merkblatt vogelgrippe

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MERKBLATT VOGELGRIPPE
Verbot der Freilandhaltung
Ab Montag, 20. Februar 2006, darf Geflügel (Hühner, Mastpoulets, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,
Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und andere Laufvögel) nur in geschlossenen Ställen und anderen
geschlossenen Haltungssystemen (wie Aussenklimabereiche) mit einer überstehenden, dichten Abdeckung nach
oben sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden. Dieses Verbot gilt für die gesamte Schweiz
und ist zeitlich nicht befristet.
Stall und Schlechtwetterauslauf vogelsicher machen
Der Aussenklimabereich, kurz AKB, wird weiterhin akzeptiert sein, wenn er rundum abgeschlossen ist. Das
heisst, er muss vollständig überdacht und allseitig durch feste Wände, Maschendraht, Windschutznetz oder
Rebnetze vogelsicher abgeschlossen sein. Stall und AKB müssen vor dem Eindringen von Wildvögeln, v. a.
von Spatzen und Tauben, geschützt werden. Daher sind alle GeflügelhalterInnen aufgefordert, die nötigen
Massnahmen für einen vogelsicheren AKB zu treffen. Bei einem Verbot der Freilandhaltung dürfen die Tiere
also weiterhin in einen Schlechtwetterauslauf und müssen nicht ausschliesslich im Stall eingesperrt werden.
Vorausgesetzt eben, der Schlechtwetterauslauf ist spatzendicht.
Konkrete Massnahmen für einen vogelsicheren AKB
Für kleinere Legehennenbestände oder Mastgeflügel schreiben die Bio Suisse Richtlinien keinen
abgeschlossenen AKB vor. Wir sind uns bewusst, dass die Erstellung eines AKB für diese Haltungen einen
grossen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet. Doch bedenken Sie, dass das Geflügel ansonsten
vollständig im Stall eingesperrt werden muss. Da fühlen sich die Tiere bestimmt nicht mehr wohl und
Verhaltensprobleme sind vorprogrammiert, v. a. wenn der Stall wegen kleiner Tierzahl recht eng ist!
• Betriebe mit AKB sollten überprüfen, ob dieser auch in den Ecken, unter dem Dach, z. B. bei den
Eternitwellen, bei den Auslauföffnungen und an weiteren problematischen Stellen wirklich vogelsicher
abgeschlossen ist. Falls dies nicht zutrifft, sind an diesen Stellen vogeldichte Abschlüsse mit Maschengeflecht anzubringen.
• Betriebe mit Legehennen ohne AKB sollten erwägen, einen abgeschlossenen AKB zu konstruieren.
Sie können diesen auch nach Abklingen der Vogelgrippe weiter benützen. Dies bedeutet eine Bereicherung
für die Tiere. Daher lohnt sich eine feste Installation des AKB und ein fuchs- und mardersicherer Abschluss
gegen aussen z.B. durch Maschendraht.
•
Betriebe mit Mastgeflügel müssen die Belüftungslöcher Spatzensicher machen. Im Weiteren sollten sie
sich überlegen, ob sie einen Teilbereich der Weide provisorisch mit einer Plache überspannen und mit
einem billigen Rebnetz oder Ähnlichem abschliessen wollen. Es ist auch denkbar, ein Zelt vor dem Stall zu
platzieren und dieses rundum mit Netzen vor Wildvögeln zu sichern. Durch derartige mobile Systeme lässt
sich der Weidewechsel nach jedem Umtrieb gewährleisten. Der Aufwand lohnt sich, wenn die Mast wegen
enger Ställe ansonsten ganz aufgegeben oder die Tierzahl stark reduziert werden müsste! Wer Rebnetze
und dergleichen als AKB-Abschluss einsetzt, muss diese täglich auf Löcher kontrollieren, weil solche Netze
nicht fuchs- und mardersicher sind.
Aggressionen unter den Tieren
Wenn ans Freiland gewöhnte Tiere nicht mehr auf die Weide dürfen, ist mit Unruhe, vermehrten Aggressionen
und gegenseitigem Bepicken (Federpicken oder gar Kannibalismus) zu rechnen. Der Stress führt zu einem
Leistungseinbruch und einer Schwächung des Immunsystems, wodurch die Krankheitsanfälligkeit steigt.
Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen
Association suisse des organisations d’agriculture biologique
Associazione svizzera delle organizzazioni per l’agricoltura biologica
Associaziun svizra da las organisaziuns d’agricultura biologica
BIO SUISSE
Margarethenstrasse 87· CH-4053 Basel
Tel. 061 385 96 10 · Fax 061 385 96 11
www.bio-suisse.ch · [email protected]
Um diesen negativen Auswirkungen vorzubeugen, können Sie zusätzliche Beschäftigungsmassnahmen
ergreifen, z.B. durch ganze Strohballen, Kompost, Gras- oder Heuraufen oder zusätzliche Futtergaben wie
z.B. Rüstabfälle, aufgehängte Rüben, minderwertige Gemüse (Kürbisse, Randen,...), Fallobst, usw. Dies ist
insbesondere dann dringend nötig, wenn infolge eines Seuchenausbruchs in nächster Nähe auch der AKB
geschlossen werden muss.
Weitere Massnahmen gegen die Vogelgrippe
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat auf der Homepage Massnahmen zum Schutz vor der
Vogelgrippe aufgelistet. Unter www.bvet.admin.ch unter «Vogelgrippe» können sowohl die Empfehlungen für
Grossbetriebe als auch jene für Rassegeflügel-ZüchterInnen und Kleinbetriebe heruntergeladen werden.
Wichtige Massnahmen sind u. a. folgende:
• Kontakt mit Wildvögeln vermeiden: Hühner nicht im Freien füttern!;
• Tote Wildvögel oder auffällige Abgänge sofort ans kantonale Veterinäramt senden;
• Kein Erwerb von Tieren, deren Herkunft nicht klar belegt ist;
• Allgemein gute Hygiene.
Direktzahlungen
Auch wenn ein Freilandverbot gilt und die betroffenen Betriebe nicht mehr den RAUS-Richtlinien entsprechen,
wird der Bund die Direktzahlungen nicht kürzen. Geben HühnerhalterInnen von sich aus präventiv die
Freilandhaltung auf, also ohne behördliche Anordnung, können die Direktzahlungen gekürzt werden.
Richtlinien Bio Suisse
Die Richtlinien von Bio Suisse zur Bio-Geflügelhaltung sind weiterhin einzuhalten (Mit Ausnahme vom
Weideauslauf).
Deklaration
Wenn die Tiere wegen der Vogelgrippe nicht mehr ins Freiland gelassen werden dürfen, handelt es sich um
höhere Gewalt. Eier und Fleisch können darum weiterhin unter dem Knospe-Label als Freilandprodukte verkauft
werden. Auf der Website von Bio Suisse unter der Rubrik „News“ finden Direktvermarkter ein Flyer für die
Information der Konsumenten sowie eine Information des Bundesamtes für Gesundheit zur Produktedeklaration.
Allgemeines über die Vogelgrippe
Die Vogelgrippe, auch Klassische Geflügelpest oder Aviäre Influenza genannt, ist eine Tierseuche, die vor
allem Geflügel und Wasservögel befällt. Am stärksten gefährdet sind Hühner; aber auch Truten, Enten und
Gänse sind empfänglich. Der Erreger ist ein Virus, der auch auf Wildvögel übertragen werden kann, bei
diesen aber nicht zwingend zu einer Erkrankung führt. Er gehört zur Gruppe der sogenannten Influenzaviren,
zu denen auch die menschlichen Grippeviren zählen. Der seit Ende 2003 in Südostasien grassierende Virustyp
(H5N1) ist besonders aggressiv; befallene Hühner sterben meist innert weniger Tage. Er wurde durch
Zugvögel bis nach Europa verschleppt.
Achtung: Diese Informationen werden laufend ergänzt (Stand: 16. Februar 2006)
Weitere Informationen für ProduzentInnen und KonsumentInnen
• www.bvet.admin.ch unter «Aktuell» Stichwort «Vogelgrippe»
• www.bio-suisse.ch: Tel. 061 385 96 56
• Nationale Vogelgrippe-Hotline: 031 322 22 99
Der Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft (Demeter) schliesst sich diesen
Massnahmen an.
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