Rede d. Präs. 27 KB - Abgeordnetenhaus von Berlin

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Rede zur Änderung der Verfassung von Berlin
Rede des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin, Walter Momper, zu
Tagesordnungspunkt 3 A zur Änderung der Verfassung von Berlin in der Plenarsitzung am 18.
Mai 2006
- Es gilt das gesprochene Wort Wir haben heute zwei Gesetze verabschiedet, die von allen fünf Fraktionen dieses Hauses
eingebracht und fast einstimmig beschlossen wurden.
Mit der Beschlussfassung über das Achte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin und das
Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der Verfassung von
Berlin am 17. September 2006 hat das Abgeordnetenhaus wohl die wichtigste verfassungsrechtliche
Strukturentscheidung seit 1946 und seit der Vereinigung Berlins 1990 getroffen.
Dieses Parlament kann stolz sein, dass es gelungen ist, ein Paket zu schnüren, dass alle Fraktionen
mittragen und in dem sich auch die besonderen Ziele der einzelnen Fraktionen wiederfinden.
Ich möchte deshalb zuerst den Kolleginnen und Kollegen der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe
für die Erstellung des Entwurfs und die Arbeit an der Änderung der Landesverfassung danken.
Aufgrund intensiver Diskussionen und dem Willen zum Kompromiss ist es gelungen, eine Änderung
zu formulieren, die unsere Verfassung entscheidend modernisiert.
Der erste Punkt der Verfassungsänderung ist die Stärkung der Verantwortlichkeit des Regierenden
Bürgermeisters gegenüber dem Abgeordnetenhaus. Die Einzelverantwortung der Senatoren
gegenüber dem Parlament wird eingeschränkt. Der Regierende Bürgermeister erhält die
Richtlinienkompetenz gegenüber den Mitgliedern des Senats.
Außerdem wird der Regierende Bürgermeister der nächsten Legislaturperiode nicht mehr primus inter
pares sein, sondern er wird - wie in fast allen anderen Bundesländern die Ministerpräsidenten und im
Bund die Kanzlerin - allein die Senatorinnen und Senatoren ernennen und entlassen.
Das ist eine Stärkung des Amtes in der Regierung und in unserem Staatswesen insgesamt, zugleich
bedeutet es aber auch eine höhere Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters ganz persönlich
gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit.
Als Zweites werden durch die Verfassungsänderung die Möglichkeiten direkter Demokratie für die
Berlinerinnen und Berliner ausgeweitet. Wir wollen die Quoren für Volksabstimmungen und
Volksentscheide senken, auch um der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken. Den Bürgerinnen und
Bürgern Berlins wird es dadurch wesentlich erleichtert, politische und gesellschaftliche
Entscheidungsprozesse unmittelbar mitzugestalten oder Gesetze auf den Weg zu bringen, so dass die
repräsentative Demokratie um das plebiszitäre Element sinnvoll ergänzt wird.
Wir wissen, dass unsere Verfassung aus historischen Gründen Mitwirkungsrechte des Volkes nur sehr
eng ausgestaltet hat. Heute gehen wir mit dieser Änderung einen wichtigen Schritt voran und
unterbreiten diese Änderung einer Volksabstimmung am Wahltag, am 17. September 2006. Schon
heute möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger aufrufen, sich an der Wahl zu beteiligen und auch für
diese bedeutende Erweiterung bürgerschaftlicher Mitbestimmung die Stimme abzugeben.
Und zum Dritten werden in der Verfassungsänderung die Rechte des einzelnen Abgeordneten oder
der einzelnen Abgeordneten gestärkt. Das Informationsrecht der Abgeordneten wird verbessert. Der
neue Absatz des Artikel 45 verankert das Individualrecht jedes einzelnen Abgeordneten auf
Einsichtnahme in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung. Außerdem legitimiert der
neue Artikel 49 a die Vertreter des Landes Berlin, die Mitglieder in Aufsichtsräten privatrechtlich
organisierter, landeseigener oder teilweise landeseigener Firmen sind, dem Parlament die
notwendigen Auskünfte über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu geben.
Das stärkt die Kontrollrechte des einzelnen Abgeordneten und des Parlaments als Ganzem und auch
der einzelnen Fraktionen über diesen wichtiger werdenden wirtschaftlichen Sektor.
Wenn wir die Veränderung der Art. 62 und 63 wollen, werden wir alle, jede und jeder Einzelne von
Ihnen und auch die Parteien im Wahlkampf, ab morgen intensiv dafür werben müssen.
Ich fordere die Bürgerinnen und Bürger Berlins noch einmal auf: Ergreifen Sie die Chance, am 17.
September das Angebot des Parlaments anzunehmen. Demokratie braucht aktive engagierte
Bürgerinnen und Bürger. Beteiligen Sie sich an der Wahl und auch an der Volksabstimmung.
Ich danke Ihnen allen nochmals für die konstruktive gute Zusammenarbeit.
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