FLYMINT® DIALOG & MARKETING SOFTWARE Kaltakquise in Deutschland Ein kleiner Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Kaltakquise in Deutschland White Paper Ein kleiner Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der personalisierten Kaltakquise in Deutschland Eine Analyse auf Basis unterschiedlicher Kontaktmedien und -formen Vorabbemerkung Dies ist ein kleiner Überblick und eine Orientierungshilfe über die Möglichkeiten der Kaltakquise in Deutschland. Aus rechtlichen Gründen garantiert diese Übersicht jedoch weder eine inhaltliche noch rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzt daher keine professionelle Rechtsberatung. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass sich für diverse Branchen z.T. spezielle (Kennzeichnungs-)Pflichten ergeben, auf die hier nicht näher eingegangen wird. Inhaltsverzeichnis Definitionen ....................................................... 2 Die Ansprache-Medien ...................................... 2 Adressierte Werbebriefe / klassische Mailings 2 Emails / E-Mailings ........................................ 2 Newsletter ...................................................... 2 Telefonate ...................................................... 3 Fax / Telefax .................................................. 3 SMS ............................................................... 3 Das OPT-IN-Verfahren / OPT-OUT-Verfahren ... 3 Einwilligung der Adressaten einholen ................ 3 Weiterer rechtlicher Rahmen ............................. 3 Bundesdatenschutzgesetz ab 01.09.2009 ........ 4 Über die Flymint GmbH ...................................... 4 Kontakt ............................................................... 4 Weitere Informationen / Quellangaben................ 4 © Flymint GmbH, Januar 2012 (www.flymint.com) 1 Definitionen Kaltakquise ist die Ansprache eines möglichen Kunden, zu dem man noch keine Geschäftsbeziehung hat. Im Folgenden gilt auch als Kaltakquise, wenn Kunden für andere Produkte oder Leistungen des Unternehmens umworben werden. OPT-OUT-Verfahren ist ein Verfahren, bei dem der Kunde einer Werbemaßnahme seitens des Unternehmens widersprechen muss, damit er von dieser Maßnahme ausgeschlossen wird. Weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-out_ (Permission_Marketing) OPT-IN-VERFAHREN ist ein Verfahren, bei dem der Kunde einer Werbemaßnahme seitens des Unternehmens vorab zustimmt. Weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in Die Ansprache-Medien Im Nachfolgenden werden nun folgende Ansprache-Medien betrachtet: • • • • • • Adressierte Werbebriefe/Klassische Mailings E-Mails / E-Mailings Newsletter Telefonate Fax / Telefax SMS Adressierte Werbebriefe / Klassische Mailings Werbung mittels persönlich adressierten Brief ist laut UWG grundsätzlich zulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Empfänger den Werbenden aufgefordert hat, von weiteren Werbesendungen abzusehen. Weiter schränkt das Bundesdatenschutzgesetz ein, dass adressierte Briefwerbung aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit rechtmäßig erhobenen Daten erfolgen darf. © Flymint GmbH, Januar 2012 (www.flymint.com) Persönlich adressierte Briefwerbung darf damitalso aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Allerdings bedarf es z. B. dann keiner Einwilligung, wenn das werbende Unternehmen die sog. Listendaten beim Betroffenen selbst oder aus allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern, Branchenoder vergleichbaren Verzeichnissen erhoben hat oder vom Adresshändler rechtmäßig gekauft hat und diese Daten dann zur Briefwerbung verwendet. Zeitungen, Zeitschriften oder das Internet beispielsweise sind zwar allgemein zugänglich, aber keine Verzeichnisse. Gleiches gilt für Klingel- & Briefkastenschilder. Der Betroffene ist bei Vertragsabschluss und bei jeder werblichen Ansprache auf sein gesetzliches Widerspruchsrecht hinzuweisen. Liegt ein Widerspruch vor, ist die Verwendung der Daten zu Werbezwecken datenschutzrechtlich unzulässig (§ 28 Abs. 4 BDSG). Aber auch wettbewerbsrechtlich ist der Widerspruch relevant. Denn Werbung ist nach § 7 UWG verboten, wenn erkennbar ist, dass der Empfänger diese nicht wünscht. E-Mails / E-Mailings E-Mails zu Werbezwecken bedürfen der vorherigen Einwilligung (OPT-IN) des Adressaten (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Spezielle Ausnahme für Emails: Der Unternehmer hat vom Kunden bereits im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts (oder einer Dienstleistung) dessen elektronische Kontaktinformation für elektronische Post erhalten. Dann darf er diese zur Kaltakquise/Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG). Das betrifft Privatund Geschäftskunden gleichermaßen. Jedoch sollte man vorsichtig sein und die Definition von „ähnlichen Produkten/Dienstleistungen“ im Bezug auf das eigene Angebot genau prüfen. Weiterhin ist der Einsatz des sog. Double-OPT-IN-Verfahrens sinnvoll und empfehlenswert, da es u.a. den Missbrauch von Email-Adressen deutlich einschränkt. 2 Telefonate Kaltakquise per Telefon ist verboten (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Nötig ist die vorherige Einwilligung (OPT-IN). Ausnahme im B2B-Bereich: Bei Geschäftskunden reicht es aus, dass der Geschäftskunde mutmaßlich eingewilligt hätte. Auf das mutmaßliche Interesse des angerufenen Unternehmens werden Anrufe in der Regel dann stoßen, wenn sie inhaltlich die eigene geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen und insoweit auch erwartet werden. Wichtig ist in jedem Fall: Die Rufnummer des Anrufers muss übermittelt werden. Damit wird dem Angerufenen die Möglichkeit der Identifizierung und Notation des Telefonnummer gegeben. Fax / Telefax Unerwünschte Telefaxe verursachen Strom- und Papierkosten und blockieren das Faxgerät. Daher sind sie, ebenso wie unerwünschte Anrufe, nicht gestattet. Der Einsatz eines Werbefaxes zur Neukundengewinnung ist daher nicht möglich. SMS Nicht angeforderte SMS sind unzulässig, der Empfänger muss sich auch hier vorher damit einverstanden erklärt haben. Weiterführende Informationen: Das OPT-IN-Verfahren / OPT-OUT-Verfahren In Deutschland gilt das sog. OPT-IN-Verfahren. Das bedeutet, der Adressat muss aktiv sein vorheriges Einverständnis erteilen, um ihm überhaupt kontaktieren zu dürfen. Im Internet hat sich dabei das sog. Double-OPT-IN-Verfahren etabliert, welches u.a. den Missbrauch von Email-Adressen deutlich einschränkt. Nicht zulässig ist in Deutschland das sog. OPT-OUT-Verfahren. Hier erhält der Kunde erst während oder nach einer Aktion die Möglichkeit zukünftiger Adressverwendung zu widersprechen. © Flymint GmbH, Januar 2012 (www.flymint.com) Einwilligung der Adressaten einholen Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich die Einwilligung (OPT-IN) des Kunden einzuholen. Hier einige Beispiele: • • • • während einer Bestellung / Auftragserteilung bei aktiver Kontaktaufnahme des Kunden; z.B. bei Inbound-Telefonaten, bei Antwort-Postkarten innerhalb eines FLYMINT-Dialogs durch diverse andere Responselemente Die Einwilligung lässt sich beispielsweise leicht durch einen Werbebrief bewerkstelligen, wenn diesem Werbebrief Response-Elemente beigelegt sind (z. B. ein Rückfax, Persönlicher Link). Auf diesem Weg kann der Adressat leicht sein Einverständnis für weitere Marketingmaßnahmen erteilen. Weiterer rechtlicher Rahmen • • • Die Werbung darf die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, nicht verschleiern oder verheimlichen. Diese Identitäts- und Adressangabepflicht soll sicherstellen, dass der Adressat jederzeit die Möglichkeit hat, die Einstellung der Nachrichten zu verlangen. Die Impressumspflichten sind einzuhalten. Die kommerzielle Kommunikation muss als solche klar zu erkennen sein und die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag die kommerzielle Kommunikation erfolgt, muss eindeutig identifizierbar sein. Angebote zur Verkaufsförderung, wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke, müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für die Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und eindeutig angegeben werden. Das gilt insbesondere auch für Gewinnspiele mit Werbecharakter, bei denen auch die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein müssen und klar und unzweideutig anzugeben sind. 3 Bundesdatenschutzgesetz ab 01.09.2009 Über die Flymint GmbH Am 1. September 2009 ist das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten (Gesetz vom 14. August 2009, Bundesgesetzblatt I, Seite 2814). Für bestimmte Vorschriften sieht das Gesetz Übergangsregelungen vor, die teilweise bis zum 31. August 2012 reichen. Seit der Novelle gelten zugunsten der Verbraucher neue, engere Vorgaben: Bisher durften Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr oder Beruf für Werbezweck verwendet werden, wenn und solange Sie als Verbraucher dem nicht widersprochen hatten. Nach neuem Recht müssen Sie als Verbraucher der Nutzung Ihrer Adressdaten aktiv zugestimmt haben - allerdings gibt es davon Ausnahmen. So bedarf es etwa bei Verbraucherdaten, die listenmäßig erfaßt sind, nicht der Zustimmung, wenn Ihnen die Herkunft der Daten im Werbebrief transparent gemacht wird. Denn durch diese Transparenz haben Sie die Möglichkeit, die weitere Nutzung zu unterbinden. Weitere Ausnahmen, bei denen kein Einverständnis nötig ist, sind: Bestandskunden: Eigene Angebote dürfen Unternehmen gegenüber ihren Bestandskunden bewerben. Die 2007 gegründete Flymint GmbH ist ein Systemanbieter und Dienstleister für Dialog- und MarketingSoftware. Das aktuelle Hauptprodukt ist das FLYMINT® -Dialogtool, welches mittels PURL-Marketing der Vertriebsunterstützung und Kundenakquise dient und sich vor allem an Werbeagenturen und Unternehmensberatungen richtet. Mit Sitz im Intershop Tower Jena befindet sich FLYMINT® mitten im Kompetenzzentrum für IT und Marketing. Als Mitglied der TowerByte e.G. profitiert FLYMINT® zudem von dem Fachwissen von über 350 Mitarbeitern und IT-Spezialisten sowie den gemeinsamen Ressourcen dieses großen Verbundes. Im Jahr 2008 wurde das FLYMINT® -Dialogtool als Innovationsprodukt der Initiative Mittelstand ausgezeichnet. Allgemeinzugängliche Verzeichnisse: Daten aus allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern-, Branchen- oder vergleichbaren Verzeichnissen dürfen ebenfalls von Unternehmen zur Bewerbung eigener Angebote verwendet werden. Spendenwerbung: Steuerbegünstige Organisationen dürfen weiterhin für Spenden werben. Dies gilt auch für die Spendenwerbung durch Parteien. Werbung gegenüber Unternehmen: Firmenadressen können angeschrieben werden, das gilt auch für die Namen der Ansprechpartner in den Unternehmen, diese können direkt angeschrieben werden. Daten, die vor dem 1. September 2009 erhoben wurden: Hier gilt eine Übergangsfrist bis 31. August 2012. © Flymint GmbH, Januar 2012 (www.flymint.com) Kontakt Flymint GmbH Leutragraben 1 Im Intershop Tower 07743 Jena Telefon: +49 3641 573 34 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.flymint.com Weitere Informationen / Quellangaben • Website Deutschen Dialogmarketing Verband www.direktmarketing-info.de • sog. „Schwarze Liste“ des UWG www.internetrecht-rostock.de/uwg-schwarze-liste.htm • zum Thema „Telefonmarketing“ www.internetrecht-rostock.de/telefonmarketing-zulaessig.htm • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) • IHK Frankfurt/M. (Links): Datenschutz Belästigende Werbung 4