Frau Batz

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Frau Batz-Kengel – Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen
Fragen
1.
Wurden
bisher
in
Ihrem
Verband/Institution/Einrichtung
Kooperationen
zwischen der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe entwickelt? Inwiefern ist
dabei das Gesundheitssystem einbezogen
Die
Zentrale
Beratungsstelle
des
Blinden-
und
Sehbehindertenverbandes
Thüringen, Sitz in Gera, ist Anlaufpunkt für jeden blinden bzw. sehbehinderten
Menschen und seine Angehörigen und somit auch für Eltern sehbehinderter
und blinder Kinder und Jugendlicher. Auch letztere selbst werden von uns
beraten.
Die Beratung umfasst Themenbereiche der Aus- und Weiterbildung, der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation, der Berufsfindung, Unterstützung
von Eltern und Kindern bei Fragen der Einschulung und bei Schwierigkeiten im
Kontext der Schul- und Berufsausbildung
psychologische Unterstützung bei der Bewältigung entsprechender Phasen
der
Behinderung,
Unterstützung
von
Angehörigen
erblindeter
und
sehbehinderter Menschen, Versorgung mit Hilfsmitteln und Hilfe bei der
Aktivierung der Finanzierung dieser durch die entsprechenden Leistungsträger,
Beratung
bei
der
Antragstellungen
Handhabung
(Blindengeld,
Schwerbehindertenausweis),
Rehabilitationskliniken
diverser
Blindenhilfe,
Vermittlung
und
Hilfsmittel,
anderen
zu
Unterstützung
bei
Rentenanträge,
Augenärzten
oder
gesundheitsfördernden
bzw.
therapeutischen Einrichtungen; Beratung Betroffener in ihrer unmittelbaren
Lebenswelt
(Hausbesuche,
Wohnformen) etc.
Besuche
in
Alten-
und
Pflegeheimen
u.
a.
2
Die Zentrale Beratungsstelle des BSVT stellt eine gesicherte Schnittstelle
möglicher Zusammenarbeit der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe dar.
Allerdings ist die Arbeit mit sozialen Teilhabe- und Integrationsproblemen von
Kindern und Jugendlichen eher im Bereich der Jugendarbeit des BSVT zu
finden. Die Klientel der Zentralen Beratungsstelle besteht vorwiegend aus
älteren und alten Menschen.
Eher selten suchen Eltern betroffener Kinder und Jugendlicher Hilfe, die in
den Bereich der Jugendhilfe gehört:
Eltern und auch betroffene Jugendliche suchen vornehmlich Rat und Hilfe bei
Fragen sehbehindertenspizifischer Problematik.
An welchen Schnittstellen finden Kooperationen statt und welche Probleme
werden in den Kooperationen deutlich?
In selten auftretenden Überforderungssituationen von Eltern mit blinden oder
sehbehinderten Kindern oder selbst von Sehbehinderung betroffener Eltern
findet sich eine Schnittstelle zwischen der Beratungsstelle des BSVT und dem
Jugendamt.
Ganz eindeutige Probleme finden sich bei der Realisierung von
Elternassistenz oder des Persönlichen Budgets.
Es entsteht für mich der Eindruck, dass in Thüringen mit diesen beiden
Hilfeformen von Seiten der Jugendhilfe noch kaum Erfahrungen bestehen.
Eine weitere Schnittstelle befindet sich zwischen der Zentralen Beratungsstelle
des BSVT und zahlreichen Bildungseinrichtungen und dem Schulamt.
Die Zentrale Beratungsstelle (ZBS) führt regelmäßig Projekttage in den Grundund Regelschulen und den Gymnasien in Gera und Umgebung durch. Diese
Projekttage dienen sowohl der Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen
3
für
das
Thema
Sehbehinderung
als
auch
der
Vermittlung
von
Teilhabemöglichkeiten und Unterstützungssystemen. Schulungen für Pädagogen
werden angeboten, jedoch eher selten angenommen. Durch-geführt werden
Schulungen
auch
in
der
Ausbildung
von
Heilpädagogen,
Heilerziehungs-
pflegern, Erziehern, Krankenpflegern und Sozialassistenten. Die Integration und
Teilhabe stellen dabei einen wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkt dar.
2.
Welche
Hilfen
benötigen
Familien
mit
Kindern
mit
Behinderung/mit
chronischen Krankheiten (bis 12 Jahren) und welche Zugänge brauchen die
Familien zu den Systemen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe
und der Gesundheit, um Teilhabe zu sichern, Überforderungen auszuschließen
und die Gesundheit aller zu fördern?
Familien mit von Behinderung betroffenen Kindern benötigen Frühförderung
ihrer Kinder; Hilfe bei der Durchsetzung der Schulwahl (besonders auch
integrative Beschulung); Unterstützung bei der Integration der Kinder in
Freizeitaktivitäten;
der
Behinderung
(bei Bedarf) Unter-stützung der Eltern bei der Bewältigung
des
Kindes;
(bei
Bedarf)
Unterstützung
bei
der
Alltagsbewältigung der Eltern mit von Behinderung betroffenen Kindern; (bei
Bedarf) zeitweilige Entlastung der Eltern durch Elternassistenz, um Eltern vor
Überforderung zu schützen oder aber, um die Eltern zu unterstützen, die
selbst von Behinderung betroffen sind; hier gilt es auch, durch Elternassistenz
die Teilhabemöglichkeiten der gesamten Familie am gesellschaftlichen Leben
zu erweitern.
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Wie könnten alle drei Systeme den Familien und den Heranwachsenden mehr
Teilhabe
ermöglichen?
Welche
Rolle
kommt
speziell
der
Kinder-
und
Behinderung,
um
Jugendhilfe dabei zu?
(wurde nicht beantwortet)
3.
Was
brauchen
Jugendliche/junge
Erwachsene
mit
selbstständig leben und mit ihrer Behinderung/Krankheit umgehen zu können?
Welcher
Unterstützung
der
drei
Hilfesysteme
bedürfen
sie,
um
ihr
Wohlbefinden zu sichern und partizipativ Zukunft für sich entwickeln zu
können? Welche Rolle kommt dabei speziell der Kinder- und Jugendhilfe zu?
Behinderte Kinder und Jugendliche benötigen sowohl Integration als auch
Möglichkeiten der speziellen Förderung.
Eine
Form
spezifischer
Förderung
bei
Kindern
mit
Sehbehinderung
ist
beispielsweise das Training lebenspraktischer Fähigkeiten, welches aus dem
Hilfsmittelverzeichnis entfernt wurde und derzeit von den Krankenkassen nicht
finanziert wird.
Für
sehr
wichtig
Gleichaltrigengruppen;
halte
ich
auch
denn
der
Umgang
integrative
mit
Freizeitangebote
Gleichaltrigen
stärkt
in
das
Selbstbewusstsein und vor allem die Selbstannahme, also auch die Annahme
der Behinderung, und fördert einen konstruktiven Umgang mit derselben.
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4.
Wo versagen die vorhandenen Angebote und Strukturen von Behindertenhilfe
– Kinder- und Jugendhilfe – Gesundheitssystem in Bezug auf Kooperation an
den Schnittstellen und Ermöglichung von mehr Teilhabe der Betroffenen? Wo
gibt es dagegen bereits Beispiele von Good Practice?
Meines
Erachtens
versagen
die
vorhandenen
Maßnahmen
und
durchaus
sinnvollen Strukturen durch einen gewissen Mangel an einer angemessenen
Kommunikation. Wenn eine solche interdisziplinäre Arbeit gelingen soll, ist die
Einbeziehung Betroffener Personen unumgänglich, um deren Kompetenzen
überhaupt nutzen zu können.
Im Weiteren sollten die drei Bereiche offener gestaltet werden, so dass ein
Einblick in die jeweilige Arbeit des anderen erleichtert und der Zugang
vereinfacht wird. Transparenz in der Interaktion der Institutionen ist unbedingt
erforderlich.
Die
Angebote
jedes
Bereiches
müssen
bekannt
gemacht
werden;
denn
Angebote können nur dann über den eigenen Arbeitsbereich hinaus wirksam
werden, wenn sie auch für andere Institutionen transparent und somit
einsichtig sind.
5.
Reichen
die
vorhandenen
Maßnahmen
der
Behindertenhilfe
und
Gesundheitshilfen aus, damit behinderte Eltern mit Kindern in ihrer Teilhabe
unterstützt werden? Wo sehen Sie Handlungsbedarf der Jugendhilfe?
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Ich denke, dass die Angebote der Jugendhilfe angemessen und ausreichend
sind, jedoch unter Nutzung des Casemanagements spezieller auf den
„Einzelfall“ zugeschnitten werden könnten.
Meines Erachtens sollte auch die Elternassistenz ein flexibles Angebot der
Jugendhilfe werden – ein Angebot, welches inhaltlich vom Assistenznehmer
bestimmt werden kann. Vielleicht könnten hierdurch auch einige
Fremdunterbringungen von Kindern mit Pflegebedarf vermieden werden.
6.
Welche konkreten Vorschläge haben Sie zur weiteren Verbesserung der
Kooperation der drei Systeme, damit integrierte Leistungen und Beratung aus
einer Hand möglich werden? Unterscheiden Sie hierbei bitte Vorschläge, die
das Land Thüringen beeinflussen kann und Vorschläge für die Ebene des
Bundes.
(nicht mehr beantwortet)
Maren Batz-Kengel
Dipl.Soz.päd./Fachberaterin BSVT
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