ÖSTERREICHISCHER SCHWERHÖRIGENBUND DACHVERBAND Bundesstelle: Sperrgasse 8-10/9, 1150 WIEN Tel: +43 676 844 361 320, Fax: +43 1 897 31 32, Email: [email protected] Bundesaußenstelle: Gasometergasse 4a, 9020 KLAGENFURT Tel: +43 463 310 380-5, Fax: +43 463 310 380-4; Email: [email protected] www.oesb-dachverband.at & www.transscript.at - ZVR: 869643720 (Vereinssitz Wien) ANMERKUNGEN UND EINFÜGUNGEN DES ÖSB ZUM ENTWURF DES NATIONALEN AKTIONSPLANS Wien, Klagenfurt, Linz, St.Pölten, Innsbruck am 10. Februar 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die Anmerkungen (BLAU) und Textergänzungs- und Textänderungsvorschläge (ROT) des ÖSB-Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband. SCHWERHÖRIGKEIT, obwohl einer der größten Behindertengruppen Österreichs, kommt in dem NAP Entwurf so gut wie nicht vor. Dies gilt es zu ändern. Wir ersuchen um Überarbeitung und Übernahme unserer Änderungsvorschläge. Mag. Brigitte Slamanig ÖSB-Präsidentin Mag. Harald Tamegger ÖSB-Generalsekretär im Namen des ÖSB-Öst.Schwerhörigenbund Dachverband Seite Seite, Punkt S.3 Punkt 1.2.1. S.6 Punkt 1.4.1. S.9 Punkt 1.5.1. S.11 Punkt 1.7.1 S.31 f. Anmerkungen, Einfügungen Es wird auf die Mikrozensus-Erhebungen der Statistik Austria hingewiesen, deren Ergebnisse schlichtweg falsch sind, was auch auf die Fragestellungen zurückzuführen ist. Allein am Beispiel „Schwerhörigkeit“ verhält es sich so, dass laut internationalen Erhebungen in verschiedenen EU-Ländern, wo den „Umfragen“ auch Hörmessungen zugrunde gelegt sind, einen Prozentsatz von durchschnittlich 20 % betroffener Schwerhöriger. Für Österreich bedeutet dies 1,6 Millionen Schwerhörige (davon 8.000-10.000 gehörlose Personen). Die im Behindertenbericht genannten 2,5% sind komplett falsch und WIDERSPRECHEN ALLEN INTERNATIONALEN STUDIEN ZU DIESEM THEMA! ANMERKUNG: Punkto hörgeschädigter Kinder darf vermerkt werden, dass laut Mutter Kind Pass nur eine einmaliger HNO Untersuchung HÖRTESTS von Kinderärzten durchgeführt werden und nicht von HNO-Ärzten, was dringend geändert und erweitert werden sollte! ERGÄNZUNG: Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt und sexueller Gewalt zu werden. Allein durch eine oftmals mit einer Behinderung einhergehende Kommunikationsbeeinträchtigung – etwa durch Lernbeeinträchtigung, Gehörlosigkeit oder auch hochgradiger Schwerhörigkeit – sind sie eine besonders gefährdete Risikogruppe. ……..z.B die Förderung der Kosten einer Gebärdendolmetscherin für gehörlose und Kosten eines Schriftdolmetscher für schwerhörige Asylbewerberinnen……………. EINFÜGEN EINES WEITEREN PUNKTES 2.8. SCHWERHÖRIGKEIT Wie komplex SCHWERHÖRIGKEIT ist, soll folgende Auflistung visualisieren: 2.8.1. Ausgangslage Schwerhörigkeit ist eine Behinderung, die in akute und chronische Verläufe sowie vorübergehende und bleibende Schäden eingeteilt wird. Da sie in gewissem Maße auch eine Alterserscheinung darstellt, sind ältere Menschen wesentlich häufiger betroffen als junge, wobei Statistiken belegen, dass durch vermehrte Lärmbelastung der Ohren Schwerhörigkeit mittlerweile auch bei jungen Menschen stark zunimmt. Es gibt unterschiedliche Arten von Schwerhörigkeit: geringgradige Schwerhörigkeit: Das Ticken der Armbanduhr, welche eine Lautstärke von etwas mehr als 20 Dezibel hat, wird nicht mehr gehört. mittelgradige Schwerhörigkeit: Diese liegt vor ab einem Hörverlust von 40 Dezibel, also etwa den Grundgeräuschen in Wohngebieten am Tag. hochgradige Schwerhörigkeit: Der Gesprächspartner kann nicht mehr gehört werden, wobei normales Sprechen etwa einer Lautstärke von 40 bis 60 Dezibel entspricht. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: Ein Hörverlust über 80 Dezibel, wenn man zum Beispiel laute Musik oder die Geräusche einer sehr belebten Straße nicht mehr hört. Hört man Seite praktisch nichts mehr, liegt eine Taubheit vor. Die Ursachen für eine Schwerhörigkeit unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine Schallleitungsschwerhörigkeit oder eine Schallempfindungsschwerhörigkeit beziehungsweise um eine akute oder chronische Erkrankung handelt. Schallleitungsschwerhörigkeit Eine Schallleitungsschwerhörigkeit entsteht durch einen Verschluss des Gehörgangs, sodass der Schall nicht mehr zum Innenohr gelangen kann, oder durch Schädigungen der schallleitenden Strukturen. Dies kann akut erfolgen durch: vermehrte Bildung von Ohrschmalz (Zerumen) oder das "nach hinten Schieben" des Ohrschmalzes bei Reinigungsversuchen sowie die Arbeit unter staubigen Bedingungen Wasser, das z.B. nach dem Baden oder Schwimmen ins Ohr eingedrungen ist eine Entzündung der Haut des Gehörgangs (Otitis externa) oder eine lokal begrenzte Entzündung ausgehend von den Haarwurzeln im Gehörgang (Ohrfurunkel); durch die entzündliche Schwellung der Haut kann es zum Verschluss des Gehörgangs kommen Durchstechen des Trommelfells, z.B. bei der Ohrreinigung oder das Zerreißen durch einen Schlag auf das Ohr mit der flachen Hand einen Verschluss oder eine Verletzung der Ohrtrompete: Die Ohrtrompete (Tube) ist die Verbindung zwischen Mittelohr und Nasenrachen. Über sie wird der Luftdruck im Mittelohr ausgeglichen. Bei Schnupfen kann die Öffnung der Tube durch entzündliche Veränderungen erschwert oder gar nicht erfolgen. Bei schnellen Luftdruckveränderungen, zum Beispiel beim Fliegen, Seilbahnfahren oder Tauchen, baut sich so ein Druckunterschied zwischen Mittelohr und äußerem Gehörgang auf, der das Trommelfell dehnt und manchmal zerreißt. Verletzungen im Mittelohr oder einen Schädelbruch, wodurch die Verbindung zwischen den Knöchelchen unterbrochen wurde (Luxation) eine Mittelohrentzündung (Otitis media) Eine Schallleitungsschwerhörigkeit kann jedoch auch chronischen Charakter annehmen. Dies geschieht zum Beispiel durch: angeborene Schalleitungsstörungen, wobei z.B. die Ohrmuschel fehlentwickelt sein kann oder ganz fehlt (Mikrotie) oder die Gehörgänge anatomisch versperrt sind. Auch angeborene Fehlbildungen des Mittelohrs, v.a. der Gehörknöchelchen sind möglich. vermehrtes Knochenwachstum im Gehörgang (Exostosen) Verengungen (Stenosen) durch Narben und Entzündungen chronische Mittelohrentzündung chronische Tubenventilationsstörung: Die Tube ist dauerhaft verschlossen. Besonders bei Kindern kann sich so Flüssigkeit im Mittelohr ansammeln (Sero- oder Mukotympanon). Heilt die Erkrankung nicht aus, kommt es zu Veränderungen der Mittelohrschleimhaut (Tympanosklerose) und einer hochgradigen Seite Schwerhörigkeit. Otosklerose: Durch entzündliche Umbauprozesse des Knochens wird der Steigbügel im ovalen Fenster fixiert und damit unbeweglich. Dadurch ist die Beweglichkeit der Gehörknöchelkette und somit die Fähigkeit der Schallübertragung eingeschränkt. Geschwülste: Tumoren im Gehörgang und im Mittelohr können sowohl gut- als auch bösartig sein, sind aber relativ selten. Schallempfindungsschwerhörigkeit Die Schallempfindungsschwerhörigkeit kann akut auftreten oder chronische Formen annehmen. Für die akute Schallempfindungsschwerhörigkeit können verschiedene Ursachen verantwortlich sein: Hörsturz: plötzliche, meist einseitige, Hörverschlechterung. starker Lärm über 120 Dezibel akute Infektionen, die auch das Innenohr betreffen, wie Hirnhautentzündung, Gürtelrose am Ohr (Zoster oticus), AIDS, Mumps, Lues (Syphilis), Toxoplasmose, Borreliose, Masern, Scharlach, Typhus, Fleckfieber und Brucellose. Medikamenten-Nebenwirkungen akute und chronische Vergiftungen durch Stoffe, die im Arbeitsprozess verwendet werden, wie: Aminobenzol, Blei, Fluor, Kohlenmonoxid, Quecksilber, Schwefelkohlenstoff und Nitrobenzol Gewalteinwirkung auf den Schädel, die das Innenohr auch dann schädigen kann, wenn der Schlag nicht direkt auf das Ohr trifft: Der Grund besteht in der Fortleitung der Druckwelle über die Knochenleitung auf das Innenohr. Schädelbruch: Bei einem Schädelbruch kann die Bruchlinie durch alle Strukturen des Ohrs gehen. Geht die Bruchlinie durch das Innenohr (Pyramidenquerbruch) kann es zu plötzlichem Hörverlust, Schwindel oder einer Gesichtsnervenlähmung kommen. Riss der Membranen zwischen Mittel- und Innenohr (Fensterruptur) durch operative Eingriffen, Gewalteinwirkungen, Lärmschäden, Barotrauma oder Anstieg des Hirndrucks Elektrounfall, Blitzschlag Erkrankungen wie Morbus Menière, Nierenfunktionsstörungen, Gefäßveränderungen, Erkrankungen der Halswirbelsäule (Zervikalsyndrom) oder Multiple Sklerose extreme Stresssituationen (psychogene Schwerhörigkeit) Die chronische Schallempfindungsstörung entsteht zum Beispiel durch: angeborene anatomische Fehlbildungen (z.B. inkomplette Anlage der Cochlea) wie auch funktionelle Störungen tägliche sechs- bis achtstündige Lärmbelastung über 80 dB über lange Zeit, z.B. bei Metallarbeitern, Baggerfahrern, Straßenbauarbeitern oder Disk Jockeys (DJ) ohne entsprechenden Gehörschutz verschiedene Alterungsprozesse im fünften bis sechsten Lebensjahrzehnt: Zunächst verschlechtert sich das Hören der hohen Frequenzen, so hört man beispielsweise das Zirpen der Seite Grillen nicht mehr. Das Sprachverständnis, besonders bei starken Hintergrundgeräuschen nimmt ab (Cocktailparty-Effekt). Erkrankungen wie Nieren- und Schilddrüsenfunktionsstörungen, Diabetes mellitus, Gefäßveränderungen (Arteriosklerose) sowie eine Reihe von Immunerkrankungen Akustikusneurinom, eine langsam wachsende gutartige Geschwulst am Hör- bzw. Gleichgewichtsnerven Druckerhöhung und damit Schädigung der Sinneszellen im Innenohr (Morbus Menière) Schwerhörigkeit aufgrund autoimmuner Antikörper: Diese wurde erstmals 1979 beschrieben und kommt sowohl einzeln als auch in Form von Syndromen (z.B. Systemischer Lupus Erythematosus) vor. Hörstörungen, deren Ursache in den Hirnstrukturen zu suchen ist (zentrale Hörstörungen): Meist finden sich hierbei gleichzeitig andere neurologische Veränderungen. Symptome bei Schwerhörigkeit Die Symptome einer Schwerhörigkeit unterscheiden sich je nach Ursache stark in Ausmaß und Art. Schwerhörigkeit äußert sich jedoch immer darin, dass Töne und Geräusche nur noch in abgeschwächter Form wahrgenommen werden können. Daneben kann zusätzlich eine sehr unterschiedliche Symptomatik vorhanden sein. Da das Innenohr auch das Gleichgewichtsorgan enthält, kann es bei Veränderungen zu Schwindelanfällen kommen. Diagnose bei Schwerhörigkeit Die Diagnose der Schwerhörigkeit und ihrer Ursachen ergibt sich aus einer Reihe diagnostischer Hilfsmittel. Anfangs steht das Arzt-PatientenGespräch im Vordergrund, bei dem Art und Verlauf der Schwerhörigkeit erfragt werden. Die körperliche Untersuchung erfolgt über verschiedene Tests, wie zum Beispiel den Versuch nach Weber und Rinne mithilfe einer Stimmgabel. Dieser Versuch kann nach diagnostizierter Schwerhörigkeit Aufschluss über die Art der Hörminderung geben (Schallleitung, Schallempfindung). Mithilfe einer Ohrenspiegelung (Otoskopie) können Anomalien im Ohr erkannt werden. Zur genauen Überprüfung des Gehörs wird ein Hörtest durchgeführt. Dabei werden die Töne unterschiedlicher Frequenz ermittelt, die gerade noch gehört werden können. Eingetragen in ein Diagramm mit der Lautstärke auf der y-Achse (Ordinate) und der Frequenz auf der x-Achse (Abzisse), ergibt das die Hörkurve, welche Aufschluss über die Schwerhörigkeit gibt. Dabei werden Luft- und Knochenleitung separat gemessen. Können Töne erst bei höheren Lautstärkewerten gehört werden, so weicht die Hörkurve von der Normalkurve ab. Mithilfe dieser Hörkurve lässt sich eine Schwerhörigkeit auch numerisch, also mit ihrer Abweichung von den Normalhörenden, in Dezibel (dB) bestimmen. Seite Weitere diagnostische Möglichkeiten der Schwerhörigkeit bieten Tests wie die Tympanometrie und der Stapedius-Reflex. Hierbei kann die Funktionalität des Trommelfells gemessen werden. Auch die otoakustischen Emissionen oder die so genannte ERA (electrical response audiometry) geben Aufschluss über die Ursache einer Schwerhörigkeit. Wird dem Ohr ein Ton präsentiert, sendet es für den Menschen unhörbare Schallwellen zurück (otoakustische Emissionen). Dies geschieht allerdings nur beim gesunden Ohr. Bei der ERA werden die elektrischen Hirnströme als Antwort auf akustische Reize gemessen und ausgewertet. Besteht der Verdacht auf stoffwechselbedingte Ursachen für die Schwerhörigkeit, müssen außerdem Bluttests durchgeführt werden. Therapie bei Schwerhörigkeit Die Therapie einer Schwerhörigkeit hängt entscheidend von den Ursachen ab. Je nach Krankheitsursache ist meist eine spezielle Behandlung notwendig. Diese kann bei Schwerhörigkeit von konservativen oder operativen Maßnahmen, bis hin zur Anpassung eines Hörsystems, eines Hörersatzes oder der parallelen Einleitung einer psychotherapeutischen Behandlung gehen. Verlauf von Schwerhörigkeit Der Verlauf der Schwerhörigkeit kann sehr unterschiedlich sein und ist von der auslösenden Ursache abhängig. Vor allem bei Kindern ist es wichtig, angeborene sowie erworbene Hörfehler so früh wie möglich zu diagnostizieren, da es sonst zu Sprachschwierigkeiten kommen kann. Kommunikation Schwerhöriger Schwerhörige kommunizieren lautsprachlich unter Einsatz von Hörsystemen, techn. Hörhilfsmitteln und hörtaktischer Methoden. 2.8.2. Zielsetzungen Seite Ziel ist eine adäquate hörtechnische Versorgung aller Betroffenen, eine Gleichstellung in allen Bereichen der Bildung, des beruflichen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens. Forcieren der Schaffung von Rahmenbedingungen, um den Einsatz, die Finanzierung und die Versorgung mit Hörtechnologien, hörtaktischen Maßnahmen und Rehabilitation zu gewährleisten. Technische Möglichkeiten Um diese Behinderung zu kompensieren, bedarf es der Nutzung von Hörsystemen (Hörgeräte, CI,…), hörtechnischer Zusatzhilfsmittel und Kommunikationshilfen wie SchriftdometscherInnen. Neben den klassischen Hörsystemen (Hörgeräte, Cochlea-Implantate, implantierte Hörgeräte, etc.) gibt es zahlreiche hörtechnische Zusatzhilfsmittel, die schwerhörigen Menschen das alltägliche Leben und die Teilhabe am auditiv verbalen Kommunikationsprozess erleichtern und so zur Barrierefreiheit für Hörbehinderte beitragen. Dazu zählen unter anderem Höranlagen, die auf Infrarot-, Funk- oder Induktionsbasis basieren und je nach Bedarf und Sinnhaftigkeit zum Einsatz kommen können. Einsatz in 3 Bereichen: Privat Beruflich Öffentlich Diese Technologien können von Betroffenen für den eigenen Bedarf (Wohnung, Arbeitsplatz) angeschafft werden, wofür es im Bedarfsfall auch Förderungen gibt. Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht aber auch vor, dass in öffentlichen Einrichtungen entsprechende Adaptierungen automatisch zu erfolgen haben, um Schwerhörigen ein barrierefreies „dazugeHÖREN” zu ermöglichen. 2.8.3.Maßnahmen Schwerhörigkeit und die Lösungsansätze zur Bewältigung dieser Behinderung im Berufs- und Privatleben zu visualisieren, publik zu machen ist das Hauptziel. Dazu ist es wichtig, dass politische EntscheidungsträgerInnen diese Zielgruppe als eigenständige Behindertengruppe endlich wahrnehmen und Maßnahmen dazu auch gesetzt werden. S.32 f. Punkt 3.1.1.f EINFÜGUNGEN: 3.1.1. (…) Wie vielschichtig und komplex Barrierefreiheit sein kann, ist aber in weiten Bereichen der Gesellschaft nicht bewusst. Informationen in Leichter Sprache, Blindenleitsysteme im Verkehrsbereich oder das Ermöglichen von Kommunikation in Gebärdensprache, den Einsatz von Höranlagen auf Induktionsund/oder Funkbasis an kulturellen Orten wie Theatern oder Kinos, an Informationsschaltern, in Bildungseinrichtungen etc., sowie der Seite Einsatz von SchriftdolmetscherInnen bei Tagungen und Seminaren sind noch wenig bekannte Aspekte barrierefreier Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. (…) 3.1.2. Das Thema Barrierefreiheit soll verstärkt in das Bewusstsein der Gebietskörperschaften, der Wirtschaft und der Bevölkerung gerückt werden und fixer Bestandteil bei laufenden MitarbeiterInnenschulungen sein (Bsp. Umgang mit schwerhörigen Personen und dem Verwenden von Höranlagen). (…) S. 36 Punkt 3.3 S.40 Punkt 3.4.2. S.43 S.45 Punkt 3.8. S.47 Punkt 3.9. S.49 Punkt 4.1.1. S.50 Punkt 4.1.3. S.51 Punkt 4.2.1. Verkehr – Aufrufsysteme sollten nach dem „zwei Sinnes Prinzip“ durchgeführt werden. EINFÜGEN: >Der Ausbau des barrierefreien Zugangs auch für sinnesbeeinträchtigte Menschen (taktil, visuell, audiophon) zu den kulturellen Einrichtungen des Bundes soll forciert werden. Vermeidung von Hintergrundmusik in TV-Informationssendungen, im Radio bei Verkehrsfunkdurchsagen ANMERKUNG ZU 3.8. BAUEN Zum „Barrierefreien Bauen“ zählt in punkto Schwerhörigkeit auch die RAUMAKUSTIK sowie der Einbau von genormten Höranlagen. Dieser Aspekt geht nach wie vor völlig unter, versteht man gemeinhin unter „Barrierefreiem Bauen“ nach wie vor Möglichkeiten für Mobilitäts- und Sehbehinderte. Hier muss ein eigener Absatz eingefügt werden, der zusammenfasst, welche Behinderungsarten unter diesem Terminus gemeint sind! ANMERKUNG ZU Punkt 3.9. Tourismus Hier gilt ebenso wie bei Punkt 3.8., dass Hotels bereits mit BARRIEREFREIHEIT werben, wo es keinerlei Vorrichtungen für Hörbehinderte gibt (Alarm- und Signalsystem in Zimmern, Induktionsausstattung von Rezeption, Seminarräume oder TVGerät am Zimmer,…). Daher siehe auch Hinweis zu Punkt 3.8. ERGÄNZUNG 4.1.1. Ausgangslage Im Bereich der vorschulischen Bildung ist es aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung Aufgabe der Länder, die Grundlagen für eine Inklusion in die Gemeinschaft zu schaffen, insbesondere durch barrierefrei angebotene Frühförderung und inklusive Kindergärten. Dazu zählen auch ausreichend vorhandene Angebote in Gebärdensprache, eine individuelle audioverbale Hörfrühförderung sowie schwerhörigengerechte Ausstattung mit hörtechnischen Zusatzhilfsmitteln (Höranlagen). Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten (…) ERGÄNZUNG 4.1.3. Maßnahmen (…) Hörtaktische und hörtechnische Schulung vom PädagogInnen für den Umgang mit schwerhörigen Kindern ERGÄNZUNG 4.2.1. Ausgangslage Seite S.51 Punkt 4.2.2. (…)Für den Unterricht von gehörlosen Kindern und Jugendlichen werden noch mehr gebärdensprachkompetente Pädagoginnen und Pädagogen benötigt. Die Ausstattung mit hörtechnischen Zusatzhilfsmitteln und der Umgang der PädagogInnen damit und Anwendung von hörtaktischen Maßnahmen generell ist für schwerhörige Kinder essentiell. ERGÄNZUNG 4.2.2. Zielsetzungen (…) Flächendeckende Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrern in Österreichischer Gebärdensprache sind notwendig, ein Ausbau der Fortbildungen ist daher geplant. Flächendeckende Schulung von Lehrpersonal im Umgang mit schwerhörigen SchülerInnen (Hörtaktik, Einsatz von Zusatzhilfsmitteln wie Höranlagen). (…) S.52 Punkt 4.2.3. ERGÄNZUNG 4.2.3. Maßnahmen Flächendeckende Schulung von Lehrpersonal im Umgang mit schwerhörigen SchülerInnen (Hörtaktik, Einsatz von Zusatzhilfsmitteln wie Höranlagen). => BMUKK S.53f Punkt 4.3.f Punkt 4.3.f SCHULEN & BARRIEREFREIHEIT ANMERKUNG: Auch hier gibt es wieder keinerlei Hinweis auf schwerhörige SchülerInnen, deren Bedürfnisse und die Großteils sehr schlechten akustischen Gegebenheiten von Klassenzimmern (keine Akustikdecken, laute, hallige Räume). Es steht im Text unter 4.3.2. „Die Unterrichtsqualität im Hörbehindertenbereich soll verbessert werden“ und „barrierefreie Teilhabe am Unterricht soll gewährleistet werden“. - Wir ersuchen daher um Einarbeitung der unter Punkt 4.3.3. bereits erwähnten Maßnahmen unter Punkt 4.3.2. S.54f Punkt 4.4. S.66f Punkt5.8.3. S.77 f Weiters sollte nach „Maßnahme 147“ auch der Einsatz von SCHRIFTDOLMETSCHERINNEN und die Kostenübernahme hierfür eingefügt werden! Punkt 4.4. UNIS ANMERKUNGEN Dasselbe wie bei Punkt 4.3.f „Schulen & Barrierefreiheit“! Zusätzlich sollten hier SchriftdolmetscherInnen eingesetzt werden. Punkt 5.8.3. Maßnahmen der Bund als Arbeitgeber Einfügen nach Maßnahme 191: Besondere Unterstützungsmaßnahmen für Bedienstete mit Hörbeeinträchtigung Zu Punkt 7.1.1. bis 7.3.3. Zusatz und Einfügung: In den Gesundheitseinrichtungen und Gesundheits- und Betreuungszentren wer-den die Bediensteten der Sozialversicherungsträger geschult, den betreuten bzw. behandelten behinderten Menschen professionell und respektvoll gegenüber zu treten. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat darüber hinaus spezielle Programme und Seite Angebote entwickelt, wodurch es möglich ist, gezielt auf bestimmte Personengruppen einzugehen. Hervorzuheben ist insbesondere das Rehamed Tisserand in Bad Ischl. In dieser Einrichtung hat man sich auf die Betreuung hörbeeinträchtigter und gehörloser Gäste spezialisiert. Mehrmals im Jahr wird hier ein nach Diagnosen abgestimmtes Kur-programm angeboten. Weiters ist sowohl das betreuende als auch das therapeutische Personal in Gebärdensprache geschult. Anmerkung: Es gibt jedoch keine REHABILITATIONSMASSNAHME FÜR HOCHGRADIG SCHWERHÖRIGE & CI-TRÄGERINNEN nach einer Implantation in Österreich. Nicht nur der Umgang mit dieser Personengruppe, sondern ein konkretes Angebot einer Rehabilitationsmaßnahme (mit logopädischen, psychologischen, hörtaktischen und ergotherapeutischen Modulen) , die es in Deutschland sehr wohl gibt, ist anzustreben, um den Verbleib am Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Dies muss hier unbedingt eingearbeitet werden. Daher Zusatz zu Maßnahmen 7.1.3. nach „Maßnahme 225“ und zu Maßnahmen bei Punkt 7.3.3. nach „Maßnahme 229“: Etablierung eines speziellen therapeutischen Rehabilitationsangebotes für hochgradig Schwerhörige und CI(Cochlea Implantat)trägerInnen nach dem Vorbild Deutschland in Österreich. Zu Gesundheit und Rehabilitation Sicherstellung der Finanzierung von Hörsysteme für Menschen die im Berufsleben stehen soll gewährleistet sein S.77ff ANMERKUNGEN: ….Barriefreier Zugang zu Arztpraxen…… hier sollten auch Maßnahmen für Schwerhörige getroffen werden – Höranlagen, Aufrufsysteme nach dem zwei Sinnesprinzip. Einsatz von SchriftdolmeterInnen HILFSMITTEL Anmerkung: Welche konkreten Behinderungen werden mit diesem Absatz subsummiert? (…) In Österreich sind rund 63.000 Menschen mit Beeinträchtigungen der Lautsprache in ihrer Kommunikation von ihren 190.000 Angehörigen abhängig. Die Unterstützung durch Hilfsmittel würde auch dieser Personengruppe in vielen Fällen ein selbstbestimm-tes Leben ermöglichen. (…) – Um eine klarere Ausführung wird ersucht! Anmerkung zu ZENTRALER HILFSMITTELANLAUFSTELLE: Eine Anlaufstelle impliziert auch, dass dort Menschen sitzen, die etwas von diesen Hilfsmitteln verstehen, vorführen können etc. Allein im Schwerhörigenbereich sind die technischen Hilfsmittelmöglichkeiten so umfangreich, dass dies, nimmt man Hilfsmittel für andere Behinderungsarten dazu, in real sicher nicht umsetzbar ist. Es ist hier wohl der bessere Weg, die speziellen geförderten Beratungsstellen der jeweiligen Interessensvertetungen, die es ja bereits gibt, wo ExpertInnen der jeweiligen Behinderungsarten tätig sind, zu stärken und auszubauen, wie am Beispiel der Technischen Assistenzen für Schwerhörige in Wien, Klagenfurt und Linz. Eine „zentrale Hilfsmittelstelle“, nur um wieder finanzielle Kosten zu Lasten der Qualität zu sparen, denn um nichts anderes geht es, S.83 Punkt 7.4.1. S.83 Punkt 7.4.2.f Seite 10 LEHNEN WIR AB! Daher Einfügung unter ZIELSETZUNGEN 7.4.2.: 7.4.2. Zielsetzungen Da Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen von mehreren Stellen gefördert werden können, sollen für Betroffene die Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden. Langfristig soll die Schaffung einer zentralen HilfsmittelAnlaufstelle für die Be-troffenen angestrebt werden, da nur so eine transparente und effiziente Finanzie-rung im Hilfsmittelbereich zu bewerkstelligen ist. Bestehende TECHNISCHE ASSISTENZEN der jeweiligen Behinderungsarten sollen gestärkt und österreichweit in den jeweiligen Bundesländern (zumindest 1 Anlaufstelle pro Behinderungsart mit technischem Hilfsmittelbedarf pro Bundesland) ausgebaut werden, um umfassende Beratungsqualität, wie in bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art, zu gewährleisten. Transparenz und Information sind wichtig, damit sich die finanziellen Lasten für die Anschaffung und die Erhaltung von Hilfsmitteln in Grenzen halten. Die bestehende Datenbank im Internet (www.hilfsmittelinfo.gv.at) soll zu diesem Zweck fortgeführt werden. (…) Seite 11