So Riskant leben SEOs

Werbung
Martin
Schirmbacher
torsten
tromm
Björn
Tantau
Maik
Metzen
Karl
Kratz
(Härting
Rechtsanwälte)
(chefkoch.de)
(bjoerntantau.com)
(AKM3)
(karl kratz
online marketing)
abgestraft &
Abgemahnt
eine produktion von finanzen.de
So Riskant leben SEOs
Vorwort
Vorwort von Karl Kratz
verändert. Nur mit diesem Wissen lassen sich
effektive Gegenstrategien erarbeiten.
Was ist eigentlich ein
Suchmaschinenoptimierer (SEO)?
D
er Blick auf die Entwicklung von Archie
und Gopher bis hin zu Google und Bing
zeigt, dass sich das Aufgabenspektrum
für SEOs rapide ändert – und bestimmte Dinge unglaublich konstant bleiben:
Ein SEO ist in erster Linie
ein Stratege: Er erarbeitet den Spielplan, wann
und wie auf welchem
Spielfeld gespielt und
gewonnen wird. Dafür
kennt er das OnlineAngebot, die Konsumenten, die Anbieter und
vor allem die Wettbewerber und ihre Strategien. Selbst wenn ein SEO nur an einem
Teilgebiet der Suchmaschinen-Optimierung
arbeitet, gelten für ihn dieselben universellen
Strategie-Muster und Funktionsprinzipien.
Ein SEO ist ein Hacker, Coder, SicherheitsSpezialist und Blackhatter. Um die richtigen
Dinge zu machen und die Dinge richtig zu machen, muss er wissen, wie die Dinge kaputt
gehen, wie man sie umgehen kann, wie man
Systeme manipuliert und situative Kontexte
1
Ein SEO arbeitet diversifiziert mit verschiedenen Suchmaschinen: Das Risiko, Konsumenten nur von einer einzigen Suchmaschine zu erhalten, ist im professionellen Umfeld nicht länger abbildbar. Ein SEO evaluiert
für seinen Auftraggeber neue Suchmaschinen um weitere Potentiale zu erschließen.
Ein SEO ist in sein Online-Angebot verliebt –
weil Enthusiasmus eine der stärksten Triebfedern für gute Online-Inhalte ist. Ein SEO
ist Architekt und Nachbereiter exzellenter
Online-Inhalte. Und nein - ein SEO ist kein
Texter. Ein Texter ist ein Texter, ein SEO ist ein
SEO.
Ein SEO hat einen Blick für KonversionsOptimierung, Benutzbarkeit, Einfachheit,
Vertrauenswürdigkeit und Auffindbarkeit.
Er muss darin kein Experte sein, aber dennoch die grundlegenden Funktionsprinzipien verstehen und anderen Teams des
Auftraggebers zuarbeiten können. Nur so entstehen echte Online-Assets, die dauerhaften
Erfolg sichern. Ein SEO ist Dauerläufer statt
Sprinter und in der Lage, seine Online-Assets
kontinuierlich zu intensivieren und zu transformieren.
Vorwort
Ein SEO transferiert Wissen auf den
Nachwuchs, bildet andere weiter und
investiert gleichzeitig in seine eigene
Weiterbildung. Ein SEO ist fit in Mathematik, Information Retrieval und einfacher
Betriebswirtschaft – denn nicht alles,
was möglich ist, ist auch nötig.
Ein SEO schafft Transparenz in
seinem Handeln, damit seine Auftraggeber verstehen, was sie vergüten. Ein SEO
kann Richtlinien beugen, soll sie aber nicht
brechen. Zumindest nicht, wenn der Erfolg
anderer damit auf dem Spiel steht. Ein SEO
kennt wichtige rechtliche Grundlagen für
seine Arbeit und kann zwischen
Regeln und Gesetzen unterscheiden.
Ein SEO ist kommunikationsstark
und ein unermüdlicher Aufklärer für seine Auftraggeber,
auch mit Blick auf die eigene
Absicherung.
Und ein SEO ist exzellent vernetzt – weil echte
Verbindungen und gemeinsame Wegstrecken
sympathisch und wertvoll
sind.
Sei SEO!
2
inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort von Karl Kratz
ff Was
1
ist eigentlich ein Suchmaschinenoptimierer (SEO)?
1
Der wilde Westen ist vorbei ...
4
So riskant leben SEO-Dienstleister
6
„Die Kunden über Chancen und Risiken aufklären“ 9
„Wir erwarten 100 Prozent Transparenz“ 12
„Manche fürchten dumme Fragen der Kunden“ 15
Praxisfall: Wenn Agenturen zweifelhafte SEO-Maßnahmen anwenden 19
Die Gefahren beim Video-SEO
20
ff Vorsicht
beim „Embedding“
21
„Probleme lösen oder proaktiv Lösungen anbieten“
22
Fünf große Risiken für SEO-Dienstleister
24
So können SEOs ihr Risiko minimieren
27
ff Das
A und O:
Verträge richtig gestalten
ff Rechtsexperten in der Nähe wissen
ff Finanziell richtig absichern
27
28
30
Glossar
31
Wir bedanken uns für die Unterstützung bei:
33
Impressum
36
3
Der wilde Westen ist vorbei ...
Der wilde Westen ist vorbei ...
Die Zeiten, in denen SEOs wie die Cowboys im wilden Westen lebten, sind lange vorbei.
Wer im Netz heute einfach tut und lässt, was er für richtig hält, der steht quasi schon mit
einem Bein im Gefängnis. Teure Fehler kann man sich vor allem dann nicht mehr erlauben,
wenn die Suchmaschinenoptimierung im Auftrag eines Kunden geschieht.
S
agen wir es mal so: In den letzten Jahren
hat sich in der SEO-Szene einiges verändert, so dass SEO nicht gerade einfacher
geworden ist. Mittlerweile geht es für die
meisten nicht mehr nur darum, ein optimales
Suchmaschinenranking für ihre Websites zu
erzielen. Es geht auch darum, sich möglichst
nicht mit Rechtsanwälten anzulegen und
kostspieligen Abmahnungen sowie Vertragsstrafen aus dem Weg zu gehen. Wie groß der
Respekt vor diversen Paragraphen geworden
ist, sieht man unter anderem daran, dass einzelne Streitfälle in der Szene jedes Mal heiß
diskutiert werden.
Kniffeliger geworden ist es in der letzten Zeit
4
vor allem für diejenigen, die Suchmaschinenoptimierung im Auftrag eines Kunden
betreiben. Solange die SEOs ihren Klienten ein Top-Ranking bei Google bescheren
und damit den Umsatz in die Höhe treiben,
werden sie auf Händen getragen. Doch wehe
dem SEO-Dienstleister, der seinem Kunden
– aus Unwissenheit, Unfähigkeit oder Übereifer – ein anwaltliches Schreiben oder gar
einen massiven Rankingverlust beschert. Auf
den Ärger folgt dann schnell die Frage, wer
zur Verantwortung gezogen werden kann
und womöglich sogar für einen Schaden
haften muss.
Der folgende Text gibt einen Überblick über
die verschiedenen Risiken, die jeder SEODienstleister kennen sollte, bevor er für
einen Kunden tätig wird. Aus Agentursicht
berichtet anschließend Maik Metzen von
AKM3, wann ein SEO-Dienstleister haftbar
für eine Abstrafung und damit möglicherweise für erhebliche Umsatzverluste eines
Kunden verantwortlich gemacht werden kann.
Torsten Tromm von Chefkoch.de erklärt
danach aus der Kundenperspektive, welche
Erwartungen eine SEO-Agentur erfüllen muss
und wieso weder die Vertragsgestaltung noch
die Kommunikation zwischen Agentur und
Klient auf die leichte Schulter genommen
werden sollte. Wesentliche Tipps, wie SEOs
Ärger mit ihren Kunden von vornherein
Der wilde Westen ist vorbei ...
vermeiden können, gibt zudem Dr. Martin
Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht bei
HÄRTING Rechtsanwälte.
Frei nach dem Motto „Vorsicht ist die Mutter
der Porzellankiste“ gibt es abschließend noch
ein paar gute Ratschläge, wie SEO-Dienstleister die für sie typischen Risiken zumindest
5
reduzieren können. Hier spielen natürlich die
Vertragsgestaltung sowie der professionelle Umgang mit Abmahnungen und Abstrafungen eine wichtige Rolle. Außerdem ist die
richtige finanzielle Absicherung wesentlich,
falls es doch mal nicht so läuft wie geplant.
So riskant leben SEO-Dienstleister
So riskant leben SEO-Dienstleister
Jeder SEO-Dienstleister ist gut beraten, sich einmal ernsthaft mit den Risiken
auseinanderzusetzen, denen er tagtäglich ausgesetzt ist. Die letzten
Panda-Updates und Penguin-Updates haben den meisten SEOs deutlich vor
Augen geführt, in welch dynamischem Umfeld sie sich befinden. Doch
Google ist bei Weitem nicht das einzige Risiko, das bedacht werden muss ...
den anbietet. Da wäre zunächst einmal die
Abmahnung. Häufig führen vor allem Verstöße
gegen das Urheberrecht, das Markenrecht
oder das Wettbewerbsrecht dazu, dass
dem Kunden eine Abmahnung und gleich
dazu eine Unterlassungserklärung ins Haus
flattern.
ff Vorprogrammiert
Was ist das Schlimmste, das einem SEO passieren kann? Die meisten werden an dieser
Stelle vermutlich sofort an einen massiven
Rankingverlust denken, den sie sich womöglich noch nicht einmal erklären können und
der außerdem mit schmerzlichen Umsatzeinbußen einhergeht. Und natürlich ist eine Abstrafung von Google genau das Gegenteil von
dem, was Suchmaschinenoptimierer eigentlich mit ihrer Arbeit erreichen wollen. Doch
neben einem Verweis auf die allerhintersten Google-Plätze gibt es heutzutage noch
jede Menge anderer Risiken, über die es sich
vor allem dann nachzudenken lohnt, wenn
man SEO als Dienstleistung für einen Kun-
6
ist der Ärger zum
Beispiel dann, wenn der SEO-Dienstleister unerlaubt Bilder, Texte, Logos, Siegel
oder Videos auf der Website des
Kunden einbindet, zu deren Nutzung
dem Kunden keine Berechtigung vorliegt. Derjenige, der die entsprechenden
Nutzungsrechte innehat, kann dann
gegen den Rechtsverletzer laut
§ 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG) nicht
nur einen Anspruch auf Unterlassung,
sondern auch einen Anspruch auf
Schadensersatz geltend machen.
ff Ebenso
können SEO-Dienstleister eine
markenrechtliche Abmahnung riskieren,
wenn sie sich nicht an geltendes Recht
halten. Ein Verstoß gegen das Markengesetz (MarkenG) liegt zum Beispiel
dann vor, wenn die Wortmarke der
Konkurrenz in den Meta-Tags oder im
Hidden Text verwendet wird, um Nutzer gezielt auf die Website des Kunden
So riskant leben SEO-Dienstleister
zu lenken. Der Markeninhaber, dessen
Marke ohne Zustimmung genutzt wird,
kann hier ebenfalls einen Unterlassungs- sowie einen Schadensersatzanspruch durchsetzen.
ff Eine
wettbewerbsrechtliche Abmahnung können Wettbewerber sowie
Interessenverbände an den Kunden
richten, sobald ein Verstoß gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegt. Insbesondere
eine bewusste Irreführung von Usern
kann als unlauterer Wettbewerb interpretiert werden und eine Abmahnung
nach sich ziehen. Beliebte Abmahngründe sind außerdem Verstöße gegen
die Informationspflichten nach dem
Telemediengesetz (TMG), also etwa bei
einem unvollständigen Impressum.
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Die Abmahnung kann übrigens auch dann
kommen, wenn der berühmt-berüchtigte
Anti-Abmahn-Disclaimer „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ im Impressum steht. Dieser hat rechtlich keinerlei Relevanz und schützt weder vor
urheber- noch vor marken- oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Eine Abmahnung kann den Kunden schnell
mehrere hundert Euro kosten. Die Anwaltskosten, die dem Verletzten durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen und
die der Abgemahnte bei einer berechtigten
Abmahnung vollständig zu übernehmen hat,
7
Ein aktuelles und äußerst sensibles Thema für
SEO-Dienstleister ist auch der Linkkauf, der
nicht nur einen Verstoß gegen die GoogleRichtlinien darstellt, sondern unter Umständen
auch nicht mit dem gesetzlichen Schleichwerbeverbot zu vereinbaren ist. Laut § 4 UWG ist
Schleichwerbung unzulässig und laut § 6 TMG
muss kommerzielle Kommunikation klar als
solche gekennzeichnet sein. Da ein gekaufter
Link in jeder Hinsicht einen werbenden Charakter hat, müsste er also an den meisten Stellen sehr wohl als Werbung kenntlich gemacht
werden. In der Praxis haben der Linkkauf und
die nicht als Werbung gekennzeichneten Links
bislang zwar noch keine nennenswerten rechtlichen Konsequenzen. Doch nicht ganz ohne
Grund findet hier in der SEO-Szene gerade ein
Umdenken statt. Agenturen und Inhouse-SEOs
setzen in letzter Zeit vermehrt auf innovative
Linkgewinnungsmethoden und wenden sich
vom klassischen Linkkauf ab.
Der wesentliche Knackpunkt für SEO-Dienstleister ist hierbei allerdings noch ein ganz
anderer Aspekt. Eine Agentur, die sich vertraglich dazu verpflichtet, Links für einen Kunden
zu kaufen, riskiert die Unwirksamkeit dieses
Vertrages. Denn wird ein Vertrag geschlossen, der einen Verstoß gegen ein Gesetz zum
Gegenstand hat, so kann dieser Vertrag für
nichtig erklärt werden. Auf das vertraglich
vereinbarte Geld ihres Kunden könnte die
Agentur im Streitfall dann wohl sehr lange
warten, wenn der Kunde es darauf anlegt.
richten sich in urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Fällen nach der Höhe
des Streitwertes. Für den Kunden sind solche
So riskant leben SEO-Dienstleister
Kosten natürlich ärgerlich – insbesondere
dann, wenn sie durch einen Fehler oder eine
Unachtsamkeit der SEO-Agentur verursacht
werden. Jeder kann sich vorstellen, welch
fatale Folgen es für einen Dienstleister und
dessen Ruf haben kann, wenn der eigene
Kunde aufgrund einer Maßnahme der Agentur rechtlichen Ärger bekommt.
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung
in der Regel bei. In der Praxis ist es üblich,
dass der Abgemahnte und der Abmahnende
über den Inhalt der Unterlassungserklärung
verhandeln. Wer damit noch keine oder nur
wenig Erfahrungen gesammelt hat, sollte
zügig einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser
hilft bei der richtigen Formulierung und verringert somit das Risiko eines teuren Verstoßes gegen die Erklärung.
Ein SEO-Dienstleister muss bei einer Abmahnung in der Lage sein, innerhalb kürzester
Zeit angemessen zu reagieren und seinem
Auftraggeber beratend zur Seite zu stehen.
In jedem Fall sollte die Agentur den Kunden
darauf hinweisen, dass eine Abmahnung besser ernst genommen werden sollte. Reagiert
der Kunde nämlich nicht oder gibt er die beiliegende Unterlassungserklärung nicht fristgerecht ab, so kann im nächsten Schritt eine
Unterlassungsklage folgen. In diesem Fall
muss dann ein Gericht entscheiden, ob der
Beklagte ein bestimmtes Verhalten künftig zu
unterlassen hat.
Die Abmahnung durch einen Wettbewerber
oder durch einen Verband allein muss na-
8
türlich noch keine mittelschwere Katastrophe sein. Richtig riskant kann es aber dann
werden, wenn die Absprache zwischen der
zuständigen Agentur und dem abgemahnten
Kunden nicht gut funktioniert. Dann könnte
es zum Beispiel passieren, dass der Kunde
eine Unterlassungserklärung abgibt und die
verantwortlichen Agenturmitarbeiter nichts
davon erfahren. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung hat dann eine enorm
hohe Vertragsstrafe zur Folge. Eine Strafe
in Höhe von 5.000 Euro ist hierbei nicht selten und wenn der verletzte Vertragspartner
gleich fünf Verstöße feststellt, darf er dann
auch schnell 25.000 Euro von dem Agenturkunden verlangen. Sofern der Kunde seine
Agentur jedoch über die abgegebene Unterlassungserklärung informiert hat, diese Information in der Agentur allerdings nicht an
der richtigen Stelle ankam, wird der Kunde
verständlicherweise versuchen, den Dienstleister in Regress zu nehmen.
Es ist also durchaus ratsam, dass SEO-Dienstleister ein gewisses Feingefühl für teure Fehler entwickeln, die sowohl auf ihre Kunden
als auch auf sie selbst zurückfallen können.
Nicht umsonst ist in der Vergangenheit auch
des Öfteren die Frage diskutiert worden, wer
für eine Google-Penalty zur Verantwortung
gezogen werden kann. Wenn sich die Sichtbarkeit, der Traffic und der Umsatz einer
Kundenwebsite gänzlich anders entwickeln
als geplant, dann wird ein Agenturkunde
den Fehler womöglich sehr schnell bei seiner Agentur suchen. Im Folgenden berichtet
Maik Metzen aus Agentursicht, wie Kunden
bei einer Abstrafung reagieren und was SEODienstleister tun können, um Ärger mit dem
Auftraggeber von vornherein zu vermeiden.
„Die Kunden über Chancen und Risiken aufklären“
„Die Kunden über Chancen und Risiken aufklären“
Eine SEO-Agentur kann durchaus haftbar für eine Abstrafung sein, sagt Maik Metzen, Geschäftsführer der AKM3 GmbH. Im Interview erklärt er, wann der Kunde einen SEO-Dienstleister für einen Umsatzverlust zur Verantwortung ziehen kann und wieso manche Agenturen
der gesamten Szene schaden, wenn sie ihren Kunden das Blaue vom Himmel versprechen.
die Agentur zu verklagen. Den meisten aufgeklärten Kunden sind die Risiken bewusst,
denn in größeren Unternehmen ist häufiger
das Know-How durch Inhouse-Teams abgedeckt und oft werden Dienstleistungen von
Agenturen dazugekauft. Kommt es dann zu
einer Abstrafung, ist oft gar nicht klar, welche
Maßnahmen zur Abstrafung geführt haben.
In solchen Fällen sollte der Kunde gemeinsam
mit der Agentur die Situation analysieren und
daraus Handlungsempfehlungen ableiten.
Ein starker Rankingverlust kann einen
Klienten sicherlich ganz schön in Aufruhr
versetzen. Welche Reaktionen sind denkbar, wenn ein Kunde von Google abgestraft
wird?
Maik Metzen: Wie ein Kunde reagiert, hängt
sicherlich damit zusammen, wie aufgeklärt er
ist. Kunden, die keine Ahnung von der Materie
haben und im Vorfeld nicht über Risiken aufgeklärt wurden, werden schnell die Agentur
zur Rechenschaft ziehen. Wenn ein signifikanter Umsatzverlust vorhanden ist und bereits
bestehende Top-Positionen weggefallen sind,
werden sie eventuell in Erwägung ziehen,
9
Mal abgesehen von den Abstrafungen von
Google: An welchen Stellen kann es bei der
Suchmaschinenoptimierung noch Ärger geben?
Maik Metzen: Bei Bilder- oder Urheberrechtsverletzungen kann es zum Beispiel gut
und gerne mal eine Abmahnung geben. Wir
hatten in der Vergangenheit oftmals das
Problem, dass Wettbewerber relativ aggressiv über AdWords auf unsere Brand gebucht
haben. Das fanden wir natürlich nicht in
Ordnung und haben die entsprechenden
Agenturen kontaktiert. Solche Agenturen sind
typischerweise auch diese, die neue unaufgeklärte Kunden ködern wollen und mit Erfolgsversprechen daherkommen, die niemals
eingehalten werden können. Dies schadet
der Szene enorm, denn das Vertrauen einmal
„Die Kunden über Chancen und Risiken aufklären“
geschädigter Kunden erlangt man nur sehr
schwer zurück. Vertrauenserweckend können
natürlich Siegel sein. Wir sind beispielsweise BVDW-zertifiziert, weil wir wissen, dass
Zertifizierungen insbesondere bei größeren
Unternehmen und Konzernen ein Entscheidungskriterium darstellen können.
Als große Agentur habt Ihr sicher einen
guten Einblick in die SEO-Szene. Habt Ihr das
Gefühl, dass sich in der Risikowahrnehmung
in letzter Zeit etwas verändert hat?
Maik Metzen: Speziell nach den letzten Panda-Updates und Penguin-Updates merken
wir schon, dass sich bei der Wahrnehmung
der Risiken etwas geändert hat. Dies ist
sicherlich nicht bei allen Agenturen der
Fall. Es können noch so viele Updates von
Google veröffentlicht werden, es wird immer
wieder Agenturen geben, die nicht dazulernen
(wollen) und mit ihren Dienstleistungen die
Kunden gefährden.
In der Vergangenheit gab es sehr viele und
regelmäßig prominente Abstrafungen,
die in der Szene heiß
diskutiert wurden.
Man erinnere sich
beispielsweise
an
den
Expedia-Fall.
Dies zeigt, dass auch
große
Unternehmen und Konzerne
keinen Freifahrtschein besitzen. Auch wenn
Google oft zu Recht Unternehmen abgestraft
hat, so gibt es doch einige Fälle, bei denen zu
Unrecht abgestraft wurde. Hier vermisst man
wie so oft ein transparenteres und kommu-
„
nikativeres Verhalten von Google gegenüber
den Websitebetreibern und Agenturen. Oft
ist nicht zu erklären, warum ein offensichtlich
„natürlich“ gesetzter Link - zum Beispiel von
Privatpersonen, die sich kaum mit der Materie auskennen - von Google als gekaufter Link
identifiziert wird. Dies führt dazu, dass alle
Marktteilnehmer verunsichert werden. Das
Verhalten von Google wird sicherlich nicht
dazu beitragen, dass speziell in Deutschland mehr Empfehlungen in Form von Links
gesetzt werden.
Für die Betroffenen kann eine Abstrafung
von Google ja nicht nur ärgerlich, sondern
vor allem auch teuer sein. Inwiefern kann
ein Kunde in einem solchen Fall denn seine
Agentur zur Verantwortung ziehen?
Maik Metzen: Eine SEO-Agentur kann in meinen Augen schon haftbar für eine Abstrafung
sein. Auch wenn das wohl eher die Ausnahme
ist, ist ein gewisses Haftungsrisiko sicherlich
real. Wenn eine Agentur den Kunden zum
Beispiel offensichtlich mit Spammethoden schädigt, dieser
dadurch erhebliche
Umsatzverluste erleidet und selbst
keine
SEO-Maßnahmen
ergriffen
hat, dann sollte die
Agentur auch dafür
haften. Anders sieht es natürlich aus, wenn
der Kunde ohne Absprache mit der Agentur
SEO-Maßnahmen ergreift und beispielsweise
eher fragwürdige Links kauft. Hier kann die
Agentur im Falle einer Abstrafung wohl nicht
Agenturen, die mit Erfolgsversprechen daherkommen, die niemals eingehalten werden können,
schaden der Szene enorm.
10
„
„Die Kunden über Chancen und Risiken aufklären“
haftbar gemacht werden, denn sie muss
dann ja für die Abstrafung gar nicht verantwortlich sein. Der beste Fall ist wohl immer
noch der, dass Agentur und Kunde bei einem
massiven Rankingverlust kooperieren. Die
Agentur kann dann eine wichtige Berater-
lich, Positionsverbesserungen innerhalb
eines bestimmten Zeitraums vorherzusehen. Werden beispielsweise vorgeschlagene
Änderungen der Agentur hinsichtlich verschiedener Onpage-Maßnahmen nicht oder
nur schleppend umgesetzt, so werden auch
Sichtbarkeitsverlauf einer Website (von 2008 bis 2014)
Rankingabsturz einer Seite nach einer Penalty (Quelle: Sistrix)
rolle einnehmen und zügig alle erforderlichen
Maßnahmen einleiten, die dem Kunden helfen und sein Ranking wieder verbessern. Wesentlich erscheint mir aber vor allem, dass
die Agentur ihre Kunden von Anfang an über
die Chancen und Risiken der verschiedensten
Maßnahmen aufklärt und dass Arbeitsergebnisse immer transparent dargestellt werden.
Dein Fazit: Was hältst Du für unverzichtbar,
wenn man SEO-Dienstleistungen anbietet?
Maik Metzen: Als Agentur sollte man
niemals auf Versprechungen eingehen, denn
der Erfolg der Maßnahmen hängt von sehr
vielen Faktoren ab. Es ist nahezu unmög-
11
die Offpage-Maßnahmen erst später ihre
Wirkung zeigen. Offpage-Maßnahmen sollten
ohnehin erst angeboten werden, wenn eine
möglichst saubere Seitenarchitektur vorhanden ist. Dies gilt es in den ersten Gesprächen
mit potentiellen Kunden zu ermitteln. Bei unerfahrenen Kunden ist der Aufklärungsbedarf
selbstverständlich höher. Wichtig ist auch die
Aufklärung, dass man sich in einem sehr dynamischen Umfeld befindet und es nicht vorauszusehen ist, welche künftigen Änderungen
Google am Algorithmus vornehmen wird. An
dieser Stelle ist Google nicht transparent genug, denn gerade seit den letzten Updates ist
oft gar nicht mehr klar, wie Google nun einen
Link als „natürlich“ bewertet.
£
„Wir erwarten 100 Prozent Transparenz“
„Wir erwarten 100 Prozent Transparenz“
Als Head of SEO bei Chefkoch.de kommt Torsten Tromm ab und an in die
Verlegenheit, mit Agenturen zusammenzuarbeiten. Im Interview fasst
er zusammen, welche Anforderungen er als Kunde an einen SEO-Dienstleister stellt und worauf er bei der Zusammenarbeit besonderen Wert legt.
an: Können wir das Knowledge perspektivisch
auch selbst aufbauen? Können wir Technologie selbst entwickeln und betreiben? Lohnt
es sich weitere Mitarbeiter zu akquirieren,
die die Aufgabe inhouse bearbeiten? Wie
lange dauert das? Was kostet das? Wie viel
verdienen wir damit? Grundsätzlich sind wir
bestrebt, Prozesse und Projekte, die nahe
an unseren Kernthemen liegen, mittelfristig
selbst abzudecken, wenn es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.
Wann lohnt es sich in Deinen Augen, Dienstleistungen einer SEO-Agentur einzukaufen?
Wer selbst Ahnung von SEO hat, der stellt
sicherlich noch einmal ganz andere Anforderungen an einen SEO-Dienstleister als ein
Kunde, der mit der Materie eher weniger
vertraut ist. Was genau erwartest Du von
einer Agentur?
Torsten Tromm: Selbst bei größeren InhouseTeams ist schnell die Grenze der Effizienz, der
zur Verfügung stehenden Ressourcen oder
der Wirtschaftlichkeit erreicht, wenn Themen
bearbeitet werden müssen, die außerhalb der
Kernkompetenzen eines Inhouse-Teams angesiedelt sind. Sobald Knowledge, Technologie oder Manpower fehlt, um ein Projekt auf
die Straße zu bringen, lohnt es sich für uns auf
externe Dienstleister zurückzugreifen.
Allerdings stößt ein Dienstleistereinsatz bei
uns auch immer einen Evaluierungsprozess
Torsten Tromm: Abgesehen davon, dass ein
Dienstleister natürlich in der Lage sein muss,
die Leistung, die er anbietet, auch auf hohem
Niveau zu erbringen, erwarten wir in erster
Linie 100 Prozent Transparenz und eine sehr
hohe Kommunikationsbereitschaft. Anders
als der „Durchschnittskunde“ können wir in
der Regel sehr gut selbst beurteilen, wie gut
oder auch schlecht ein Dienstleister arbeitet,
wenn uns entsprechende Reportings und Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden,
mit denen wir auf Augenhöhe kommunizie-
12
„Wir erwarten 100 Prozent Transparenz“
ren können. Ich möchte, wenn ich einen externen Dienstleister beauftrage, das Thema
nicht vollkommen aus der Hand geben, sondern betrachte einen Dienstleister als externe
„Erweiterung“ meines Teams. Letztlich trage
ich ja auch die Verantwortung für mögliche
Konsequenzen. In der Regel ist das allerdings
völlig unproblematisch, da viele Dienstleister
diese Bedürfnisse kennen und professionell
darauf eingehen.
Nach welchen Kriterien entscheidest Du
Dich denn für eine Agentur? Prüfst Du zum
Beispiel, ob der Dienstleister zertifiziert ist?
Torsten Tromm: Unsere Auswahlkriterien unterscheiden sich wahrscheinlich von denen,
die für jemanden wichtig sind, der selbst
keine SEO- oder
Online-MarketingRessourcen hat. Wir
sind in hohem Maße
innerhalb der relevanten
Branchen
vernetzt und nutzen
diese Kontakte natürlich auch bei der
Auswahl von Dienstleistern. Reputation
ist hierbei sicherlich
einer der wichtigsten Faktoren. Zertifikate beeindrucken
mich dabei in der Regel eher weniger, da
die meisten Zertifizierungsprozesse unserer
Ansicht nach zu lasch sind. Natürlich spielen
bei der Auswahl auch betriebswirtschaftliche
und juristische Faktoren eine Rolle.
Je nach der gewünschten Dienstleistung
braucht die Agentur ja gewisse Vorgaben.
Welche Tipps kannst Du für die Vertragsgestaltung und die Absprache mit dem Dienstleister geben?
Torsten Tromm: Gerade, wenn man zum
ersten Mal mit einem Dienstleister arbeitet,
betrachte ich es als essentiell, dass man sich
im Rahmen von Kickoff-Meetings zusammensetzt und en detail plant, welche Arbeiten wann, von wem, wie und mit welchem
Ziel ausgeführt werden sollen. Alle Punkte,
an denen es am Ende strittig sein könnte, ob
eine Leistung entsprechend der Absprache
erbracht wurde, müssen sehr kleinteilig
durchleuchtet und fixiert werden. Am Ende
sollte ein Projektplan entstehen, der alle
Fragen zu Timing,
Zuständigkeit, Milestones, Zielen und
so weiter beantwortet. Verträge werden
bei uns mindestens
nach dem Vier-Augen-Prinzip evaluiert und bei höheren
Beträgen oder komplexeren juristischen
Fragestellungen zur
Begutachtung
an
die Rechtsabteilung
weitergeleitet. Meiner Erfahrung nach
nehmen viele Unternehmer Dienstleistungs- oder auch Werkverträge viel zu sehr auf die leichte Schulter. Da
werden AGB nicht gelesen und Verträge mehr
oder weniger blind unterschrieben. Das ist
„Sinnvoll ist die
Definition von ExitPoints, die es erlauben im Worst-Case
kurzfristig die Reißleine zu ziehen.
13
„
„Wir erwarten 100 Prozent Transparenz“
natürlich sehr gefährlich und auch unnötig.
Dafür gibt es Anwälte.
Sicherlich kommt es auch mal vor, dass der
Dienstleister nicht die gewünschten Ergebnisse liefert. Wann würdest Du welche Maßnahmen ergreifen, falls sich abzeichnet, dass
die Agentur die Aufgabenstellung nicht oder
nur unzureichend erfüllen kann?
Torsten Tromm: Zu einer vernünftigen Planung gehört auch immer ein Worst-CaseSzenario. Wir überlegen speziell bei umfangreichen oder längerfristigen Projekten, für die
wir Dienstleister einsetzen, bereits im Vorfeld, an welchen Punkten Dinge schiefgehen
14
können und definieren für uns ganz genau
die Erwartungen an den Dienstleister – zum
Beispiel auch in Form von Milestones oder zu
erfüllenden Minima. Zudem fordern wir, wie
bereits gesagt, ein hohes Maß an Transparenz und Kommunikation ein, um in der Lage
zu sein, schnell gegenzusteuern, wenn Dinge
zu entgleisen drohen. Sinnvoll ist auch die
Definition von Exit-Points, die es erlauben im
Worst-Case kurzfristig die Reißleine zu ziehen.
Das fließt natürlich in Verhandlung und Vertragsgestaltung mit ein. Bei einer sinnvollen
Planung und vor allem auch einem offenen
und vertrauensvollen Verhältnis zum Dienstleister sollte es aber eigentlich nie zu einer
solchen Situation kommen. £
„Manche fürchten dumme Fragen der Kunden“
„Manche fürchten dumme Fragen der Kunden“
Dr. Martin Schirmbacher arbeitet seit 1997 als IT-Rechtsexperte bei HÄRTING Rechtsanwälte. Er sieht, dass die SEO-Szene in den letzten Jahren deutlich professioneller
geworden ist. Welche Risiken Agenturen heutzutage unbedingt bedenken sollten und an
welchen Stellen die Szene viel Wirbel um nichts macht, stellt er im Interview klar.
zutage oftmals ihre eigenen ComplianceBeauftragten und erwarten einfach seriöse
Leistungen. Zum anderen ist Google besser
geworden und gibt den Leuten auch öfter mal
auf die Finger. Dadurch wird der Druck natürlich größer und die Risiken der Suchmaschinenoptimierung rücken in den Vordergrund.
Einige Rechtsfälle wurden in der SEO-Szene
zuletzt sehr heftig diskutiert. Wie kommt es,
dass die Branche etwas verunsichert wirkt,
sobald es um juristische Fragestellungen
geht?
Dr. Martin Schirmbacher: Das hat wohl
gleich mehrere Gründe. Zum einen hat sich
die Branche in den letzten Jahren spürbar
professionalisiert. Mittlerweile betreuen die
großen Agenturen sehr wichtige Kunden,
die ihrerseits viel mehr Inhouse-Kenntnisse
mitbringen als noch vor ein paar Jahren und
die auch keine zweifelhaften SEO-Methoden
mehr erlauben. Diese Kunden haben heut-
15
Eine große Welle in der Szene hatte ja
zum Beispiel im Sommer letzten Jahres
ein Urteil des Landgerichts Amberg geschlagen, bei dem ein Vertrag zwischen
einer SEO-Agentur und deren Kunden als
Werkvertrag eingeordnet worden war.
Daraufhin ging plötzlich die Angst um,
dass SEOs ihren Kunden fortan immer
einen bestimmten Erfolg schulden und der
Kunde bei nicht eintretendem Erfolg sein
Geld zurückverlangen kann. Was ist da dran?
Dr. Martin Schirmbacher: Das Ganze war eigentlich viel Lärm um nichts, denn die Rechtslage ist hier relativ klar: Welcher Vertragstyp
im Streitfall zugrunde gelegt wird, hängt
von den Leistungen ab, die dem Kunden im
Vertrag und in den Äußerungen bei den Vertragsverhandlungen versprochen werden.
Wenn eine Agentur daherkommt und dem
Kunden eine Top-3-Platzierung innerhalb von
drei Monaten verspricht, dann muss sie ihr
Versprechen natürlich auch halten. Auch wer
„Manche fürchten dumme Fragen der Kunden“
„
15 Links in drei Wochen verspricht, schuldet
diesen konkreten Erfolg – nicht aber ein bestimmtes Ranking.
Gerade bei SEO erscheint es mir jedoch
e m p fe h l e n s w e r t ,
keine Erfolge zu versprechen. Wer dem
Kunden lediglich zusagt, dass er sich um
ein bestmögliches
Ranking
bemühe,
der befindet sich im
Dienstvertragsrecht.
Hier zahlt der Kunde für das Tätigwerden der
Agentur und nicht für ein konkretes Ergebnis.
de selbst dann zahlen, wenn die Agentur
schlecht leistet. Um einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen, müsste er zunächst einmal darlegen und beweisen
können, dass die
Agentur eine vertragliche
Pflicht
schuldhaft verletzt
hat. Und da wird
es schon schwammig, denn welche
Pflicht verletzt die
SEO-Agentur, wenn Google entscheidet,
dass die Website des Kunden nicht mehr
auf Platz 1, sondern auf Platz 70 rankt? Ein
möglicher Anknüpfungspunkt wäre eine
vertragliche Pflicht, die Google-Richtlinien
einzuhalten. Die Agenturen vereinbaren jedoch häufig vorab mit den Kunden, dass
die Google-Richtlinien nicht der Maßstab
für die Leistungserbringung sind. Und spätestens dann, wenn der Kunde explizit ein
Linkkaufbudget freigegeben hat, kann er
der Agentur anschließend keinen Strick
daraus drehen, dass sie Links gekauft hat.
Es ist grundsätzlich denkbar,
dass es einen Schadenersatzanspruch gibt. Die Hürden des
Kunden, diesen durchzusetzen,
sind allerdings immens.
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Agenturen sollten sich mit Versprechungen
zu konkreten Erfolgen zurückhalten. Wer
partout mit einem Erfolgsversprechen werben will, dem muss klar sein, dass er sein
Versprechen dann auch halten muss.
Wenn ein Agenturkunde von Google abgestraft wird, stellt sich schnell die Frage, wer
die Verantwortung trägt. Kann der Kunde
bei einem massiven Rankingverlust einen
Schadenersatzanspruch gegen den Dienstleister geltend machen?
Dr. Martin Schirmbacher: Es ist grundsätzlich denkbar, dass es einen Schadensersatzanspruch gibt. Die Hürden des Kunden, diesen durchzusetzen, sind allerdings immens.
Nehmen wir einmal an, es liegt ein Dienstvertrag vor. Hier muss der Kunde im Grun-
16
„
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Wenn Agenturen SEO-Methoden anwenden, die möglicherweise nicht in Einklang
mit den Google-Richtlinien sind, sollten sie
vorab das Einverständnis des Kunden einholen.
Falls der Kunde tatsächlich nachweisen
kann, dass die Agentur eine Pflicht verletzt
„Manche fürchten dumme Fragen der Kunden“
hat, steht er vor der nächsten Hürde. Denn
wer sagt, dass gerade von dem Dienstleister
ergriffene Maßnahmen zu der Abstrafung
geführt haben? Im nächsten Schritt müsste
der Kunde noch beweisen, dass er aufgrund
der Google-Abstrafung einen Schaden, also
beispielsweise einen Umsatzverlust erlitten hat. Das wird ihm sehr schwerfallen, da
er hier nur einen hypothetischen Vergleich
anstellen kann. In Deutschland ist es sehr
schwierig, einen hypothetischen Schaden
geltend zu machen.
Denkbar ist aber, dass der Kunde den Vertrag
kündigt, wenn er unzufrieden ist. Ob das aus
Sicht des Kunden möglich ist, hängt aber von
dem geschlossenen Vertrag ab. Die Kunden
sind daher gut beraten, möglichst keine Mindestvertragslaufzeiten zu vereinbaren, damit
sie schnell wieder aus einem Vertrag herauskommen, falls sie die Dienstleistung der
Agentur nicht überzeugt.
Die Darlegungs- und Beweislast liegt demnach eher auf Seite des Kunden. Welche
Möglichkeiten hat ein Unternehmen denn
überhaupt, wenn es mit der Agenturleistung
nicht zufrieden ist?
Im Vertrag kann klar geregelt werden, was
nach einer Abstrafung geschehen soll. Wenn
die Agentur dem Kunden für den Fall einer
Penalty beispielsweise Dienstleistungen wie
Linkabbau und Unterstützung beim Reconsideration Request zusagt, bestätigen die Vertragsparteien indirekt, dass ihnen das Risiko
einer Abstrafung bekannt ist.
Dr. Martin Schirmbacher: Aus Agentursicht
ist es tatsächlich relativ leicht, sich gegen
angebliche Schadensersatzansprüche zu
verteidigen. Noch leichter wird es übrigens,
wenn der Kunde sich nicht zurückhalten konnte und selbst Links gekauft oder noch eine
andere Agentur beauftragt hat. Das fällt
beim Monitoring auf und für den Kunden wird
es noch einmal schwerer, allein die Agentur
für den Rankingverlust verantwortlich zu
machen.
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Agenturen sollten im Vertrag eine Informationspflicht festhalten, so dass der Kunde
ihnen Bescheid geben muss, wenn er selbst
SEO-Maßnahmen ergreifen oder weitere
Dienstleister beauftragen will.
17
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Da die Agentur bei einem Dienstvertrag keine
konkrete Platzierung schuldet, hat der Kunde über die Kündigung des Vertrages hinaus
kaum eine Handhabe. Er kann allenfalls fristgerecht kündigen – muss aber trotzdem für
die bisher erbrachte Leistung zahlen. Gegebenenfalls kann man sich die Frage stellen,
ob eine Google-Penalty ein Kündigungsgrund
sein könnte. Dabei stellen sich aber ähnliche
Fragen wie beim Schadensersatzanspruch.
Liegt wirklich ein Agenturverschulden vor?
Außerdem empfehle ich Agenturen, einen
Passus in den Vertrag aufzunehmen, in dem
klar geregelt wird, welche Maßnahmen im
Fall einer Abstrafung ergriffen werden sollen.
Wenn dann im Streitfall ein Richter auf den
Vertrag schaut, wird schnell klar, dass beiden
„Manche fürchten dumme Fragen der Kunden“
Parteien bei Vertragsunterzeichnung bewusst
war, dass eine Abstrafung passieren kann.
Von einer möglichen Schlechtleistung der
Agentur dürfte dann
wohl keine Rede
mehr sein. Manche
fürchten dann zwar
dumme Fragen der
Kunden oder haben
Sorge, dass die Kunden erst gar nicht
unterschreiben. Andererseits, und da
kommen wir wieder
zur
Professionalisierung, ist ein Rankingverlust nun mal
ein Risiko, das man
nicht wegreden kann und das auch nicht verschwindet, indem man nicht darüber redet.
„
gen schreiben und sich früher oder später
überlegen, ob er einen Anwalt einschaltet. Ein
anwaltliches Schreiben kann ja doch manchmal Wunder wirken.
Abgebrühte Kunden,
die sich schlecht behandelt fühlen, lassen sich allerdings
auch davon nicht abschrecken, so dass es
dann ziemlich aufwändig und teuer
werden kann, die offenen Zahlungen einzutreiben. Eine Klage
lohnt sich dann aber
eigentlich nur, wenn
es um vergleichsweise hohe Beträge geht. Ein anderes Szenario,
von dem ich öfter höre, ist, dass die Kunden
die Empfehlungen der Agentur einfach nicht
umsetzen und deswegen der Erfolg ausbleibt
und alle Beteiligten unzufrieden sind. Das
wird insbesondere dann auch zum Problem
der Agentur, wenn die einen konkreten Erfolg
versprochen hat oder – was ja auch gar nicht
so selten ist – ein erfolgsabhängiges Vergütungsmodell vereinbart worden ist. Hier ist es
essentiell, von Beginn an zu regeln, dass der
Kunde die Empfehlungen des Dienstleisters
auch umsetzen muss, sofern keine zwingenden Gründe dagegensprechen. £
Viele Dienstleister
räumen sich vertraglich ein
Recht auf Kündigung ein,
sobald der Kunde zwei Monatsbeiträge im Zahlungsrückstand ist.
Es kommt vor, dass der Kunde die Agenturleistungen nicht zahlen will oder auch nicht
zahlen kann. Wie können besonders kleinere Agenturen dieses ernstzunehmende Risiko minimieren?
Dr. Martin Schirmbacher: Ich empfehle meinen Mandanten generell, entweder Vorkasse
zu verlangen oder aber die Zahlungszyklen
so kurz zu halten, dass sich dieses Risiko auf
ein oder allenfalls zwei Monate beschränkt.
Viele Dienstleister räumen sich vertraglich ein
Recht auf Kündigung ein, sobald der Kunde
zwei Monatsbeiträge im Zahlungsrückstand
ist. Das scheint mir empfehlenswert, damit
man im Ernstfall auch als Anbieter zügig aus
dem Vertrag herauskommt. Typischerweise
muss der Dienstleister ansonsten Mahnun-
18
„
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Bei erfolgsabhängigen Vergütungsmodellen
sollte der Kunde verpflichtet werden, die
Empfehlungen der Agentur umzusetzen.
Praxisfall
Praxisfall: Wenn Agenturen zweifelhafte SEO-Maßnahmen anwenden
Im Juli 2014 geriet eine Agentur mit fragwürdigen Maßnahmen bei einem SEO-Contest ins
Rampenlicht. Es gab einen Verdacht, dass auf vermutlichen Kundenseiten versteckte Links
untergebracht wurden, um Spitzenrankings für das Zielkeyword zu erreichen. Es entstand
die Vermutung, dass die Seiteneigentümer nichts über das Vorgehen und die damit verbunden Risiken gewusst haben. Marc Stahlmann ordnet den Fall für uns ein:
es sicherlich nicht einordnen und sagen, ob
es ihrer Seite schadet oder sie voranbringt. Einem Unwissenden kann im SEO-Bereich vieles schön geredet werden. Das Vertrauen von
vermeintlichen Kunden wird missbraucht, die
verlinkende Webseite kann Schaden tragen
und profitiert selbst in keiner Weise.
Ist sich ein Kunde unsicher, ob Maßnahmen
einer Agentur für die eigene Webseite schädlich sind, ist es ratsam, bei einer anderen
Agentur nach einer Einschätzung anzufragen. Wichtige Aspekte bei der Agenturwahl
sollten sein: Transparenz, Reputation, realistische Versprechen und die Aufklärung über
Risiken.
Versteckte Links im Code einer Seite gelten
mittlerweile als veraltete Maßnahme und
werden nur noch sehr selten eingesetzt. Für
kurzfristigen Erfolg im Suchmaschinenranking funktioniert diese Methode, langfristig
jedoch nicht. Die Google Algorithmen haben
sich mit der Zeit weiterentwickelt und können solch manipulatives Vorgehen erkennen
und bestrafen. Es entspricht nicht den Google-Richtlinien. Dabei kann es zur Abstrafung
durch Google kommen. Rankings gehen verloren, dadurch sinken auch die Umsätze.
Kein Außenstehender kann dieses Vorgehen
allerdings einschätzen. Selbst wenn die Seiteneigentümer informiert wurden, konnten sie
19
Marc Stahlmann verantwortet als Chefredakteur und Geschäftsführer von
OnlineMarketing.de - dem führenden Portal
der Branche - inhaltliche und geschäftliche
Aspekte, sowie alle Weiterentwicklungen
des Unternehmens. Als studierter Betriebswirt und durch hohes Interesse ist er vertraut mit aktuellen Marktgeschehen und
Wegen der Monetarisierung. Zudem ist er
Mitgründer und Mit-Organisator des Online-Karrieretages, der größten Karriereveranstaltung der Digitalbranche.
Die Gefahren beim Video-SEO
Die Gefahren beim Video-SEO
Video-Inhalte spielen eine zunehmende Rolle im Online-Marketing, viele SEOs bieten ihren
Kunden vermehrt Leistungen im Bereich der bewegten Bilder an. Aus gutem Grund, denn
ein gut gemachter Clip kann die Attraktivität des bestehenden Online-Angebots deutlich
erhöhen. Doch Vorsicht: Es gibt auch Risiken, die das Abenteuer „Video“ schnell zum Albtraum werden lassen.
eine andere Video-Plattform gestellt werden. Die Chancen eines Youtube-Auftritts
erklärt Björn Tantau auf Seite 22.
Ob eigene Clips oder Links zu Inhalten von einer anderen Stelle: Ein unterhaltsames und
informatives Video wertet jede Website auf.
Durch interessante Filme können nicht nur
die Verweildauer auf einer Seite erhöht, sondern zudem wertvolle Backlinks an Land gezogen werden. Das wirkt sich wiederum positiv auf das Google-Ranking aus.
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Die Reichweite kann deutlich gesteigert werden, wenn eigene Videos auf YouTube oder
20
Doch auch im Video-SEO lauern einige rechtliche Gefahren, die eine vermeintliche Aufwertung der Website schnell ins Negative
kippen lassen können. Eine Abmahnung oder
eine Schadensersatzforderung flattern oft
schneller ins Haus, als einem lieb ist. Dabei
gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie
im „traditionellen“ SEO (siehe S. 6). Doch
gleichzeitig gibt es einige Besonderheiten,
die unbedingt beachtet werden sollten. Das
beginnt schon bei den Dreharbeiten für ein
neues Video:
ff Im
Rahmen des Persönlichkeitsrechts
muss zum Beispiel jede Person grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, ob
sie in einem Video erscheinen möchte.
Räumt der Ersteller des Videos diese
Möglichkeit nicht ein, droht ihm im
Nachhinein eine Unterlassungsforderung. Deswegen sollte in jedem Fall
eine Einverständniserklärung eingeholt
werden. Das Filmen von größeren Gruppen ist dagegen meist unbedenklich,
solange auf dem Video keine bestimmte
Person aus der Masse heraussticht.
Die Gefahren beim Video-SEO
>>>>>>>>>>>>
Tipp <<<<<<<<<<<
Traditionell wird beim Filmen von Personen
eine Einverständniserklärung in schriftlicher
Form eingeholt. Um sich diesen Aufwand zu
ersparen, kann der Gefilmte auch vor oder
nach dem Video bei laufender Kamera nach
seiner Erlaubnis gefragt werden. Auch eine
mündliche Zusage ist rechtlich bindend.
ff Youtube
hat es stark vereinfacht, fremde Videos oder Videoausschnitte zu
kopieren und weiterzuverbreiten. Dabei
wird schnell vergessen, dass es sich bei
so gut wie jedem Video um geistiges
Eigentum handelt, welches durch das
Urheberrecht geschützt ist. Die Veröffentlichung von Videos, Videoschnipseln, Bildern, Texten oder auch Musik
anderer ist daher ohne eine ausdrückliche Genehmigung durch den Urheber
nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht
hier jedoch beim „Einbetten“ von
Video-Content.
Verstoß gegen das Urheberrecht handelt.
Manche Experten gehen dennoch davon aus,
dass auch nach diesem Urteil nicht jeder Inhalt bedenkenlos eingebettet werden darf.
Vorsicht
Das EuGH-Urteil befasst sich nur mit der Funktion des „Einbettens“. Wenn Websitebetreiber
fremde Inhalte kopieren, um diese auf der eigenen Seite zu nutzen, kann das nach wie vor
eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Vorsicht beim „Embedding“
Zum einen darf nach dem Urteil der Richter
beim Embedding eines fremden Videos keine
neue Zielgruppe erreicht werden. Auch die
Einbettung von offensichtlich rechtswidrigen
Inhalten ist nach wie vor nicht erlaubt. Verboten ist ebenfalls, ein eingebettetes Video
für eigene Werbezwecke zu nutzen. Wird
zum Beispiel ein Musik-Clip verwendet, um
im direkten Kontext für ein bestimmtes Produkt zu werben, droht dem Websitebetreiber
eine Abmahnung durch den Urheber und oftmals auch eine Klage auf Schadensersatz.
Das Einbetten, auch „Embedding“ oder „Framing“ genannt, ist nicht nur bei SEOs eine
beliebte Methode, fremde Videos auf der eigenen Website anzuzeigen. Im Oktober 2014
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass es sich beim bloßen Framing
eines anderen Clips in der Regel um keinen
Die Beispiele zeigen, dass auch die Arbeit als
Video-SEO mit allerlei rechtlichen Gefahren
verbunden ist. Werden die bestehenden Regeln aber eingehalten, können bewegte Bilder die Qualität und die Sichtbarkeit einer
Seite deutlich erhöhen. Nicht umsonst ist der
Einsatz von Videos mittlerweile fester Bestandteil vieler Online-Marketing-Strategien.
21
„Probleme lösen oder proaktiv Lösungen anbieten“
„Probleme lösen oder proaktiv Lösungen anbieten“
Björn Tantau ist Blogger, Keynote-Speaker und Podcaster und blickt auf über 15 Jahre
Erfahrung im Online-Marketing zurück. Im Interview macht er deutlich, welche Chancen
YouTube für Websitebetreiber bereithält und weist auf Fehler hin, die SEOs unbedingt
vermeiden sollten.
wird. Für Websitebetreiber stehen die Chancen trotzdem gut, denn via YouTube lässt sich
eine große Bekanntheit aufbauen. Und diese
Bekanntheit kommt dann letztendlich auch
der Website zugute. Jemand, der einen Publisher auf YouTube entdeckt und dort dessen
„Fan“ und Teil der Community wird, ist im
weiteren Verlauf ganz sicher auch jemand,
der die Website besucht. Insofern ist es definitiv sinnvoll, sich auf YouTube einen Namen
zu machen.
„
Eine hohe Besucherzahl ist unabdingbar für
eine erfolgreiche Website. Welche Chancen
bietet YouTube in dieser Hinsicht?
Björn Tantau: YouTube ist zunächst einmal
„nur“ ein Reichweitenkanal von vielen. Bei
Reichweitenkanälen geht es ja primär darum,
Traffic zu erzeugen, der dann extern auf einer
Website konvertieren kann. YouTube ist anders! Die „Reichweite“ spielt sich vornehmlich
direkt auf der Video-Plattform ab – und so ist
es ja auch von YouTube gewünscht. Je länger
sich die Leute dort aufhalten, desto größer
ist die Chance, dass noch mehr Videos und
somit auch noch mehr Werbung konsumiert
22
Die Nummer 1 auf Youtube sind Inhalte, die den
Leuten dabei helfen, akute
Probleme zu lösen.
„
Wie kann man sich gegenüber der großen
Konkurrenz auf der Video-Plattform durchsetzen?
Björn Tantau: Probleme lösen oder proaktiv
Lösungen anbieten. Die Nummer 1 auf YouTube sind Inhalte, die den Leuten dabei helfen,
akute Probleme zu lösen. YouTube ist nach
Google die zweitgrößte Suchmaschine weltweit. Viele Leute nutzen die Video-Plattform,
„Probleme lösen oder proaktiv Lösungen anbieten“
weil sie eine konkrete Frage haben. Hier
finden sich so gut wie alle Antworten – und
zwar nicht nur als Text, sondern als Videos.
Diese sind leichter zu konsumieren und dank
Smartphone und Co. überall abrufbar. Genau
das ist der Schlüssel: Der richtige Content für
die richtige Zielgruppe zur richtigen Zeit. Wer
diesen Schlüssel findet – natürlich immer abgestimmt auf den eigenen Themenbereich
– wird auf YouTube erfolgreich sein und sich
ganz sicher von der Konkurrenz abheben.
„
Der Schlüssel: Der richtige Content für die richtige Zielgruppe zur richtigen
Zeit.
„
Welche Fehler sollte man Deiner Meinung
nach unbedingt vermeiden?
Björn Tantau: Es ist bekanntlich noch kein
Meister vom Himmel gefallen – und dementsprechend wird es auch immer Accounts
auf YouTube geben, die zwar nett gemeint,
dabei aber total überflüssig sind. Meines Erachtens geht es primär darum, wie das ganze Konstrukt geplant und aufgebaut ist. Das
beginnt schon mit der Länge der Clips. YouTube-Videos werden im Schnitt zwei Minuten und vier Sekunden lang angeschaut. Wer
also zwei Stunden „sendet“, der muss schon
richtig geniale Inhalte zu bieten haben, damit
die Zuschauer über die ganze Zeit gebannt
zuschauen. Zusätzlich ist auch die technische
Ausstattung entscheidend, insbesondere der
23
Ton muss stimmen. Es klingt paradox aber
viele Leute sind bereit, ein nicht ganz so klares Bild zu verzeihen. Wenn man aber nichts
von dem Video versteht, dann schalten die
User sofort ab. Zu guter Letzt legen die meisten User Wert auf Authentizität. Wer mit seinem YouTube-Auftritt also oberflächlich glänzen will, letztendlich aber nicht glaubhaft ist,
wird meiner Meinung nach keinen langfristigen Erfolg haben.
Wie wird der eigene YouTube-Auftritt am
Ende auch wirklich zu einer Erfolgsgeschichte?
Björn Tantau: Das A und O sind hochwertige
Inhalte. Nur über diese Schiene kann ein YouTube-Account eine hohe Reichweite innerhalb
der Video-Plattform erzeugen. Diese wirkt
sich dann auf die grundsätzliche Bekanntheit
einer Person oder eines Unternehmens aus.
Und genau mit dieser Mischung aus Reichweite, Bekanntheit und Reputation profitiert
dann letztlich auch die eigene Website.
£
Fünf groSSe Risiken für SEO-Dienstleister
Fünf große Risiken für SEO-Dienstleister
Am besten können SEO-Dienstleister Ärger vermeiden, indem sie sich frühzeitig Gedanken über die für sie typischen Risiken machen. Wer von Anfang an weiß,
wo die Gefahren lauern, kann sich auch rechtzeitig davor schützen. Hier noch
einmal fünf wesentliche Risiken für Agenturen und deren Kunden im Überblick.
marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen kosten Zeit, Geld und
1) Urheber-,
Nerven. Richtig peinlich wird es dann, wenn eine Abmahnung erst durch die
Maßnahmen einer Agentur verursacht wird und der Kunde bzw. dessen Anwalt den
Ärger dann ausbaden muss. Wird auf eine Abmahnung nicht fristgerecht reagiert, folgt
möglicherweise eine Unterlassungsklage, die wiederum mit Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist.
teuer wird es bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung. Der
2) Richtig
verletzte Vertragspartner kann hier schnell eine fünfstellige Vertragsstrafe verlangen.
Falls ein SEO-Dienstleister einen Verstoß verursacht, obwohl er weiß (oder wissen
müsste), dass sein Kunde eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, muss er die
Strafe womöglich zahlen.
Links, die nicht als Werbung gekennzeichnet werden, sind nicht mit dem
3) Gekaufte
gesetzlichen Schleichwerbeverbot zu vereinbaren. Für Dienstleister, die Linkkauf an-
bieten, ergibt sich dadurch die Gefahr, dass ihr Vertrag mit einem Kunden womöglich
unwirksam ist. Denn ein Vertrag, der einen Verstoß gegen das Gesetz beinhaltet, kann
für nichtig erklärt werden.
die bei der Suchmaschinenoptimierung ohne das Wissen ihrer Kunden mit
4) Agenturen,
fragwürdigen und unlauteren Methoden arbeiten, können möglicherweise für eine
Abstrafung durch Google verantwortlich gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch
des Kunden bei einem Rankingverlust ist grundsätzlich denkbar, der Ärger ist ohnehin
vorprogrammiert.
die ihren Kunden ein konkretes Erfolgsversprechen geben, müssen
5) SEO-Dienstleister,
das versprochene Ergebnis auch erbringen. Schwierigkeiten kann es hierbei zum
Beispiel dann geben, wenn der Kunde die Empfehlungen der Agentur nicht umsetzt
und der Erfolg ausbleibt. Auch das Risiko, dass der Kunde am Ende nicht zahlen will
oder kann, sollte stets bedacht werden.
24
Fünf groSSe Risiken für SEO-Dienstleister
Je nach den angebotenen Leistungen und der Größe einer Agentur sind sicherlich noch viele
weitere Risiken für SEO-Dienstleister denkbar. Die Grafik „Weitere Risiken für SEOs“ auf der
nächsten Seite zeigt überblicksartig, wo es bei der Suchmaschinenoptimierung noch Probleme
mit dem Gesetz, mit dem Auftraggeber, mit dessen Konkurrenz und so weiter geben kann.
Die Übersicht macht auch noch einmal deutlich, welche Gesetze SEO-Dienstleister in jedem
Fall kennen und bei ihrer Arbeit beachten sollten. Dazu zählen neben dem Wettbewerbsrecht,
dem Markenrecht und dem Urheberrecht beispielsweise auch das Telemediengesetz und das
Bundesdatenschutzgesetz. Im weitesten Sinne sollten SEOs außerdem steuer- und strafrechtliche Aspekte im Hinterkopf behalten.
25
Fünf groSSe Risiken für SEO-Dienstleister
ABMAHNUNG
ANZEIGE
Falsches Impressum
Hacking
Schlechte Arbeit
Verwendung fehlerhafter
Werbemittel
Steuer
Ziel für Kunden
nicht erreicht
Unterlassungsklage
Text-, Bildklau
Negatives SEO
Verbrauchertäuschung durch
falsche Ankündigungen
Falsche Verwendung von
Logos, Siegeln & Marken
Fehlende Rechte zur
Vervielfältigung von Bildern
(z.B. Facebook)
Verantwortung für
User Generated Content
Negatives SEO
ÄRGER
mit Kunden
Kunde zahlt nicht oder
nicht vollständig
Scheinselbstständigkeit
Penalty
Sonstige Ordnungwidrigkeit
z.B. Verstoß gegen Datenschutz
...
...
Google-Richtlinien
Telemediengesetz /
Rundfunkstaatsvertrag
Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Werbe-Links ohne
Kennzeichnung
Urheberrecht
Jugendschutz / Arzneimittelgesetz
Strafrecht
Werbung für Rausch- &
Arzneimittel
Pornografische Inhalte
...
Steuerrecht
Vertragsrecht
Bundesdatenschutzgesetz
Dies ist eine grobe Übersicht der Risiken,
die sich aus der Tätigkeit als SEO/Agentur
ergeben können. Sie erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit.
26
So können SEOs ihr Risiko minimieren
So können SEOs ihr Risiko minimieren
Ein Blick auf die beschriebenen Risiken von SEOs zeigt: Wer Suchmaschinenoptimierung als Dienstleistung anbietet, der befindet sich in einem sehr
dynamischen Umfeld. Hier gilt es, mögliche Gefahren für den Kunden und damit auch für die eigene Existenz von Beginn an zu bedenken. Nur so kann Ärger
mit Google, mit dem Gesetz und natürlich mit dem Kunden vermieden werden.
schon während der Vertragsverhandlungen
auf typische Risiken hinweisen und wichtige
Tipps geben. Spätestens im Streitfall ist natürlich besonders wichtig, welche Leistungen
der Dienstleister dem Kunden zusagt.
Werkvertrag oder
Dienstvertrag?
Das A und O:
Verträge richtig gestalten
Im Kundenverhältnis ist zunächst einmal
die richtige Vertragsgestaltung essentiell.
Gerade am Anfang sollten weder Kosten
noch Mühen gespart werden, damit Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten für
beide Parteien klar definiert sind. Bereits
hier ist es sinnvoll, einen fachkompetenten
Rechtsanwalt zur Hand zu haben. Dieser kann
27
Was der SEO-Dienstleister dem Kunden vertraglich konkret schuldet, ist eine Frage der
Leistungsbeschreibung. Möglich ist hier
grundsätzlich alles von Analysen und Beratung
über Content-Erstellung, Website-Pflege und
Linkbuilding bis hin zu konkreten Platzierungsversprechen. Sofern sich der Dienstleister zu
einem bestimmten Erfolg verpflichtet, liegt
ein Werkvertrag vor (§631 BGB). Wenn der
Dienstleister dem Kunden zusagt, sich im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit um den Eintritt
eines Erfolgs zu bemühen, liegt ein Dienstvertrag vor (§611 BGB). Während beim
Werkvertrag dann einzig das erfolgreiche Ergebnis entscheidend für die ordnungsgemäße
Vertragserfüllung durch den Dienstleister ist,
wird beim Dienstvertrag also kein bestimmtes
Ergebnis garantiert.
So können SEOs ihr Risiko minimieren
Rechtsexperten in der Nähe wissen
Der Kontakt zu einem guten Rechtsexperten ist für SEO-Dienstleister nicht allein
wegen der Vertragsgestaltung empfehlenswert. Auch im Umgang mit Abmahnungen,
Unterlassungserklärungen und möglichen
Zwistigkeiten mit einem Auftraggeber hilft der
unmittelbare und persönliche Kontakt zu
einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Den Rat eines Rechtsexperten sollten SEODienstleister übrigens schon bei der Wahl ihrer Rechtsform suchen. Denn sowohl für die
Vertrauensbildung bei potenziellen Kunden
als auch für die Haftungsfrage im Ernstfall ist
entscheidend, von welcher Personen- oder
Kapitalgesellschaft die Dienstleistung erbracht wird.
Die Entscheidung für
eine
bestimmte Rechtsform
hat finanzielle,
steuerliche und
rechtliche Konsequenzen. Für SEODienstleister stellt
sich unter anderem die Frage, ob
und in welchem
Umfang sie mit ihrem persönlichen Vermögen
für Schulden des Unternehmens haften müssen.
28
Schnell einen passenden
Anwalt finden
Dienstleister und Ratsuchende sollten einen
passenden Rechtsanwalt stets in der Nähe
ihres Wohnortes oder ihres Firmensitzes suchen. Wenn es ernst wird, können Details
und Probleme dann schnell persönlich in der
Kanzlei besprochen werden. Hier bietet z.B.
das Anwaltsportal anwalt.de eine schnelle und
kostenlose Anwaltssuche nach Ort, Umkreis,
Thema oder Rechtsgebiet. Außerdem können
hier schnell und einfach Spezialisten für bestimmte Fachgebiete (Fachanwälte) gefunden
werden. Die Bewertung der
Rechtsanwälte durch frühere
Mandanten gibt den Ratsuchenden sofort
einen ersten
Einblick in
die Arbeit
der Anwälte.
So können SEOs ihr Risiko minimieren
Rechtsformen für Unternehmen
Personengesellschaften
Mindest
anzahl
Gründer
Einzelunternehmen
Haftung
Mindesteinlage
1
unbeschränkt mit Betriebsund Privatvermögen
keine
Vorschriften
Stille Gesellschaft
2
unbeschränkt für Inhaber,
stiller Gesellschafter als Insolvenzgläubiger
keine
Vorschriften
OHG
2
unbeschränkt mit Betriebsund Privatvermögen
keine
Vorschriften
KG
2
unbeschränkt für Komplementär, eingeschränkt* für
Kommanditisten
keine
Vorschriften
GbR
2
unbeschränkt mit Betriebsund Privatvermögen
keine
Vorschriften
AG
1
unbeschränkt für die Gesellschaft, eingeschränkt* für
Aktionäre
50.000 €
KGaA
5
unbeschränkt Komplementär,
eingeschränkt* Aktionär
50.000 €
GmbH
1
unbeschränkt für Gesellschaft, eingeschränkt* für
Gesellschafter
25.000 €
eG
3
unbeschränkt für Genossenschaft, eingeschränkt* für
Mitglieder. Ggf. Nachschusspflicht
keine
Vorschriften
Kapitalgesellschaften
* in Höhe der jeweiligen Einlagen/Anteile
Weitere Infos unter: www.ihk-berlin.de/recht_und_steuern/Rechtsformen_fuer_Unternehmen
29
So können SEOs ihr Risiko minimieren
Finanziell richtig absichern
Ärger und Streit können für Agenturen schnell
teuer werden und – wenn es richtig schlecht
läuft – sogar existenzbedrohend sein. Für
den Ernstfall ist es daher immer sinnvoll,
eine gewisse finanzielle Rücklage zu bilden.
Darüber hinaus können verschiedene
Versicherungen dazu beitragen, die Risiken
zu minimieren.
In Hinblick auf mögliche Schadensersatzforderungen kommt gerade für SEO-Dienstleister eine Berufshaftpflichtversicherung
in Frage, die auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bekannt ist. Diese
kann zum Beispiel dann weiterhelfen, wenn
dem Auftraggeber ein Schaden durch
die angebotene Dienstleistung entsteht.
Neben Schadensersatzleistungen bei
berechtigten Ansprüchen Dritter
gewährt eine entsprechende
Police zudem einen
sogenannten passiven
Rechtsschutz.
Damit ist gemeint, dass die
Ve rs i c h e r u n g
unbegründete
Ansprüche für den
Versicherungsnehmer abwehrt und
unter anderem die anfallenden Anwalts- und
Gerichtskosten für den
Versicherten übernimmt.
30
Gerade bei langwierigen Verfahren kann die
richtige Haftpflicht für SEO-Agenturen daher
Gold wert sein.
Wer darüber hinaus seine eigenen
Interessen durchsetzen will, der sollte über
den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. Dabei muss jedoch
unbedingt beachtet werden, dass viele
Versicherer den Rechtsschutz für Vertragsrecht ausklammern, so dass ein Rechtsstreit
mit einem Kunden nicht abgedeckt wird.
Natürlich kostet der richtige Versicherungsschutz zunächst einmal Geld. Abhängig vom
Jahresumsatz, der Anzahl der Angestellten etc. können hier für SEO-Dienstleister
schnell hohe dreistellige Jahresprämien
fällig werden. Im Vergleich zu den Kosten, die
man aber ohne den passenden Schutz selbst
aufbringen muss, lohnt sich ein Abschluss in
aller Regel aber doch. Wie bei
jedem anderen Gewerbetreibenden ist es auf jeden
Fall empfehlenswert,
den bestehenden Versicherungsschutz in
regelmäßigen Abständen von einem Versicherungsexperten
überprüfen zu
lassen. Auf
diese Weise können
Dienstleister sicherstellen, dass der
vorhandene Schutz
nach wie vor zu ihren Risiken passt.
Glossar
Glossar
ff Algorithmische
rithmus
ff BVDW:
Penalty: Automatische Abstrafung der Website durch den Google-Algo-
Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. http://www.bvdw.org
ff Compliance-Beauftragte:
Sind in Unternehmen dafür zuständig darauf zu achten, dass
von allen und in jedem Unternehmensbereich die gesetzlichen Regeln eingehalten werden
ff Einzelne
Streitfälle:
•
Mandant verklagte SEO-Agentur, die in drei Monaten je über 200 Links versprochen
hatte. Das Landesgericht Amberg hat den Vertrag als Werkvertrag eingestuft:
http://www.online-marketing-recht.de/2013/07/seo-als-werkvertrag-oder-derweltuntergang-im-sommerloch/
•
Ein Kunde macht seine SEO-Agentur für Umsatzeinbußen aufgrund einer Penalty
verantwortlich und verklagt diese auf einen sechsstelligen Betrag. Das Urteil steht
noch aus.
ff EuGH-Urteil
zum Embedding: In einem Urteil vom 21. Oktober 2014 hat der EuGH
entschieden, dass die Youtube-Videos anderer in der Regel bedenkenlos auf der eigenen
Seite geteilt werden dürfen, solange kein neues Publikum erschlossen oder eine neue
Technik verwendet wird. Da ein Video durch die Veröffentlichung auf Youtube ohnehin
allen Internet-Nutzern zugänglich gemacht wird, kann nach der Meinung der Richter
durch das Einbetten keine neue Zielgruppe erreicht werden. Geklagt hatte ein Hersteller von Wasserfiltern, nachdem ein Konkurrent einen von ihm erstellten Werbefilm auf
Youtube auf seiner Seite eingebunden hatte.
ff Expedia-Fall:
Der Reiseanbieter Expedia hat gegen die Google-Richtlinien verstoßen,
weil er im Footer seines Wordpress-Themes für Reiseblogs einen Link in weißer Schrift
auf weißem Hintergrund versteckte. Damit bekam Expedia von jedem Reiseblog, das
sein Theme verwendete, einen externen Link, ohne dass dies Besucher oder Blogger
bemerkt haben. Dafür wurde Expedia Anfang 2014 abgestraft und verlor Rankings für
wichtige Keywords wie Mietwagen, Hotels oder Flüge. Daraufhin sank auch der Börsenwert des Unternehmens. http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article124160321/
Die-zerstoererische-Macht-des-Google-Algorithmus.html
31
Glossar
ff Offpage-Maßnahmen:
Umfasst alle Optimierungsmaßnahmen außerhalb der eigenen
Website. Hierzu zählt hauptsächlich der Aufbau von Backlinks. Auch Social Shares, Likes,
Tweets usw. werden dazugezählt. Es ist jedoch umstritten, ob und in welchem Maße
diese für das Google-Ranking eine Rolle spielen.
ff Onpage-Maßnahmen:
Umfasst alle Optimierungsmaßnahmen auf der eigenen Website.
Hierzu zählen der Content, Meta-Tags, aber auch die Seitenstruktur.
ff Panda-Update
(Letztes) (Stand: 02.06.2014): 20.05.2014, straft vor allem Seiten mit
schlechtem Content ab. Es wurden neue Ranking-Faktoren in den Algorithmus integriert
ff Penguin-Update
(Letztes) (Stand: 02.06.14): 04.10.2013, hilft weiter Linkspam einzudämmen. Im Fokus standen vor allem überoptimierte Anchor-Texte
ff Reconsideration
Request: Bezeichnet den Antrag bei Google die eigene Website erneut
manuell zu prüfen, nachdem sie mit einer manuellen Penalty (im Gegensatz zur algorithmischen Penalty) belegt wurde
32
danksagung
Wir bedanken uns für die Unterstützung bei:
Karl Kratz
Karl Kratz betreibt seit 1996 feines Online Marketing. Seine Lieblingsthemen sind die Online-Marketing Strategie-Entwicklung, SEO, KonversionsOptimerung und dynamische Landingpages. Der schwäbische Berliner
verbringt seine Zeit gerne auf Online-Konferenzen, in Seminaren und bei
coolen karlsCORE-Teilnehmern wie zum Beispiel finanzen.de.
AKM3
Die AKM3 GmbH wurde 2009 gegründet und bietet als Online-MarketingAgentur strategische Beratung und operative Unterstützung im Suchmaschinenmarketing. Die Kernkompetenz der AKM3 GmbH liegt in der strategischen Suchmaschinenoptimierung. Über 90 Mitarbeiter aus 15 Nationen
arbeiten aus dem Berliner Büro daran, die Sichtbarkeit der internationalen
Kunden in den Suchergebnissen zu optimieren. Neben der Suchmaschinenoptimierung liegen die Kompetenzen der AKM3 GmbH in der Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie angrenzenden Themenbereichen wie Universal Search Optimierung und Reputation Management. Die Agentur mit den
Geschäftsführern Andre Alpar, Markus Koczy und Maik Metzen kann auf ein
breites Kundenportfolio aus den verschiedensten Branchen verweisen, wie
etwa Zalando, ProSiebenSat.1 Media AG oder MyHammer.de.
Maik Metzen ist Geschäftsführer der Berliner Online-Marketing-Agentur
AKM3 GmbH und seit über 10 Jahren im Online-Marketing tätig. Vor der
Gründung der AKM3 GmbH leitete er über zwei Jahre den SEM-, SEO- und
Controlling-Bereich von Hitmeister und sammelte während seines BWLStudiums in Köln praktische Erfahrungen bei Spreadshirt in Boston. Maik
ist regelmäßig als Speaker auf internationalen Konferenzen unterwegs und
als Fachautor in den renommiertesten Online Marketing Fachzeitschriften
vertreten.
33
danksagung
Chefkoch.de - Europas größte Kochseite
Mehr als 240.000 Rezepte, 70 Foren und mehrere 100.000 hilfreiche Kommentare zeigen: Chefkoch.de ist die erste Adresse für Kochinteressierte im
deutschsprachigen Internet und eines der drei weltweit größten RezeptePortale. In der Community tauschen sich über 1,5 Millionen angemeldete
Nutzer aus, bewerten, kommentieren und teilen ihre Rezepte. Chefkoch.de
bietet darüber hinaus ein breit aufgestelltes Online-Magazin. Dort gibt es
Infos satt, von der gesunden Ernährung über internationale Länderküchen
bis hin zu umfangreichen Specials, passend zur jeweiligen Saison. Außerdem erwarten die Nutzer unterhaltsame Koch- und Back-Videos, informative
Newsletter und praktische Apps.
Torsten Tromm ist seit 2011 in einer Doppelrolle als Head of SEO und Head
of Customer Intelligence für den Erfolg von Chefkoch.de und alle damit verbundenen Webprojekte zuständig. Er engagiert sich als Mitglied des Expertenbeirats im BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V.) und teilt sein
Wissen als Speaker auf ausgewählten Branchenevents. Seine Interessen
liegen derzeit vorwiegend in den Bereichen Large Scale Content Asset Management, Informationsarchitektur und Contentdynamisierung.
Härting
HÄRTING Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin stehen ihren Mandanten seit
1996 mit Rat und Tat zur Seite. Der Fokus ihrer Beratung liegt auf dem Wirtschaftsrecht. Bekannt sind HÄRTING Rechtsanwälte vor allem aus dem
Medien- und Internetrecht. Die Anwaltskanzlei bringt eigene Publikationen
heraus, bloggt aktuelle rechtliche Fragestellungen und bietet Webinare an.
Dr. Martin Schirmbacher ist seit 2008 Fachanwalt für IT-Recht und berät
Mandanten bei Vertragsverhandlungen und der Ausgestaltung von Geschäftsideen. Auf Veranstaltungen wie der SEO-CAMPIXX oder der SMX
Search Marketing Expo ist er immer wieder als Redner zu aktuellen Fragestellungen rund um Recht & Internet gefragt. Dr. Martin Schirmbacher
veröffentlicht regelmäßig auf seinem Blog online-marketing-recht.de.
34
danksagung
anwalt.de
anwalt.de zählt mit über 10-jähriger Erfahrung zu den führenden und reichweitenstärksten Anwaltsverzeichnissen im deutschsprachigen Raum.
Über 14.000 Anwälte und Fachanwälte aus ca. 60 Ländern sind bereits bei
anwalt.de gelistet. Mithilfe einer übersichtlichen Suchmaske findet der Ratsuchende schnell und einfach seinen passenden Anwalt vor Ort. Schnelle
Rechtsfragen können ebenso via Telefon oder E-Mail geklärt werden. Auch
umfangreiche Rechtstipps der teilnehmenden Anwälte sowie der anwalt.
de-Redaktion aus allen Rechtsgebieten bieten umfassende Informationen
zu vielen Rechtsfragen.
Björn Tantau
Björn Tantau kann auf über 15 Jahre Erfahrung im Online Marketing zurückblicken und ist unter anderem als Blogger, Keynote-Speaker und Podcaster bekannt. Seine Website bjoerntantau.com gilt als einer der
renommiertesten Online Marketing Blogs in Deutschland und wurde 2014
vom SearchEngineJournal zu einem der Top Marketing Blogs gewählt. In
sozialen Netzwerken folgen ihm mehr als 40.000 User und er hat mehrere
Bücher geschrieben, darunter einen Amazon-Bestseller zum Thema “Website-Traffic”.
Als Head of Market Insights bei der Facelift BBT GmbH in Hamburg verantwortet er dort das Content Marketing. Bisher wurde Björn Tantau mehrfach im TV interviewt, unter anderem vom ZDF, von RTL, von RTL 2, der
Deutschen Welle und der 20-Uhr-Ausgabe der ARD-Tagesschau. Als Autor
schreibt er regelmäßig für große deutschen Websites, Blogs und Magazine
und hat bereits auf zahlreichen nationalen und internationalen Konferenzen,
Messen und Events gesprochen.
35
Impressum
Impressum
Herausgeber:
finanzen.de Vermittlungsgesellschaft
für Verbraucherverträge AG
Schlesische Straße 29-30
10997 Berlin
Email: [email protected]
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Laurent Bouyoux
Vorstand: Dirk Prössel
UID: DE814083736 HRB 122171 B
Bildnachweis:
© by: arfo -iStock (Titelbild), Karl Kratz (S.1), Kami-Gami - iStock (S.2), Lightguard - iStock
(S.4), BrendanHunter - iStock (S.5), Andrew_Howe - iStock (S.6), Maik Metzen (S.9),
finanzen.de (S.11), Torsten Tromm (S.12), akindo - iStock (S.14), Dr. Martin Schirmbacher
(S.15), eugeonefish - iStock (S.20), Björn Tantau (S.22), NicoElNino - iStock (S.23), -OxfordiStock (S.25), MHJ - iStock (S.27), DavidGrigg - iStock (S.28), LoopAll - iStock (S.30)
Alle Rechte liegen bei der finanzen.de AG.
Die aktuellste Version dieser Infobroschüre steht unter
www.finanzen.de/seo-risiken zum kostenlosen Download bereit.
36
Herunterladen