GEBRAUCHSINFORMATION FÜR Folltropin 700 IE, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung für Rinder 1. NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST Zulassungsinhaber : Vetoquinol Österreich GmbH. Zehetnergasse 24 A-1140 Wien Österreich Hersteller, der für die Chargenfreigabe verantwortlich ist : Vetoquinol SA Rue du Chene Sainte-Anne 34 70200 Magny-Vernois Frankreich 2. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Folltropin 700 IE, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung für Rinder Follikelstimulierendes Hormon 3. WIRKSTOFF(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE Eine Durchstechflasche mit Pulver enthält: Wirkstoff: Follikelstimulierendes Hormon (FSH) 700 IE* *(festgelegt 1986 vom Expertenkomitee für Biologische Standardisierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)). Eine Durchstechflasche mit Lösungsmittel enthält: Sonstige Bestandteile: Benzylalkohol 360 mg Ein ml der rekonstituierten Lösung enthält: Wirkstoff : Follikelstimulierendes Hormon (FSH) Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid Benzylalkohol 35 IE 9mg/ml 18 mg/ml Seite 1 von 3 Pulver: gefriergetrocknetes weißliches Pulver Lösungsmittel: Klare, farblose Lösung Rekonstituierte Lösung: klare, rosastichige Lösung. 4. ANWENDUNGSGEBIET(E) Zur Induktion einer Superovulation bei reproduktionsreifen Färsen oder Kühen. 5. GEGENANZEIGEN Nicht anwenden bei männlichen Tieren, nicht reproduktionsreifen oder trächtigen Kühen oder bei Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff. 6. NEBENWIRKUNGEN Nach Verabreichung einer 400-mg-Injektion als Einzeldosis an Kühe wurden keine Nebenwirkungen festgestellt. Nach einer Superovulation kann sich die Brunst verzögern. Falls Sie Nebenwirkungen insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit. 7. ZIELTIERART(EN) Reproduktionsreife Färsen oder Kühe 8. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG Die Injektionen sollen am 8. bis 10. Tag nach einem beobachteten oder induzierten Östrus erfolgen. Behandlungsschema: Es sind 2,5 ml (87,5 IE*) Folltropin zweimal täglich an 4 Tagen intramuskulär zu geben. Zusammen mit der 6. Dosis Folltropin ist Prostaglandin F2α oder ein Prostaglandin-F2αAnalog in der vom Hersteller empfohlenen Dosis zu verabreichen, um die Luteolyse einzuleiten. Die Besamung der Tiere soll 12 und 24 Stunden nach Einsetzen des Östrus oder 60 bis 72 Stunden nach einer Prostaglandin-Behandlung erfolgen. Falls erforderlich, können weitere Besamungen in Abständen von 12 Stunden durchgeführt werden. 9. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG Folltropin mit dem Folltropin-Lösungsmittel rekonstituieren. Die Rekonstitution des Tierarzneimittels und die anschließende Entnahme einer Dosis sollen unter streng aseptischen Bedingungen erfolgen. 10. WARTEZEIT Essbare Gewebe: Null Tage. Milch: Null Stunden. 11. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Durchstechflaschen mit gefriergetrocknetem Pulver und Lösungsmittel: Nicht über 25°C lagern. Rekonstituierte Lösung: Im Kühlschrank lagern (2C – 8C). Durchstechflaschen im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen. Haltbarkeit nach Rekonstitution gemäß den Anweisungen: 4 Tage. Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Nach der Rekonstitution des Arzneimittels ist unter Berücksichtigung der in der Gebrauchsinformation Seite 2 von 3 angegebenen Haltbarkeitsdauer für die Anwendung des rekonstituierten Arzneimittels der Zeitpunkt zu errechnen, an dem nicht verwendete Reste des Arzneimittels im Behältnis zu entsorgen sind. Dieses errechnete Verfalldatum ist an der vorgesehenen Stelle auf dem Etikett einzutragen. Nach dem Mischen nicht einfrieren. Nicht verwendete Reste der Folltropin-Lösung entsorgen. 12. BESONDERE WARNHINWEISE Die zu behandelnden Rinder sollen klinisch gesund sein und einen normalen Zyklusverlauf aufweisen. Nach Verabreichung des Tierarzneimittels über 3 Superovulationszyklen können bei einigen Kühen Ovarialzysten auftreten, die eine Trächtigkeit jedoch nicht verhindern werden. Die Reaktionen auf die Superovulation können von Tier zu Tier sehr unterschiedlich sein. In jeder behandelten Herde besteht die Möglichkeit, dass ein geringer Teil der Tiere nicht auf die Behandlung anspricht. Folltropin darf nur mit dem speziellen, in der Packung enthaltenen Lösungsmittel rekonstituiert werden. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren: Bei der Handhabung des Tierarzneimittels ist Vorsicht geboten, um eine Selbstinjektion zu vermeiden. Bei versehentlicher Selbstinjektion kann das FSH zu biologischen Wirkungen bei Frauen und bei einem ungeborenen Baby führen. Im Fall einer versehentlichen Selbstinjektion bei Schwangeren oder bei Frauen, deren Schwangerschaftsstatus nicht bekannt ist, muss sofort ein Arzt hinzugezogen und dem Arzt die Packungsbeilage oder das Etikett gezeigt werden. Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation: Laboruntersuchungen mit FSH an Ratten und Kaninchen ergaben Anhaltspunkte für eine Embryotoxizität / Fetotoxizität. Die Sicherheit des Tierarzneimittels bei trächtigen Kühen wurde nicht untersucht. Nicht bei trächtigen Kühen anwenden. Warnhinweise für die korrekte Anwendung des Tierarzneimittels: Das Sammeln der Embryonen beginnt normalerweise am 7. Tag nach dem beobachteten Östrus oder nach der ersten Besamung. Vor der Besamung und dem Sammeln des befruchteten Embryos von diesen Tieren muss mittels Prostaglandin F2α oder eines Prostaglandin-F2α-Analogs ein Östrus eingeleitet werden. 13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen. 14. GENEHMIGUNGSDATUM DER PACKUNGSBEILAGE 15. WEITERE ANGABEN Packungsgrößen: Faltschachtel mit 1 Durchstechflasche Pulver und 1 Durchstechflasche Lösungsmittel. Zulassungsnummer: 8-01190 Seite 3 von 3