Warum Volksbegehren?

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Warum
Volksbegehren?
Thüringer Kitas dürfen nicht länger
bundesdeutsches Schlusslicht beim
Personal sein
mehrere Studien haben es bewiesen:
Thüringer ErzieherInnen betreuen deutlich mehr Kinder, als anderswo
in der Bundesrepublik. Das ist schlecht für die Fachkräfte und schlecht
für unsere Kinder. Wir wollen, dass Thüringer Kitas mit 2000
zusätzlichen Vollzeitstellen den bundesdeutschen Durchschnitt
erreichen – der nach Ansicht von Fachleuten noch immer
verbesserungsfähig ist. Ein Zehntel ihrer Arbeitszeit sollen die
ErzieherInnen künftig in die Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern
investieren können. Zudem haben sie künftig die Verpflichtung und den
Rechtsanspruch auf mindestens zwei Fortbildungstage im Jahr. Zudem
werden sie künftig auf ein Netz von Fachberatern zurückgreifen können
Grundschulhorte sichern
Dieter Althaus wollte die Grundschulhorte
abwickeln – wir wollten dies verhindern.
Daher haben wir in unserem Gesetz
verankert, dass Horte an einer Grundschule
immer dann einzurichten sind, wenn
mindestens fünfzehn Eltern dies verlangen.
Deutlich bessere Förderung von Kindern
mit besonderen Schwierigkeiten
Wenn Kinder körperliche oder andere Auffälligkeiten
zeigen, müssen Kostenträger, Eltern, Fachleute und
ErzieherInnen zusammen überlegen und entscheiden
können, was zu tun ist. Nur dadurch kann man den
Problemen wirkungsvoll in ihren Anfängen begegnen.
Unser Gesetzentwurf bietet Lösungsansätze auf der
Höhe der Zeit.
Mehr Mitwirkungsrechte für die Eltern
Die Elternmitwirkung in den
Kindertagesstätten wird ähnlich organisiert
werden, wie in den Schulen.
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
ab dem ersten Geburtstag
Diese Forderung des Volksbegehrens aus
dem Jahr 2006 ist inzwischen offizielle
Bundespolitik.
 … aber die neue CDU-SPD
Koalitionsregierung will doch all das
auch, oder?
 Im Koalitionsvertrag beider Parteien steht in der Tat
der Satz: „Die Koalitionspartner bringen bis Ende
Januar 2010 einen Gesetzentwurf in den Thüringer
Landtag ein, welcher die Ziele des Volksbegehrens
bis zum Beginn des Kindergartenjahrs 2010/2011
umsetzt.“ Doch die CDU rudert inzwischen wieder
kräftig zurück und niemand weiß, wohin. Deswegen
müssen wir das Volksbegehren weiterführen.
Das Volksbegehren –
ein Bürgerrecht
Rechtliche Grundlagen für ein
Volksbegehren
In Thüringen gibt es für Bürgerinnen und
Bürger drei Möglichkeiten, mit denen sie
außerhalb von Wahlen direkt Einfluss auf die
Politik von Landesregierung und Parlament
Einfluss nehmen können.
Das Volksbegehren
Artikel 82 der Verfassung des Freistaates Thüringen
Die nach Artikel 46 Abs. 2 wahl- und stimmberechtigten Bürger können
ausgearbeitete Gesetzentwürfe im Wege des Volksbegehrens in den Landtag
einbringen.
Volksbegehren zum Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen,
Abgaben und Personalentscheidungen sind unzulässig.
Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens muss von mindestens 5 000
Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Halten die Landesregierung oder ein
Drittel der Mitglieder des Landtags die Voraussetzungen für die Zulassung des
Volksbegehrens für nicht gegeben oder das Volksbegehren für mit
höherrangigem Recht nicht vereinbar, haben sie den Verfassungsgerichtshof
anzurufen.
Der Volksentscheid
Artikel 82 der Verfassung des Freistaates Thüringen
Der Landtag hat ein Volksbegehren innerhalb von sechs Monaten nach
der Feststellung seines Zustandekommens abschließend zu
behandeln. Entspricht der Landtag einem Volksbegehren nicht, findet
über den Gesetzentwurf, der Gegenstand des Volksbegehrens war, ein
Volksentscheid statt; in diesem Fall kann der Landtag dem Volk
zusätzlich auch einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung
vorlegen. Über die Annahme des Gesetzes entscheidet die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen; es ist im Wege des Volksentscheids
jedoch nur beschlossen, wenn mehr als ein Viertel der
Stimmberechtigten zustimmt.
Das genaue Verfahren zur Organisation und Durchführung der direkten
Demokratie regelt das „Thüringer Gesetz über das Verfahren bei
Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG)“
vom November 2003.
Die Etappen eines Volksbegehrens
Etappe 1:
Antrag auf Zulassung eines
VolksbegehrensSammlung von 5.000
Unterschriften Stimmberechtigter innerhalb
von 6 WochenPrüfung der Unterschriften
durch die Meldebehörden Entscheidung der
Landtagspräsidentin an Hand formeller
Kriterien über die Zulassung
Etappe 2:
Unterschriftensammlung„Amtsstubensammlung“
Sammlung von Unterschriften von 8% der
Stimmberechtigten innerhalb von 2 Monaten
„Freie Sammlung“ Sammlung von Unterschriften
von 10% der Stimmberechtigten innerhalb von 4
Monaten
Etappe 3:
Entscheidung des Landtags über den
eingebrachten Gesetzentwurf innerhalb
von 6 Monaten.
Wir befinden uns in Etappe 2:
zwischen 10. Februar und 9. Juni 2010 führen wir
eine „freie“ Sammlung von Unterschriften durch
und benötigen die Zustimmung von 10% aller
stimmberechtigten Thüringerinnen und
Thüringer.
Stimmberechtigte Bürgerinnen und
Bürger
 Jeder „Stimmberechtigte“ kann durch die
Unterschriftsleistung auf dem Unterschriftsbogen den
Gesetzentwurf des Trägerkreises unterstützen. Wer
„Stimmberechtigter“ ist, regelt der Artikel 46 Absatz 2
der Verfassung des Freistaates Thüringen:
 Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar ist
jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet
und seinen Wohnsitz im Freistaat hat.
Datenschutz
Das Volksbegehren ist ein verfassungsgemäßes Recht ähnlich
einer Wahl
 Zum Volksbegehren muss jeder Unterzeichner seinen Namen,
Geburtsdatum und Wohnort angeben. Da liegt die Frage nahe: Was
geschieht mit diesen Daten? Kommen sie auf eine schwarze Liste? Die
Antwort ist ganz klar: NEIN!
 Anhand der Daten kontrolliert die Meldebehörde lediglich, ob der
Unterzeichner in Thüringen wahlberechtigt und damit auch
unterschriftsberechtigt ist (siehe Abschnitt C). Jede andere
Verwendung der Daten wäre illegal und würde für den
Missbrauchenden strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
 Bis zum Ablauf der Sammlungsfrist kann eine gegebene Unterschrift
bei der zuständigen Meldebehörde auch widerrufen werden. Auf diese
Möglichkeit wird auf dem Unterschriftsbogen hingewiesen.
Klagen gegen das Volksbegehren
Landesregierung und Parlament haben das
Recht, gegen die Zulassung und/oder den
Inhalt des Volksbegehrens vor dem Thüringer
Verfassungsgericht zu klagen. Diese
Klagefrist ist Mitte Oktober 2009 verstrichen;
daher kann das Volksbegehren im Februar
2010 starten. Eine weitere Möglichkeit, gegen
das Volksbegehren zu klagen, gibt es nicht.
Hinweise zur Stimmensammlung
 „Man überzeugt im allgemeinen besser durch
Gründe, die man selbst gefunden hat, als durch die,
die anderen eingefallen sind.“
(Blaise Pascal, (1623 - 1662), französischer Religionsphilosoph und Naturwissenschaftler,
Begründer der Wahrscheinlichkeitsrechnung)
 Die folgenden Hinweise und Tipps zur
Gesprächsführung sind als Anregung und
Hilfestellung gedacht. Ein Patentrezept für
Jedermann gibt es leider nicht. Jede Sammlerin
und jeder Sammler werden ihren eigenen Stil
finden, erfolgreich Unterschriften zu sammeln
Auf Menschen zugehen
 Ob Bekannte oder Fremde - wir müssen auf die
Menschen zugehen, deren Zustimmung wir haben
wollen.
 Mit Fragen zur Lebenswirklichkeit des
Angesprochenen entwickelt sich am ehesten ein
Gespräch. Die Fragen kann man nach einem
mehrstufigen Konzept einfließen lassen, etwa so:
 Haben Sie zwei Minuten Zeit für das neue Gesetz zu
Kindergärten und Grundschulhorten?
 Ist es für Sie oder Menschen in Ihrem Umkreis
wichtig, dass Kinder in einem Kindergarten oder
einem Schulhort zuverlässig betreut werden?
 Was würde es für Sie (Ihre
Verwandten/Freunde/Bekannten) bedeuten, wenn
das jetzige Betreuungssystem in Kindergarten und
Grundschulhort weiterhin schrittweise abgebaut wird?
 Sind Sie der Meinung, dass man dem schrittweisen
Abbau der Betreuungsstrukturen einen Riegel
vorschieben muss?
 Können Sie einem Gesetz zustimmen, das die jetzige
Situation in Kindergärten und Grundschulhorten
stabilisiert und an manchen Stellen verbessert?
 Haben Sie es bemerkt?
 Die Fragen beinhalten eine Menge an
Informationen:
 Es geht um ein neues Gesetz zu Kitas und
Schulhorten, um den Abbau dieser Strukturen und
um Wege, das zu verhindern. Gleichzeitig wird die
Lebenswirklichkeit des Gegenübers angesprochen
und er wird Schritt für Schritt an die Entscheidung
heran geführt zu unterschreiben oder nicht zu
unterschreiben.
 Natürlich muss man jeweils die Antwort des
Gegenübers abwarten und eventuelle Fragen von
ihm beantworten.
 Er muss Zeit und Gelegenheit bekommen, sich eine Meinung
zum Anliegen „neues Gesetz“ zu bilden, eigene Fragen zu
stellen und zu diskutieren.
 Wichtig ist, dass Sie Ihren Gesprächspartner ebenso ernst
nehmen, wie die Botschaft, die Sie ihm vermitteln möchten.
Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, skeptische
Menschen zur Unterschrift zu drängen, sondern auf ihre
Skepsis eingehen. So lange der Gesprächspartner
Gegenargumente vorbringt, bitte diese freundlich
beantworten.
Sei nicht ungeduldig, wenn man deine Argumente nicht
gelten lässt. Johann Wolfgang von Goethe, (1749 - 1832)
Schlussfolgerungen für das Verhalten in
Gesprächen mit Menschen, die man zur
Unterschrift bewegen will
Verständlich reden
 Kurze Sätze, kurze Redebeiträge;
 Immer nur ein Argument nennen;
 Bekannte Wörter verwenden, möglichst keine Fremdwörter und keine





Floskeln ;
Beispiele verwenden, um die Gedanken anschaulich zu machen;
Auf das Gesagte eingehen und Verbindungen zu den eigenen
Gedanken herstellen;
Übersichtlich sprechen: vor dem Reden die Gedanken ordnen, einen
logischen Aufbau überlegen;
Auf gedankliche Verbindungen hinweisen;
Klar und bestimmt ausdrücken.
Aktiv zuhören
 Auf das Gespräch konzentrieren;
 Bis zum Ende des Redebeitrages aufmerksam zuhören, erst dann die






Antwort formulieren;
Versuchen, den ganzen Sinn zu verstehen – nicht zu sehr an Details
klammern;
Bei Unsicherheit: vergewissern, ob ich den Anderen richtig verstanden
habe, ggf. noch mal erklären lassen;
Vorsichtig sein mit Interpretationen, besser noch mal vergewissern:
„habe ich Sie richtig verstanden.....?“
Nachfragen, wenn was nicht verstanden wurde;
Bei sehr langen Redebeiträgen darum bitten, dass das Wichtigste noch
mal zusammengefasst wird – oder selbst zusammenfassen und sich
vergewissern „Ich fasse mal zusammen, was bei mir angekommen
ist.... Stimmt das?“
Sicher formulieren:
 „Weichspüler“ vermeiden - wie eigentlich, eventuell,
ein bisschen, irgendwie, man könnte... sollte...
müsste... ich mein ja nur....., ich weiß ja nicht, aber
..... etc.
 Meinungen als Meinungen – Tatsachen als
Tatsachen bringen!
 Nicht für die eigene Meinung entschuldigen.
Zuhörsignale:
 Blickkontakt;
 Zugewandte Körperhaltung;
 Passende Mimik;
 Nicken und andere unterstützende
Körpersignale
Eine Begründung wiegt zehn
Drohungen, sechs
Ermahnungen und zwei
Überredungsversuche auf.
Unbekannt
 Öffentliches Interesse herstellen
 Ebenso wichtig wie das Unterschriftensammeln ist
es, unser Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen.
 Schließlich müssen wir in einigen Monaten die
zweite, wesentlich aufwändigere Phase des
Volksbegehrens bestehen. Daher ist es immer ein
Gewinn, wenn sich ein Mensch auf ein Gespräch mit
uns einlässt, auch wenn er (zunächst?) nicht
unterschreibt. Aber er wird seine Skepsis überdenken
und nicht mehr so überzeugt gegen uns stehen.
 Ebenso wichtig wie der Beginn ist die
Beendigung des Gespräches.
Zieht der Angesprochene mit eisigem Schweigen weiter, lässt man ihn
ohne Kommentar (!) seiner Wege gehen. Schimpft er, man solle ihn in
Ruhe lassen etc., ist ein freundliches „akzeptiert!“ oder „das akzeptiere
ich“ eine versöhnliche Antwort, die Spannung abbaut. Verlief das
Gespräch mehr oder weniger kontrovers, sollte man zum Abschied
Infomaterial und einen solchen Satz mitgeben:
„Bitte denken Sie noch einmal darüber nach, es geht hier um die
Bildungschancen der nächsten Generation und damit das Überleben
unserer Gesellschaft.“ Hat der Angesprochene unterzeichnet, sollte
man ihn fragen, ob er das Volksbegehren in seinem Bekanntenkreis
vorstellen möchte und Infomaterial anbieten. Bei Bedarf kann man ihm
auch Unterschriftenbögen mitgeben, zusammen mit unserem kleinen
Flyer: „Was ist beim Unterschriftensammeln zu beachten?“
Sammeln im Bekanntenkreis
 Das Sammeln im Bekanntenkreis ist sehr wichtig und
in mancher Hinsicht einfacher als das Sammeln am
Infostand. Man darf aber nicht davon ausgehen, dass
man von Bekannten automatisch eine Unterschrift
bekommt. Insofern ist die oben skizzierte
Gesprächsführung auch hier sehr zu empfehlen,
denn sie strukturiert erleichtert allen Beteiligten die
Diskussion. Auch gute Bekannte wollen wissen,
warum und wofür sie unterschreiben. Und nicht
vergessen: Das Ende des Gespräches ist wichtig,
vielleicht bekommt man einen Multiplikator.
Sammeln am Infostand
Infostände auf öffentlichen Plätzen bitte rechtzeitig (am besten 1-2
Wochen vorher) beim Ordnungsamt beantragen. Das kostet Geld, man
kann aber mehrere Infostände (auch an unterschiedlichen Tagen) auf
einmal beantragen und zahlt dann nur einmal. Infostände auf
Privatgrund bedürfen nur der Zustimmung des Besitzers.
Der Infotisch sollte mindestens 80 cm hoch sein. Hilfreich ist der
Einsatz eines FlipCharts mit einer Grafik, die eingängig darstellt, worum
es geht. FlipCharts oder BochaufstellerA1 eignen sich auch als
Blickfänger in der Fußgängerzone.
Die Sammler sollten an der Kleidung gut sichtbar ein gelbes Bändchen
tragen. Als Utensilien fürs Unterschriftensammeln sollten sie
Unterschriftenkladden haben, idealerweise mit dem Logo.
 Am Besten arbeitet man mit drei Leuten am Stand: Zwei Leute
sprechen die Menschen an und führen sie zum Stand, dort hilft ein
„Betreuer“ bei den Unterschriftsformalitäten. Alternativ können die
„Sammler“ auch Unterschriftenkladden in den Händen halten und
selbst die Unterschriften einsammeln.
 Infostände auf öffentlichem Grund müssen bei der Gemeinde
angemeldet/beantragt werden; dabei beachten: jede Genehmigung
kostet Geld (ca. 20 €)! Daher sollte man die Infostände gleich für einen
längeren Zeitraum und für mehrere Standplätze beantragen (z.B.:
jeden Samstagvormittag an Ort A, B und C) und bezahlt dann für alle
nur einmal!
 Auf privatem Grund (Einkaufszentren) muss man sich mit dem
Eigentümer verständigen und braucht keine Genehmigung der
Ordnungsbehörde.
 Wichtig ist es, den geplanten Infostand in der Presse anzukündigen,
dann wissen Interessierte, wo und wann sie unterschreiben können.
Regelmäßige Öffnungszeiten sind ebenfalls sehr hilfreich.
 Außerdem gibt es nicht wenige Menschen, die
mehrere Unterschriftenbögen mitnehmen um
ihrem Bekanntenkreis abzuklappern. Die
Erfahrungen dazu aus dem letzten Volksbegehren
sind durchweg positiv, allerdings muss man den
Rücklauf organisieren. Am Besten ist ein kleiner
Flyer (A5) mit einer Rückgabeadresse und
(idealerweise) mit den „Öffnungszeiten“ des
Standes oder eines „Rückgabebüros“ (z.B. eine
Partei oder Gewerkschaft, die das VB
unterstützt). Auch ist es nicht schlecht, wenn
man A4 Umschläge mitgibt. In größeren Städten
sind Infostände an mehreren Stellen sinnvoll.
 Hier darf NICHT gesammelt werden:
 In Behörden (z. B. in staatlichen Schulen), Gerichten,
Arztpraxen, Kanzleien von Anwälten, Notaren und
Steuerberatern. Das Sammeln auf dem Gehweg vor
den Einrichtungen ist erlaubt. Außerdem ist in
Betrieben des Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbes das Sammeln nicht
gestattet, es sei denn, dort wird eine Veranstaltung
zum Volksbegehren durchgeführt.
 Wir wünschen viel Erfolg beim Sammeln!
 Hinweise zum Unterschriftsbogen
 Das hier ist das Unterschriftenfeld, das
vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden
muss.
 Auf Seite 4 des Unterschriftenbogens
befinden sich diese drei Felder, von denen in
der Regel nur das Obere ausgefüllt werden
muss:
 Bitte unbedingt beachten:
 Nur ein Bogen pro Person! Die Felder mit
den persönlichen Daten (Am Ende des
Unterschriftenbogens) müssen vollständig
und gut leserlich (am besten in
Druckbuchstaben) ausgefüllt sein. Sonst
erklärt die Meldebehörde den Bogen für
ungültig! Die Unterschrift muss zwischen dem
10. Februar und dem 9. Juni 2010 erfolgen.
 Familienname, Vorname: wird manchmal unleserlich
geschrieben oder es wird ein Spitzname eingetragen. Das aber
akzeptieren die Meldebehörden nicht! Den Namen wie im
Ausweis schreiben!
 Geburtsdatum: muss vollständig sein. Ein häufiger
Flüchtigkeitsfehler: an die Stelle des Geburtsdatums wird das
Datum der Unterzeichnung oder das Geburtsdatum des Kindes
eingetragen.
 Anschrift: Hier muss die vollständige Adresse der
Hauptwohnung eingetragen werden, also: Straße,
Hausnummer, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde (also nicht den
Namen des Ortsteils, sondern unbedingt die offizielle
Bezeichnung der Gemeinde, wie sie im Personalausweis steht)
 Datum der Unterschriftsleistung:
das Datum der Unterzeichnung muss vollständig
eingetragen werden, die Jahreszahl allein genügt
nicht.
 Unterschrift:
auch die wird manchmal vergessen und damit ist der
Bogen ungültig!
 Prüft bitte unmittelbar nach der Unterzeichnung
die Eintragungen auf Vollständigkeit/Lesbarkeit!
 Außerdem ist wichtig:
 handschriftlich ausfüllen; wenn jemand beim Ausfüllen hilft und
einige Felder für den Unterzeichner ausfüllt, muss er sich
unbedingt als Helfer in das dafür vorgesehene Feld eintragen!
 Außer den o.g. Feldern darf an keiner Stelle des Bogens etwas
eingetragen werden. Gültig sind nur die A3 Bögen, ein
Zusammentackern mehrerer A4-Seiten ist ungültig!!
 Jede/r hat das Recht, den Unterschriftsbogen vollständig zu
lesen. Bitte setzt die möglichen Unterzeichner/innen nicht unter
Zeitdruck. Gebt Ihnen bei Bedarf den Bogen (oder mehrere) mit
nach Hause und sagt Ihnen, wo sie die Bögen wieder abgeben
können.
 Nicht gesammelt werden darf:
 In Behörden, Gerichten, Arztpraxen,
Kanzleien von Anwälten, Notaren und
Steuerberatern. Außerdem ist in Betrieben
des Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbes das Sammeln nicht
gestattet, es sei denn, dort wird eine
Veranstaltung zum Volksbegehren
durchgeführt.
 Viel Erfolg beim Unterschriftensammeln!
 Die Bögen müssen von unserer Zentrale
gesammelt, sortiert und anschließend gebündelt
an die Meldebehörden zur Prüfung weiter
gegeben werden. Bitte also alle Bögen an unsere
regionalen Annahmestellen oder eine der
folgenden Adressen zurücksenden:
 Wahlkreisbüro MdB Ralph Lenkert
Markt 4 07743 Jena oder
 Hans-Arno Simon Hopfengasse 199084 Erfurt
 regional alle Büros der LINKEN!!
 Wir brauchen dringend Spenden. Bitte an allen
Infoständen etc. immer auch das Spendenkonto
des Volksbegehrens bekannt geben:
 TLfK e.V., Kontonummer: 130076180, Sparkasse
Mittelthüringen BLZ: 820 51 000,
Verwendungszweck: VB. Für eine Spendenquittung
im Verwendungszweck bitte zusätzlich
Name/Adresse angeben.
 Ausführlichere Info (8 Seiten):
 www.bessere-familienpolitik.de/Materialien
V.i.S.d.P.: Peter Häusler
Geduld und Fleiß, und ich bin überzeugt,
ich werde alles erreichen, was ich will.
(Leo (Lew) Nikolajewitsch Graf Tolstoi, (1828 - 1910), russischer
Romanautor)
Tipps und Hinweise für Sammlerinnen und
Sammler von Unterschriften
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