Die UN-Behindertenrechtskonvention Aufgaben, Ziele, Spannungsfelder, Perspektiven Vortrag bei der Jahreshauptversammlung des Landesfrauenrates Hessen am 10.10.2012 Jürgen Großer Die UN-Behindertenrechtskonvention • Die UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Menschenrechtskonvention • Sie konkretisiert und präzisiert die bestehenden menschenrechtlichen Übereinkommen • Es wurden keine neuen Rechte geschaffen, die existierenden Menschenrechte sind auf die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung zugeschnitten worden Die UN-Behindertenrechtskonvention • Die Generalversammlung der UN hat diese 2006 verabschiedet • Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern (2009) • Schlüsselbegriffe sind: Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Sozialraumorientierung, Barrierefreiheit Die UN-Behindertenrechtskonvention • Ziel der UN-BRK ist es, eine volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten (Art.1), • Allgemeine Grundsätze sind: Die Achtung der Würde und der Unterschiedlichkeit, der Autonomie, Unabhängigkeit, Freiheit für eigene Entscheidungen sowie Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung (Art.3) Die UN-Behindertenrechtskonvention Weiterhin geht es in 50 Artikeln u. a. um Zugänglichkeit, Recht auf Leben, gleiche Anerkennung vor dem Recht, Schutz der Unversehrtheit der Person, Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft, Bewusstseinsbildung, Persönliche Mobilität, Arbeit und Beschäftigung, Bildung, Kinder mit Behinderung und um Frauen mit Behinderung. Die UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 6 Frauen mit Behinderungen (1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können. (2) …treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und Stärkung der Autonomie der Frauen ….. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention • Erstellung von Aktionsplänen (Bund, Länder, Kommunen) • Schaffung der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen (Politik, Gesetzgeber) • Legitimation und gesellschaftlicher Diskurs (Politik, Bürgergesellschaft) • Abbau von bestehenden Barrieren (Haltung, Zugänglichkeit des öffentlichen Raums oder Qualität von Einrichtungen) - gesamte Gesellschaft Kernpunkt von Inklusion • Die Unterschiedlichkeit von Gruppierungen und die Vielfalt von Personen wird im Rahmen von Inklusion als positiv und bereichernd angesehen • Inklusion nimmt alle Mitglieder z. B. einer Kindergruppe in den Blick. Eine Klassifizierung Einzelner rückt zugunsten der Heterogenität der Gruppe in den Hintergrund • Nicht die Situation einzelner Kinder, sondern die Lage gesamter Institutionen wird fokussiert Inklusion - sozialphilosophisch „Die menschliche Unterschiedlichkeit ist keine zweitrangige Verkomplizierung (die man ignorieren oder auf die man „später eingehen“ kann); sie ist vielmehr ein grundsätzlicher Gesichtspunkt unseres Interesses an Gleichheit“ (Sen 1992) Inklusion - sozialphilosophisch Es ist normal verschieden zu sein aber: Inklusion - sozialphilosophisch • Die Unterschiedlichkeit von Personen trägt zu einer Ungleichheit von Verwirklichungschancen bei • Kritik an der Verengung auf Leistung und Verdienst zum Erhalt von Gütern • Verteilung von Gütern als Wohlfahrt reicht nicht aus zur Herstellung von Gerechtigkeit • In den Blick genommen werden muss der Einzelne mit seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Teilhabe Förderung der Möglichkeiten als Ansatz zur tatsächlichen Steigerung von Verwirklichungschancen - Auftrag an Gesellschaft (Sen1992) Spannungsfelder von Inklusion Bei der Auseinandersetzung mit Inklusion ist nicht mit einfachen Lösungen zu rechnen (Prengel 2010) Bewegung in Spannungsfeldern ist erforderlich Inklusion ist ein Programm, das sich in gesellschaftlichen Widersprüchen bewegt Spannungsfelder von Inklusion • Leistung und Anerkennung • Ausrichtung an Normen – Hierarchisierung • Tendenzen gesellschaftlicher Desintegration (Schere Arm – Reich, Solidarität) • Autonomie und Fürsorge • Selbstbestimmung und Abhängigkeit • Individuenzentrierung und Institutionenzentrierung • Defizit- und Ressourcenorientierung Chancen von Inklusion Beidäugiges Sehen (Purtscher 2011) Ressourcen/Kompetenzen/Fähigkeiten und Begrenzungen/Schwierigkeiten/Bedürfnisse Chancen von Inklusion „Aus all dem läßt sich eine zentrale Zukunftsaufgabe formulieren, der sich alle postmodernen Gesellschaften stellen müssen, nämlich die Entwicklung eines humanitären Umgangs mit Differenz“ (Katzenbach 2007) Fazit 1 Die inklusive Gesellschaft – eine nachhaltige Vision? Ja – aber noch ein weiter Weg bis zum Abbau aller gesellschaftlichen Barrieren Die Herausforderung des Weges Vielfalt gestalten und organisieren – der Besonderung entgegenwirken Fazit 2 • „Es braucht den Glauben an das globale Wir, auch wenn es erst im Entstehen begriffen ist. Es braucht den Glauben an das Unglaubliche, das Trotzdem, das sich in einer trostlosen Gegenwart den Widerständen der herrschenden Ideologien widersetzt, es braucht Hoffnung auf das, was der Philosoph Ernst Bloch das ‚Noch-Nicht‘ nennt – sonst ist Veränderung nicht möglich“. (Carolin Emcke, aus Zeit Nr. 17/2011 Seite1) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit