Anlage 2 Regelungen zur Ermittlung und Handhabung von Lastprofilen Im Netzgebiet der Kommunale Energieversorgung GmbH Eisenhüttenstadt (KEV) kommt das synthetische Standardlastprofilverfahren der E.ON edis Netz GmbH zur Anwendung. Die KEV verwendet für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden standardisierte Lastprofile. Zur Anwendung kommen dabei folgende Lastprofiltypen, die denen der E.ON edis AG entsprechen: G21 Gewerbe H21 Haushalt L21 Landwirtschaft B21 Bandlastkunden (8.760 Benutzungsstunden/a) N21 unterbrechbare Verbrauchseinrichtung Nachtspeicherheizungen W21 unterbrechbare Verbrauchseinrichtung Wärmepumpen D21 dämmerungsgeführte Anlagen Die Zuordnung der Entnahmestellen zu den Lastprofiltypen erfolgt durch die KEV entsprechend der vorwiegenden Nutzungsart der Entnahmestellen. Die Zuordnung einer Entnahmestelle zu einem anderen Standardlastprofil kann durch den Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu dem beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung beantragt werden (Änderungsmeldung). Zur Vermeidung der Zuordnung eines ungerechtfertigten Standardlastprofiltyps wird KEV erforderlichenfalls entsprechende Belege beim Lieferanten anfordern. Die KEV ist berechtigt, die Standardlastprofile mit einer Frist von einem Monat zu ändern, zu erweitern oder zu ergänzen sowie neue Standardlastprofile einzuführen und die Entnahmestellen ggf. neu zuzuordnen. Der Lieferant wird hierüber rechtzeitig informiert. Die Standardlastprofile werden dem Lieferanten auf Wunsch durch die KEV in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag Seite 1 von 3 Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Die KEV verwendet für die Abwicklung der Stromlieferung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen das vom Verband der Netzbetreiber (VDN) entwickelte Lastprognoseverfahren „Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“. Dieses gilt für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen mit einer jährlichen Entnahme bis zu 100.000 kWh im Niederspannungsnetz der KEV. Dieses Verfahren ist prinzipiell im VDN-Praxisleitfaden „Lastprofile für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“ beschrieben. Details können der Veröffentlichung unter http://www.vdn-berlin.de entnommen werden. Die Anwendung des Lastprofilverfahrens für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet der KEV ist nur möglich, wenn an der Entnahmestelle ein separater Zähler für eine der vorgenannten Verbrauchseinrichtungen vorhanden ist. Die maßgebliche Temperaturmessstelle für das Netzgebiet der KEV zur Ermittlung der Tagesmitteltemperatur (Tm; °C) ist die Messstelle Frankfurt (O der) – Nord, bereitgestellt durch die Meteomedia GmbH. Die Tagesmitteltemperatur ist der Mittelwert aus 24 Terminwerten gemäß DWD. Für die Ermittlung des Einspeiseprofils wird die äquivalente Tages-Mitteltemperatur Tm,ä=0,5Tm(d)+0,3*Tm(d-1)+0,15*Tm(d-2)+0,05*Tm(d-3) verwendet. Die Bezugstemperatur für die temperaturabhängigen Lastprofile ist auf 17°C festgelegt. Die Begrenzungskonstante (K) für Elektro-Speicherheizungen wird auf K=0 und bei ElektroWärmepumpen auf K=1 gesetzt. Die Festlegung für die konkrete Entnahmestelle erfolgt durch den Netzbetreiber. Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, die über dieses Verfahren beliefert werden sollen, sind bei der Anmeldung zum Lieferantenwechsel, im Feld „Zählverfahren“ eindeutig mit „E14“ für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen mit getrennter Zählung für Allgemein- und Heizungsverbrauch zu kennzeichnen. Der Netzbetreiber bestätigt beim Vorhandensein der technischen und vertraglichen Voraussetzungen die Anmeldung unter Angabe der spezifischen elektrischen Arbeit in dem Feld „Spezifische Arbeit HT" in kWh/K. Die Angabe „Profilschar“ ist für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Netzgebiet der KEV grundsätzlich „UVE“. Die Werte Jahresverbrauchsprognose HT bzw. NT, Lastprofil und der Verbrauchszeitraum im Feld „Hinweis zur Lieferstelle“ werden nicht benötigt. Der Lieferant erstellt die Prognose für das Einspeiseprofil auf Grundlage der Prognosetemperatur bzw. der Ist-Temperatur der Vortage und der spezifischen elektrischen Arbeit. Der Netzbetreiber erstellt auf Grundlage der Ist-Temperatur und der spezifischen elektrischen Arbeit die Bilanzierung. Zu Grunde gelegt wird jeweils das Standardlastprofil „UVE“ (temperaturabhängige Lastprofilschar für das Netzgebiet der KEV). Dieses wird dem Lieferanten durch den Netzbetreiber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Aktualisierung der spezifischen elektrischen Arbeit und die Abrechnung der Mehr- bzw. Mindermengenabrechnung erfolgt analog zu der Jahresverbrauchsprognose und der Mehr/Mindermengenabrechnung der sonstigen Standardlastprofile. Bei der Abrechnung der Netznutzung kommt das Entgelt gemäß dem gültigen Preisblatt zur Anwendung. Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag Seite 2 von 3 Standardlastprofilverfahren/Modalitäten für Jahresmehr- und Mindermengen Jahresmehr- und Jahresmindermengen sind zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber finanziell auszugleichen. Die Berechnung erfolgt für Entnahmestellen ohne fortlaufend registrierende ¼ -hLeistungsmessung auf Grundlage des Standardlastprofilverfahrens. Der Netzbetreiber teilt dem Lieferanten mit Bestätigung der Anmeldung zur Netznutzung die Jahresverbrauchsprognose sowie das dazugehörige Standardlastprofil mit. Die Jahresverbrauchsprognose gilt unbefristet bis zu einer neuen Angabe durch den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber passt die Jahresverbrauchsprognose jährlich auf Basis der tatsächlich gemessenen Jahresarbeitsmenge an und teilt diese entsprechend der GPKE dem Lieferanten elektronisch mit. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jahresverbrauchsprognose vom Lieferanten und dem Netzbetreiber gemeinsam auch unterjährig angepasst werden. Soweit kein wichtiger Grund dagegen steht, erfolgt die Anpassung der Jahresverbrauchsprognose immer zu einem Monatsersten. Für die Ermittlung der monatlichen Mehr- bzw. Mindermenge wird für jede Entnahmestelle die Differenz aus der auf Basis der Jahresverbrauchsprognose und des jeweiligen Standardlastprofils eingespeisten Energiemenge und der tatsächlich gemessenen Energiemenge gebildet. Mehrmengen vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten zu den jeweils gültigen Preisen. Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten zu den jeweils gültigen Preisen in Rechnung. Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag Seite 3 von 3