Kaltakquise in Deutschland

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FLYMINT® DIALOG & MARKETING SOFTWARE
Kaltakquise in
Deutschland
Ein kleiner Überblick über die
rechtlichen Möglichkeiten der
Kaltakquise in Deutschland
White Paper
Ein kleiner Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten
der personalisierten Kaltakquise in Deutschland
Eine Analyse auf Basis unterschiedlicher Kontaktmedien und -formen
Vorabbemerkung
Dies ist ein kleiner Überblick und eine Orientierungshilfe über die Möglichkeiten der Kaltakquise in Deutschland. Aus rechtlichen Gründen garantiert diese Übersicht jedoch weder eine inhaltliche noch rechtliche
Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzt daher keine professionelle Rechtsberatung. Insbesondere weisen
wir darauf hin, dass sich für diverse Branchen z.T. spezielle (Kennzeichnungs-)Pflichten ergeben, auf die hier
nicht näher eingegangen wird.
Inhaltsverzeichnis
Definitionen .......................................................
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Die Ansprache-Medien ......................................
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Adressierte Werbebriefe / klassische Mailings
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Emails / E-Mailings ........................................ 2
Newsletter ......................................................
2
Telefonate ......................................................
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Fax / Telefax ..................................................
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SMS ...............................................................
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Das OPT-IN-Verfahren / OPT-OUT-Verfahren ...
3
Einwilligung der Adressaten einholen ................
3
Weiterer rechtlicher Rahmen .............................
3
Bundesdatenschutzgesetz ab 01.09.2009 ........
4
Über die Flymint GmbH ......................................
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Kontakt ...............................................................
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Weitere Informationen / Quellangaben................
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© Flymint GmbH, Januar 2012 (www.flymint.com)
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Definitionen
Kaltakquise ist die Ansprache eines möglichen
Kunden, zu dem man noch keine Geschäftsbeziehung hat. Im Folgenden gilt auch als Kaltakquise,
wenn Kunden für andere Produkte oder Leistungen
des Unternehmens umworben werden.
OPT-OUT-Verfahren ist ein Verfahren, bei dem
der Kunde einer Werbemaßnahme seitens des
Unternehmens widersprechen muss, damit er von
dieser Maßnahme ausgeschlossen wird.
Weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-out_
(Permission_Marketing)
OPT-IN-VERFAHREN ist ein Verfahren, bei dem
der Kunde einer Werbemaßnahme seitens des
Unternehmens vorab zustimmt.
Weitere Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in
Die Ansprache-Medien
Im Nachfolgenden werden nun folgende
Ansprache-Medien betrachtet:
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Adressierte Werbebriefe/Klassische Mailings
E-Mails / E-Mailings
Newsletter
Telefonate
Fax / Telefax
SMS
Adressierte Werbebriefe / Klassische Mailings
Werbung mittels persönlich adressierten Brief ist
laut UWG grundsätzlich zulässig. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Empfänger den Werbenden
aufgefordert hat, von weiteren Werbesendungen
abzusehen. Weiter schränkt das Bundesdatenschutzgesetz ein, dass adressierte Briefwerbung
aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit rechtmäßig erhobenen Daten erfolgen darf.
© Flymint GmbH, Januar 2012 (www.flymint.com)
Persönlich adressierte Briefwerbung darf damitalso aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit
vorheriger Einwilligung des Betroffenen erfolgen.
Allerdings bedarf es z. B. dann keiner Einwilligung,
wenn das werbende Unternehmen die sog. Listendaten beim Betroffenen selbst oder aus allgemein
zugänglichen Adress-, Rufnummern, Branchenoder vergleichbaren Verzeichnissen erhoben hat
oder vom Adresshändler rechtmäßig gekauft hat
und diese Daten dann zur Briefwerbung verwendet.
Zeitungen, Zeitschriften oder das Internet beispielsweise sind zwar allgemein zugänglich, aber keine
Verzeichnisse. Gleiches gilt für Klingel- & Briefkastenschilder. Der Betroffene ist bei Vertragsabschluss
und bei jeder werblichen Ansprache auf sein gesetzliches Widerspruchsrecht hinzuweisen. Liegt ein
Widerspruch vor, ist die Verwendung der Daten zu
Werbezwecken datenschutzrechtlich unzulässig (§
28 Abs. 4 BDSG). Aber auch wettbewerbsrechtlich
ist der Widerspruch relevant. Denn Werbung ist
nach § 7 UWG verboten, wenn erkennbar ist, dass
der Empfänger diese nicht wünscht.
E-Mails / E-Mailings
E-Mails zu Werbezwecken bedürfen der vorherigen
Einwilligung (OPT-IN) des Adressaten (§ 7 Abs. 2
Nr. 3 UWG). Spezielle Ausnahme für Emails: Der
Unternehmer hat vom Kunden bereits im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts (oder
einer Dienstleistung) dessen elektronische Kontaktinformation für elektronische Post erhalten. Dann
darf er diese zur Kaltakquise/Direktwerbung für
eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG). Das betrifft Privatund Geschäftskunden gleichermaßen. Jedoch sollte
man vorsichtig sein und die Definition von „ähnlichen Produkten/Dienstleistungen“ im Bezug auf
das eigene Angebot genau prüfen. Weiterhin ist der
Einsatz des sog. Double-OPT-IN-Verfahrens sinnvoll
und empfehlenswert, da es u.a. den Missbrauch von
Email-Adressen deutlich einschränkt.
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Telefonate
Kaltakquise per Telefon ist verboten (§ 7 Abs. 2 Nr. 2
UWG). Nötig ist die vorherige Einwilligung (OPT-IN).
Ausnahme im B2B-Bereich: Bei Geschäftskunden
reicht es aus, dass der Geschäftskunde mutmaßlich
eingewilligt hätte. Auf das mutmaßliche Interesse
des angerufenen Unternehmens werden Anrufe in
der Regel dann stoßen, wenn sie inhaltlich die eigene geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens betreffen und insoweit auch erwartet werden. Wichtig
ist in jedem Fall: Die Rufnummer des Anrufers muss
übermittelt werden. Damit wird dem Angerufenen
die Möglichkeit der Identifizierung und Notation des
Telefonnummer gegeben.
Fax / Telefax
Unerwünschte Telefaxe verursachen Strom- und
Papierkosten und blockieren das Faxgerät. Daher
sind sie, ebenso wie unerwünschte Anrufe, nicht
gestattet. Der Einsatz eines Werbefaxes zur Neukundengewinnung ist daher nicht möglich.
SMS
Nicht angeforderte SMS sind unzulässig, der Empfänger muss sich auch hier vorher damit einverstanden erklärt haben.
Weiterführende Informationen:
Das OPT-IN-Verfahren / OPT-OUT-Verfahren
In Deutschland gilt das sog. OPT-IN-Verfahren. Das
bedeutet, der Adressat muss aktiv sein vorheriges
Einverständnis erteilen, um ihm überhaupt kontaktieren zu dürfen. Im Internet hat sich dabei das
sog. Double-OPT-IN-Verfahren etabliert, welches
u.a. den Missbrauch von Email-Adressen deutlich
einschränkt. Nicht zulässig ist in Deutschland das
sog. OPT-OUT-Verfahren. Hier erhält der Kunde
erst während oder nach einer Aktion die Möglichkeit
zukünftiger Adressverwendung zu widersprechen.
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Einwilligung der Adressaten einholen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich die Einwilligung (OPT-IN) des Kunden einzuholen. Hier einige
Beispiele:
•
•
•
•
während einer Bestellung / Auftragserteilung
bei aktiver Kontaktaufnahme des Kunden; z.B.
bei Inbound-Telefonaten, bei Antwort-Postkarten
innerhalb eines FLYMINT-Dialogs
durch diverse andere Responselemente
Die Einwilligung lässt sich beispielsweise leicht
durch einen Werbebrief bewerkstelligen, wenn diesem Werbebrief Response-Elemente beigelegt sind
(z. B. ein Rückfax, Persönlicher Link). Auf diesem
Weg kann der Adressat leicht sein Einverständnis
für weitere Marketingmaßnahmen erteilen.
Weiterer rechtlicher Rahmen
•
•
•
Die Werbung darf die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt
wird, nicht verschleiern oder verheimlichen.
Diese Identitäts- und Adressangabepflicht soll
sicherstellen, dass der Adressat jederzeit die
Möglichkeit hat, die Einstellung der Nachrichten
zu verlangen.
Die Impressumspflichten sind einzuhalten.
Die kommerzielle Kommunikation muss als
solche klar zu erkennen sein und die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag
die kommerzielle Kommunikation erfolgt, muss
eindeutig identifizierbar sein. Angebote zur
Verkaufsförderung, wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke, müssen klar als solche
erkennbar sein, und die Bedingungen für die
Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich
sein sowie klar und eindeutig angegeben
werden. Das gilt insbesondere auch für Gewinnspiele mit Werbecharakter, bei denen auch die
Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein
müssen und klar und unzweideutig anzugeben
sind.
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Bundesdatenschutzgesetz ab 01.09.2009
Über die Flymint GmbH
Am 1. September 2009 ist das novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seinen wesentlichen
Teilen in Kraft getreten (Gesetz vom 14. August
2009, Bundesgesetzblatt I, Seite 2814). Für bestimmte Vorschriften sieht das Gesetz Übergangsregelungen vor, die teilweise bis zum 31. August
2012 reichen. Seit der Novelle gelten zugunsten
der Verbraucher neue, engere Vorgaben: Bisher
durften Ihre personenbezogenen Daten wie Name,
Anschrift, Geburtsjahr oder Beruf für Werbezweck
verwendet werden, wenn und solange Sie als
Verbraucher dem nicht widersprochen hatten. Nach
neuem Recht müssen Sie als Verbraucher der
Nutzung Ihrer Adressdaten aktiv zugestimmt haben
- allerdings gibt es davon Ausnahmen. So bedarf
es etwa bei Verbraucherdaten, die listenmäßig
erfaßt sind, nicht der Zustimmung, wenn Ihnen
die Herkunft der Daten im Werbebrief transparent gemacht wird. Denn durch diese Transparenz
haben Sie die Möglichkeit, die weitere Nutzung zu
unterbinden. Weitere Ausnahmen, bei denen kein
Einverständnis nötig ist, sind:
Bestandskunden: Eigene Angebote dürfen Unternehmen gegenüber ihren Bestandskunden
bewerben.
Die 2007 gegründete Flymint GmbH ist ein Systemanbieter und Dienstleister für Dialog- und MarketingSoftware. Das aktuelle Hauptprodukt ist das FLYMINT®
-Dialogtool, welches mittels PURL-Marketing der Vertriebsunterstützung und Kundenakquise dient und sich
vor allem an Werbeagenturen und Unternehmensberatungen richtet. Mit Sitz im Intershop Tower Jena befindet sich FLYMINT® mitten im Kompetenzzentrum für IT
und Marketing. Als Mitglied der TowerByte e.G. profitiert
FLYMINT® zudem von dem
Fachwissen von über 350 Mitarbeitern und IT-Spezialisten sowie den gemeinsamen Ressourcen dieses
großen Verbundes. Im Jahr 2008 wurde das FLYMINT®
-Dialogtool als Innovationsprodukt der Initiative
Mittelstand ausgezeichnet.
Allgemeinzugängliche Verzeichnisse: Daten aus
allgemein zugänglichen Adress-, Rufnummern-,
Branchen- oder vergleichbaren Verzeichnissen
dürfen ebenfalls von Unternehmen zur Bewerbung
eigener Angebote verwendet werden.
Spendenwerbung: Steuerbegünstige Organisationen dürfen weiterhin für Spenden werben. Dies
gilt auch für die Spendenwerbung durch Parteien.
Werbung gegenüber Unternehmen: Firmenadressen
können angeschrieben werden, das gilt auch für die
Namen der Ansprechpartner in den Unternehmen,
diese können direkt angeschrieben werden.
Daten, die vor dem 1. September 2009 erhoben
wurden: Hier gilt eine Übergangsfrist bis 31. August
2012.
© Flymint GmbH, Januar 2012 (www.flymint.com)
Kontakt
Flymint GmbH
Leutragraben 1
Im Intershop Tower
07743 Jena
Telefon: +49 3641 573 34 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.flymint.com
Weitere Informationen / Quellangaben
•
Website Deutschen Dialogmarketing Verband
www.direktmarketing-info.de
•
sog. „Schwarze Liste“ des UWG
www.internetrecht-rostock.de/uwg-schwarze-liste.htm
•
zum Thema „Telefonmarketing“
www.internetrecht-rostock.de/telefonmarketing-zulaessig.htm
• Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
• Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• IHK Frankfurt/M. (Links): Datenschutz
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