Japanischer Knöterich

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Merkblätter Problempflanzen
Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica)
Merkmale
Grosse, 1-3 m hohe Staude mit kräftigen, kahlen, hohlen Stängeln, welche meist dunkelrot
angelaufen sind. Charakteristisch sind die dicken Rhizome (unterirdische Sprosse). Im Frühling
bilden die Rhizome zahlreiche Blatttriebe. Die Blätter sind wechselständig mit einer
familientypischen Ochrea (röhrige, häutige, bräunliche Scheide am Grunde der Blattstiele,
welche den Stängel oberhalb des Blattansatzes umringt). Die Blätter sind breit-eiförmig
(maximal 20 cm lang), am Ende schmal zugespitzt und am Grunde rechtwinklig gestutzt oder
leicht gerundet. Der Japanische Staudenknöterich ist zweihäusig, das heisst männliche und
weibliche Blütenstände befinden sich an verschiedenen Individuen. Die Blütenstände sind
vielblütig, die Blüten klein und weiss. Die Früchtchen sind dreikantig und geflügelt (von den
Perigonblättern umschlossen).
Biologie und Vermehrung
Der Japan-Knöterich vermehrt sich bei uns in der Regel vegetativ. Die Vermehrung durch
Samen spielt nur eine untergeordnete Rolle, da die Jungpflanzen frostempfindlich sind und bei
uns nicht überleben. Kleinste Rhizomstücke sind jedoch fähig, kräftige Stauden zu bilden. In
der Literatur findet man Angaben, dass Rhizome aus 3 m Tiefe Stauden gebildet haben!
Standorte
Uferbereich von Gewässern, Waldränder, Hecken, Strassen- und Eisenbahnböschungen,
Schuttplätze des Tieflandes bis zur unteren Bergstufe. Der Schwerpunkt des Vorkommens liegt
an den Ufern von Fliessgewässern und an Stellen mit genügend Lichteinfall.
Gefahren
Der Japanische Stauden-Knöterich ist weltweit ein gefürchtetes Unkraut und steht auf der Liste
der 100 schlimmsten, gebietsfremden invasiven Arten. Die dichten, hochwüchsigen Bestände
sind eine Gefahr für die natürliche Vegetation. Rasches Wachstum und effiziente Ausbreitung
durch unterirdische Ausläufer führen zu dominierenden Reinbeständen, das dichte Blätterdach
entzieht den anderen Pflanzen das Licht, die einheimische Flora wird verdrängt. Dder JapanKnöterich dringt vermehrt auch in geschützte Gebiete vor.
Prävention
In erster Linie gilt es im Sinne einer Prävention, die weitere Verschleppung dieser Art zu
verhindern.
Generelle Massnahmen
- Japanknöterich und verwandte Arten nicht anpflanzen
- Sämtliches Pflanzenmaterial in Vergärungsanlage (Kompogas) oder
Kehrichtverbrennung entsorgen. Nicht kompostieren!
- Unterwegs kein Pflanzenmaterial verlieren!
Unterhalt
- Bestände falls nötig mähen, jedoch nicht mulchen oder schlegeln! Schnittgut nicht
zetteln!
- Material sorgfältig zusammennehmen und sicher entsorgen (siehe oben)
- Im Bereich von Knöterichbeständen Gehölze möglichst nicht auslichten,
gegebenenfalls Beschattung durch Gehölze fördern
- Gewässerunterhalt: Kein Schnittgut ins Wasser fallen und verdriften lassen.
- Keine Pflanzenteile mit Maschinen (Mähwerk oder Heulader) verschleppen!
Erdarbeiten
- Knöterichdurchsetztes Aushubmaterial gesondert behandeln. Nicht mit
unbelastetem Material vermischen und nicht verteilen
- Baumaschinen vor Verschiebung nach anderen Baustellen oder in unbelastete
Baustellenbereiche gründlich reinigen
- Nach Abschluss von Erdarbeiten Nachkontrollen vornehmen und nötigenfalls
sofortige Bekämpfung veranlassen.
Bekämpfung
Der Japanische Stauden-Knöterich ist sehr schwer zu bekämpfen! Die ausgedehnten,
unterirdischen Rhizome – eine Pflanze bildet Ausläufer bis zu 7 m im Umkreis und bis zu 3 m
Tiefe – müssen für eine erfolgreiche Eliminierung bekämpft werden. Auch kleinste Stücke der
unterirdischen Ausläufer können wieder austreiben.
Bei der Bekämpfung eines Bestandes ist immer zuerst zu entscheiden, ob es das Ziel ist, den
Bestand definitiv zu eliminieren, oder ob man nur die negativen Auswirkungen auf ein tragbares
Ausmass reduzieren möchte. Durch alljährlich mehrfaches Mähen der Ausbreitungszone kann
ein Bestand an der weiteren Ausdehnung gehindert werden.
Eine nachhaltige Beseitigung des Japan-Knöterichs ist nur mit einer chemischen
Bekämpfung über mehrere Jahre zu erreichen. Der Herbizideeinsatz ist gemäss ChemRRV
jedoch gerade an vielen vom Japan-Knöterich bevorzugten Standorten verboten - unter
anderem in Feuchtgebieten, entlang von Gewässern und im Wald. Chemische Massnahmen
sollen daher nur nach sorgfältigen Abklärungen und in Absprache mit der kantonalen
Fachstelle Pflanzenschutz und durch geschultes Personal ausgeführt werden. Neben
den Einschränkungen durch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) gilt es
insbesondere auch Vorschriften in Naturschutzgebieten und anderen naturnahen Flächen zu
beachten.
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