Merkblatt Rotaviren - LASV Brandenburg

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Landesamt
für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Landesgesundheitsamt
Landesamt für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Landesgesundheitsamt
Dezernat Infektionsschutz und
umweltbezogener Gesundheitsschutz
Merkblatt Rotaviren
1. Erreger
Rotaviren gehören zu den sog. unbehüllten Viren, die eine hohe Umweltresistenz haben. Das Virus
ist weltweit verbreitet und tritt in vielfältigen Varianten (Serotypen) auf. Natürlicher Wirt ist der
Mensch, aber auch Haus- und Nutztiere können das Virus tragen. Für die Diagnostik stehen die
Elektronenmikroskopie, molekularbiologische Untersuchungsverfahren (PCR) und immunologische
Diagnostiktests wie Antigennachweise (ELISA) zur Verfügung.
Der Erregernachweis ist nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
2. Übertragung
Die Übertragung der Viren erfolgt aus dem Stuhl, Erbrochenem oder in der akuten
Erkrankungsphase auch über Flüssigkeiten (Sekrete) der Atemwege. Dabei sind folgende Wege
möglich:
• unzureichend gereinigte/desinfizierte Hände
Æ Schmierinfektion
• über Viruspartikel in der Luft, insbesondere beim Erbrechen
Æ Aerogene Infektion
• über das verunreinigte patientennahe Umfeld (Toiletten, Wäsche, Möbel)
Æ Kontaktinfektion
• verunreinigte Lebensmittel
Æ Schmier- und Kontaktinfektion
Als Infektionsdosis reichen bei Kindern 10 Viruspartikel aus.
3. Erkrankung
Rotaviren sind die häufigsten Erreger schwerer Durchfallerkrankungen bei Kindern. Betroffen sind
besonders Kinder unter 5 Jahren. Bei Erwachsenen ist bevorzugt die Altersgruppe über 65 Jahre
betroffen. Der Erkrankungsgipfel liegt in den Wintermonaten.
Nach der Aufnahme des Virus entwickelt sich innerhalb von 1 bis 3 Tagen eine akute
Gastroenteritis mit wässrigen Durchfällen und Erbrechen. Oft sind Schleimbeimengungen im
Stuhl zu finden. Fieber und Bauchkrämpfe sind nicht selten. Nach 2 bis 6 Tagen klingt die
Symptomatik ab.
In der akuten Phase werden mit dem Stuhl hohe Virusmengen (109 – 1011 Viren pro Gramm Stuhl)
ausgeschieden. Die Virusausscheidung hält 8 bis 30 Tage an, zuweilen auch länger.
Merkblätter zu ausgewählten Infektionskrankheiten – RotavirenLandesgesundheitsamt im LASV des Landes Brandenburg
Stand: November 2007
Landesamt
für Soziales und Versorgung
des Landes Brandenburg
Seite 2
Landesgesundheitsamt
Dezernat für Infektionsschutz
und Umweltbezogener
Gesundheitsschutz
4. Schutzmaßnahmen
Wichtig ist die Einhaltung persönlicher Hygieneregeln. Sie sind besonders auch bei Tätigkeiten in
Gemeinschaftseinrichtungen und beim Umgang mit Lebensmitteln zu beachten. Bei Erkrankten in
direkter Lebensgemeinschaft sollten die persönlichen Hygienemaßnahmen ausgeweitet werden:
• Das Essgeschirr kann in der Geschirrspülmaschine oder per Hand mit heißem Wasser und
Spülmittel gereinigt werden.
• Mit Stuhl u/o Erbrochenem verunreinigte Wäsche ist nach Möglichkeit bei > 60°C zu waschen.
• Wegwerfwindeln oder -tücher mit Erbrochenem sind schnellstmöglich in flüssigkeitsdichten
Plastiktüten zu entsorgen.
Erkrankte Kinder dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen. Wer im
Lebensmittelbereich oder in Gesundheits- und/oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig ist,
darf während der Erkrankung dort nicht arbeiten und sollte frühestens 2 Tage nach Abklingen
der Symptome wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren (Rücksprache Betriebsarzt und/oder
Hausarzt).
Für an Rotavirus erkrankte Kinder, die sich in stationärer Behandlung befinden, gelten besondere
Hygienemaßnahmen, die strikt beachtet werden sollten. Dazu gehören oft folgende Regularien:
• Isolation während der akuten Erkrankungsphase
- Ein Besuch von Gemeinschaftsspielzimmern und/oder die Benutzung von
Gemeinschaftsspielzeug ist nicht erlaubt.
• Für die elterliche Begleitung (Rooming in) gilt:
- Bei jedem Windelwechsel ist ein Schutzkittel anzuziehen.
- Nach dem Windeln und/oder nach dem Toilettengang und/oder vor Verlassen des
Isolationszimmers ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
- Zum Verlassen des Isolationszimmers wird ein frischer Schutzkittel angelegt, wenn man sich
nicht im isolationspflichtigen Stationsbereich aufhalten möchte.
- Während der akuten Erkrankungsphase sollten Besuche von Geschwisterkindern und
Freunden auf das Notwendigste beschränkt werden. Für alle Besucher, auch
Geschwisterkinder, gilt, dass sie vor Verlassen des Zimmers eine hygienische
Händedesinfektion durchführen müssen.
Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach Abklingen der
klinischen Symptome (= geformter Stuhl) wieder besucht
werden.
Eine Impfung gegen Rotaviren ist neuerdings möglich:
• Für die Impfung von Säuglingen stehen 2 Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die als sog.
Schluckimpfung in 2 bzw. 3 Einzeldosen (je nach Hersteller) verabreicht werden. In den ersten
Tagen nach der Impfung wird das Virus über den Stuhl ausgeschieden (geringes
Infektionsrisiko).
• Die Gabe der Impfstoffdosen erfolgt zwischen der 6. und 24. bzw. 26. Lebenswoche
(entsprechend Herstellerangaben).
Kontakt:
Dr. M. Seewald, Tel. 033702-71150, Fax 033702-71199
[email protected]
Merkblätter zu ausgewählten Infektionskrankheiten – RotavirenLandesgesundheitsamt im LASV des Landes Brandenburg
Stand: November 2007
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