MiFID – Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grund­sätzen der Auftrags­ausführung (Version 4.6, Stand: 12/2016, gültig ab 09.01.2017) IBerücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 (1)Preis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 III. Ergebnis des Bewertungsverfahrens und der bestmöglichen Ausführungsplätze je Wertpapiergruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 (2)Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 (3)Ausführungsgeschwindigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 IV. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze. . . . . . . . . . . . 2 (4) Ausführungswahrscheinlichkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 (5)Abwicklungssicherheit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 (2)Kosten I. Berücksichtigte Faktoren bei der Ermittlung des best­ möglichen Ausführungsplatzes Der Faktor Kosten besteht grundsätzlich aus den beiden Bestandteilen Fremdkosten und eigene Gebühren. In einem ersten Schritt zur Ermittlung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen sind nach § 33 a Absatz 3 WpHG lediglich Fremdkosten zu betrachten. Gemäß § 33a Absatz 3 WpHG ist für die Ausführung von Aufträgen das Gesamtentgelt als maßgeblicher Faktor zur Bewertung der Ausführungsplätze heranzuziehen. Sofern dieses Kriterium zu keinem eindeutigen Ergebnis führt, werden in einem nachfolgenden Schritt weitere Faktoren in die Untersuchung einbezogen. Diese sind neben der Ausführungsgeschwindigkeit und der Ausführungswahrscheinlichkeit auch die Abwicklungssicherheit. (2.1) Die entstehenden Fremdkosten ergeben sich aus den anfallenden Transaktionskosten (z.B. Courtage, Transaktionsentgelt) und den Abwicklungskosten (z.B. Clearinggebühr, Liefergebühr). Diese Kosten können sich je Marktsegment und Ausführungsplatz unterscheiden. Entstehende Teilausführungen haben Einfluss auf die entstehenden Fremdkosten und sind entsprechend in der Untersuchung zu berücksichtigen. (2.2) Bei mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen sind eigene Gebühren und Provisionen in die Bewertung einzubeziehen. (1)Preis Die Möglichkeit, den bestmöglichen Preis zu erzielen, hängt unter anderem vom festgeschriebenen Preisfeststellungsmechanismus ab, welcher in den Regelwerken der Ausführungsplätze verankert ist. Hier ist beispielsweise festgelegt, ob die Preisfeststellung nach dem Auktionsverfahren stattfindet (sog. Order driven market) oder ob ein neutraler Marktteilnehmer (Skontroführer oder Market Maker) zwischengeschaltet ist (sog. Quote driven market). (3)Ausführungsgeschwindigkeit Weitere wichtige Einflussfaktoren auf den erzielbaren Preis sind neben der Liquidität des Ausführungsplatzes auch die Einbeziehung von Referenzmärkten, Quotierungsverpflichtungen und die Festschreibung einer maximalen Spanne zwischen An- und Verkaufskursen in den Börsenregularien. Unter der Ausführungsgeschwindigkeit wird jene Zeitspanne verstanden, die zwischen dem Vorliegen eines ausführbaren Auftrages und der Auftragszuteilung liegt. Für die schnellstmögliche Ausführung von Kundenaufträgen ist neben den jeweiligen Börsenöffnungszeiten auch die fortschreitende technische Unterstützung durch automatisiertes Matching, sog. Limit Control Systeme und die Festschreibung von maximalen Ausführungszeiten in den Regelwerken der relevanten Ausführungsplätze maßgeblich. 1 III. Ergebnis des Bewertungsverfahrens und der best­ möglichen Ausführungsplätze je Wertpapiergruppe (4) Ausführungswahrscheinlichkeit Die Ausführungswahrscheinlichkeit eines Kundenauftrages hängt maßgeblich von der Liquidität am jeweiligen Ausführungsplatz ab. Hierbei ist unerheblich, ob es sich um natürliche Liquidität handelt oder ob ein Skontroführer bzw. Market Maker Liquidität auf Anfrage bereitstellt. Durch die Einbeziehung von Referenzmärkten in die Kursfeststellung und die Festschreibung von Ausführungsverpflichtungen in den Regelwerken der relevanten Ausführungsplätze ergibt sich eine hohe Ausführungswahrscheinlichkeit. Zur Berechnung des Gesamtentgeltes werden je Wertpapiergruppe verschiedene Größenklassen gebildet. Für jede Größenklasse wird anschließend eine Berechnung des Gesamtentgeltes vorgenommen. Hierzu werden Order-, Markt- und Börsendaten unter Berücksichtigung der unter Kapitel I genannten Faktoren analysiert und entsprechend der unter Kapitel II genannten Gewichtung bewertet. (5)Abwicklungssicherheit Dieses Verfahren führt im Regelfall zu einer eindeutigen Zuordnung eines Ausführungsplatzes je Größenklasse innerhalb einer Wertpapiergruppe. Dieser stellt die gleich bleibend bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen für den relativ größten Anteil der jeweils enthaltenen Wertpapiere/Finanzinstrumente sicher. Unter dem Begriff der Abwicklungssicherheit subsumieren sich jene Faktoren, welche einen maximalen Anlegerschutz sicherstellen. – Ö ffentlich rechtliche Organisation der Börse und Überwachung durch die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde – H andelsüberwachungsstelle als unabhängiges Börsen­ organ. Diese überwacht vorrangig – die Börsenpreisfeststellungen – die Einhaltung von Ausführungsgarantien (z.B. BestPrice-Prinzip) – die Einhaltung der Regelwerke – die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen – S anktionsausschuss als unabhängiges Börsenorgan – Informationsdienstleistungen des jeweiligen Ausführungsplatzes – M istrade-Regelungen des jeweiligen Ausführungsplatzes – A usführungsgarantien im Regelwerk des Ausführungsplatzes (z.B. Best-Price-Prinzip) – A nlegerschutzmechanismen im Regelwerk des Ausführungsplatzes – O perationelle Risiken der Belieferung Jeder Wertpapierauftrag wird aufgrund des zu erwartenden Ordergegenwertes einer spezifischen Größenklasse zum Zeitpunkt der Ordererteilung zugeordnet. Berücksichtigung finden nur die zum Orderzeitpunkt verfügbaren Ausführungsplätze (siehe Kapitel IV. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze). Ist kein relevanter Ausführungsplatz verfügbar, so wird der zuerst erreichbare Ausführungsplatz gemäß Kapitel IV. herangezogen. IV. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze Bei den in den Tabellen genannten inländischen Ausführungsplätzen handelt es sich um einen der folgenden Ausführungsplätze (und gegebenenfalls deren einzelne Handelssysteme), die aus Sicht der apoBank grundsätzlich als mögliche Ausführungsplätze im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG in Betracht kommen, um gleich bleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können: II. Gewichtung der Faktoren zur Ermittlung des bestmöglichen Ausführungsplatzes – Börse Berlin – Börse Düsseldorf - Börse Düsseldorf -Quotrix – Deutsche Börse AG - Börse Frankfurt -XETRA – Börse Hamburg – Börse Hannover – Börse München – Börse Stuttgart – Tradegate Exchange Die Ausführungsgrundsätze für Privatkunden orientieren sich gemäß § 33 a Abs. 3 WpHG am Gesamtentgelt. Die Berechnung des Gesamtentgeltes erfolgt in zwei Stufen. Zunächst werden der Preis und die Fremdkosten in die Berechnung einbezogen. Kommt es als Ergebnis zu mehreren als gleichwertig erkannten Ausführungsplätzen, so werden unter dem Gesichtspunkt der Kosten zusätzlich auch eigene Gebühren und Provisionen der apoBank in die Berechnung einbezogen. Kann ein Kundenauftrag nach Berücksichtigung des Gesamtentgeltes weiterhin an mehreren Ausführungsplätzen gleichermaßen bestmöglich ausgeführt werden, so werden in einem dritten Schritt die folgenden Faktoren zusätzlich in die Berechnung einbezogen: –Ausführungsgeschwindigkeit –Ausführungswahrscheinlichkeit –Abwicklungssicherheit Diesen Faktoren wird eine gleichrangige Stellung zugesprochen. 2 1a) Aktien (Teil 1) Wertpapiergruppe/ Größencluster Ranking Aktien des DAX30 Sonstige DAXAktien (TECDAX,MDAX, SDAX) Sonstige inländische Aktien Größencluster_1 (0 € – 5.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Tradegate Quotrix Xetra Düsseldorf Hamburg Hannover München Berlin Frankfurt Stuttgart Quotrix Tradegate Xetra Hamburg Hannover Düsseldorf München Berlin Frankfurt Stuttgart Quotrix Tradegate Xetra Hannover Hamburg Düsseldorf München Berlin Frankfurt Stuttgart Größencluster_2 (5.000 € – 10.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Quotrix Tradegate Xetra Hamburg Hannover Düsseldorf Frankfurt München Stuttgart Berlin Quotrix Tradegate Xetra Hamburg Hannover Frankfurt München Stuttgart Düsseldorf Berlin Quotrix Tradegate Xetra Frankfurt Hannover Hamburg München Stuttgart Düsseldorf Berlin Größencluster_3 (> 10.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Quotrix Tradegate Xetra Hamburg Hannover Stuttgart Düsseldorf Frankfurt München Berlin Quotrix Tradegate Xetra Hamburg Hannover Frankfurt Stuttgart München Düsseldorf Berlin Quotrix Xetra Tradegate Frankfurt Stuttgart Hamburg Hannover München Düsseldorf Berlin 3 1b) Aktien (Teil 2) Wertpapiergruppe/ Größencluster Ranking Aktien des Euro STOXX 50, STOXX Europe 50, DJ Industrial Average, NASDAQ 100 Sonstige ausländische Aktien mit inländischer Notiz Größencluster_1 (0 € – 5.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Tradegate Quotrix Xetra Hannover Hamburg Berlin München Düsseldorf Frankfurt Stuttgart Tradegate Quotrix Xetra Hamburg Berlin Hannover München Düsseldorf Frankfurt Stuttgart Größencluster_2 (5.000 € – 10.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Tradegate Quotrix Xetra Hannover Hamburg Frankfurt Berlin Düsseldorf München Stuttgart Tradegate Quotrix Xetra Hamburg Hannover Frankfurt Berlin Stuttgart München Düsseldorf Größencluster_3 (> 10.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Tradegate Quotrix Xetra Hannover Hamburg Frankfurt Stuttgart Berlin München Düsseldorf Tradegate Quotrix Xetra Hamburg Hannover Frankfurt Stuttgart Berlin München Düsseldorf Sonstige ausländische Aktien mit ausländischer Notiz Weisungspflicht 4 2)Anleihen Wertpapiergruppe/ Größencluster Ranking Anleihen öffentlicher Emittenten des EWR und ausgewählter supranationaler Emittenten Anleihen deutscher Emittenten Sonstige Anleihen (EWR (EWR und NON EWR) Größencluster_1 (0 € – 10.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Tradegate Quotrix Frankfurt Düsseldorf München Berlin Hannover Hamburg Stuttgart Tradegate Quotrix Frankfurt Düsseldorf Berlin Hannover Hamburg München Stuttgart Tradegate Quotrix Frankfurt Düsseldorf München Hannover Berlin Hamburg Stuttgart Größencluster_2 (10.000 € – 20.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Tradegate Düsseldorf Quotrix Frankfurt München Berlin Hannover Hamburg Stuttgart Tradegate Quotrix Frankfurt Düsseldorf Berlin München Hamburg Hannover Stuttgart Tradegate Quotrix Frankfurt Düsseldorf München Berlin Hannover Hamburg Stuttgart Größencluster_3 (> 20.000 €) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Tradegate Düsseldorf München Quotrix Stuttgart Frankfurt Berlin Hannover Hamburg Tradegate Quotrix Berlin Frankfurt Düsseldorf Stuttgart München Hannover Hamburg Tradegate Berlin Stuttgart München Quotrix Düsseldorf Frankfurt Hannover Hamburg 3) Verbriefte Derivate / Bezugsrechte / Nebenrechte / Genussrechte / sonstige Wertpapiere Wertpapiergruppe/ Größencluster Ranking Verbriefte Derivate (Hebel- und Anlageprodukte) Größencluster_1 (0 € – 2.500 €) 1 2 Stuttgart Frankfurt Größencluster_2 (2.500 € – 5.000 €) 1 2 Stuttgart Frankfurt Größencluster_3 (5.000 € – 10.000 €) 1 2 Stuttgart Frankfurt Größencluster_4 (> 10.000 €) 1 2 Stuttgart Frankfurt Nebenrechte Bezugsrechte Genussrechte Sonstige inländische Wertpapiere Sonstige ausländische Wertpapiere Weisungspflicht Weisungspflicht Weisungspflicht Weisungspflicht 5 4) Sonstige Finanzinstrumente Wertpapiergruppe/ Größencluster Ranking Standard Derivate (börsennotiert) Sonstige Derivate (OTC) Devisentermingeschäfte Weisungspflicht Weisungspflicht Weisungspflicht Größencluster_1 6