Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Landesgesundheitsamt Dezernat Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz Merkblatt Rotaviren 1. Erreger Rotaviren gehören zu den sog. unbehüllten Viren, die eine hohe Umweltresistenz haben. Das Virus ist weltweit verbreitet und tritt in vielfältigen Varianten (Serotypen) auf. Natürlicher Wirt ist der Mensch, aber auch Haus- und Nutztiere können das Virus tragen. Für die Diagnostik stehen die Elektronenmikroskopie, molekularbiologische Untersuchungsverfahren (PCR) und immunologische Diagnostiktests wie Antigennachweise (ELISA) zur Verfügung. Der Erregernachweis ist nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. 2. Übertragung Die Übertragung der Viren erfolgt aus dem Stuhl, Erbrochenem oder in der akuten Erkrankungsphase auch über Flüssigkeiten (Sekrete) der Atemwege. Dabei sind folgende Wege möglich: • unzureichend gereinigte/desinfizierte Hände Æ Schmierinfektion • über Viruspartikel in der Luft, insbesondere beim Erbrechen Æ Aerogene Infektion • über das verunreinigte patientennahe Umfeld (Toiletten, Wäsche, Möbel) Æ Kontaktinfektion • verunreinigte Lebensmittel Æ Schmier- und Kontaktinfektion Als Infektionsdosis reichen bei Kindern 10 Viruspartikel aus. 3. Erkrankung Rotaviren sind die häufigsten Erreger schwerer Durchfallerkrankungen bei Kindern. Betroffen sind besonders Kinder unter 5 Jahren. Bei Erwachsenen ist bevorzugt die Altersgruppe über 65 Jahre betroffen. Der Erkrankungsgipfel liegt in den Wintermonaten. Nach der Aufnahme des Virus entwickelt sich innerhalb von 1 bis 3 Tagen eine akute Gastroenteritis mit wässrigen Durchfällen und Erbrechen. Oft sind Schleimbeimengungen im Stuhl zu finden. Fieber und Bauchkrämpfe sind nicht selten. Nach 2 bis 6 Tagen klingt die Symptomatik ab. In der akuten Phase werden mit dem Stuhl hohe Virusmengen (109 – 1011 Viren pro Gramm Stuhl) ausgeschieden. Die Virusausscheidung hält 8 bis 30 Tage an, zuweilen auch länger. Merkblätter zu ausgewählten Infektionskrankheiten – RotavirenLandesgesundheitsamt im LASV des Landes Brandenburg Stand: November 2007 Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Seite 2 Landesgesundheitsamt Dezernat für Infektionsschutz und Umweltbezogener Gesundheitsschutz 4. Schutzmaßnahmen Wichtig ist die Einhaltung persönlicher Hygieneregeln. Sie sind besonders auch bei Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen und beim Umgang mit Lebensmitteln zu beachten. Bei Erkrankten in direkter Lebensgemeinschaft sollten die persönlichen Hygienemaßnahmen ausgeweitet werden: • Das Essgeschirr kann in der Geschirrspülmaschine oder per Hand mit heißem Wasser und Spülmittel gereinigt werden. • Mit Stuhl u/o Erbrochenem verunreinigte Wäsche ist nach Möglichkeit bei > 60°C zu waschen. • Wegwerfwindeln oder -tücher mit Erbrochenem sind schnellstmöglich in flüssigkeitsdichten Plastiktüten zu entsorgen. Erkrankte Kinder dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen. Wer im Lebensmittelbereich oder in Gesundheits- und/oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig ist, darf während der Erkrankung dort nicht arbeiten und sollte frühestens 2 Tage nach Abklingen der Symptome wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren (Rücksprache Betriebsarzt und/oder Hausarzt). Für an Rotavirus erkrankte Kinder, die sich in stationärer Behandlung befinden, gelten besondere Hygienemaßnahmen, die strikt beachtet werden sollten. Dazu gehören oft folgende Regularien: • Isolation während der akuten Erkrankungsphase - Ein Besuch von Gemeinschaftsspielzimmern und/oder die Benutzung von Gemeinschaftsspielzeug ist nicht erlaubt. • Für die elterliche Begleitung (Rooming in) gilt: - Bei jedem Windelwechsel ist ein Schutzkittel anzuziehen. - Nach dem Windeln und/oder nach dem Toilettengang und/oder vor Verlassen des Isolationszimmers ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. - Zum Verlassen des Isolationszimmers wird ein frischer Schutzkittel angelegt, wenn man sich nicht im isolationspflichtigen Stationsbereich aufhalten möchte. - Während der akuten Erkrankungsphase sollten Besuche von Geschwisterkindern und Freunden auf das Notwendigste beschränkt werden. Für alle Besucher, auch Geschwisterkinder, gilt, dass sie vor Verlassen des Zimmers eine hygienische Händedesinfektion durchführen müssen. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach Abklingen der klinischen Symptome (= geformter Stuhl) wieder besucht werden. Eine Impfung gegen Rotaviren ist neuerdings möglich: • Für die Impfung von Säuglingen stehen 2 Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die als sog. Schluckimpfung in 2 bzw. 3 Einzeldosen (je nach Hersteller) verabreicht werden. In den ersten Tagen nach der Impfung wird das Virus über den Stuhl ausgeschieden (geringes Infektionsrisiko). • Die Gabe der Impfstoffdosen erfolgt zwischen der 6. und 24. bzw. 26. Lebenswoche (entsprechend Herstellerangaben). Kontakt: Dr. M. Seewald, Tel. 033702-71150, Fax 033702-71199 [email protected] Merkblätter zu ausgewählten Infektionskrankheiten – RotavirenLandesgesundheitsamt im LASV des Landes Brandenburg Stand: November 2007