UniversitätsKlinikum Heidelberg Ihre Krankenhaushygiene informiert Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Hygiene-Institut Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Im Neuenheimer Feld 324 69120 Heidelberg Telefon Mobil Fax 06221-56 8208 06221-56 39999 06221-56 5627 Stand November 2005 www.klinikum.uni-heidelberg.de/hygiene Isolierungsmaßnahmen Desinfektion und Reinigung (Flächen, Instrumente, Geschirr, Wäsche) Abfallentsorgung Diese Listen sind als Hilfe zur ersten Orientierung gedacht, falls Sie einen Patienten mit der entsprechenden Infektionserkrankung versorgen. Beachten Sie bitte, dass es zu einzelnen Infektionserkrankungen ausführliche Merkblätter der Reihe „Ihre Krankenhaushygiene informiert“ gibt. Diese Merkblätter finden Sie auf der Homepage des Hygiene-Institutes: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/merkblaetter Unter der Telefonnummer 3-9999 erreichen Sie von Mo. – Fr. den diensthabenden Arzt der Krankenhaushygiene. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das atomatische Verteilsystem, Telefon: 7821, erreichen. Inhalt: I. Definition der anzuwendenden Maßnahmen II. Vorgehen bei bestimmten Infektionskrankheiten/Erregern III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i. d. R. nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen IV. Infektionskrankheiten/Erreger mit separatem Merkblatt Legende: V: E: T: CDC: MB: RKI: VZM: Verdacht Erkrankung Tod Center of Disease Control Merkblatt Robert-Koch-Institut Versorgungszentrum Medizin Erstellt Heidelberg, Juli 2003 überarbeitet 2005 I. Definition der anzuwendenden Maßnahmen Seite 2 von 2 MB-Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Die Kategorisierung in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention lehnt sich an die CDC-Kategorien an. Die in diesem Merkblatt formulierten Maßnahmen beruhen auf CDC-Empfehlungen und sind wo nötig durch die Empfehlungen des RKI ergänzt. Es handelt sich um Empfehlungen, die mindestens als nachdrückliche Empfehlungen für alle Krankenhäuser empfohlen werden. Standardmaßnahmen (Punkt 1) sind bei allen Patienten anzuwenden. Abhängig vom Übertragungsmodus der Infektionskrankheit sind in manchen Fällen über die Standardmaßnahmen hinaus Zusatzmaßnahmen (Punkt 2, 3 oder 4) durchzuführen. 1. Standardmaßnahmen für ALLE Patienten • Händedesinfektion vor und nach direktem oder indirektem Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten sowie nach Ablegen der Handschuhe • Handschuhe tragen bei Umgang mit Blut, Sekreten, Exkreten oder kontaminierten Flächen • Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille, wenn Verspritzen von oder Aerosolbildung aus Blut, Sekreten oder Exkreten möglich ist • Tragen eines Schutzkittels (NICHT brombeerfarben) oder einer Schürze um Dienstkleidung bei Eingriffen oder Pflegemaßnahmen vor Blut, Sekreten oder Exkreten zu schützen • Einzelzimmer für Patienten, denen adäquates hygienisches Verhalten nicht möglich ist • Behandlung von Ausrüstung und Geräten, Oberflächen und Einrichtung, Bettwäsche und Abfall so, dass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht • • Desinfektion und Reinigung (Flächen: Routinemäßige Scheuer-Wisch-Desinfektion. Instrumente: Desinfektion aller zur Wiederverwendung bestimmter Instrumente möglichst im ReinigungsDesinfektionsautomaten. Geschirr: Desinfizierende Reinigung im VZM. Wäsche: RoutineWaschverfahren für Krankenhauswäsche im VZM). Abfälle: Abfälle zur Verwertung (blauer Sack/blauer Einwegbehälter) (Auf Abweichungen wird bei der jeweiligen Infektionskrankheit hingewiesen) 2. Zusatzmaßnahmen für Patienten mit Erkrankungen, die aerogen verbreitet werden • Einzelzimmer (wenn möglich Unterdruck herstellen, 6-12 Luftwechsel/Stunde, Entlüftung nach draußen); Tür muss geschlossen bleiben. Zimmer mit Schleuse bevorzugen. • Tragen von Mund-Nasen-Schutz (mit Spezialfilter bei z. B. TB) bei Betreten des Zimmers • Langärmliger Schutzkittel (brombeerfarben) mit abschließenden Ärmelbündchen bei Betreten des Zimmers • Pflege, wenn möglich, durch immunes Personal (z.B. Varizellen) • Minimieren von Transporten (evtl. Patienten einen Mund-Nasen-Schutz geben) • Zuordnung von unkritischen Geräten / Instrumenten zum Patienten 3. Zusatzmaßnahmen für Patienten mit Erkrankungen die durch Tröpfchen verbreitet werden. Im Folgenden als „Tröpfchenmaßnahmen“ bezeichnet. • Einzelzimmer • Langärmliger Schutzkittel (brombeerfarben) mit abschließenden Ärmelbündchen bei Betreten des Zimmers • Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei direktem Patientenkontakt • Minimieren von Transporten (evtl. Patienten einen Mund-Nasen-Schutz geben) • Zuordnung von unkritischen Geräten / Instrumenten zum Patienten 4. Zusatzmaßnahmen für Patienten mit Erkrankung, die durch Kontakt verbreitet werden. Im Folgenden „Kontaktmaßnahmen“ bezeichnet. • Einzelzimmer • Handschuhe und langärmliger Schutzkittel (brombeerfarben) mit abschließenden Ärmelbündchen bei Betreten des Zimmers • Minimieren von Transporten • Zuordnung von unkritischen Geräten / Instrumenten zum Patienten III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Amöbenruhr (Entamoeba histolytica) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Stuhl 1. Gründliches Händewaschen nach Erbrochenes Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 nein Händedesinfektion 2. Wäsche: + Plastiksack 3. Müll: Infektiöser Abfall (schwarzer Einwegbehälter/Sack) A-Streptokokken-Angina: Siehe A-Streptokokken-Erkrankungen A-StreptokokkenErkrankungen (Streptococcus pyogenes) respirat. Sekrete genitaler Ausfluss Wundsekret Eiter Großflächige Hautläsionen (Erysipel), Wunden und Verbrennungen mit nässenden Verbänden: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 24 Stunden nach Beginn einer effektiven Therapie Kontaktmaßnahmen durchführen. nein Kleinflächige Hautläsionen (Erysipel), Wunden und Verbrennungen mit trockenen Verbänden: Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. Endometritis (Puerperalsepsis): Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. Kinder mit Pharyngitis/Angina: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 24 Std. nach Beginn einer effektiver Therapie Tröpfchenmaßnahmen durchführen. Kinder mit Scharlach: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 24 Std. nach Beginn einer effektiver Therapie Tröpfchenmaßnahmen durchführen. Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 3 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Cholera (Vibrio cholerae) Stuhl 1. Wäsche: + Plastiksack 2. Müll: Infektiöser Abfall Cytomegalie (Cytomegalie -Virus) Blut, Urin, respiratorische Sekrete, Speichel, Samenflüssigkeit, Zervixsekret Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Diphtherie (Corynebacterium diphtheriae) respiratorische Sekrete Hautbefall: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis nach Absetzen der Antibiose 2 Kulturen im Abstand von mind. 24 Stunden neg. sind Kontaktmaßnahmen durchführen. Erbrochenes Wundsekrete Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis zum Vorliegen 3 neg. Stühle Kontaktmaßnahmen durchführen. Pharyngealbefall: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis nach Absetzen der Antibiose 2 Kulturen im Abstand von mind. 24 Stunden neg. sind Tröpfchenmaßnahmen durchführen. Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 V, E, T (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 3. Geschirr: Erst unmittelbar vor Abtransport in AWT Wagen stellen Besonderes Risiko für nein Schwangere, Neugeborene, Transplantierte, Immunsupprimierte Patienten. 1. Wäsche: + Plastiksack 2. Müll: Infektiöser Abfall (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 3. Geschirr: Erst unmittelbar vor Abtransport in AWT Wagen stellen Betreuung nur durch V, E , T Personal mit ausreichender Immunität Endometritis (Puerperalsepsis) durch A-Streptokokken: Siehe A-Streptokokken-Erkrankungen Epstein - Barr - Virus - Infektion (Infekt. Mononukleose): Siehe Pfeiffersches Drüsenfieber Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 4 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Gonorrhoe (Neisseria gonorrhoeae) Genitalsekrete, Eiter Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen nein Hämorrhagisches Fieber Respiratorische Sekrete Spezielle Maßnahmen erforderlich! V,E,T Arenaviren --> Lassafieber Filovirus --> Ebola-, Marburgvirus Hantaviren --> Hantavirusinfektion Blut Urin Außerdem zu beachten Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 Sofort Hygiene-Institut informieren. Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das automatische Verteilsystem, Telefon 7821, erreichen können. (Achtung: Bandansage für die Handynummer bis zum Schluss abhören). Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 5 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Herpes simplex (Herpes simples Virus) respiratorische Sekrete Encephalitis: Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen. Sekrete aus Bläschen Bei Frühgeborenen [Sectio und vag. Entbindung] von Müttern mit aktiver Infektion und Blasensprung, der länger als 4 - 6 Stunden zurückliegt, zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die gesamte Dauer der Erkrankung Kontaktmaßnahmen durchführen. Liquor Außerdem zu beachten Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 Keine gemeinsame Unterbringung mit immungeschwächten Patienten. nein Von Patienten mit großflächigen Hautdefekten fern halten. Primärerkrankungen mit schwerwiegendem disseminiertem Schleimhautbefall: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die gesamte Dauer der Erkrankung/bis zur Verkrustung der letzten Bläschen Kontaktmaßnahmen durchführen. Schleimhautbefall-Rezidiv (Haut, oral, genital): Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen erforderlich fäcal-oral HUS (enteropathisches hämolytisch-urämisches Stuhl, Syndrom) Erbrochenes EHEC Escherichia Coli Bakterien) Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die Dauer der Erregerausscheidung Kontaktmaßnahmen durchführen Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene s. auch Hygienische Händedesinfektion bei Umgang MB Enteritis infectiosa mit Lebensmittel, WC ja, bei akuter Infektion V, E, T Seite 6 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Influenza (Influenza - Viren) respiratorische Sekrete Außerdem zu beachten Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die gesamte Dauer der Erkrankung Tröpfchenmaßnahmen durchführen. Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 Grippeschutzimpfung für Personal wird am Klinikum kostenlos angeboten. nein Kohortenisolation möglich bei Patienten mit V. a. Influenza. Mindestens jedoch den Kontakt mit high-risk Patienten vermeiden. Keuchhusten (Pertussis ) (Bordetella pertussis) respiratorische Sekrete Lepra (Mycobacterium leprae) Sekrete von Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Infektionsherden Maßnahmen (insbesondere Nasensekrete), Eiter Listeriose (Listeria monocytogenes) Stuhl, Mekonium, Urin, Blut, Liquor, respiratorische Sekrete Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Einzelzimmer bei Neugeborenen Masern (Masern - Virus) respiratorische Sekrete Alle Erscheinungsformen: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die gesamte Dauer der Erkrankung, die Maßnahmen, die für aerogen übertragbare Infektionen gelten, durchführen. Mundschutz für nicht Immune. Betreuung nur mit ausreichender Immunität (1OO % Kontagiosität) Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 5 Tage nach Beginn einer effektiven Therapie/bis 3 Wochen ohne Therapie Tröpfchenmaßnahmen durchführen. Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene nein 1. Müll: Infektiöser Abfall nein (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 2. Wäsche: + Plastiksack nein V, E, T Seite 7 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 Meningitis viraler Genese Blut, Liquor, Stuhl, 1. Geschirr: Erst unmittelbar nein (z.B. ECHO -, CoxsackieViren) respiratorische Sekrete, Meningokokken-Meningits s. Merkblatt Meningitis bakterieller Genese Blut, Liquor, Nasen/Rachensekret Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 24 Stunden nach Beginn einer effektiven Therapie Tröpfchenmaßnahmen durchführen 1. Geschirr: Erst unmittelbar Meningokokken-Meningits s. Merkblatt nein respiratorische Sekrete Sofort Hygiene-Institut informieren. Sekrete von Infektionsherden Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das Eingangslabor, Telefon 7821, erreichen können (Achtung: Bandansage für die Handynummer bis zum Schluss abhören). (Pneumokokken, Haemophilus influenzae) Milzbrand (Bacillus anthracis) Stuhl Mumps (Mumps - Virus) respiratorische Sekrete, Tränenflüssigkeit Liquor, Blut, Urin Erwachsene: Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen. vor Abtransport in AWT Wagen stellen Kinder, Kleinkinder: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die gesamte Dauer der Erkrankung Kontaktmaßnahmen durchführen. vor Abtransport in AWT Wagen stellen Bei Nachweis von H. influenzae ggf. Umgebungsprophylaxe (nach Rücksprache mit Hygiene-Institut) Zur Abtötung von Sporen ist V , E , T eine Sterilisation erforderlich Als Anhalt kann gelten: Bei Hautmilzbrand, Lungenmilzbrand, Darmmilzbrand zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die gesamt Dauer der Erkrankung Kontaktmaßnahmen durchführen. Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen für 9 Tage nach Beginn der Schwellung der Gl. parotis (Ohrspeicheldrüse) Tröpfchenmaßnahmen durchführen Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Betreuung möglichst durch immunes Personal nein Seite 8 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Pest (Yersinia pestis) respiratorische Sekrete, Sofort Hygiene-Institut informieren. Sekrete v. Infektionsherden, Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das Eingangslabor, Telefon 7821, erreichen können. (Achtung: Bandansage für die Handynummer bis zum Schluss abhören). Eiter Pfeiffersches Drüsenfieber respiratorische Sekrete, (Epstein - Barr - Virus) Außerdem zu beachten Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 V,E,T Als Anhalt sollte gelten: Beulenpest: Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen. Lungenpest: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 72 Stunden nach Beginn einer effektiven Therapie Tröpfchenmaßnahmen durchführen. Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen nein Speichel , Tränenflüssigkeit Pocken (Variola Virus) Infizierte Körperflüssigkeiten, Sofort Hygiene-Institut informieren. kontaminierte Gegenstände (z.B. Bettwäsche, Kleidung) Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das Eingangslabor, Telefon 7821, erreichen können. (Achtung: Bandansage für die Handynummer bis zum Schluss abhören). Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 9 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Bemerkung Poliomyelitis (Poliomyelitis - Viren) respiratorische Sekrete 1. Müll: Infektiöser Abfall Betreuung nur mit V,E,T ausreichendem Impfschutz. Erregerausscheidung im Stuhl ist bis ≥ 6 Monate möglich. Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Stuhl (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 2. Wäsche: + Plastiksack 3. Geschirr: Erst unmittelbar vor Abtransport in AWT Wagen stellen Meldepflicht IfSG § 6 Impfung durch den Betriebsarzt möglich. Röteln (Röteln - Virus) respiratorische Sekrete, Blut, Stuhl, Urin Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 7 Tage nach Beginn des Hautausschlags Tröpfchenmaßnahmen durchführen Betreuung nur durch Personal mit Immunität. Kontaktverbot für Schwangere mit unklarem Impfstatus. nein Scharlach: Siehe A-Streptokokken-Erkrankungen Syphilis (Treponema pallidum) Blut, Eiter, Urogenitalsekrete Sekrete v. Infektionsherden Trichomonaden (Trichomonas vaginalis) Urogenitalsekrete nein Bei allen Krankheitsstadien einschließlich kongenitaler Form, als auch seropositiven Patienten ohne Läsionen sind keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Übertragung durch Geschlechtsverkehr nein Seite 10 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Tularämie/ Hasenpest Läsionssekrete, Nässende Läsion und Lungenbefall: Keine über die Eiter, Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Blut, erregerhaltiger Staub 1. Müll: Infektiöser Abfall (Francisella tularensis) Typhus (Salmonella typhi), Blut, Urin, Stuhl, Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die Dauer der Galle, Erbrochenes, Erregerausscheidung Kontaktmaßnahmen durchführen. Eiter Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 nein (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 2. Wäsche: + Plastiksack 3. Geschirr: Erst unmittelbar vor Abtransport in AWT Wagen stellen Enteristis infectiosa: s. Merkblatt V,E,T Paratyphus (Salmonella paratyphi) Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 11 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Möglich Ansteckungsquelle Durchzuführende Maßnahmen Aktinomykose (Actinomyces israelii) Drüsen (vegetative Form des Erregers), je nach Lokalisation: Speichel, Eiter, Stuhl, Urin. Botulismus (Clostridium botulinum) Lebensmittel Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen I. d. R. endogene Infektion nein Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Krankheitsauslöser ist das Botulinustoxin, das überwiegend mit der Nahrung aufgenommen wird. Besondere Gefährdung durch eiweißreiche Lebensmittelkonserven, geräuchertes Fleisch, Fisch. Das Toxin ist hitzelabil und wird durch Kochen innerhalb weniger Sekunden zerstört. Verbreitung des Toxins durch Sporen, die unter Luftabschluss zu neuen Clostridien auskeimen und Toxin produzieren können. Infantiler Botulismus: Aufnahme der Sporen z. B. durch Honig und aufgrund der besonderen Bedingungen im kindlichen Darm Vermehrung der Clostridien mit Toxinbildung. Trotz Ausscheidung von Clostridien, Sporen und Toxin mit dem Stuhl, sind Übertragungen von Botulismus zwischen einzelnen Menschen bislang nicht bekannt. Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Außerdem zu beachten V,E,T Seite 12 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Brucellose (Brucella abortus) Blut, Urin, Eiter, Muttermilch, Sperma, Fruchtwasser, Nachgeburt, Lochialsekret erkrankter Personen Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene 1. Müll: Infektiöser Abfall (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 2. Wäsche: + Plastiksack Direkte Übertragung von Mensch zu Mensch äußerst selten (bei nein Säuglingen durch Milch infizierter Mütter). Infektion des Menschen in der Regel durch Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen, Totgeburten oder Eihautresten. Außerdem: Genuss nicht ausreichend erhitzter Milch/Milchprodukten, rohes Fleisch/Fleischprodukte infizierter Tiere. Erreger dringt über verletzte Schleimhäute und Haut ein. Seite 13 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Möglich Ansteckungsquelle Durchzuführende Maßnahmen Fleckfieber (Rickettsia prowazekii) Läuse Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis zur sicheren Übertragung durch Vektoren ( Läuse ) s. Merkblatt Läuse (Pediculosis) Entlausung Kontaktmaßnahmen durchführen. Gasbrand (Clostridium spp.) Wundsekret Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Stuhl Außerdem zu beachten Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 nein 1. Gründliches Händewaschen nach Erreger kommt ubiquitär vor - auch im menschlichen und nein tierischen Darm. Aufnahme des Erregers vorwiegend über Händedesinfektion Verunreinigungen von Wunden (z.B. Kriegsverletzung, 2. Instrumente: Thermische Sportunfälle, Verkehrsunfälle). Voraussetzung für die Entstehung Desinfektion/Sterilisation des Gasbrandes: Luftabschluss. Direkte Übertragung von Tier auf Mensch bzw. von Mensch zu Mensch bislang nicht bekannt. Zur Abtötung der Sporen Sterilisation erforderlich. Leptospirose (Leptospira spp.) Blut, Urin, Galle, Liquor Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Malaria (Plasmodium spp.) Anopheles Mücke Übertragungen von Mensch zu Mensch nicht bekannt Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene nein nein Seite 14 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Möglich Ansteckungsquelle Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Ornithose (Chlamydia psittaci) respiratorische Sekrete Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 Übertragung durch Vögel (V.a. Tauben, Papageien, Enten, Truthähne, Hühner) nein Erreger sind im Nasensekret, Stuhl, in den Federn und im Gewebe infizierter Tiere zu finden. Übertragung am häufigsten über Tröpfchen, selten durch Vogelbiss. Seltenst sind Infektionen von Mensch zu Mensch beschrieben. Q - Fieber (Coxiella burnetii ) respiratorische Sekrete, Blut, Staub 1. Müll: Infektiöser Abfall Infektionsgefahr für geburtshilfliches Personal, (schwarzer wenn die Gebärende Einwegbehälter/Sack) infiziert ist. Dann 2. Wäsche: + roter Plastiksack zusätzlich zu den Standardmaßnahmen, die Maßnahmen, die für aerogen übertragbare Infektionen gelten, durchführen. Reservoir: Infizierte Paarhufer, Katze, Hund, Kaninchen, Wildtiere nein und Vögel. Vektoren für die Übertragung zwischen Haus- und Wildtieren: Zecken, Läuse u.a. Diese spielen für die direkte Infektion des Menschen jedoch keine Rolle. Geburtsprodukte und damit kontaminierte Neugeborene sind für den Menschen potentiell hoch infektiös. Inhalation infektiösen Staubes oder direkter Kontakt zu infizierten Tieren. Inhalation erregerhaltigen Staubes und indirekte Übertragung durch kontaminierte Kleidung. Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 15 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Möglich Ansteckungsquelle Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Bemerkung Meldepflicht IfSG § 6 Rotz/Meloidose (Burkholderia mallei ) Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen 1. Müll: Infektiöser Abfall Auf den Menschen übertragbare Krankheit der Einhufer. Tier und Mensch aquirieren den Erreger durch Inhalation erregerhaltiger Stäube, Orale Aufnahme erregerhaltiger Wässer, Kontakt mit erregerhaltigem Erdreich über Hautläsionen. Nur sehr wenige Mensch-zu-Mensch Übertragungen beschrieben (z.B. sexuell bei chron. Prostatainfektion durch diesen Erreger. Infektion einer Diabetikerin, die den an chron. Meliodosis leidenden Bruder pflegte). Vorkommen: Zwischen 20. südl. und nördl. Breitengrad v.a. in SO-Asien. nein Rückfallfieber (Borrelia recurrentis) Läuse, Zecken Tetanus (Clostridium tetani) Toxoplasmose (Toxoplasma gondii) Liquor, Blut, Plazenta (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 2. Wäsche: + roter Plastiksack Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis zur sicheren Übertragung durch Vektoren ( Läuse, Zecken ) Entlausung Kontaktmaßnahmen. s. Merkblatt Läuse (Pediculosis) nein Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen nein Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen Infektion durch Aufnahme von Oocysten (Katzenkot) oder Zysten über Fleisch (z.B. Schaf). nein Keine Betreuung durch Schwangere. Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 16 von 18 III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen Erkrankung (Erreger) Möglich Ansteckungsquelle Durchzuführende Maßnahmen Außerdem zu beachten Bemerkung Tollwut (Rabiesvirus) respiratorische Sekrete, Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen 1. Müll: Infektiöser Abfall Übertragung von Mensch zu Mensch möglich, bislang jedoch unbekannt Speichel, Tränenflüssigkeit (schwarzer Einwegbehälter/Sack) 2. Wäsche: + roter Plastiksack 3. Geschirr, Instrumente: Desinfektion im Zimmer Meldepflicht IfSG § 6 V,E,T 3. Schlußdesinfektion: Desinfektor Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005 Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene Seite 17 von 18 UniversitätsKlinikum Heidelberg IV. Infektionskrankheiten/Erreger mit separaten Merkblättern ...... auf der Homepage des Hygiene Institutes: http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/merkblaetter • Aspergillose • Creutzfeld-Jacob-Erkrankung (CJD) • Enteritis infectiosa • Epidemische Keratokonjunktivitis • Hepatitis A, (E) • Hepatitis B, (C, D, G) • HIV/AIDS • Läuse (Pediculosis) • Legionellen • Meningokokken (Meningitis, Sepsis) • Methicillin-resistente Staphylokokken (MRSA) verschiedene Merkblätter • Respiratory Syncytial Virus (RSV) • Skabies (Krätze) • Tuberkulose • Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) • Windpocken (Varizellen) und Zoster (Gürtelrose) Seite 18 von 18 Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten Stand November 2005