Juventa Paperback Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Bearbeitet von Martina Huxoll, Jochem Kotthaus 1. Auflage 2012. Taschenbuch. 264 S. Paperback ISBN 978 3 7799 2855 3 Gewicht: 423 g Weitere Fachgebiete > Pädagogik, Schulbuch, Sozialarbeit > Sozialarbeit Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte. Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, ISBN 978-3-7799-28553 © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 Martina Huxoll, Jochem Kotthaus Der Blick in den Spiegel Eine einführende Reflexion des sozialarbeiterischen Umgangs mit Macht und Zwang Macht und Zwang Dass es nicht der körperlichen oder ‚nackten‘ Gewalt bedarf, um Macht oder Ungleichheitsstrukturen zu verfestigen, erkannten Pierre Bourdieu und Jean-Claude Passeron in ihren wegweisenden Grundlagen einer Theorie der symbolischen Gewalt (1973). Hierfür genügt bereits ein bestimmter Habitus, eine Demonstration von Sprache, Symbolen des Status oder Geschlechts und die Annahme der Überlegenheit und Deutungshoheit der Akteur/innen durch das Gegenüber. Dieser Mechanismus erfolgt verdeckt – symbolische Gewalt verschleiert ihre zugrunde liegenden Kräfteverhältnisse. Von besonderem Wert für die Soziale Arbeit ist der Erklärungsansatz Bourdieu und Passerons auch deshalb, weil hiermit ein kritisches Hinterfragen des vorgeblich partnerschaftlichen und gleichberechtigten Umgangs mit Hilfewilligen und -bedürftigen möglich ist. Noch weitergehend beinhaltet die Annahme einer symbolischen Gewalt als Mittel der Verfestigung einer Überlegenheitsstruktur die Existenz einer strukturellen Unterlegenheit bei eben jenen Bevölkerungsgruppen, die nicht über die Mittel, den Status oder die Rolle der Durchsetzung ihrer Interessen verfügen. Der Gebrauch von Macht und Zwang, von der Deutungshoheit über die Richtigkeit von Erziehung, Lebensführung und Hilfebedarf bis zu der Aufnötigung einer ambulanten Hilfe bei gleichzeitigem Hinweis auf die sonst notwendige Prüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und – im Falle von Zwang – der Einschließung eines Jugendlichen, ist in der Sozialen Arbeit üblich. Macht ist in dem hier benutzen Sinne die Möglichkeit ihrer Inhaber/innen, Wirklichkeitsdeutungen vorzunehmen und das Verhalten anderer entlang dieser Interpretation zu beeinflussen. Machtbeziehungen sind asymmetrisch, die unterlegenen Personen entscheiden sich trotz möglicher Alternativen für eine von den Machtinhaber/innen gewollten Verhaltensweise. Die Mittel Macht auszuüben, sind u. a. Legitimität, Gratifikation, Fachlichkeit, Wissen(svorsprung), Charisma. Der Zwang unterscheidet sich von der Macht, da hier Wahlmöglichkeiten auf eine einzige Handlungsoption redu9 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 ziert werden. Luhmann (2003, S. 9 f.) sieht das Verhältnis zwischen Macht und Zwang nicht als Zuspitzung, sondern als auseinanderfallend: Wenn Zwang ausgeübt wird, dann dort, wo Macht Handeln nicht mehr steuern kann – wo also nicht genug Macht vorhanden ist. Hierbei „muß derjenige, der den Zwang ausübt, die Selektions- und Entscheidungslast selbst übernehmen“ (Luhmann 2003, S. 9). Macht als sozialarbeiterisches Arbeitsprinzip Obwohl kaum thematisiert, ist der Gebrauch von Macht in der Sozialen Arbeit weit verbreitet, denn Betreuungsverhältnisse beinhalten per se ein Machtgefälle. Macht ist gleichzeitig ebenso Arbeitsprinzip wie Grundlage der Sozialpädagogik: Das gute sozialpädagogische Prinzip des Ansetzens bei den Bedürfnissen und Gefühlen der Klient/innen funktioniert nicht ohne eine Position der Macht. Professionell Helfende sind in der Lage, die eigene Lebenswelt hinter sich zu lassen und die des Gegenübers zu erforschen. Hilfeempfänger/innen vermögen das nicht: Sie haben kaum die Ressourcen, ihre eigene Lebenswelt hinreichend zu strukturieren, die Exploration einer fremden bleibt ihnen i. d. R. verwehrt. Und weiter: Ohne Macht, ohne Überlegenheit würde der Prozess der Unterstützung zum Erliegen kommen – wie soll Hilfe angeboten werden, wenn die Helfenden nicht über einen Wissens-, Kenntnis- oder Entscheidungsvorteil verfügen? Dies gilt nicht nur für Sozialarbeit in Kontexten asymmetrischer Machtbeziehungen (Allgemeiner Sozialdienst, begleiteter Umgang, Jugendgerichtshilfe etc.), sondern findet zudem dort statt, wo formal keine Machtposition, sondern Freiwilligkeit nominell gegeben ist. Auch hier beruht der Hilfeprozess auf einem Fortbestehen von Ungleichheitsstrukturen. Macht und Zwang finden auf allen Ebenen sozialpädagogischen Handelns statt: In der Beziehung zwischen Praktiker/in und Klient/in, in der Steuerung des Verhaltens, in der Festsetzung von Erziehungszielen, in der Trennung von Eltern und Kindern. Methodisch wird Macht durch gesetzliche Maßnahmen, bspw. die Einschränkung der elterlichen Sorge oder andere richterliche Schritte, kraft der Behörde ‚Jugendamt‘ als staatlicher Exekutive (staatliches Wächteramt) – aber auch durch den Informationsvorsprung der Praktiker/innen über Hilfezugänge und die Systematik der Jugendhilfe virulent. Machtaspekte und Zwänge prägen darüber hinaus die Arbeitsbeziehung zwischen Behörde und Arbeitnehmer/in, zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, zwischen Konzeptionierenden und Praktiker/innen. Hier werden Überzeugungen und Vorgaben der Behörde oder der Anstellungsträger umgesetzt, zum Teil gegen den Willen und das bessere Wissen der Mitarbeiter/innen. Gleichzeitig sind Programm und Praxis der Jugendhilfe von Überzeugungen und Prinzipien wie Partnerschaftlichkeit, Transparenz, Ergebnisoffenheit und Selbstbestimmung ihrer „Kund/innen“ geprägt. Hilfen für Kinder, Jugendli10 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 che und Eltern bauen auf die Freiwilligkeit ihrer Inanspruchnahme. Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) räumt Eltern einen großen Handlungs- und Entscheidungsspielraum gegenüber ihren Kindern ein. Praktiker/innen und Fachleute bewegen sich täglich in diesem Spannungsfeld und konstruieren in Teilen ihr berufliches Selbstverständnis auf dieser Basis. Macht- und Zwangsaspekte werden dabei nur selten offen thematisiert. Findet eine Reflexion statt, geschieht diese in aller Regel auf den Einzelfall bezogen, zumal ein fachpraktischer Bezugspunkt im Sinne einer fundierten Systematisierung und Analyse der Aspekte in der Sozialen Arbeit bislang fehlt. Diese Tatsache ist fatal, denn es wäre naiv anzunehmen, dass der Gebrauch von Macht ohne Auswirkungen auf alle Beteiligten eines Helfer/innen-Systems bleibt. Hinzu kommt insbesondere im Zuge spektakulärer Fälle von Kindeswohlgefährdung, zumeist mit Todesfolge, eine gesellschaftlich motivierte ordnungspolitische Komponente, die die Akteur/innen der Kinder- und Jugendhilfe sozusagen von außen unter Druck setzt. Ausdruck findet diese Entwicklung in den Diskussionen der letzten Jahre um eine Wiedereinführung der geschlossenen Unterbringung, den Schuldzuweisungen an Jugendämter, sie würden zu spät, zu zögerlich oder zu wenig handeln, den gestiegenen Zahlen der Inobhutnahme von Kindern sowie von Sorgerechtsentzügen und letztlich in gesetzlichen Vorgaben für die Kinder- und Jugendhilfe wie den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), sowie in der Neufassung des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) oder der zwangsweisen Beratung in Trennungs- und Scheidungsfällen (FamFG). Gerade weil diese neuen Gesetze und Vorschriften sozialpädagogisches Handeln im Hinblick auf Macht und Zwang in erheblichem Maße beeinflussen, ist eine fachliche Positionierung notwendig. Dabei kann eine Optimierung der Kinder- und Jugendhilfe ohne eine grundlegende Erörterung von Macht und Zwang nicht funktionieren. Im Umgang mit Betroffenen von Armut/sozialer Ungleichheit lässt sich dieser Mechanismus in großer Klarheit erkennen. Die Zielgruppe definiert sich hier über ihren Status als benachteiligte Menschen mit eingeschränktem Zugang zu ökonomischen, sozialen, kulturellen und kommunikativen Ressourcen, die Überlegenheit der Hauptakteur/innen der Sozialen Arbeit liegt also in der Natur der Sache. Divivier/Groß (2005) geben in ihrem Überblick über mehrere Modellprojekte zur Bekämpfung von Armutsfolgen einen Eindruck durchdachter, einfühlsamer und engagierter Sozialarbeit. Allein kann eine politisch emanzipierende Aktivierung oder eine Politisierung der Betroffenen von Armut kaum festgestellt werden. Stattdessen lassen sich paternalistische Elemente in dem beschriebenen Projektverlauf finden; die zunehmende Abhängigkeit der Betroffenen von den Projektmitarbeiter/innen im Umgang mit Schule oder Behörden, d. h. die Verfestigung von Ungleichheiten und Unterlegenheiten wird als Zeugnis der eigenen Effizienz und Wirksamkeit gewertet. Auf Seiten der Betroffenen 11 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 führt es zu „erlernter Hilflosigkeit“. Dies gilt für Erwachsene und ebenso, in mehrfacher Hinsicht, für Kinder, die im Vergleich zu Erwachsenen als besonders schutzbedürftig gelten. Ihre Rechte werden von Volljährigen, meist den Eltern wahrgenommen. Eine Partizipation an gesellschaftlichen Bezügen ist nur beschränkt möglich und wird nur zögerlich gewährt, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention andere Standards formuliert. Jungjohann (1996, S. 204) fordert deshalb eine Wendung zur Wahrnehmung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit als Grundlage einer gesellschaftlichen Aufwertung und Beteiligung, Eichholz (1993) eine Kultur des kindgerechten Verständnisses sowie einen Weg von der Objekt- zur Subjektstellung des Kindes. Wie aber kann die Soziale Arbeit den Abbau von Benachteiligungen und Ungleichheiten erreichen, wenn die Grundlage der Arbeit in der Akzeptanz von Machtansprüchen durch die Betroffenen und damit eben im Fortbestand solcher Ungleichheiten liegt? Die beschriebene Problematik einer Ungleichheit und damit bestehende Machtverhältnisse reproduzierenden Sozialarbeit hat bereits Ende der 1960er Jahre zu einer Autonomie betonenden Gegenbewegung geführt (Müller 2006, S. 293–298), die in der Hauptsache durch die systemkritischen Ansätze der Studenten/innen-Bewegung und die feministische Bewegung getragen wurden. Eine erfolgreiche Vertretung der eigenen Interessen, so das Selbstverständnis, könne nicht durch externe Stellvertreter/innen oder Ombudspersonen wahrgenommen werden, sondern nur durch die Betroffenen in Eigenorganisation und -konzeption. Jede Unterstützungsleistung des Staates wurde mit seinem Anspruch auf Macht- und Kontrollausübung in Verbindung gebracht. Im Ergebnis entstanden aus der Versammlung von Betroffenen Selbsthilfe-Initiativen, die ohne finanzielle Unterstützung und damit auch ohne eine (indirekte) Einflussnahme des Staates außerhalb des Systems (semi)professioneller Sozialarbeit existierten. Geschichtlich gesehen ließ sich diese scharfe Abwehrhaltung nicht lange aufrechterhalten. Im Laufe der letzten vier Jahrzehnte hat eine sukzessive Annäherung von professioneller Sozialpädagogik und Selbsthilfe stattgefunden. Dies lässt sich sowohl in Bezug auf die Annahme finanzieller Leistungen als auch räumlicher und organisatorischer Ressourcen feststellen. Es hat sich eine Sichtweise auf Selbsthilfe als sozialpädagogisches Konzept etabliert; auch in der professionellen Sozialpädagogik lässt sich bereits seit den 1970er Jahren eine Öffnung für Konzepte der Selbsthilfe feststellen (Erler 1999). Gerade für den Bereich der (Kinder)Armut gelten Aktivierung, Empowerment oder Anleitung zur Eigenständigkeit als zukunftsweisende Konzepte. Es kann jedoch die Frage gestellt werden, ob es sich hierbei überhaupt noch um Selbsthilfe handelt. Wie kann eine Inszenierung von Aktivität, d. h. ein paradoxes Selbsthilfeangebot (siehe bspw. Hoffmann 2000), die Kriterien von Selbsthilfe erfüllen? Schließen diese die Gruppenfindung 12 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 und -formung aus eigenem Antrieb als ersten Akt der Entwicklung eines Prozesses von Aktivierung und Veränderung zwingend ein? Die Grenze zwischen professionellem Anspruch und wohlmeinender, aber letztlich entmündigender Fürsorge scheint im Umgang mit Armut häufig verschwommen. „Für eine Vernetzung brauchen die Fachkräfte eine gute Kenntnis der Zuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten von Familien im Gemeinwesen“, betont Helming (1998, S. 300), ohne zu erkennen, dass die (Vor)Auswahl von Kontakten einen paternalistischen Filter darstellt. Charakteristisch für moderne Gesellschaften ist eine hohe Arbeitsteiligkeit und Spezialisierung. Das gilt auch für die Soziale Arbeit und die Kinder- und Jugendhilfe. Die Ausdifferenzierung von Leistungen, Angeboten und Anbietern führt aber für Bürger/innen zu einer gewissen Undurchschaubarkeit des Systems. Zunächst ist eine adäquate Problemdefinition durch Betroffene notwendig um dann die richtige Hilfe und Stelle für die spezifische Problembearbeitung ausmachen zu können. Das ist wiederum eine Anforderung, der viele Rat- und Hilfesuchende aufgrund ihrer als problematisch erlebten Situation nicht nachkommen können, was zu Hilfeverläufen führt, die durch eine Vielzahl von aufgesuchten Diensten gekennzeichnet sind, die aber alle für dieses spezifische Problem kein Angebot vorhalten können. Die Forderung nach Lotsenmodellen ist im Grunde der Versuch einer Antwort zur Orientierung für fachfremde Personen im Dschungel der Sozialen Arbeit resp. der Kinder- und Jugendhilfe. Letztendlich leistet jedoch eine sozialpädagogische Unterstützung einen Beitrag zur Lenkung in Richtung des sozial Wünschenswerten, eine verspätete Sozialisierung zur gesellschaftlichen Mitte. Unbestritten kann dies für den/die Einzelnen zu positiven Ergebnissen führen; die Soziale Arbeit muss sich darüber bewusst sein, dass hier eine gesellschaftliche Zuschreibung mit einer anderen getauscht wird. Die Frage des Einsatzes von (symbolischer) Gewalt, Macht und Zwang in der Sozialen Arbeit ist also nicht sonderlich populär, muss jedoch gestellt werden, um eine inhärente Schwäche gegenwärtiger Konzepte im Umgang mit den Betroffenen zu reflektieren. Allen Beteuerungen um Empowerment, Aktivierung, Bildung und Unterstützungshandeln zum Trotz; wie aus Leitung, Lenkung und Abhängigkeit Selbstbestimmung, Freiheit und Eigenverantwortlichkeit werden soll, bleibt ein konzeptionelles Mysterium. Macht-Reflexion als Re-Politisierung der Profession „Die Gesellschaftsordnung bedingt, daß Vermögen, Wissen, Macht und Recht unterschiedlich verteilt werden. Diese ungleiche Verteilung schließt die im Grundgesetz geforderte Chancengleichheit aus“ resümieren Aich/Bujard 1972 (S. 9) in einem Klima hochpolitischer und in Bezug auf die Rolle der Sozialen Arbeit hochkritischer Auseinandersetzung. Der sozi13 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 alarbeiterische Auftrag – konsequente Umverteilung von Kapitalressourcen und damit die Beendigung von Herrschaftsverhältnissen – ist klar formuliert. Politischer geht es kaum. Ob die eigene Rolle im Eifer herrschaftskritischer Überlegungen immer ausreichend hinterfragt wurde, kann aus heutiger Sicht sicherlich diskutiert werden. Dass jedoch die Akteur/innen der sozialarbeiterischen Profession ihre Tätigkeit systemskeptisch bis -zweifelnd verstanden, ist eine Sichtweise, die in der Breite der heutigen Professionellen nicht unbedingt anzutreffen ist: Soziale Arbeit ist fest im sozialstaatlichen Rahmen verankert. Leistungsvereinbarungen, Entgeltverträge der Jugendämter mit ehemals freien Träger und Projekten, die Qualifizierung von Leistung, enger werdende finanzielle Budgets und gesetzliche Rahmenbedingungen, die Einlagerung von Bildungs- oder genauer: Schulaspekten in den Vorschulbereich – diese und andere Beispiele veranlassen die Profession und in Teilen die Disziplin sich zum sozialen und geistigen Mainstream zu bewegen. Soziale Arbeit hat jedoch eine Aufgabe, welche keine andere Berufs- und Tätigengruppe in hinreichender Kenntnis der Theorie und Praxis von Menschen mit Benachteiligung erfüllen kann: Sie, insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe, muss sich einmischen (vgl. Mielenz 1981), sie muss das mahnende Gewissen in Ungleichheits- und Ungerechtigkeitsstrukturen sowie das intellektuelle Zentrum einer kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Profession und der sie umschließenden Gesellschaft darstellen. So fordert § 1 SGB VIII: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. […] Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Ein, wenn nicht der Schlüssel hierzu ist die Auseinandersetzung mit Macht und Zwang als professions-reflexiver Ansatz. 14 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 Zu diesem Buch Natürlich ist Beschäftigung mit Machtaspekten in der Sozialen Arbeit nicht revolutionär – eher greift sie Aspekte (wieder) auf, die aus der Mode gekommen sind. Aber sie ist auch nicht sonderlich populär. Vereinzelten Beiträgen und wenigen anderen Publikationen stehen Unmengen Einführungen, Vertiefungen und Grundlegungen sozialarbeiterischer Themen gegenüber. Dieser Band will das Thema „Macht und Zwang“ wieder ins Bewusstsein der Profession, aber auch der Disziplin rücken. Unsere Absicht war es deshalb, eine hohe Lesbarkeit zu erreichen. Wir denken, dass die angesprochenen Kolleg/innen dies hervorragend umgesetzt haben: Die einzelnen Beiträge sind so geschrieben, dass sie für sich stehen können – um einzelne Aspekte von Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe in einen größeren Zusammenhang einordnen zu können, empfiehlt sich die Kontextualisierung mit anderen Artikeln dieses Bandes. Der erste Teil des Buches klärt das Verständnis von Macht und Zwang zunächst geschichtlich (Sven Steinacker), dann inhaltlich (Winfried Noack). Beide Autoren bleiben nicht auf einer bloßen Definitionsebene stehen, sondern kontexualisieren Macht und Zwang in ihrer Bedeutung für die Soziale Arbeit und die sie umgebende Gesellschaft. Winfried Noack geht dabei stark auf die Frage der Funktionalität von Macht ein. Der zweite Teil gibt der Profession eine Gelegenheit, sowohl ihre Perspektive im Umgang mit Macht und Zwang darzustellen, als auch diese Praxis zu rekonstruieren und zu reflektieren. Bewusst beginnt dieses Kapitel mit zwei Beiträgen über Macht- und Ohnmachtserfahrungen aus Sicht von Klient/innen. Thomas Swiederek thematisiert historisch orientiert Gewalterfahrungen von Heimbewohner/innen, Korinna Bächer legt ihre Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Frühen Hilfen, einem der neuen Instrumente der Jugendhilfe zur frühzeitigen Erkennung und Unterstützung von hilfebedürftigen Eltern im Rahmen der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, dar. Thematisch angrenzend dann der Beitrag Carola Illers zu Machtpotentialen und -ansprüchen im Bereich der Eltern- und Familienbildung. Winfried Noack beginnt mit seiner Beschreibung von Beratung als zentraler – und ‚machtvoller‘ – Kategorie der Sozialen Arbeit eine Reihe von mehreren Abhandlungen, welche thematisch und argumentativ – durchaus kontrovers – eng ineinander greifen: Mathias Schwabe exploriert das Verhältnis der professionellen Sozialarbeiter/innen zu Macht und Zwang aufgrund eigener Kindheitserfahrungen, Tilmann Lutz untersucht die schrittweise Normalisierung von Zwangsmaßnahmen in der Jugendhilfe, Jochem Kotthaus fragt dann, ob und wie weit die Anwendung von Zwang die Grenze zur Bestrafung der Klient/innen bereits überschreitet, Ulrike Urban-Stahl beleuchtet die Rolle der Profession und der Professionellen in Hilfeverläufen. Es folgen drei Artikel zu Einzelaspekten von Macht und Zwang in der Jugendhilfe: Aladin El-Mafaalani und Ahmet Toprak beleuchten das Verhält15 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 nis zwischen Jugendhilfe und Menschen mit Migrationshintergrund, HansJürgen Schimke fragt nach der Notwendigkeit eines verschärften Kinderschutzes angesichts eines mitunter aufgeheizten öffentlichen Diskurses. Claudia Bundschuh und Martina Huxoll wenden sich abschließend – und damit schließt sich in gewisser Weise der Kreis thematisch zu Thomas Swiedereks eingänglicher Betrachtung – der sexuellen Gewalt in sozialpädagogischen Institutionen als Ausdruck des Missbrauchs von Macht zu. Der dritte Teil dieses Buches nimmt eine abstraktere, grundsätzlichere und von der direkten Praxis der Jugendhilfe abstrahierende Perspektive ein. Jürgen Kura erörtert die Macht der ‚öffentlichen Meinung‘, Hans-Jürgen Wohlfahrt und Norbert Dahme betrachten dann die Interessen der Wohlfahrtverbände und ihren Einfluss auf die Soziale Arbeit. Damit thematisch verknüpft ist der Artikel über die Bedeutung ökonomischer Perspektiven auf die Praxis der Jugendhilfe (Klaus Bingler und Jochem Kotthaus). Rita BrachesChyrek und Heinz Sünker beschließen den Band mit einem Beitrag über die Funktion Sozialer Arbeit als Teil der sozialen Kontrolle. Unser Ziel war und ist es nicht, ein ‚Standard-Werk‘ zu schaffen, sondern eine Diskussion erneut (mit) anzuregen. Auch hierfür braucht es eine hohe Lesbarkeit. Wir haben Widersprüche und Überschneidungen zwischen den einzelnen Autor/innen ebenso bewusst zugelassen wie thematische Lücken: Ein Band dieses Umfangs kann nicht alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe abdecken, vielmehr war unser Ansinnen, einige unverbrauchte, ungewöhnliche und exemplarische Perspektiven einzunehmen. Unser Dank gilt den Autor/innen, ihrer Arbeit und ihrer Bereitschaft, unseren redaktionellen Wünschen so weit entgegenzukommen. Insbesondere die konsequente Verwendung einer gender-neutralen Sprache war uns wichtig (in einem Buch über Machtaspekte wäre alles andere ein Widerspruch) – hier haben wir sicher manche Nerven strapaziert.1 Für uns als Herausgeber/in gilt: Wer diskutieren – und an manchen Stellen sicherlich provozieren – will, sollte zum Dialog einladen. Diese Einladung sprechen wir hiermit ausdrücklich aus und freuen uns auf Ihre Zuschriften. 1 Personenbezogene Bezeichnungen (Arbeiter/innen, Klient/innen, Pädagog/innen etc.) wurden durchweg gender-neutral verfasst. Bei fest im sozialarbeiterischen Sprachgebrauch verankerten, sich auf Organisationen oder Institutionen beziehende Begrifflichkeiten wurde die gebräuchliche Version benutzt (die „öffentlichen Träger“, die „Anbieter der Jugendhilfe“). 16 Leseprobe aus: Huxoll/Kotthaus, Macht und Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe, © 2012 Beltz Juventa Verlag, Weinheim Basel http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-2855-3 Literatur Aich, P./Bujard, O. (1972): Soziale Arbeit: Beispiel Obdachlosigkeit. Eine kritische Analyse. Köln Bourdieu, P./Passeron, J.-C. (1973): Grundlagen einer Theorie der symbolischen Gewalt. Kulturelle Reproduktion und soziale Reproduktion. Frankfurt/M. Divivier, R./Groß, D. (2005): Bekämpfung von Armutsfolgen durch Soziale Arbeit. Zwei Modellprojekte in Saarbrücken. In: Zander, M. (Hrsg.): Kinderarmut. Einführendes Handbuch für Forschung und soziale Praxis. Wiesbaden, S. 243-279 Eichholz, R. (1993): Die Rechte des Kindes. 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