ANMERKUNGEN UND EINFÜGUNGEN DES ÖSB ZUM ENTWURF

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ÖSTERREICHISCHER SCHWERHÖRIGENBUND DACHVERBAND
Bundesstelle: Sperrgasse 8-10/9, 1150 WIEN
Tel: +43 676 844 361 320, Fax: +43 1 897 31 32, Email: [email protected]
Bundesaußenstelle: Gasometergasse 4a, 9020 KLAGENFURT
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www.oesb-dachverband.at & www.transscript.at - ZVR: 869643720 (Vereinssitz Wien)
ANMERKUNGEN UND EINFÜGUNGEN DES ÖSB ZUM ENTWURF DES
NATIONALEN AKTIONSPLANS
Wien, Klagenfurt, Linz, St.Pölten, Innsbruck am 10. Februar 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die Anmerkungen (BLAU) und Textergänzungs- und Textänderungsvorschläge
(ROT) des ÖSB-Österreichischer Schwerhörigenbund Dachverband.
SCHWERHÖRIGKEIT, obwohl einer der größten Behindertengruppen Österreichs,
kommt in dem NAP Entwurf so gut wie nicht vor. Dies gilt es zu ändern. Wir ersuchen
um Überarbeitung und Übernahme unserer Änderungsvorschläge.
Mag. Brigitte Slamanig
ÖSB-Präsidentin
Mag. Harald Tamegger
ÖSB-Generalsekretär
im Namen des ÖSB-Öst.Schwerhörigenbund Dachverband
Seite
Seite, Punkt
S.3 Punkt 1.2.1.
S.6 Punkt 1.4.1.
S.9 Punkt 1.5.1.
S.11 Punkt 1.7.1
S.31 f.
Anmerkungen, Einfügungen
Es wird auf die Mikrozensus-Erhebungen der Statistik Austria
hingewiesen, deren Ergebnisse schlichtweg falsch sind, was auch
auf die Fragestellungen zurückzuführen ist. Allein am Beispiel
„Schwerhörigkeit“ verhält es sich so, dass laut internationalen
Erhebungen in verschiedenen EU-Ländern, wo den „Umfragen“
auch Hörmessungen zugrunde gelegt sind, einen Prozentsatz von
durchschnittlich 20 % betroffener Schwerhöriger. Für Österreich
bedeutet dies 1,6 Millionen Schwerhörige (davon 8.000-10.000
gehörlose Personen). Die im Behindertenbericht genannten 2,5%
sind komplett falsch und WIDERSPRECHEN ALLEN
INTERNATIONALEN STUDIEN ZU DIESEM THEMA!
ANMERKUNG:
Punkto hörgeschädigter Kinder darf vermerkt werden, dass laut
Mutter Kind Pass nur eine einmaliger HNO Untersuchung HÖRTESTS von Kinderärzten durchgeführt werden und nicht von
HNO-Ärzten, was dringend geändert und erweitert werden sollte!
ERGÄNZUNG:
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders gefährdet,
Opfer von Gewalt und sexueller Gewalt zu werden. Allein durch
eine oftmals mit einer Behinderung einhergehende
Kommunikationsbeeinträchtigung – etwa durch
Lernbeeinträchtigung, Gehörlosigkeit oder auch hochgradiger
Schwerhörigkeit – sind sie eine besonders gefährdete
Risikogruppe.
……..z.B die Förderung der Kosten einer Gebärdendolmetscherin
für gehörlose und Kosten eines Schriftdolmetscher für schwerhörige
Asylbewerberinnen…………….
EINFÜGEN EINES WEITEREN PUNKTES 2.8.
SCHWERHÖRIGKEIT
Wie komplex SCHWERHÖRIGKEIT ist, soll folgende Auflistung
visualisieren:
2.8.1. Ausgangslage
Schwerhörigkeit ist eine Behinderung, die in akute und chronische
Verläufe sowie vorübergehende und bleibende Schäden eingeteilt wird.
Da sie in gewissem Maße auch eine Alterserscheinung darstellt, sind
ältere Menschen wesentlich häufiger betroffen als junge, wobei Statistiken
belegen, dass durch vermehrte Lärmbelastung der
Ohren Schwerhörigkeit mittlerweile auch bei jungen Menschen stark
zunimmt.
Es gibt unterschiedliche Arten von Schwerhörigkeit:
geringgradige Schwerhörigkeit: Das Ticken der Armbanduhr,
welche eine Lautstärke von etwas mehr als 20 Dezibel hat, wird
nicht mehr gehört.
mittelgradige Schwerhörigkeit: Diese liegt vor ab einem
Hörverlust von 40 Dezibel, also etwa den Grundgeräuschen in
Wohngebieten am Tag.
hochgradige Schwerhörigkeit: Der Gesprächspartner kann nicht
mehr gehört werden, wobei normales Sprechen etwa einer
Lautstärke von 40 bis 60 Dezibel entspricht.
an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: Ein Hörverlust über
80 Dezibel, wenn man zum Beispiel laute Musik oder die
Geräusche einer sehr belebten Straße nicht mehr hört. Hört man
Seite
praktisch nichts mehr, liegt eine Taubheit vor.
Die Ursachen für eine Schwerhörigkeit unterscheiden sich je nachdem, ob
es sich um eine Schallleitungsschwerhörigkeit oder eine
Schallempfindungsschwerhörigkeit beziehungsweise um eine akute oder
chronische Erkrankung handelt.
Schallleitungsschwerhörigkeit
Eine Schallleitungsschwerhörigkeit entsteht durch einen Verschluss des
Gehörgangs, sodass der Schall nicht mehr zum Innenohr gelangen kann,
oder durch Schädigungen der schallleitenden Strukturen.
Dies kann akut erfolgen durch:
vermehrte Bildung von Ohrschmalz (Zerumen) oder das "nach
hinten Schieben" des Ohrschmalzes bei Reinigungsversuchen
sowie die Arbeit unter staubigen Bedingungen
Wasser, das z.B. nach dem Baden oder Schwimmen ins Ohr
eingedrungen ist
eine Entzündung der Haut des Gehörgangs (Otitis externa) oder
eine lokal begrenzte Entzündung ausgehend von den
Haarwurzeln im Gehörgang (Ohrfurunkel); durch die entzündliche
Schwellung der Haut kann es zum Verschluss des Gehörgangs
kommen
Durchstechen des Trommelfells, z.B. bei der Ohrreinigung oder
das Zerreißen durch einen Schlag auf das Ohr mit der flachen
Hand
einen Verschluss oder eine Verletzung der Ohrtrompete: Die
Ohrtrompete (Tube) ist die Verbindung zwischen Mittelohr und
Nasenrachen. Über sie wird der Luftdruck im Mittelohr
ausgeglichen. Bei Schnupfen kann die Öffnung der Tube durch
entzündliche Veränderungen erschwert oder gar nicht erfolgen.
Bei schnellen Luftdruckveränderungen, zum Beispiel beim
Fliegen, Seilbahnfahren oder Tauchen, baut sich so ein
Druckunterschied zwischen Mittelohr und äußerem Gehörgang
auf, der das Trommelfell dehnt und manchmal zerreißt.
Verletzungen im Mittelohr oder einen Schädelbruch, wodurch die
Verbindung zwischen den Knöchelchen unterbrochen wurde
(Luxation)
eine Mittelohrentzündung (Otitis media)
Eine Schallleitungsschwerhörigkeit kann jedoch auch chronischen
Charakter annehmen. Dies geschieht zum Beispiel durch:
angeborene Schalleitungsstörungen, wobei z.B. die
Ohrmuschel fehlentwickelt sein kann oder ganz fehlt (Mikrotie)
oder die Gehörgänge anatomisch versperrt sind. Auch
angeborene Fehlbildungen des Mittelohrs, v.a. der
Gehörknöchelchen sind möglich.
vermehrtes Knochenwachstum im Gehörgang (Exostosen)
Verengungen (Stenosen) durch Narben und Entzündungen
chronische Mittelohrentzündung
chronische Tubenventilationsstörung: Die Tube ist dauerhaft
verschlossen. Besonders bei Kindern kann sich so Flüssigkeit im
Mittelohr ansammeln (Sero- oder Mukotympanon). Heilt die
Erkrankung nicht aus, kommt es zu Veränderungen der
Mittelohrschleimhaut (Tympanosklerose) und einer hochgradigen
Seite
Schwerhörigkeit.
Otosklerose: Durch entzündliche Umbauprozesse des Knochens
wird der Steigbügel im ovalen Fenster fixiert und damit
unbeweglich. Dadurch ist die Beweglichkeit der
Gehörknöchelkette und somit die Fähigkeit der Schallübertragung
eingeschränkt.
Geschwülste: Tumoren im Gehörgang und im Mittelohr können
sowohl gut- als auch bösartig sein, sind aber relativ selten.
Schallempfindungsschwerhörigkeit
Die Schallempfindungsschwerhörigkeit kann akut auftreten oder
chronische Formen annehmen. Für die akute
Schallempfindungsschwerhörigkeit können verschiedene Ursachen
verantwortlich sein:
Hörsturz: plötzliche, meist einseitige, Hörverschlechterung.
starker Lärm über 120 Dezibel
akute Infektionen, die auch das Innenohr betreffen, wie
Hirnhautentzündung, Gürtelrose am Ohr (Zoster oticus), AIDS,
Mumps, Lues (Syphilis), Toxoplasmose, Borreliose, Masern,
Scharlach, Typhus, Fleckfieber und Brucellose.
Medikamenten-Nebenwirkungen
akute und chronische Vergiftungen durch Stoffe, die im
Arbeitsprozess verwendet werden, wie: Aminobenzol, Blei, Fluor,
Kohlenmonoxid, Quecksilber, Schwefelkohlenstoff und
Nitrobenzol
Gewalteinwirkung auf den Schädel, die das Innenohr auch dann
schädigen kann, wenn der Schlag nicht direkt auf das Ohr trifft:
Der Grund besteht in der Fortleitung der Druckwelle über die
Knochenleitung auf das Innenohr.
Schädelbruch: Bei einem Schädelbruch kann die Bruchlinie
durch alle Strukturen des Ohrs gehen. Geht die Bruchlinie durch
das Innenohr (Pyramidenquerbruch) kann es zu plötzlichem
Hörverlust, Schwindel oder einer Gesichtsnervenlähmung
kommen.
Riss der Membranen zwischen Mittel- und Innenohr
(Fensterruptur) durch operative Eingriffen, Gewalteinwirkungen,
Lärmschäden, Barotrauma oder Anstieg des Hirndrucks
Elektrounfall, Blitzschlag
Erkrankungen wie Morbus Menière, Nierenfunktionsstörungen,
Gefäßveränderungen, Erkrankungen der Halswirbelsäule
(Zervikalsyndrom) oder Multiple Sklerose
extreme Stresssituationen (psychogene Schwerhörigkeit)
Die chronische Schallempfindungsstörung entsteht zum Beispiel durch:
angeborene anatomische Fehlbildungen (z.B. inkomplette
Anlage der Cochlea) wie auch funktionelle Störungen
tägliche sechs- bis achtstündige Lärmbelastung über 80 dB über
lange Zeit, z.B. bei Metallarbeitern, Baggerfahrern,
Straßenbauarbeitern oder Disk Jockeys (DJ) ohne
entsprechenden Gehörschutz
verschiedene Alterungsprozesse im fünften bis sechsten
Lebensjahrzehnt: Zunächst verschlechtert sich das Hören der
hohen Frequenzen, so hört man beispielsweise das Zirpen der
Seite
Grillen nicht mehr. Das Sprachverständnis, besonders bei starken
Hintergrundgeräuschen nimmt ab (Cocktailparty-Effekt).
Erkrankungen wie Nieren- und Schilddrüsenfunktionsstörungen,
Diabetes mellitus, Gefäßveränderungen (Arteriosklerose) sowie
eine Reihe von Immunerkrankungen
Akustikusneurinom, eine langsam wachsende gutartige
Geschwulst am Hör- bzw. Gleichgewichtsnerven
Druckerhöhung und damit Schädigung der Sinneszellen im
Innenohr (Morbus Menière)
Schwerhörigkeit aufgrund autoimmuner Antikörper: Diese wurde
erstmals 1979 beschrieben und kommt sowohl einzeln als auch in
Form von Syndromen (z.B. Systemischer Lupus Erythematosus)
vor.
Hörstörungen, deren Ursache in den Hirnstrukturen zu suchen
ist (zentrale Hörstörungen): Meist finden sich hierbei gleichzeitig
andere neurologische Veränderungen.
Symptome bei Schwerhörigkeit
Die Symptome einer Schwerhörigkeit unterscheiden sich je nach Ursache
stark in Ausmaß und Art. Schwerhörigkeit äußert sich jedoch immer darin,
dass Töne und Geräusche nur noch in abgeschwächter Form
wahrgenommen werden können. Daneben kann zusätzlich eine sehr
unterschiedliche Symptomatik vorhanden sein. Da das Innenohr auch das
Gleichgewichtsorgan enthält, kann es bei Veränderungen zu
Schwindelanfällen kommen.
Diagnose bei Schwerhörigkeit
Die Diagnose der Schwerhörigkeit und ihrer Ursachen ergibt sich aus
einer Reihe diagnostischer Hilfsmittel. Anfangs steht das Arzt-PatientenGespräch im Vordergrund, bei dem Art und Verlauf der Schwerhörigkeit
erfragt werden. Die körperliche Untersuchung erfolgt über verschiedene
Tests, wie zum Beispiel den Versuch nach Weber und Rinne mithilfe einer
Stimmgabel. Dieser Versuch kann nach diagnostizierter Schwerhörigkeit
Aufschluss über die Art der Hörminderung geben (Schallleitung,
Schallempfindung). Mithilfe einer Ohrenspiegelung (Otoskopie) können
Anomalien im Ohr erkannt werden.
Zur genauen Überprüfung des Gehörs wird ein Hörtest durchgeführt.
Dabei werden die Töne unterschiedlicher Frequenz ermittelt, die gerade
noch gehört werden können. Eingetragen in ein Diagramm mit der
Lautstärke auf der y-Achse (Ordinate) und der Frequenz auf der x-Achse
(Abzisse), ergibt das die Hörkurve, welche Aufschluss über die
Schwerhörigkeit gibt. Dabei werden Luft- und Knochenleitung separat
gemessen.
Können Töne erst bei höheren Lautstärkewerten gehört werden, so weicht
die Hörkurve von der Normalkurve ab. Mithilfe dieser Hörkurve lässt sich
eine Schwerhörigkeit auch numerisch, also mit ihrer Abweichung von den
Normalhörenden, in Dezibel (dB) bestimmen.
Seite
Weitere diagnostische Möglichkeiten der Schwerhörigkeit bieten Tests wie
die Tympanometrie und der Stapedius-Reflex. Hierbei kann die
Funktionalität des Trommelfells gemessen werden. Auch die
otoakustischen Emissionen oder die so genannte ERA (electrical response
audiometry) geben Aufschluss über die Ursache einer Schwerhörigkeit.
Wird dem Ohr ein Ton präsentiert, sendet es für den Menschen unhörbare
Schallwellen zurück (otoakustische Emissionen). Dies geschieht allerdings
nur beim gesunden Ohr. Bei der ERA werden die elektrischen Hirnströme
als Antwort auf akustische Reize gemessen und ausgewertet. Besteht der
Verdacht auf stoffwechselbedingte Ursachen für die Schwerhörigkeit,
müssen außerdem Bluttests durchgeführt werden.
Therapie bei Schwerhörigkeit
Die Therapie einer Schwerhörigkeit hängt entscheidend von den Ursachen
ab. Je nach Krankheitsursache ist meist eine spezielle Behandlung
notwendig. Diese kann bei Schwerhörigkeit von konservativen oder
operativen Maßnahmen, bis hin zur Anpassung eines Hörsystems, eines
Hörersatzes oder der parallelen Einleitung einer psychotherapeutischen
Behandlung gehen.
Verlauf von Schwerhörigkeit
Der Verlauf der Schwerhörigkeit kann sehr unterschiedlich sein und ist von
der auslösenden Ursache abhängig. Vor allem bei Kindern ist es wichtig,
angeborene sowie erworbene Hörfehler so früh wie möglich zu
diagnostizieren, da es sonst zu Sprachschwierigkeiten kommen kann.
Kommunikation Schwerhöriger
Schwerhörige kommunizieren lautsprachlich unter Einsatz von
Hörsystemen, techn. Hörhilfsmitteln und hörtaktischer Methoden.
2.8.2. Zielsetzungen
Seite
Ziel ist eine adäquate hörtechnische Versorgung aller Betroffenen, eine
Gleichstellung in allen Bereichen der Bildung, des beruflichen,
gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens.
Forcieren der Schaffung von Rahmenbedingungen, um den Einsatz, die
Finanzierung und die Versorgung mit Hörtechnologien, hörtaktischen
Maßnahmen und Rehabilitation zu gewährleisten.
Technische Möglichkeiten
Um diese Behinderung zu kompensieren, bedarf es der Nutzung von
Hörsystemen (Hörgeräte, CI,…), hörtechnischer Zusatzhilfsmittel und
Kommunikationshilfen wie SchriftdometscherInnen.
Neben den klassischen Hörsystemen (Hörgeräte, Cochlea-Implantate,
implantierte Hörgeräte, etc.) gibt es zahlreiche hörtechnische
Zusatzhilfsmittel, die schwerhörigen Menschen das alltägliche Leben und
die Teilhabe am auditiv verbalen Kommunikationsprozess erleichtern und
so zur Barrierefreiheit für Hörbehinderte beitragen. Dazu zählen unter
anderem Höranlagen, die auf Infrarot-, Funk- oder Induktionsbasis
basieren und je nach Bedarf und Sinnhaftigkeit zum Einsatz kommen
können.
Einsatz in 3 Bereichen:
Privat
Beruflich
Öffentlich
Diese Technologien können von Betroffenen für den eigenen Bedarf
(Wohnung, Arbeitsplatz) angeschafft werden, wofür es im Bedarfsfall auch
Förderungen gibt.
Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht aber auch vor, dass in
öffentlichen Einrichtungen entsprechende Adaptierungen automatisch zu
erfolgen haben, um Schwerhörigen ein barrierefreies „dazugeHÖREN” zu
ermöglichen.
2.8.3.Maßnahmen
Schwerhörigkeit und die Lösungsansätze zur Bewältigung dieser
Behinderung im Berufs- und Privatleben zu visualisieren, publik zu
machen ist das Hauptziel. Dazu ist es wichtig, dass politische
EntscheidungsträgerInnen diese Zielgruppe als eigenständige
Behindertengruppe endlich wahrnehmen und Maßnahmen dazu auch
gesetzt werden.
S.32 f. Punkt 3.1.1.f
EINFÜGUNGEN:
3.1.1.
(…) Wie vielschichtig und komplex Barrierefreiheit sein kann, ist
aber in weiten Bereichen der Gesellschaft nicht bewusst.
Informationen in Leichter Sprache, Blindenleitsysteme im
Verkehrsbereich oder das Ermöglichen von Kommunikation in
Gebärdensprache, den Einsatz von Höranlagen auf Induktionsund/oder Funkbasis an kulturellen Orten wie Theatern oder Kinos,
an Informationsschaltern, in Bildungseinrichtungen etc., sowie der
Seite
Einsatz von SchriftdolmetscherInnen bei Tagungen und Seminaren
sind noch wenig bekannte Aspekte barrierefreier Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen. (…)
3.1.2.
Das Thema Barrierefreiheit soll verstärkt in das Bewusstsein der
Gebietskörperschaften, der Wirtschaft und der Bevölkerung gerückt
werden und fixer Bestandteil bei laufenden
MitarbeiterInnenschulungen sein (Bsp. Umgang mit schwerhörigen
Personen und dem Verwenden von Höranlagen).
(…)
S. 36 Punkt 3.3
S.40 Punkt 3.4.2.
S.43
S.45 Punkt 3.8.
S.47 Punkt 3.9.
S.49 Punkt 4.1.1.
S.50 Punkt 4.1.3.
S.51 Punkt 4.2.1.
Verkehr – Aufrufsysteme sollten nach dem „zwei Sinnes Prinzip“
durchgeführt werden.
EINFÜGEN:
>Der Ausbau des barrierefreien Zugangs auch für
sinnesbeeinträchtigte Menschen (taktil, visuell, audiophon) zu den
kulturellen Einrichtungen des Bundes soll forciert werden.
Vermeidung von Hintergrundmusik in TV-Informationssendungen,
im Radio bei Verkehrsfunkdurchsagen
ANMERKUNG ZU
3.8. BAUEN
Zum „Barrierefreien Bauen“ zählt in punkto Schwerhörigkeit auch
die RAUMAKUSTIK sowie der Einbau von genormten Höranlagen.
Dieser Aspekt geht nach wie vor völlig unter, versteht man
gemeinhin unter „Barrierefreiem Bauen“ nach wie vor Möglichkeiten
für Mobilitäts- und Sehbehinderte. Hier muss ein eigener Absatz
eingefügt werden, der zusammenfasst, welche Behinderungsarten
unter diesem Terminus gemeint sind!
ANMERKUNG ZU Punkt 3.9. Tourismus
Hier gilt ebenso wie bei Punkt 3.8., dass Hotels bereits mit
BARRIEREFREIHEIT werben, wo es keinerlei Vorrichtungen für
Hörbehinderte gibt (Alarm- und Signalsystem in Zimmern,
Induktionsausstattung von Rezeption, Seminarräume oder TVGerät am Zimmer,…). Daher siehe auch Hinweis zu Punkt 3.8.
ERGÄNZUNG
4.1.1. Ausgangslage
Im Bereich der vorschulischen Bildung ist es aufgrund der
verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung Aufgabe der Länder, die
Grundlagen für eine Inklusion in die Gemeinschaft zu schaffen,
insbesondere durch barrierefrei angebotene Frühförderung und
inklusive Kindergärten. Dazu zählen auch ausreichend
vorhandene Angebote in Gebärdensprache, eine individuelle
audioverbale Hörfrühförderung sowie schwerhörigengerechte
Ausstattung mit hörtechnischen Zusatzhilfsmitteln (Höranlagen).
Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten (…)
ERGÄNZUNG
4.1.3. Maßnahmen
(…)
Hörtaktische und hörtechnische Schulung vom PädagogInnen für
den Umgang mit schwerhörigen Kindern
ERGÄNZUNG
4.2.1. Ausgangslage
Seite
S.51 Punkt 4.2.2.
(…)Für den Unterricht von gehörlosen Kindern und Jugendlichen
werden noch mehr gebärdensprachkompetente Pädagoginnen
und Pädagogen benötigt.
Die Ausstattung mit hörtechnischen Zusatzhilfsmitteln und der
Umgang der PädagogInnen damit und Anwendung von
hörtaktischen Maßnahmen generell ist für schwerhörige Kinder
essentiell.
ERGÄNZUNG
4.2.2. Zielsetzungen
(…) Flächendeckende Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und
Lehrern in Österreichischer Gebärdensprache sind notwendig,
ein Ausbau der Fortbildungen ist daher geplant.
Flächendeckende Schulung von Lehrpersonal im Umgang mit
schwerhörigen SchülerInnen (Hörtaktik, Einsatz von
Zusatzhilfsmitteln wie Höranlagen).
(…)
S.52 Punkt 4.2.3.
ERGÄNZUNG
4.2.3. Maßnahmen
Flächendeckende Schulung von Lehrpersonal im Umgang mit
schwerhörigen SchülerInnen (Hörtaktik, Einsatz von
Zusatzhilfsmitteln wie Höranlagen). => BMUKK
S.53f Punkt 4.3.f
Punkt 4.3.f SCHULEN & BARRIEREFREIHEIT
ANMERKUNG:
Auch hier gibt es wieder keinerlei Hinweis auf schwerhörige
SchülerInnen, deren Bedürfnisse und die Großteils sehr schlechten
akustischen Gegebenheiten von Klassenzimmern (keine
Akustikdecken, laute, hallige Räume).
Es steht im Text unter 4.3.2. „Die Unterrichtsqualität im
Hörbehindertenbereich soll verbessert werden“ und „barrierefreie
Teilhabe am Unterricht soll gewährleistet werden“. - Wir ersuchen
daher um Einarbeitung der unter Punkt 4.3.3. bereits erwähnten
Maßnahmen unter Punkt 4.3.2.
S.54f Punkt 4.4.
S.66f Punkt5.8.3.
S.77 f
Weiters sollte nach „Maßnahme 147“ auch der Einsatz von
SCHRIFTDOLMETSCHERINNEN und die Kostenübernahme
hierfür eingefügt werden!
Punkt 4.4. UNIS
ANMERKUNGEN
Dasselbe wie bei Punkt 4.3.f „Schulen & Barrierefreiheit“! Zusätzlich
sollten hier SchriftdolmetscherInnen eingesetzt werden.
Punkt 5.8.3. Maßnahmen der Bund als Arbeitgeber
Einfügen nach Maßnahme 191:
Besondere Unterstützungsmaßnahmen für Bedienstete mit
Hörbeeinträchtigung
Zu Punkt 7.1.1. bis 7.3.3. Zusatz und Einfügung:
In den Gesundheitseinrichtungen und Gesundheits- und
Betreuungszentren wer-den die Bediensteten der
Sozialversicherungsträger geschult, den betreuten bzw. behandelten behinderten Menschen professionell und respektvoll
gegenüber zu treten. Die Oberösterreichische
Gebietskrankenkasse hat darüber hinaus spezielle Programme und
Seite
Angebote entwickelt, wodurch es möglich ist, gezielt auf bestimmte
Personengruppen einzugehen. Hervorzuheben ist insbesondere
das Rehamed Tisserand in Bad Ischl. In dieser Einrichtung hat man
sich auf die Betreuung hörbeeinträchtigter und gehörloser Gäste
spezialisiert. Mehrmals im Jahr wird hier ein nach Diagnosen
abgestimmtes Kur-programm angeboten. Weiters ist sowohl das
betreuende als auch das therapeutische Personal in
Gebärdensprache geschult.
Anmerkung: Es gibt jedoch keine
REHABILITATIONSMASSNAHME FÜR HOCHGRADIG
SCHWERHÖRIGE & CI-TRÄGERINNEN nach einer Implantation in
Österreich. Nicht nur der Umgang mit dieser Personengruppe,
sondern ein konkretes Angebot einer Rehabilitationsmaßnahme
(mit logopädischen, psychologischen, hörtaktischen und
ergotherapeutischen Modulen) , die es in Deutschland sehr wohl
gibt, ist anzustreben, um den Verbleib am Arbeitsmarkt zu
gewährleisten.
Dies muss hier unbedingt eingearbeitet werden.
Daher Zusatz zu Maßnahmen 7.1.3. nach „Maßnahme 225“ und zu
Maßnahmen bei Punkt 7.3.3. nach „Maßnahme 229“:
Etablierung eines speziellen therapeutischen
Rehabilitationsangebotes für hochgradig Schwerhörige und CI(Cochlea Implantat)trägerInnen nach dem Vorbild Deutschland in
Österreich.
Zu Gesundheit und
Rehabilitation
Sicherstellung der Finanzierung von Hörsysteme für Menschen die
im Berufsleben stehen soll gewährleistet sein
S.77ff
ANMERKUNGEN:
….Barriefreier Zugang zu Arztpraxen…… hier sollten auch
Maßnahmen für Schwerhörige getroffen werden – Höranlagen,
Aufrufsysteme nach dem zwei Sinnesprinzip. Einsatz von
SchriftdolmeterInnen
HILFSMITTEL Anmerkung: Welche konkreten Behinderungen
werden mit diesem Absatz subsummiert?
(…) In Österreich sind rund 63.000 Menschen mit
Beeinträchtigungen der Lautsprache in ihrer Kommunikation von
ihren 190.000 Angehörigen abhängig. Die Unterstützung durch
Hilfsmittel würde auch dieser Personengruppe in vielen Fällen ein
selbstbestimm-tes Leben ermöglichen. (…) – Um eine klarere
Ausführung wird ersucht!
Anmerkung zu ZENTRALER HILFSMITTELANLAUFSTELLE:
Eine Anlaufstelle impliziert auch, dass dort Menschen sitzen, die
etwas von diesen Hilfsmitteln verstehen, vorführen können etc.
Allein im Schwerhörigenbereich sind die technischen
Hilfsmittelmöglichkeiten so umfangreich, dass dies, nimmt man
Hilfsmittel für andere Behinderungsarten dazu, in real sicher nicht
umsetzbar ist.
Es ist hier wohl der bessere Weg, die speziellen geförderten
Beratungsstellen der jeweiligen Interessensvertetungen, die es ja
bereits gibt, wo ExpertInnen der jeweiligen Behinderungsarten tätig
sind, zu stärken und auszubauen, wie am Beispiel der Technischen
Assistenzen für Schwerhörige in Wien, Klagenfurt und Linz.
Eine „zentrale Hilfsmittelstelle“, nur um wieder finanzielle Kosten zu
Lasten der Qualität zu sparen, denn um nichts anderes geht es,
S.83 Punkt 7.4.1.
S.83 Punkt 7.4.2.f
Seite 10
LEHNEN WIR AB!
Daher Einfügung unter ZIELSETZUNGEN 7.4.2.:
7.4.2. Zielsetzungen
Da Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen von mehreren
Stellen gefördert werden können, sollen für Betroffene die
Zuständigkeiten und Abläufe transparenter gestaltet werden.
Langfristig soll die Schaffung einer zentralen HilfsmittelAnlaufstelle für die Be-troffenen angestrebt werden, da nur so eine
transparente und effiziente Finanzie-rung im Hilfsmittelbereich zu
bewerkstelligen ist.
Bestehende TECHNISCHE ASSISTENZEN der jeweiligen
Behinderungsarten sollen gestärkt und österreichweit in den
jeweiligen Bundesländern (zumindest 1 Anlaufstelle pro
Behinderungsart mit technischem Hilfsmittelbedarf pro Bundesland)
ausgebaut werden, um umfassende Beratungsqualität, wie in
bereits bestehenden Einrichtungen dieser Art, zu gewährleisten.
Transparenz und Information sind wichtig, damit sich die
finanziellen Lasten für die Anschaffung und die Erhaltung von
Hilfsmitteln in Grenzen halten. Die bestehende Datenbank im
Internet (www.hilfsmittelinfo.gv.at) soll zu diesem Zweck
fortgeführt werden.
(…)
Seite 11
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