, 2 CVP, 2 FDP, 1 SVP, diese Aufteilung richtet sich nach der Stärke der Parteien
 Konkordanz  die wichtigsten Parteien entsprechend ihrem Wähleranteil im Bundesrat vertreten sind
 Regierung kann BR nicht zum Rücktritt zwingen
Aufgaben:
 Vorbereitung der Gesetze
 Vollzug der Gesetze
 Bund nach Innen und Aussen vertreten
 Information der Öffentlichkeit
 Führung des Departement
Departement:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten:
 Aussenpolitik, Vertretungsnetz im Ausland, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Ausland
Eidg. Dep. des Inneren:
 Bundesamt für Kultur, Gesundheit, Sozialversicherung, Gleichstellung Mann und Frau
Eidg. Dep. Justiz und Polizei:
 Bundesamt für Justiz, Polizei, Migration
Eidg. Dep. für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport:
 Bereich Verteidigung, Bevölkerungsschutz, Sport
Eidg. Dep. Finanz:
 Finanzverwaltung, Steuerverwaltung, Zollverwaltung, Alkoholverwaltung, Informatik und Telekomm.,
Bauten und Logistik
Eidg. Dep. Wirtschaft, Bildung und Forschung:
 Landwirtschaft, Wirtsch. Landesversorgung, Wohnungswesen, Preisüberwachung, Zivildienst
Eidg. Dep. Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation:
 Energie, Komm., Strassen, Umwelt, Verkehr
Während den BR-Sitzungen schaut jeder BR auf sein Departement und das deren Interessen vertreten werden.
Bundesrat als Kollegialbehörde:
 Niemand soll im BR dominieren
 Entscheiden kollektiv, suche nach Kompromissen
 Magisrat  Bundespräsident für 1 Jahr gewählt, hat im BR jeweils den Vorsitz, Leitet die Sitzungen
 Obwohl Bundespräsident das Staatsoberhaupt repräsentieren soll, ist formell nicht er, sondern der
Präsident des Nationalrats als Repräsentant des Volkes die höchste Person im Staat
Bundesversammlung:
Zweikammersystem:
 Parlament ist in zwei Kammern geteilt
 Damit Parlament so repräsentativ wie nur möglich ist
 Nationalrat  Vertretung des Volkes
 Ständerat  Vertretung der Kantone
=  Bundesversammlung (Vereinigte Bundesversammlung wenn sie zusammen tagen)
Nationalrat (Grosse Kammer):
 200 Mitglieder
 werden vom Volk direkt gewählt
 Vertretung der Sitze nach Bevölkerungszahl
Ständetat (Kleine Kammer):
 46 Abgeordnete
 Jeder Kanton 2 Vertreter, Halbkanton 1
 Handeln nach ihrem eigenen Gewissen, müssen nicht Anweisungen des Kantons befolgen
Bundesversammlung (Parlament):
 Milizparlament  Nebenberuflich
 Behandeln die gleichen Traktanden zur gleichen Zeit, sind gleichberechtigt
 Kein Vertreter darf beim Bund angestellt sein
 Beide Räte sind nur beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder anwesend ist  Quorum
Parlamentsmitglieder:
 Volle Redefreiheit
 Können für Aussagen nicht belangt werden
 Für Äusserungen nach Aussen geniessen sie auch Immunität, jedoch relativ, sprich kann aufgehoben
werden
 Vergehen, welches nichts mit Amt zu tun haben, strafen sie ganz normal
 Während Session Schutz vor Verhaftung
Funktionen:
 Gesetzgebungsfunktion
 Wahlfunktion  BR
 Budgetfunktion
 Kontrollfunktion  Oberaufsicht über den BR
 Aussenpolitische Funktion 
Kommissionen:
 Prüfen und beraten die Vorlagen über welche abgestimmt werden
 Bestehend aus spezialisierten Parlamentsmitgliedern
 NR und SR verfügen über 12 ständige Kommissionen
 Kontrolle des Bundesrates
Fraktionen:
 Parteienvertretung im Parlament
 Werden gebildet von den Angehörigen derselben Partei
 Oder mehreren kleineren Parteien mit ähnlichen politischen Vorstellungen
 Braucht mindestens 5 Abgeordnete
 Haben die Aufgabe Parlamentsgeschäfte vorzubereiten
 In Kommission dürfen nur Fraktionsmitglieder
Zusammenarbeit Bundesrat und Parlament, Gesetzgebung:
Erlassformen:
Verfassung:
 Oberstes Gesetz der Schweiz
 Grundlage für weitere Rechtsvorschriften
 Jeder Kanton hat eigene Verfassung, welche der Bundesverfassung nicht widersprechen darf
 Änderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum = Zustimmung von Volk und Ständen
Bundesgesetz:
 Regeln Rechte und Pflichten
 Sind nähere Bestimmungen zu den allgemein formulierten Verfassungsartikel, sprich Verfassungsgrundlage
muss vorhanden sein
 Wenn das vorhanden  fakultatives Referendum; innerhalb von 100 Tagen 50'000 Unterschriften
sammeln oder 8 Kantone müssen innerhalb dieser Referendumsfrist die Volksabstimmung verlangen, Volk
entscheidet
 Wenn keine Verfassungsgrundlage vorhanden  obligatorisches Referendum  braucht Volks- und
Ständemehr
Bundesbeschlüsse:
 Unterhalb der Gesetzesstufe
 Dito Bundesgetz
Bei den Einfachen Beschlüssen und Verordnung der Bundesversammlung hat das Volk und die Stände kein
Mitsprachrecht.
Entstehung eines neuen Gesetzes oder Verfassungsartikel:
Anstoss:
Motion  Formeller Antrag an den BR, verpflichtet ihn ein Gesetzes- oder Bundesbeschlussentwurf
vorzulegen, wird eine Motion von beiden Räten angenommen wird sie wirksam
Postulat  lädt den BR ein, zu prüfen, ob eine Massnahme zu treffen ist, muss nur ein Rat zustimmen damit
sich der BR damit befassen muss
Parlamentarische Initiative  Parlament arbeitet selbst einen Vorschlag aus, BR wird umgangen, Zustimmung
beider Räte
Verlauf der Gesetzgebung:
Vorbereitung: Bundesrat
Parlamentarische Phase:
Volksabstimmung:
Verbände, Medien, Lobbying:




Willensbildung zum grossen Teil über Medien und Parteien
Verbände sind Interessensvertreter (oft in Expertenkommissionen vertreten)
Linke = Soziale und Rechte = Bürgerliche
Konkordanzdemokratie; gegensätzliche Lager suchen den Kompromiss, Konkordanz = Übereinstimmung.
Dies weil man Angst vor einem Referendum hat und die jahrelange Mühe umsonst war. Man bemüht sich,
dass die Vorlagen die Hürde einer allfälligen Volksabstimmung nicht passieren
Lobbying:
 Einflussnahme auf politische Entscheide
 Nationalräte sind verbunden mit Unternehmen welche Interesse sie schützen und vertreten
Parteien und ihre Ziele:
GRAFIK
Verbände:
 Vertreten wirtschaftliches Eigeninteresse
 Viele Verbände haben Interessensvertreter in der Partei
 Verbände sind einflussreicher und haben mehr Geld, damit können sie mit einem Referendum drohen und
das Parlament unter Druck setzen  Daher miteinbezogen im Vernehmlassungsverfahren
Medien:
 Haben die Aufgabe der Meinungsbildung und die Kontrolle über politische Behörde (decken Skandale oder
Missstände auf)
 Vierte Gewalt, üben grosse Macht aus
Presse:
 Pressefreiheit und Pressevielfalt muss gegeben sein
 Nur wer verschiedene Meinungen lesen und hören kann, kann sich eine objektive Meinung bilden
Rechte und Pflichten:
Grundrechte:
 Gelten für alle in der Schweiz wohnenden Personen
o Rechtsgleichheit / Diskriminierungsverbot
o Recht auf Leben
o Schutz der Privatsphäre
o Glaubens- und Gewissensfreiheit
o Meinungs- und Informationsfreiheit
o Medienfreiheit
o Grundschulunterricht
o Freiheit der Wissenschaft und Forschung
o Niederlassungsfreiheit (nur für CH, Kategorie C)
o Wirtschaftsfreiheit
Staatsbürgerliche Rechte:
 Nur für Schweizer
 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
 Kein CH-Bürger darf ohne seine Einwilligung an einem fremden Staat ausgeliefert werden
 Jeder Bürger hat eine Heimatsgemeinde, diese muss Bürger aufnehmen im Verarmungsfall
Erwerb des Schweizer Bürgerrechts:
 Bürgerrecht durch Abstammung  wenn ein Elternteil CH ist
 Einbürgerung
o Ordentlich; 12 Jahre Wohnsitz in der CH, Soziale und kulturelle Integration, Guter Leumund
o Erleichtert; 5 Jahre in der CH, davon mind. 3 verheiratet, Integration, wenn im auslandlebender
Ehegatte seit 6 Jahren verheiratet und mit der CH eng verbunden wird man auch eingebürgert
Pflichten aller Schweizer Bürger:
 Steuerpflicht
 Wehrpflicht
 Versicherungspflicht
 Schulpflicht
 Amtszwang
Politische Rechte:
 Ab 18 Jahren Stimm- und Wahlrecht; aktives Wahlrecht (Recht, zu wählen), passives Wahlrecht (Recht,
gewählt zu werden)
Volksinitiative:
 Ermöglicht es den Bürgern durch Unterschriftensammlung direkt an der Gesetzgebung oder
Verfassungsgestaltung mitzuwirken
 Initiative bedeutet, dass mit Unterschriften ein Verfahren eingeleitet wird
 Vorschlagsrecht  wird in der First die nötigen Unterschriften gesammelt, kommt es zur Volksabstimmung
(18 Monaten 100'000 Unterschriften)
Wahlrecht:
 Majorzwahlen
o Absolutes Mehr 50%+1
o Erreicht kein Kandidat das absolute Mehr  relatives Mehr = Anwärter der am meisten Stimmen
auf sich vereinigt
o Bekommt ein Wahlzettel auf welchem man eine Person wählen kann
 Proporzwahlen
o Verhältniswahlprinzip
o Werden im Verhältnis zur Stärke der politischen Partei gewählt
o Wahlzettel darf höchstens so viele Namen enthalten, wie in ihrem Kanton Sitze zu verteilen sind
 Ausfüllen einer leeren Liste
o Mit Parteibezeichnung, dann bekommen die aufgeschriebenen Kandidaten je eine Stimme und
die restlichen leeren Zeilen werden der Partei gutgeschrieben
o Ohne Parteibezeichnung, dann erhalten die Kandidaten je eine Stimme, Rest der möglichen
Parteienstimme geht verloren
 Parteileiste unverändert
o Jeder Kandidat bekommt eine Stimme, Partei erhält so viele Stimmen wie Zeilen auf der Liste sind
 Vorgedruckte Stimmzettel verändern
o Streichen, Partei erhält Stimme Kandidat nicht
o Panaschieren, wenn man der Partei den Vorzug geben möchte, jedoch Kandidaten von anderen
Parteien berücksichtigen will
o Kumulieren, Kandidat erhält zwei Stimmen, Partei unverändert
Judikative:









Erlass der Gesetze durch Legislative (Parlament)
Umsetzung der Gesetze durch Exekutive (BR)
Bestimmung des Strafmasses durch Judikative (Gericht)
Bundesgericht als oberste rechtssprechende Behörde
o Letzte Instanz bei den Gerichten
Kaum im Blickfeld der Öffentlichkeit, sollte dort als glaubwürdige Instanz wahrgenommen werden
Es gibt kein Verfassungsgericht, dh keine Überprüfung der Verfassungsmässigkeit, so kann etwas in die
Verfassung kommen das widersprechend sein kann
Richter haben das Ziel Rechtsstreitigkeiten nüchtern und neutral beizulegen
Amtszeit von 6 Jahren, Unabsetzbar, Wiederwahl möglich
Wahl der Bundesrichter durch vereinigte Bundesversammlung (NR + SR)  Berücksichtigung der
Parteizugehörigkeit (Partei schlagen Kandidaten vor)
Die Rolle des Gerichts:

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