V Value at Risk (VaR) Varianz VaR ist definiert als die Höhe desjenigen Verlustes, der mit einer bestimmten Sicherheitswahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) innerhalb eines bestimmten Zeithorizontes (zB ein Handelstag oder ein Monat) nicht überschritten wird. Das Risiko wird also unmittelbar durch einen bestimmten Geldbetrag quantifiziert. (3 Ist ein Parameter einer Zufallsgröße (theoretische Varianz) oder einer Stichprobe (empirische Varianz), mit dem die Breite der Verteilung bzw. die Streuung der Stichprobe gemessen werden kann (Streuungsparameter). Man kann die Varianz mit Werten gewichten (zB Wahrscheinlichkeit, Barwerte) oder ungewichtet ermitteln. (3 Varation margin Gewinne/Verluste, welche aus offenen Futures-Positionen aufgrund der täglichen Bewertung entstehen Vega Sensitivitätsfaktor bezüglich der Volatilität des Basiswerts. Ein Vega von 0,04 bedeutet z. B., dass der homogenisierte Kurs des Optionsscheins um 0,04 steigt, wenn die Volatilität des Basiswerts um einen Prozentpunkt steigt bzw. von den anderen Marktteilnehmern höher eingeschätzt wird. Vega ist sowohl für Puts als auch Calls immer positiv. (1 Venture Capital Risikokapital bzw. Beteiligungskapital, das jungen aufstrebenden Unternehmen gewährt wird und im Gegensatz zu einem Kredit nicht von Sicherheiten, sondern von der geschätzten Ertragschance des finanzierten Unternehmens abhängt. (1 Veranlagungsgrad (Fonds) Der Veranlagungsgrad sagt aus, wieviel Prozent des Fondsvolumens in 4 Wertpapieren oder derivativen Produkten investiert sind. ( Vergleichswertverfahren Im Vergleichswertverfahren wird der Wert der Liegenschaft durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Liegenschaften ermittelt. Abweichende Eigenschaften der Liegenschaften (z.B. Nutzungsdauer, Lage usw.) und geänderte Marktverhältnisse sind nach Maßgabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Soweit sie vor oder nach dem Stichtag vereinbart wurden, sind sie entsprechend den Preisschwankungen im redlichen Geschäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten. (4 (1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html) (2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie (3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl (4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000) V T Verjährung Rechtsverlust, d. h. der Berechtigte verliert sein durchsetzbares Recht, wenn er es nicht in der vom Gesetz bestimmten Zeit ausübt, d. h. die Verjährung bringt ein unbefristetes Recht zum Erlöschen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen allgemeiner (30 Jahre) und besonderer (3 Jahre) Verjährungszeit. (1 Verkaufsprospekt gem. § 6 InvFG Die Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, spätestens einen Tag vor dem öffentlichen Angebot (= Auflage = Zeichnung) eines Wertpapierfonds einen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen und in der OeKB zu hinterlegen. Dieser Verkaufsprospekt hat alle Informationen zu enthalten, die notwendig sind, damit sich ein Anleger ein umfassendes Bild über die Veranlagung machen kann. Der Verkaufsprospekt ist dem interessierten Anleger kostenfrei auszufolgen. (1 Verkehrswert Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert, Marktwert) einer Immobilie entspricht dem Preis, der bei der Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu einem bestimmten Stichtag zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist vor allem bei der Bewertung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen maßgebend. (4 Verlust von Anteilscheinen Nach dem Verlust von Anteilscheinen muss der letzte Inhaber im Aufgebotsverfahren die Kraftloserklärung der Anteilscheine beantragen. Nach Anerkennung des Verlustes erhält er die Berechtigung, neue Anteilscheine anzufordern. Durch die Depotverwahrung kann dieses Risiko vermieden werden. (1 Vermögensaufbau Vorsorgemodell, Kombination aus Anlage in Wertpapieren und regelmäßigem Sparen. (1 Vermögensaufstellung Auflistung der Vermögensgegenstände des Wertpapierfonds zu einem bestimmten Stichtag. Eine solche Vermögensaufstellung ist im Rechenschaftsbericht und im Halbjahresbericht der Wertpapierfonds enthalten. (1 Verschuldungsgrad Der Verschuldungsgrad gibt prozentuell an, wieviel Fremdkapital auf eine (1 Einheit Eigenkapital entfällt. Vertragsreeder Schifffahrtsunternehmen, welches von dem Emittenten mit der Bereederung des Schiffes beauftragt wird. Der Vertragsreeder ist für die technische und kommerzielle Betreuung des Schiffes verantwortlich. Der Umfang der Dienstleistung wird im Bereederungsvertrag vereinbart. (1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html) (2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie (3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl (4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000) V T Vertragstypus Damit bezeichnet man die für Österreich (ebenso für die BRD und die Schweiz) typische Rechtsform für Wertpapierfonds. Vertragstypus bedeutet, dass der Inhaber eines Wertpapierfondsanteiles - entsprechend seinem Anteil - Miteigentümer an den zum Fonds gehörenden Vermögenswerten ist. Der Vertragstypus ist gekennzeichnet durch eine rechtliche Trennung des Vermögens der Kapitalanlagegesellschaft (Betriebsvermögen) und des Fondsvermögens. Dies bietet dem Anleger zusätzliche Sicherheit. Er ist nicht Mitunternehmer der Kapitalanlagegesellschaft, sondern Miteigentümer am Fondsvermögen. Siehe auch Wertpapierfonds. (1 Verwaltungsgebühr Für die Verwaltung der Fonds steht der Kapitalanlagegesellschaft eine Verwaltungsgebühr zu, deren Höhe in den jeweiligen Verkaufsprospekten gem. § 6 InvFG und den Fondsbestimmungen angegeben wird. (1 Verwaltungsgebühr (Fonds) Verwaltungsgebühr (Managementgebühr) ist jene Gebühr, die eine Kapitalanlage-Gesellschaft für die Verwaltung der Fonds verrechnet. (4 Verzinsung Ertrag bzw. Rendite aus einem Wertpapier. Man unterscheidet zwischen Nominalverzinsung, laufender Verzinsung und Rendite (Effektivverzinsung). (1 ViDX Der ViDX (Vienna Dynamic Index) beinhaltet an der Wiener Börse notierte wachstums- und technologieorientierte Werte. Die Titel im ViDX sind im amtlichen Handel oder im geregelten Freiverkehr gelistet und werden fließend gehandelt. (1 Vinkulierte Namensaktien (=VNA) Vinkulierte Namensaktien sind eine spezielle Unterform der Namensaktien. Hierbei sind Kauf oder Verkauf nur nach Zustimmung der AG möglich. Der Gesellschaft wird der Überblick über den Aktionärskreis (1 gewährleistet. In der Bundesrepublik ist diese Aktienform äußerst selten. Volatilität Bezeichnet die Schwankungsfreudigkeit von Kursen innerhalb einer bestimmten Zeit. In der Statistik wird die Volatilität durch die Standardabweichung (=Risiko) ausgedrückt. Diese Kennziffer gibt die wahrscheinliche Schwankungsbreite eines Wertes innerhalb einer bestimmten Periode um einen Mittelwert (=Erwartungswert), ausgedrückt in Prozent, an. (2 Volatilitätsindex Die Deutsche Börse berechnet den Volatilitätsindex VDAX®-NEW. Er gibt die wahrscheinliche Schwankungsbreite des wichtigsten deutschen Marktbarometers (DAX®) für die folgenden 30 Tage wieder. (1 (1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html) (2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie (3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl (4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000) Vorzugsaktie V T (=VZO) Vorzugsaktien, auch "Vorzüge" genannt, werden in den Kursblättern mit einem Vz hinter dem Namen gekennzeichnet. Sie bieten ihren Inhabern die Aussicht auf eine höhere Dividende oder eine garantierte Mindestdividende. Das ist der Ausgleich dafür, dass sie ihren Inhabern keine Stimmrechte auf Hauptversammlungen geben. (1 (1TeleTrader (Link: http://www.raiffeisen.at/eBusiness/rai_template1/1020467385092-1020551441235_149330292446803122-149330292446803122-NA-1-NA.html) (2 Unterlagen Fachausbildung Privatkundenbetreuer, Raiffeisenakademie (3 Seminar Bond Management und Portfoliosteuerung mit Zins- und Kreditderivaten, Christian Karl (4 Raiffeisen Capital Management, Glossar (Link: http://www.rcm.at/publish/de/m2000.html?portal=a0000)