MERKBLATT VOGELGRIPPE Verbot der Freilandhaltung Ab Montag, 20. Februar 2006, darf Geflügel (Hühner, Mastpoulets, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und andere Laufvögel) nur in geschlossenen Ställen und anderen geschlossenen Haltungssystemen (wie Aussenklimabereiche) mit einer überstehenden, dichten Abdeckung nach oben sowie vogelsicheren Seitenbegrenzungen gehalten werden. Dieses Verbot gilt für die gesamte Schweiz und ist zeitlich nicht befristet. Stall und Schlechtwetterauslauf vogelsicher machen Der Aussenklimabereich, kurz AKB, wird weiterhin akzeptiert sein, wenn er rundum abgeschlossen ist. Das heisst, er muss vollständig überdacht und allseitig durch feste Wände, Maschendraht, Windschutznetz oder Rebnetze vogelsicher abgeschlossen sein. Stall und AKB müssen vor dem Eindringen von Wildvögeln, v. a. von Spatzen und Tauben, geschützt werden. Daher sind alle GeflügelhalterInnen aufgefordert, die nötigen Massnahmen für einen vogelsicheren AKB zu treffen. Bei einem Verbot der Freilandhaltung dürfen die Tiere also weiterhin in einen Schlechtwetterauslauf und müssen nicht ausschliesslich im Stall eingesperrt werden. Vorausgesetzt eben, der Schlechtwetterauslauf ist spatzendicht. Konkrete Massnahmen für einen vogelsicheren AKB Für kleinere Legehennenbestände oder Mastgeflügel schreiben die Bio Suisse Richtlinien keinen abgeschlossenen AKB vor. Wir sind uns bewusst, dass die Erstellung eines AKB für diese Haltungen einen grossen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet. Doch bedenken Sie, dass das Geflügel ansonsten vollständig im Stall eingesperrt werden muss. Da fühlen sich die Tiere bestimmt nicht mehr wohl und Verhaltensprobleme sind vorprogrammiert, v. a. wenn der Stall wegen kleiner Tierzahl recht eng ist! • Betriebe mit AKB sollten überprüfen, ob dieser auch in den Ecken, unter dem Dach, z. B. bei den Eternitwellen, bei den Auslauföffnungen und an weiteren problematischen Stellen wirklich vogelsicher abgeschlossen ist. Falls dies nicht zutrifft, sind an diesen Stellen vogeldichte Abschlüsse mit Maschengeflecht anzubringen. • Betriebe mit Legehennen ohne AKB sollten erwägen, einen abgeschlossenen AKB zu konstruieren. Sie können diesen auch nach Abklingen der Vogelgrippe weiter benützen. Dies bedeutet eine Bereicherung für die Tiere. Daher lohnt sich eine feste Installation des AKB und ein fuchs- und mardersicherer Abschluss gegen aussen z.B. durch Maschendraht. • Betriebe mit Mastgeflügel müssen die Belüftungslöcher Spatzensicher machen. Im Weiteren sollten sie sich überlegen, ob sie einen Teilbereich der Weide provisorisch mit einer Plache überspannen und mit einem billigen Rebnetz oder Ähnlichem abschliessen wollen. Es ist auch denkbar, ein Zelt vor dem Stall zu platzieren und dieses rundum mit Netzen vor Wildvögeln zu sichern. Durch derartige mobile Systeme lässt sich der Weidewechsel nach jedem Umtrieb gewährleisten. Der Aufwand lohnt sich, wenn die Mast wegen enger Ställe ansonsten ganz aufgegeben oder die Tierzahl stark reduziert werden müsste! Wer Rebnetze und dergleichen als AKB-Abschluss einsetzt, muss diese täglich auf Löcher kontrollieren, weil solche Netze nicht fuchs- und mardersicher sind. Aggressionen unter den Tieren Wenn ans Freiland gewöhnte Tiere nicht mehr auf die Weide dürfen, ist mit Unruhe, vermehrten Aggressionen und gegenseitigem Bepicken (Federpicken oder gar Kannibalismus) zu rechnen. Der Stress führt zu einem Leistungseinbruch und einer Schwächung des Immunsystems, wodurch die Krankheitsanfälligkeit steigt. Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen Association suisse des organisations d’agriculture biologique Associazione svizzera delle organizzazioni per l’agricoltura biologica Associaziun svizra da las organisaziuns d’agricultura biologica BIO SUISSE Margarethenstrasse 87· CH-4053 Basel Tel. 061 385 96 10 · Fax 061 385 96 11 www.bio-suisse.ch · [email protected] Um diesen negativen Auswirkungen vorzubeugen, können Sie zusätzliche Beschäftigungsmassnahmen ergreifen, z.B. durch ganze Strohballen, Kompost, Gras- oder Heuraufen oder zusätzliche Futtergaben wie z.B. Rüstabfälle, aufgehängte Rüben, minderwertige Gemüse (Kürbisse, Randen,...), Fallobst, usw. Dies ist insbesondere dann dringend nötig, wenn infolge eines Seuchenausbruchs in nächster Nähe auch der AKB geschlossen werden muss. Weitere Massnahmen gegen die Vogelgrippe Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat auf der Homepage Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe aufgelistet. Unter www.bvet.admin.ch unter «Vogelgrippe» können sowohl die Empfehlungen für Grossbetriebe als auch jene für Rassegeflügel-ZüchterInnen und Kleinbetriebe heruntergeladen werden. Wichtige Massnahmen sind u. a. folgende: • Kontakt mit Wildvögeln vermeiden: Hühner nicht im Freien füttern!; • Tote Wildvögel oder auffällige Abgänge sofort ans kantonale Veterinäramt senden; • Kein Erwerb von Tieren, deren Herkunft nicht klar belegt ist; • Allgemein gute Hygiene. Direktzahlungen Auch wenn ein Freilandverbot gilt und die betroffenen Betriebe nicht mehr den RAUS-Richtlinien entsprechen, wird der Bund die Direktzahlungen nicht kürzen. Geben HühnerhalterInnen von sich aus präventiv die Freilandhaltung auf, also ohne behördliche Anordnung, können die Direktzahlungen gekürzt werden. Richtlinien Bio Suisse Die Richtlinien von Bio Suisse zur Bio-Geflügelhaltung sind weiterhin einzuhalten (Mit Ausnahme vom Weideauslauf). Deklaration Wenn die Tiere wegen der Vogelgrippe nicht mehr ins Freiland gelassen werden dürfen, handelt es sich um höhere Gewalt. Eier und Fleisch können darum weiterhin unter dem Knospe-Label als Freilandprodukte verkauft werden. Auf der Website von Bio Suisse unter der Rubrik „News“ finden Direktvermarkter ein Flyer für die Information der Konsumenten sowie eine Information des Bundesamtes für Gesundheit zur Produktedeklaration. Allgemeines über die Vogelgrippe Die Vogelgrippe, auch Klassische Geflügelpest oder Aviäre Influenza genannt, ist eine Tierseuche, die vor allem Geflügel und Wasservögel befällt. Am stärksten gefährdet sind Hühner; aber auch Truten, Enten und Gänse sind empfänglich. Der Erreger ist ein Virus, der auch auf Wildvögel übertragen werden kann, bei diesen aber nicht zwingend zu einer Erkrankung führt. Er gehört zur Gruppe der sogenannten Influenzaviren, zu denen auch die menschlichen Grippeviren zählen. Der seit Ende 2003 in Südostasien grassierende Virustyp (H5N1) ist besonders aggressiv; befallene Hühner sterben meist innert weniger Tage. Er wurde durch Zugvögel bis nach Europa verschleppt. Achtung: Diese Informationen werden laufend ergänzt (Stand: 16. Februar 2006) Weitere Informationen für ProduzentInnen und KonsumentInnen • www.bvet.admin.ch unter «Aktuell» Stichwort «Vogelgrippe» • www.bio-suisse.ch: Tel. 061 385 96 56 • Nationale Vogelgrippe-Hotline: 031 322 22 99 Der Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft (Demeter) schliesst sich diesen Massnahmen an.