Erste Analyse zum heutigen Nationalratsentscheid zur CO2

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Erste Analyse zum heutigen Nationalratsentscheid zur CO2-Gesetzesrevision
Der Nationalrat hat zu Beginn der Beratungen beschlossen, dass die Revision des CO2-Gesetzes zum indirekten
Gegenvorschlag der Klima-Initiative werden soll. Entsprechend müsste das Ziel sein, einen gleichwertigen
Gesetzestext auszuarbeiten.
Entspricht Entscheid unseren Abstimmungsempfehlungen?
Der Rat ist der Abstimmungsempfehlung der Klima-Allianz in lediglich zwei wenig umstrittenen von insgesamt elf
Punkten gefolgt (Kompensation Treibstoffe und Gebäudesanierungsprogramm). Zusätzlich wurden bei zwei
weiteren Abstimmungen die von den Umweltorganisationen als gerade noch knapp empfehlenswert
eingestuften Varianten unterstützt (Reduktionsziele und Lenkungsabgabe auf Brennstoffe). Bei den sieben
verbleibenden besonders relevanten Abstimmungen wurde der entsprechende Artikel ganz gestrichen oder ein
Antrag unterstützt, welcher keine hinreichenden Reduktionen erlaubt.
Wie gut ist das Reduktionsziel?
Der nun vorliegende Gesetzes-Entwurf ist zur Umsetzung eines aktiven Klimaschutzes untauglich ist. Die
wichtigen Treibhausgas-Reduktionsziele von 20 % Inland bis 2020 (mit Kompetenz BR auf insgesamt 40% zu
erhöhen, wovon max. ¾ im Ausland) mögen den bestmöglichen parteipolitischen Kompromiss darstellen. Dieser
erhielt zwar Stimmen aus allen Fraktionen, schaffte jedoch nur eine knappe Mehrheit. Um gefährliche
Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern, müssen die Industrieländer ihre Emissionen bis 2020 um 40%
reduzieren. Dies ist auf jeden Fall nötig, unabhängig davon ob und wann es ein internationales Abkommen gibt
und ob der Bundesrat dann auch willens ist, seine Kompetenz zu nutzen.
Reichen die Massnahmen für Zielerreichung? (provisorische Abschätzungen)
In seiner Basisvariante hat der Bundesrat Massnahmen vorgeschlagen, welche eine Inlandreduktion von rund
14% resp. 7 Mio.t CO2eq/Jahr von 1990 bis 2020 erlauben würde (gemäss Botschaft BR, aus Sicht WWF sind dies
bereits optimistische Abschätzungen) . Eine Reduktion von 20% bis 40% bis 2020 entspräche einer Reduktion um
11 Mio.t im Inland resp. 21 Mio.t CO2eq im In-und Ausland.
Bei der Neuwageneffizienz wurde ein Ziel festgesetzt (150gCO2/km im Jahre 2015 für Neuzulassungen), welches
gemäss BFE-Berichten alleine durch den technischen Fortschritt erreicht wird. Der Nationalrat hätte also
ehrlicherweise diese drei Artikel besser gestrichen. Würde der Ständerat diesen Entscheid nicht korrigieren, so
würden die Autoimporteure weiterhin die übergewichtigen und übermotorisierten Fahrzeuge importieren und
den AutokäuferInnen aufschwatzen. Diese Fahrzeuge sind nicht nur in der Anschaffung, sondern aufgrund des
höheren Spritverbrauchs auch im Betrieb teurer und deshalb für den Autokäufer doppelt unerwünscht. Der
Wegfall der Regelung gemäss Bundesrat bedeutet eine verpasste Reduktion von 1.7 Mio.t CO2 im Zieljahr 2020.
Nicht nur faktisch sondern ehrlicherweise auch tatsächlich wurde die überfällige CO2-Lenkungsabgabe auf
Treibstoffe gestrichen. Weiterhin soll also das Benzin in der Schweiz deutlich günstiger als in den Nachbarsländer
verkauft werden – so bleiben uns zumindest die Tanktouristen, wenn die letzten Gletscher weggeschmolzen
sind. Der Wegfall der Regelung gemäss Bundesrat bedeutet eine verpasste Reduktion (fallls Bundesrat seine
Kompetenz genutzt hätte) von 1 bis 2 Mio.t CO2 im Zieljahr 2020.
Bei der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffe wurde gegenüber der Bundesratsvariante die Kompetenz des
Bundesrates stark eingeschränkt, obschon dieser vorgeschlagen hat, die Abgabehöhe entsprechend der
Zielerreichung anzupassen. Der Nationalrat will also nicht, dass die Brennstoffabgabe genutzt wird, um die
Reduktionsziele zu erreichen. Der maximale Abgabesatz wurde von heute 210 Fr/t CO2 auf 120 Fr/t CO2
reduziert. Wir haben heute in der Schweiz trotz einer CO2-Lenkungsabgabe von 9 Rp/l Öl europaweit (zusammen
mit wenigen weiteren Ostländern) die günstigsten Ölpreise. Gerade deshalb wären Lenkungsabgaben sehr
wirksam. Es muss befürchtet werden, dass es sehr lange dauern wird, bis das Parlament Abgabesätze von
deutlich über 60 Fr/t CO2 nachbewilligt. Die Kompetenz des Bundesrates auf 60 Fr/t CO2 (also um 6 Rp/l) zu
erhöhen, würde eine Reduktion von rund 0.4 Mio. t CO2 im Jahr 2020 bewirken.
Das Gebäudesanierungsprogramm wurde nicht beschnitten und auch die Umwandlung des heutigen
Klimarappens in eine Kompensationspflicht für Treibstoffe war unbestritten. Diese beiden Massnahmen – beides
sind Subventionsprogramme mit allen Vor- und Nachteilen – sind die wirksamsten Entscheide des Nationalrates
(Gebäudeprogramm inkl. Kantonsanteil inkl. kantonale Gebäudegesetzgebung ergeben rund 2 Mio.t CO2Reduktion, Kompensation von Treibstoffen ergibt eine Reduktion von 0.8 bis 6 Mio.t CO2, je nach Ausgestaltung
durch Bundesrat).
Weiter wurden Möglichkeiten geschaffen, dass das bisherige System der Energie-Agentur der Wirtschaft mit der
Befreiungsmöglichkeit von der CO2-Abgabe zumindest für gewisse Branchen bestehen bleibt. Ebenfalls soll der
Anschluss ans EU-Emissionshandelssystem gesucht werden. Für fossil-thermische Kraftwerke wurde trotz
geplantem Anschluss ans EU-ETS eine schweizerische Regelung verabschiedet, welche den Bau von
Gaskraftwerken in der Schweiz in enge Schranken weisen soll. Letztlich wurde auch ein kleiner
Technologieförderungstopf geschaffen, welcher klimaverträglichen Produkten den Markteintritt erleichtern soll.
Ob das Mittel der Bürgschaften funktioniert, bleibt abzuwarten. Alle diese Massnahmen sind eher dazu geeignet,
dass aus diesen Bereichen kein Emissionswachstum resultiert. Eine Reduktion all dieser Massnahmen zusammen
von 1 Mio.t CO2 bis 2020 wäre eine positive Überraschung.
Positiv zu erwähnen bleibt, dass die Relevanz der Aus-und Weiterbildung explizit erkannt wurde und dort
entsprechende Zusatzanstrengungen gemacht werden sollen. Das macht volkswirtschaftlich Sinn, denn viele sich
lohnende Massnahmen werden heute mangels Wissen und Erfahrung nicht umgesetzt.
Es braucht nicht viel Rechenkünste um festzustellen, dass die beschlossenen Massnahmen ausserhalb des
nötigen Bereiches liegen (4.2 bis 9.4 Mio.t CO2eq statt 11 bis 21 Mio.t CO2eq).
Berücksichtigt das Gesetz alle wichtigen Aspekte einer Klimagesetzgebung?
Das Gesetz sagt selbst, dass zahlreiche andere Gesetzgebungen ebenfalls Reduktionen beisteuern müssen. Dies
gilt insbesondere für alle Nicht-CO2-Emissionen aus Industrie und Landwirtschaft. Dort ergibt sich somit
Handlungsbedarf.
Am grössten klafft die Lücke dort, wo es um die Einbindung der Schweiz in den globalen Kampf gegen den
Klimawandel und seine Folgen geht. Alle Bestimmungen zu den Anpassungsmassnahmen (auch Inland) wurden
aus dem Gesetz eliminiert. Dies grenzt an Ignoranz gegenüber der wahren Dimension der Veränderungen, die
ohnehin zu erwarten sind. Die Schweiz wird im Rahmen der Klimakonvention (und Kopenhagen Accords) zu
Zahlungen verpflichtet werden, welche drei- bis vierstellige Millionenbeiträge (pro Jahr) erreichen dürften. Das
CO2-Gesetz hätte Möglichkeiten geboten, verursachergerecht und längerfristig gesichert solche Mittel zu
generieren. Auch Regelungen zur Berücksichtigung der supply chain Emissionen oder zur Verhinderung von
Wettbewerbsverzerrungen wurden mit deutlichem Mehr verworfen. Selbst das im Copenhagen Accord
festgeschrieben Ziel einer maximalen Erwärmung um 2 Grad wurde aus dem Text gestrichen, obschon 130
Länder (inklusive Schweiz) dieses Ziel bereits bestätigt haben.
Wie weiter?
Es ist noch nicht aller Tage Abend. Der Ständerat hat die Möglichkeit, diesen Entwurf deutlich zu verbessern und
die Einigung mit dem Nationalrat dürfte erst 2011 traktandiert werden, womit man auf den Klimawandel im
Nationalrat hoffen kann. Denn das Klima wartet nicht.
Patrick Hofstetter, 1. Juni 2010
Weitere Auskünfte
Patrick Hofstetter, Leiter Klimapolitik WWF Schweiz, Präsident Verein Klima-Initiative,
076 305 67 37, [email protected]
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