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Tarifrunde 2002
Tarifergebnis
METALL NRW / IG Metall
vom 23.05.2002
© METALL NRW / 05.2002 / HMW /
Folie 1
Überblick über das Verhandlungsergebnis
ERA - Strukturkomponente
- Ziel / Hintergründe
- Wirkung auf Tabellen
- aus Sicht des Arbeitgebers
- aus Sicht des Arbeitnehmers
ERA - Anpassungsfonds
Kosten / Grafischer Überblick
Einmalzahlungen - Einzelfragen
Vergleich Abschluss Ba-Wü / NRW / Berlin
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Folie 2
Ergebnis-Überblick (1)

Weitergeltung der Tabellen 2001 bis Mai 2002

echte Nullmonate März und April 2002

für Mai 120 € Pauschalbetrag für jeden Beschäftigten
(27 / 29 / 31 / 33 € für Auszubildende)
Auszahlung grundsätzlich mit der Abrechnung für Juni 2002
•



Neue Öffnungsklausel:
Durch freiwillige BV kann statt Zahlung der Pauschalbeträge die
nachstehend beschriebene Erhöhung auf Mai 2002 vorgezogen werden
Erhöhung ab 1. Juni 2002 um 4 % Gesamtvolumen

Tabellenwerte 2001 werden um 3,1 % erhöht

restliche 0,9 % werden zu zwei Einmalzahlungen zusammengefasst
und Juli 2002 / April 2003 ausgezahlt
Erhöhung ab 1. Juni 2003 um 3,1 % Gesamtvolumen

Tabellenwerte 2002 werden um 2,6 % erhöht

restliche 0,5 % werden als Einmalzahlung September 2003 gezahlt

0,9 % hat der Arbeitgeber in einen Fonds zurückzustellen
gilt für Beschäftigte und Auszubildende gleichermaßen
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Folie 3
Ergebnis-Überblick (2)

Laufzeit bis Ende 2003

ERA



ERA-Verhandlungen werden bis Dezember 2003 abgeschlossen
2003 – ERA-„Vorbereitungszeit“
2005 – 2008 betriebliche ERA-Einführungsphase
•


Sachthemen ERA (Entgeltgruppen und Punktespannen,
Herangehensweise Kostenberechnung, ...)
Differenzierung


kann mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien bis 2009
verlängert werden
Es bleibt bei der umfassenden Generalregelung von § 6 des
Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung
Maßregelungsklausel


Nacharbeitsanspruch des Altersteilzeitlers wegen Streik
Keine Kürzung des Pauschalbetrags wegen Streikteilnahme
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Folie 4
ERA - Systembedingte Kostenneutralität

Kosten-Zielvorgabe eines ERA (gemessen am Ø-Betrieb)
Erhöhung
Ø-ERA-Entgeltsumme
Ø-Lohn /
Gehaltssumme
Zeit
06.02
betriebliche
ERA-Einführung
Ein anderes Thema
ist die Herbeiführung der jeweiligen
betrieblichen Kostenneutraltität
(s. ERA - Anpassungsfonds)
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Folie 5
ERA - Strukturkomponente 1 (Tab 1)

Ziel / Wirkungsweise auf Tabellen

Die ERA-Linie in Ba-Wü liegt (um dort festgelegte 2,79 %) über der
heutigen Entgeltlinie, für NRW wird diese Zahl angenommen

Deshalb wird die heutige Linie nicht um die volle Erhöhung von 4 %
angehoben, sondern ein Teil der Erhöhung 2002
(= 0,9 %) wird nur als Einmalzahlung ausgezahlt

Die nächste tabellenwirksame Erhöhung 2003 um 2,6 % setzt auf
den Tabellen 2002 (103,1 % von 2001) auf

Damit sind die Tabellenwerte während der Laufzeit nur um (3,1 +
weitere 2,6% =) 5,78 % gestiegen (statt 4,0 + weitere 3,1 = 7,2 %),
mithin um ca. 1,4 % niedriger als ohne die Komponente

Mit einem ähnlichen Schritt 2004ff. soll das Ziel erreicht werden, die
systembedingte Kostenneutralität durch Nicht-Erhöhung der
heutigen Entgeltsumme um 2,79% herzustellen
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Folie 6
ERA - Strukturkomponente 2 (Tab 2)

Auswirkung auf Tabellen
(= Herstellung der systembedingten Kostenneutralität)
Theoretische Ø-ERA-Linie (ohne Anpassung)
Erhöhung
Theoretische ØLohn / Gehaltslinie
nach Tariferhöhung
(ohne Anpassung)
Ø-ERA-Entgeltlinie mit Anpassung
2,79%
2,79 %
Ø-Lohn /
Gehaltslinie mit
Anpassung
Zeit
06.02
12.03
betriebliche
ERA-Einführung
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Folie 7
ERA - Strukturkomponente 3 (AG)

Kostenbelastung beim Ø-Arbeitgeber
Ø-ERA-Summe nach Anpassung
Einmalzahlungen in den
ERA - Anpassungsfonds
(vorübergehender Liquiditätsvorteil)
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
An den Arbeitnehmer
ausgezahlte Einmalzahlungen
Tariferhöhung
Linear erhöhte Ø-Tarifentgelte
Im Ergebnis:
Kosten des AG
auf Dauer
praktisch wie
ohne ERAKomponenten
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Folie 8
ERA - Strukturkomponente 4 (AN 1)
 Wirkungsweise beim Arbeitnehmer

bis 05.2003 merkt der Einzelne von allem praktisch nichts
•
•

sein Jahresentgelt steigt um komplette 4 %
nur die Auszahlungstermine der zur Einmalzahlung (ohne
Mehrarbeit !) zusammengefassten 0,9 % sind anders
ab 06.2003 ändert sich etwas
•
•
die Erhöhung um weitere 3,1 % (wiederum gesplittet, aber insoweit
gänzlich ausgezahlt) bemisst sich auf der niedrigeren linearen Basis
die Einmalzahlung (berechnet aus 0,9 %) wird nicht mehr an ihn gezahlt,
sondern geht in den - virtuellen - betrieblichen ERA Anpassungsfonds (er
erhält nur die neuen 0,5 %)

Entsprechendes gilt voraussichtlich ab 2004 für die dann kommenden
Erhöhungen, bis die Linie um 2,79 % gesenkt ist

erst die betriebliche ERA-Einführung selbst bringt dann neue
Veränderungen des Tariflohns

wenn ERA nicht abgeschlossen wird:
Vorweganhebung der Tabellenwerte um 1,3645 %
(= 1,07224 : 1,057806) zum 31. Dezember 2003
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Folie 9
ERA - Strukturkomponente 5 (AN 2)

Der einzelne Arbeitnehmer bekommt
die in den Anpassungsfonds hineingehenden Einmalzahlungen (mittelbar) nur
„zurück“,soweit er Unter- (A) / (B) oder
Überschreiter (C) ist (Einzelheiten werden im
ERA-TV geregelt)
individuelles
ERA-Entgelt (A)
Ø ERAEntgelt
individuelles
ERA-Entgelt (B)
ERA - Anpassungsfonds
individuelles
ERA-Entgelt (C)
An den Arbeitnehmer
ausgezahlte Einmalzahlungen
Gesamtvolumen
individueller Lohn des jeweiligen Arbeitnehmers ( LG X)
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Der ERA - Anpassungsfonds
 Der Fonds
 ist zur Herstellung der systembedingten Kostenneutralität
nicht erforderlich (diese erfolgt über die relative Entgeltlinien„senkung“)
 dient der betrieblichen Kostenneutralität (für bis 5 Jahre)
•
wenn vom Ø abweichende Strukur des Betriebes wegen
überproportional vielen Überschreitern / Unterschreitern
 wird vor betrieblicher Einführung des ERA gefüllt durch nicht
ausgezahlte Einmalzahlungen
•
Ende 2003 erst gefüllt mit 0,56 % einer Jahrestarifsumme (0,9% :
13,24 x 8,24), bis 6 % max. werden betrieblich ermöglicht.
 ist betrieblich zu bilden und virtuell (kein wirklicher Fonds)
 Rechtsregeln sind noch nicht abschließend vereinbart
•
z.B. hinsichtlich Rückstellungen, Auflösung, ...
(dies sind Themen des noch zu vereinbarenden ERA)
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Abschluss - Grafischer Überblick (1)
%
Inhalt des Fonds :
0,56 %
1,96 %
4,06 %
auszahlen
(0,9% : 13,24 x 8,24)
Vereinbarung
aus
Tarifrunde 2002
7,22
5,78
01.01.02
Pauschalbetrag
4,00
0,9% in F.
0,5% Einm
Gesamtvolumen
3,1 %
2,6% linear
2,6% linear
2,6% linear
3,1% linear
3,1% linear
3,1% linear
0,9% Einmalzahlung
01.06.02
3,1% linear
01.06.03
01.01.04
© METALL NRW / 05.2002 / HMW / Folie 12
Abschluss - Grafischer Überblick (2)
%
Inhalt des Fonds :
0,56 %
1,96 %
4,06 %
auszahlen
12,54
0,7% in den Fonds
0,5% in den Fonds
0,9% in den Fonds
(0,9% : 13,24 x 8,24)
10,11
0,5% in den Fonds
0,9% in den Fonds
0,7% Einmalzahlung
1,5% linear
0,7% Einmalzahlung
Perspektive
7,22
Gesamtvolumen
3,1 %
5,78
Pauschalbetrag
4,00
2,79 %
wg.
ERA
0,9% in F.
0,5% Einm
2,0% linear
2,0% linear
2,6% linear
2,6% linear
2,6% linear
3,1% linear
3,1% linear
3,1% linear
0,9% Einmalzahlung
3,1% linear
kursiv = fiktiv
01.01.02
01.06.02
01.06.03
01.01.04
01.01.05
betrl. ERA Einführung
© METALL NRW / 05.2002 / HMW / Folie 13
Überblick Erhöhung / Belastung in %
Angaben in %
Tabellenlohn
02.2002
Einmalzahlung
100,00
Anpass.fonds
Gesamtvolumen
100.00
+ 3,1
+ 4,0
+ 4,0
103,10
104,00
104,00
+ 2,6
+ 2,2
+ 0,56
+ 3,1
106,28
0,56
107,22
+2,2
+0,5 (+0,9)
+2,7
108,60
1,96
110,11
+1,7
+0,7 (+1,4)
+2,2
110,43
4,06
112,54
06.2002
0,9
06.2003
0,5
105,78
+2,0
01.2004
0,7
107,90
+1,5
01.2005
Annahmen
0,7
109,52
betriebl.
ERA-Einf.
AN-Entgelt
112,57
fällt weg
auflösen
auszahlen
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Einmalzahlungen - Einzelfragen (1)


Die Höhe der Einmalzahlungen wird berechnet aus

0,9% für 12 Monate (06.2002 - 05.2003)

0,5% für 7 Monate (06.2003 - 12.2003)

des tariflichen Gesamtvolumens
Berechnung auf Basis Tarifeinkommen

ohne ÜT und ohne Mehrarbeitsvergütung

Faktor:

individuelle aktuelle Entgelte des Auszahlungsmonats
•

8,24 x 0,9 % : 1,031 (auch anwendbar 0,0719)
5,00 x 0,9 % : 1,031 (auch anwendbar 0,0436)
8,24 x 0,5 % : 1,026 (auch anwendbar 0,0402)
deshalb Korrektur der Ist-Entgelte um den Divisor 1,031 (1,026)
= Herausrechnung der schon erfolgten Erhöhung
Unterstellung von 13,24 Monatsentgelten pro Jahr
•
•
12 Mo. + 55% Weihnachtsgeld + 69% zusätzl. Urlaubsvergütung
damit trotz Einmalzahlungscharakter keine Kosteneinsparung
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Einmalzahlungen - Einzelfragen (2)

Auszahlung an den Arbeitnehmer in 1. Periode
(in 2. Periode Buchung in den ERA-Anpassungsfonds)

Drei Auszahlungstermine 2002 / 2003
(mit der Abrechnung für)

07.2002:
8,24 x 0,9 %

04.2003:
5,00 x 0,9 %

09.2003
8,24 x 0,5 %

abweichende Termine können betrieblich vereinbart werden

Kürzung / Umrechnung bei Wechsel, Ruhen, etc. wie bei dem
Pauschalbetrag

Noch zu konkretisierende „Rückzahlung“ bei Ausscheiden
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Vergleich Ba-Wü / NRW / Berlin-Brandenburg
Ba-Wü
NRW
Berlin
Pauschalbetrag
AN
120 €
120 €
110 €
Pauschale Azubis
28/30/33/35 €
27/29/31/33 €
27/29/31/32 €
systembedingte
ERA-Kosten
2,79%
2,79%
2,79%
Entgeltgruppe 7 /
9 / Eckentgelt
2035 €
1900 - 2000 €
1962 €
Ø Leistungsentgelt
15%
10 % - 12 %
10%
ERA fertig bis
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2003
Betriebliche
Einführung ab
2005
2005
2006
bis spätestens
2007 (+1)
2008 (+1)
2007 (+2)
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