Steckbrief Brasilien Quellen: Verfassung von Brasilien (Stand von: September 2008). Thibaut, Bernhard, Präsidentialismus und Demokratie in Lateinamerika: Argentinien, Brasilien, Chile und Uruguay im historischen Vergleich, Opladen 1996. 1. Verfassung Volkswahlen von Parlament und Präsident? nötige Mehrheit? Inkomp.? Präs./Parl.? Nicht-Absetzbarkeit des Präs. aus polit. Gründen? Wiederwahl möglich? Nicht Auflösbarkeit des Parlaments durch den Präsidenten? „Zensur“ von Ministern? Absetzung von Ministern durch das Parlament möglich? GI-Recht? in Teilen ausschließlich? Dekretrecht? ohne Zust. d. Minister? Vetorecht? partial? notwendige Mehrheit zum überstimmen? Bikamerales Parlament? Volkswahlen des Präsidenten (Art. 77) jeweils am ersten Sonntag im Oktober; National Congress(Chamber of Deputies and Senate) ebenfalls vom Volk gewählt (Art. 45 bzw. 46) Chamber of Deputies = Verhältniswahlrecht (Art. 45), Senate = Mehrheitswahlrecht (Art. 46), Präsident = absolute Mehrheit (Art. 77, 2) Dieser Punkt wird in der Verfassung nicht explizit erwähnt Präsident kann nur abgesetzt werden, wenn er gegen die Verfassung handelt (Art. 85) oder bei kriminellen Handlungen (Art. 86, 1) Wiederwahlmöglich durch Verfassungsänderung vom 04. Juni 1997 (Art. 82) In der Verfassung steht unter dem Punkt „exklusive Rechte des Präsidenten“ nicht explizit geschrieben, dass er das Parlament auflösen dar. Also vermute ich, dass er das Recht dazu nicht besitzt. Hierzu habe ich in der Verfassung nichts gefunden, daher gehe ich davon aus, dass eine Zensur nicht möglich ist Allein der Präsident hat das exklusive Recht Minister zu ernennen und zu entlassen (Art. 84, I) Präsident hat ein GI-Recht (Art. 61) Ausschließliches GI-Recht in Fragen von Streitkräften, Steuern und Haushalt (Art. 61, 1) Präsident kann Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen (Art. 62), Ausnahme sind Bereiche, die die Judikative betreffen, Wahlrecht, Parteienrecht und Kriminalrecht Es steht nicht in der Verfassung, dass die Minister dem Dekret zustimmen müssen, daher gehe ich davon aus, dass dem nicht so ist. Allerding muss das Parlament innerhalb von 60 Tagen zustimmen, sonst verliert das Dekret seine Gesetzeskraft (Art. 62, 3) Vetorecht nach Art.66, 1 Nach obigem Art auch partial (Art. 66, 1 „in whole or in part“) Absolute Mehrheit der Abgeordneten zum überstimmen des Vetos notwendig (Art. 66, 4) Der National Congress besteht aus zwei Kammern, dem Senate und der Chamber of Deputies (Art. 44)