Bestimmung radioaktiver Nuklide in Trinkwasser

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Bestimmung radioaktiver Nuklide in Trinkwasser
Mit der dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18. November 2015 erhalten
verschiedene radioaktive Substanzen und damit in Verbindung stehende Messgrößen Einzug in die Liste
der überwachungsbedürftigen Parameter in der TVO:
Radon-222: Radon entsteht durch den Zerfall (natürlich vorkommenden) Urans bzw. Thoriums. Es
selbst zerfällt unter Aussendung von Alpha-Strahlung in ebenfalls radioaktives Polonium, worin sein
potentielles Gesundheitsrisiko bei Aufnahme mit dem Trinkwasser begründet ist: Während AlphaStrahlung aus externen Quellen bereits in den obersten Hautschichten vollständig absorbiert wird, können
– befindet sich der Strahler im Körper - Organe geschädigt werden.
Die Trinkwasserverordnung schreibt die Untersuchung auf das Radon-Isotop 222 für sogenannte zentrale
Wasserwerke vor, sofern die diesbezügliche Unbedenklichkeit nicht aus bereits erfolgten Erhebungen
belegt werden kann. Für andere Wassergewinnungsanlagen ist eine Untersuchung nur bei Anordnung
durch die zuständige Behörde notwendig.
Der Parameterwert für Radon-222 beträgt 100 Bq/l (100 Radon-222-Zerfälle pro Sekunde pro Liter),
dessen Einhaltung ist nach unten beschriebenem Untersuchungskonzept zu überprüfen.
Tritium: Tritium ist ein radioaktives Element, welches unter Aussendung von Betastrahlung zerfällt. Es
entsteht zum einen auf natürliche Weise in der Stratosphäre durch Wechselwirkung kosmischer Strahlung
und Stickstoff.
Zum anderen ist es ein Nebenprodukt der Kernspaltung. Als solches ist Tritium ein Indikatornuklid für das
Vorhandensein weiterer künstlicher radioaktiver Stoffe.
Ohne vorliegendes Verdachtsmoment und gesonderte Auflage der zuständigen Behörde sind eine
Erstuntersuchung und routinemäßige Untersuchungen nicht erforderlich.
Richtdosis: Im Parameter Richtdosis wird die Strahlungsbelastung des menschlichen Körpers durch
radioaktive Nuklide, sowohl natürlichen wie auch künstlichen Ursprungs, erfasst.
Der Parameterwert der Trinkwasserverordnung ist 0,1mSv pro Jahr. Zum Vergleich: die mittlere natürliche
und medizinische Strahlendosis der man in Deutschland ausgesetzt ist beträgt etwa 2-3mSv pro Jahr.
Ohne behördliche Anordnung kann auf eine Untersuchung künstlicher Radionuklide verzichtet werden.
Der Beitrag natürlicher Radionuklide zur Richtdosis ist gemäß unten beschriebenem
Untersuchungskonzepts mit obigem Parameterwert zu überprüfen. Wie für Radon ist die Untersuchung
ohne gesonderte Auflage nur für zentrale Wasserwerke verpflichtend.
Untersuchungskonzept: Das Untersuchungskonzept unterscheidet zwischen zwei Phasen: Die
Erstuntersuchung umfasst vier Analysen in vier unterschiedlichen Quartalen innerhalb eines Jahres.
Überschreitet die Messgröße dabei im Mittel den Parameterwert (s.o.), sind regelmäßige Untersuchungen
durchzuführen. Deren Anzahl und Häufigkeit richtet sich, ähnlich der routinemäßigen
Trinkwasseruntersuchungen, nach der Menge produzierten Trinkwassers pro Zeit.
Für sich bereits im Betrieb befindliche Wasserversorgungsanlagen ist die Erstuntersuchung bis zum 26.
November 2019 durchzuführen.
Probenahme: Da es sich bei Radon um ein (Edel-)Gas handelt, muss bei der Probenahme besonders
darauf geachtet werden ein mögliches Ausgasen zu verhindern. Hierfür muss das Probengefäß luftdicht
verschließbar sein. Beim Einfüllen der Probe ist darauf zu achten Verwirbelungen und Luftblasenbildung
zu vermeiden. Das Probengefäß muss randvoll gefüllt werden (evt. durch Überlaufenlassen der Probe).
Aufgrund der geringen Halbwertszeit von Radon-222 (etwa 3,8 Tage) muss die Analyse zeitnah erfolgen.
Weiterhin ist der genaue Zeitpunkt der Probenahme zu vermerken.
Untersuchung: Die Analysen werden nicht im Institut für Umweltanalytik durchgeführt, sondern an ein
Speziallabor vergeben. Die Organisation der Probenahme und des Probenversands übernehmen wir gerne
für Sie. Alternativ können Sie sich auch direkt an ein entsprechendes Labor wenden, Ansprechpartner und
Kontaktdaten erhalten Sie von uns.
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