Value at Risk (VaR) VaR ist definiert als die Höhe

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Value at Risk (VaR)
Varianz
VaR ist definiert als die Höhe desjenigen Verlustes, der mit einer
bestimmten Sicherheitswahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) innerhalb
eines bestimmten Zeithorizontes (zB ein Handelstag oder ein Monat) nicht
überschritten wird. Das Risiko wird also unmittelbar durch einen
bestimmten Geldbetrag quantifiziert. (3
Ist ein Parameter einer Zufallsgröße (theoretische Varianz) oder einer
Stichprobe (empirische Varianz), mit dem die Breite der Verteilung bzw.
die Streuung der Stichprobe gemessen werden kann
(Streuungsparameter). Man kann die Varianz mit Werten gewichten (zB
Wahrscheinlichkeit, Barwerte) oder ungewichtet ermitteln. (3
Varation margin
Gewinne/Verluste, welche aus offenen Futures-Positionen aufgrund der
täglichen Bewertung entstehen
Vega
Sensitivitätsfaktor bezüglich der Volatilität des Basiswerts. Ein Vega von
0,04 bedeutet z. B., dass der homogenisierte Kurs des Optionsscheins um
0,04 steigt, wenn die Volatilität des Basiswerts um einen Prozentpunkt
steigt bzw. von den anderen Marktteilnehmern höher eingeschätzt wird.
Vega ist sowohl für Puts als auch Calls immer positiv. (1
Venture Capital
Risikokapital bzw. Beteiligungskapital, das jungen aufstrebenden
Unternehmen gewährt wird und im Gegensatz zu einem Kredit nicht von
Sicherheiten, sondern von der geschätzten Ertragschance des
finanzierten Unternehmens abhängt. (1
Veranlagungsgrad (Fonds)
Der Veranlagungsgrad sagt aus, wieviel Prozent des Fondsvolumens in
4
Wertpapieren oder derivativen Produkten investiert sind. (
Vergleichswertverfahren
Im Vergleichswertverfahren wird der Wert der Liegenschaft durch
Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer
Liegenschaften ermittelt. Abweichende Eigenschaften der Liegenschaften
(z.B. Nutzungsdauer, Lage usw.) und geänderte Marktverhältnisse sind
nach Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge
zu berücksichtigen. Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im
redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in
vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Soweit sie vor oder nach dem
Stichtag vereinbart wurden, sind sie entsprechend den
Preisschwankungen im redlichen Geschäftsverkehr des betreffenden
Gebietes auf- oder abzuwerten. (4
(1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html)
(2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie
(3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl
(4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000)
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Verjährung
Rechtsverlust, d. h. der Berechtigte verliert sein durchsetzbares Recht,
wenn er es nicht in der vom Gesetz bestimmten Zeit ausübt, d. h. die
Verjährung bringt ein unbefristetes Recht zum Erlöschen. Man
unterscheidet grundsätzlich zwischen allgemeiner (30 Jahre) und
besonderer (3 Jahre) Verjährungszeit. (1
Verkaufsprospekt gem. § 6
InvFG
Die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, spätestens einen Tag vor
dem öffentlichen Angebot (= Auflage = Zeichnung) eines Wertpapierfonds
einen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen und in der OeKB zu
hinterlegen. Dieser Verkaufsprospekt hat alle Informationen zu enthalten,
die notwendig sind, damit sich ein Anleger ein umfassendes Bild über die
Veranlagung machen kann. Der Verkaufsprospekt ist dem interessierten
Anleger kostenfrei auszufolgen. (1
Verkehrswert
Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert, Marktwert) einer Immobilie
entspricht dem Preis, der bei der Veräußerung im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu einem bestimmten Stichtag zu erzielen wäre. Der
Verkehrswert ist vor allem bei der Bewertung von Grundvermögen und
sonstigem Vermögen maßgebend. (4
Verlust von Anteilscheinen
Nach dem Verlust von Anteilscheinen muss der letzte Inhaber im
Aufgebotsverfahren die Kraftloserklärung der Anteilscheine beantragen.
Nach Anerkennung des Verlustes erhält er die Berechtigung, neue
Anteilscheine anzufordern. Durch die Depotverwahrung kann dieses
Risiko vermieden werden. (1
Vermögensaufbau
Vorsorgemodell, Kombination aus Anlage in Wertpapieren und
regelmäßigem Sparen. (1
Vermögensaufstellung
Auflistung der Vermögensgegenstände des Wertpapierfonds zu einem
bestimmten Stichtag. Eine solche Vermögensaufstellung ist im
Rechenschaftsbericht und im Halbjahresbericht der Wertpapierfonds
enthalten. (1
Verschuldungsgrad
Der Verschuldungsgrad gibt prozentuell an, wieviel Fremdkapital auf eine
(1
Einheit Eigenkapital entfällt.
Vertragsreeder
Schifffahrtsunternehmen, welches von dem Emittenten mit der
Bereederung des Schiffes beauftragt wird. Der Vertragsreeder ist für die
technische und kommerzielle Betreuung des Schiffes verantwortlich. Der
Umfang der Dienstleistung wird im Bereederungsvertrag vereinbart.
(1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html)
(2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie
(3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl
(4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000)
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Vertragstypus
Damit bezeichnet man die für Österreich (ebenso für die BRD und die
Schweiz) typische Rechtsform für Wertpapierfonds. Vertragstypus
bedeutet, dass der Inhaber eines Wertpapierfondsanteiles - entsprechend
seinem Anteil - Miteigentümer an den zum Fonds gehörenden
Vermögenswerten ist. Der Vertragstypus ist gekennzeichnet durch eine
rechtliche Trennung des Vermögens der Kapitalanlagegesellschaft
(Betriebsvermögen) und des Fondsvermögens. Dies bietet dem Anleger
zusätzliche Sicherheit. Er ist nicht Mitunternehmer der
Kapitalanlagegesellschaft, sondern Miteigentümer am Fondsvermögen.
Siehe auch Wertpapierfonds. (1
Verwaltungsgebühr
Für die Verwaltung der Fonds steht der Kapitalanlagegesellschaft eine
Verwaltungsgebühr zu, deren Höhe in den jeweiligen Verkaufsprospekten
gem. § 6 InvFG und den Fondsbestimmungen angegeben wird. (1
Verwaltungsgebühr (Fonds)
Verwaltungsgebühr (Managementgebühr) ist jene Gebühr, die eine
Kapitalanlage-Gesellschaft für die Verwaltung der Fonds verrechnet. (4
Verzinsung
Ertrag bzw. Rendite aus einem Wertpapier. Man unterscheidet zwischen
Nominalverzinsung, laufender Verzinsung und Rendite
(Effektivverzinsung). (1
ViDX
Der ViDX (Vienna Dynamic Index) beinhaltet an der Wiener Börse notierte
wachstums- und technologieorientierte Werte. Die Titel im ViDX sind im
amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr gelistet und werden
fließend gehandelt. (1
Vinkulierte Namensaktien
(=VNA) Vinkulierte Namensaktien sind eine spezielle Unterform der
Namensaktien. Hierbei sind Kauf oder Verkauf nur nach Zustimmung der
AG möglich. Der Gesellschaft wird der Überblick über den Aktionärskreis
(1
gewährleistet. In der Bundesrepublik ist diese Aktienform äußerst selten.
Volatilität
Bezeichnet die Schwankungsfreudigkeit von Kursen innerhalb einer
bestimmten Zeit. In der Statistik wird die Volatilität durch die
Standardabweichung (=Risiko) ausgedrückt. Diese Kennziffer gibt die
wahrscheinliche Schwankungsbreite eines Wertes innerhalb einer
bestimmten Periode um einen Mittelwert (=Erwartungswert), ausgedrückt
in Prozent, an. (2
Volatilitätsindex
Die Deutsche Börse berechnet den Volatilitätsindex VDAX®-NEW. Er gibt
die wahrscheinliche Schwankungsbreite des wichtigsten deutschen
Marktbarometers (DAX®) für die folgenden 30 Tage wieder. (1
(1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html)
(2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie
(3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl
(4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000)
Vorzugsaktie
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(=VZO) Vorzugsaktien, auch "Vorzüge" genannt, werden in den
Kursblättern mit einem Vz hinter dem Namen gekennzeichnet. Sie bieten
ihren Inhabern die Aussicht auf eine höhere Dividende oder eine
garantierte Mindestdividende. Das ist der Ausgleich dafür, dass sie ihren
Inhabern keine Stimmrechte auf Hauptversammlungen geben. (1
(1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html)
(2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie
(3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl
(4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000)
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