Wordvorlage mit Siegel - Medizinische Fakultät Heidelberg

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UniversitätsKlinikum Heidelberg
Ihre Krankenhaushygiene informiert
Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Hygiene-Institut
Sektion Krankenhaus- und
Umwelthygiene
Im Neuenheimer Feld 324
69120 Heidelberg
Telefon
Mobil
Fax
06221-56 8208
06221-56 39999
06221-56 5627
Stand November 2005
www.klinikum.uni-heidelberg.de/hygiene
Isolierungsmaßnahmen
Desinfektion und Reinigung (Flächen, Instrumente, Geschirr, Wäsche)
Abfallentsorgung
Diese Listen sind als Hilfe zur ersten Orientierung gedacht, falls Sie einen Patienten mit der
entsprechenden Infektionserkrankung versorgen. Beachten Sie bitte, dass es zu einzelnen
Infektionserkrankungen ausführliche Merkblätter der Reihe „Ihre Krankenhaushygiene
informiert“ gibt. Diese Merkblätter finden Sie auf der Homepage des Hygiene-Institutes:
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/merkblaetter
Unter der Telefonnummer 3-9999 erreichen Sie von Mo. – Fr. den diensthabenden Arzt der
Krankenhaushygiene. Außerhalb der üblichen Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an den
diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das atomatische Verteilsystem, Telefon: 7821,
erreichen.
Inhalt:
I.
Definition der anzuwendenden Maßnahmen
II.
Vorgehen bei bestimmten Infektionskrankheiten/Erregern
III.
Vorgehen bei nicht infektiösen oder i. d. R. nicht von Mensch zu Mensch
übertragbaren Erkrankungen
IV.
Infektionskrankheiten/Erreger mit separatem Merkblatt
Legende:
V:
E:
T:
CDC:
MB:
RKI:
VZM:
Verdacht
Erkrankung
Tod
Center of Disease Control
Merkblatt
Robert-Koch-Institut
Versorgungszentrum Medizin
Erstellt Heidelberg, Juli 2003
überarbeitet 2005
I. Definition der anzuwendenden Maßnahmen
Seite 2 von 2
MB-Hygienemaßnahmen bei
Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Die Kategorisierung in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention lehnt sich an die
CDC-Kategorien an. Die in diesem Merkblatt formulierten Maßnahmen beruhen auf CDC-Empfehlungen
und sind wo nötig durch die Empfehlungen des RKI ergänzt. Es handelt sich um Empfehlungen, die
mindestens als nachdrückliche Empfehlungen für alle Krankenhäuser empfohlen werden.
Standardmaßnahmen (Punkt 1) sind bei allen Patienten anzuwenden. Abhängig vom
Übertragungsmodus der Infektionskrankheit sind in manchen Fällen über die Standardmaßnahmen
hinaus Zusatzmaßnahmen (Punkt 2, 3 oder 4) durchzuführen.
1. Standardmaßnahmen für ALLE Patienten
•
Händedesinfektion vor und nach direktem oder indirektem Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten
sowie nach Ablegen der Handschuhe
•
Handschuhe tragen bei Umgang mit Blut, Sekreten, Exkreten oder kontaminierten Flächen
•
Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille, wenn Verspritzen von oder Aerosolbildung aus
Blut, Sekreten oder Exkreten möglich ist
•
Tragen eines Schutzkittels (NICHT brombeerfarben) oder einer Schürze um Dienstkleidung bei
Eingriffen oder Pflegemaßnahmen vor Blut, Sekreten oder Exkreten zu schützen
•
Einzelzimmer für Patienten, denen adäquates hygienisches Verhalten nicht möglich ist
•
Behandlung von Ausrüstung und Geräten, Oberflächen und Einrichtung, Bettwäsche und Abfall so,
dass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht
•
•
Desinfektion und Reinigung (Flächen: Routinemäßige Scheuer-Wisch-Desinfektion. Instrumente:
Desinfektion aller zur Wiederverwendung bestimmter Instrumente möglichst im ReinigungsDesinfektionsautomaten. Geschirr: Desinfizierende Reinigung im VZM. Wäsche: RoutineWaschverfahren für Krankenhauswäsche im VZM).
Abfälle: Abfälle zur Verwertung (blauer Sack/blauer Einwegbehälter)
(Auf Abweichungen wird bei der jeweiligen Infektionskrankheit hingewiesen)
2. Zusatzmaßnahmen für Patienten mit Erkrankungen, die aerogen verbreitet werden
•
Einzelzimmer (wenn möglich Unterdruck herstellen, 6-12 Luftwechsel/Stunde, Entlüftung nach
draußen); Tür muss geschlossen bleiben. Zimmer mit Schleuse bevorzugen.
•
Tragen von Mund-Nasen-Schutz (mit Spezialfilter bei z. B. TB) bei Betreten des Zimmers
•
Langärmliger Schutzkittel (brombeerfarben) mit abschließenden Ärmelbündchen bei Betreten des
Zimmers
•
Pflege, wenn möglich, durch immunes Personal (z.B. Varizellen)
•
Minimieren von Transporten (evtl. Patienten einen Mund-Nasen-Schutz geben)
•
Zuordnung von unkritischen Geräten / Instrumenten zum Patienten
3. Zusatzmaßnahmen für Patienten mit Erkrankungen die durch Tröpfchen verbreitet werden. Im
Folgenden als „Tröpfchenmaßnahmen“ bezeichnet.
•
Einzelzimmer
•
Langärmliger Schutzkittel (brombeerfarben) mit abschließenden Ärmelbündchen bei Betreten des
Zimmers
•
Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei direktem Patientenkontakt
•
Minimieren von Transporten (evtl. Patienten einen Mund-Nasen-Schutz geben)
•
Zuordnung von unkritischen Geräten / Instrumenten zum Patienten
4. Zusatzmaßnahmen für Patienten mit Erkrankung, die durch Kontakt verbreitet werden. Im
Folgenden „Kontaktmaßnahmen“ bezeichnet.
•
Einzelzimmer
•
Handschuhe und langärmliger Schutzkittel (brombeerfarben) mit abschließenden Ärmelbündchen
bei Betreten des Zimmers
•
Minimieren von Transporten
•
Zuordnung von unkritischen Geräten / Instrumenten zum Patienten
III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Amöbenruhr
(Entamoeba histolytica)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Stuhl
1. Gründliches
Händewaschen nach
Erbrochenes
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
nein
Händedesinfektion
2. Wäsche: + Plastiksack
3. Müll:
Infektiöser Abfall
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
A-Streptokokken-Angina: Siehe A-Streptokokken-Erkrankungen
A-StreptokokkenErkrankungen
(Streptococcus pyogenes)
respirat. Sekrete
genitaler Ausfluss
Wundsekret
Eiter
Großflächige Hautläsionen (Erysipel), Wunden und
Verbrennungen mit nässenden Verbänden: Zusätzlich zu den
Standardmaßnahmen bis 24 Stunden nach Beginn einer
effektiven Therapie Kontaktmaßnahmen durchführen.
nein
Kleinflächige Hautläsionen (Erysipel), Wunden und
Verbrennungen mit trockenen Verbänden: Keine über die
Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen
erforderlich.
Endometritis (Puerperalsepsis): Keine über die
Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen
erforderlich.
Kinder mit Pharyngitis/Angina: Zusätzlich zu den
Standardmaßnahmen bis 24 Std. nach Beginn einer effektiver
Therapie Tröpfchenmaßnahmen durchführen.
Kinder mit Scharlach: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen
bis 24 Std. nach Beginn einer effektiver Therapie
Tröpfchenmaßnahmen durchführen.
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Cholera
(Vibrio cholerae)
Stuhl
1. Wäsche: + Plastiksack
2. Müll: Infektiöser Abfall
Cytomegalie
(Cytomegalie -Virus)
Blut, Urin,
respiratorische
Sekrete, Speichel,
Samenflüssigkeit,
Zervixsekret
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Diphtherie
(Corynebacterium
diphtheriae)
respiratorische
Sekrete
Hautbefall: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis nach
Absetzen der Antibiose 2 Kulturen im Abstand von mind. 24
Stunden neg. sind Kontaktmaßnahmen durchführen.
Erbrochenes
Wundsekrete
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis zum Vorliegen 3
neg. Stühle Kontaktmaßnahmen durchführen.
Pharyngealbefall: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis
nach Absetzen der Antibiose 2 Kulturen im Abstand von mind.
24 Stunden neg. sind Tröpfchenmaßnahmen durchführen.
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
V, E, T
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
3. Geschirr: Erst unmittelbar
vor Abtransport in AWT
Wagen stellen
Besonderes Risiko für
nein
Schwangere, Neugeborene,
Transplantierte,
Immunsupprimierte
Patienten.
1. Wäsche: + Plastiksack
2. Müll: Infektiöser Abfall
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
3. Geschirr: Erst unmittelbar
vor Abtransport in AWT
Wagen stellen
Betreuung nur durch
V, E , T
Personal mit ausreichender
Immunität
Endometritis (Puerperalsepsis) durch A-Streptokokken: Siehe A-Streptokokken-Erkrankungen
Epstein - Barr - Virus - Infektion (Infekt. Mononukleose): Siehe Pfeiffersches Drüsenfieber
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Gonorrhoe
(Neisseria gonorrhoeae)
Genitalsekrete,
Eiter
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
nein
Hämorrhagisches Fieber
Respiratorische
Sekrete
Spezielle Maßnahmen erforderlich!
V,E,T
Arenaviren --> Lassafieber
Filovirus --> Ebola-,
Marburgvirus
Hantaviren -->
Hantavirusinfektion
Blut
Urin
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
Sofort Hygiene-Institut informieren.
Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den diensthabenden
Mikrobiologen, den Sie über das automatische Verteilsystem, Telefon 7821, erreichen können.
(Achtung: Bandansage für die Handynummer bis zum Schluss abhören).
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Herpes simplex
(Herpes simples Virus)
respiratorische
Sekrete
Encephalitis: Keine über die Standardmaßnahmen
hinausgehenden Maßnahmen.
Sekrete aus
Bläschen
Bei Frühgeborenen [Sectio und vag. Entbindung] von Müttern
mit aktiver Infektion und Blasensprung, der länger als 4 - 6
Stunden zurückliegt, zusätzlich zu den Standardmaßnahmen
über die gesamte Dauer der Erkrankung Kontaktmaßnahmen
durchführen.
Liquor
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
Keine gemeinsame
Unterbringung mit
immungeschwächten
Patienten.
nein
Von Patienten mit
großflächigen Hautdefekten
fern halten.
Primärerkrankungen mit schwerwiegendem disseminiertem
Schleimhautbefall: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen
über die gesamte Dauer der Erkrankung/bis zur Verkrustung
der letzten Bläschen Kontaktmaßnahmen durchführen.
Schleimhautbefall-Rezidiv (Haut, oral, genital): Keine über die
Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen
erforderlich
fäcal-oral
HUS
(enteropathisches
hämolytisch-urämisches Stuhl,
Syndrom)
Erbrochenes
EHEC
Escherichia Coli Bakterien)
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die Dauer der
Erregerausscheidung Kontaktmaßnahmen durchführen
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
s. auch
Hygienische
Händedesinfektion bei Umgang MB Enteritis infectiosa
mit Lebensmittel, WC
ja,
bei akuter
Infektion
V, E, T
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Influenza
(Influenza - Viren)
respiratorische
Sekrete
Außerdem zu beachten
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die gesamte
Dauer der Erkrankung Tröpfchenmaßnahmen durchführen.
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
Grippeschutzimpfung für
Personal wird am Klinikum
kostenlos angeboten.
nein
Kohortenisolation möglich bei Patienten mit V. a. Influenza.
Mindestens jedoch den Kontakt mit high-risk Patienten
vermeiden.
Keuchhusten
(Pertussis )
(Bordetella pertussis)
respiratorische
Sekrete
Lepra
(Mycobacterium
leprae)
Sekrete von
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Infektionsherden
Maßnahmen
(insbesondere
Nasensekrete), Eiter
Listeriose
(Listeria
monocytogenes)
Stuhl, Mekonium,
Urin, Blut, Liquor,
respiratorische
Sekrete
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Einzelzimmer bei
Neugeborenen
Masern
(Masern - Virus)
respiratorische
Sekrete
Alle Erscheinungsformen: Zusätzlich zu den
Standardmaßnahmen über die gesamte Dauer der Erkrankung,
die Maßnahmen, die für aerogen übertragbare Infektionen
gelten, durchführen.
Mundschutz für nicht
Immune. Betreuung nur mit
ausreichender Immunität
(1OO % Kontagiosität)
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 5 Tage nach
Beginn einer effektiven Therapie/bis 3 Wochen ohne Therapie
Tröpfchenmaßnahmen durchführen.
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
nein
1. Müll: Infektiöser Abfall
nein
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
2. Wäsche: + Plastiksack
nein
V, E, T
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
Meningitis viraler Genese
Blut, Liquor, Stuhl,
1. Geschirr: Erst unmittelbar
nein
(z.B. ECHO -, CoxsackieViren)
respiratorische
Sekrete,
Meningokokken-Meningits
s. Merkblatt
Meningitis bakterieller
Genese
Blut,
Liquor,
Nasen/Rachensekret
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 24 Stunden nach
Beginn einer effektiven Therapie Tröpfchenmaßnahmen
durchführen
1. Geschirr: Erst unmittelbar
Meningokokken-Meningits
s. Merkblatt
nein
respiratorische
Sekrete
Sofort Hygiene-Institut informieren.
Sekrete von
Infektionsherden
Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den
diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das Eingangslabor, Telefon 7821, erreichen
können (Achtung: Bandansage für die Handynummer bis zum Schluss abhören).
(Pneumokokken,
Haemophilus influenzae)
Milzbrand
(Bacillus anthracis)
Stuhl
Mumps
(Mumps - Virus)
respiratorische
Sekrete,
Tränenflüssigkeit
Liquor, Blut, Urin
Erwachsene: Keine über die Standardmaßnahmen
hinausgehenden Maßnahmen.
vor Abtransport in AWT
Wagen stellen
Kinder, Kleinkinder: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen
über die gesamte Dauer der Erkrankung Kontaktmaßnahmen
durchführen.
vor Abtransport in AWT
Wagen stellen
Bei Nachweis von
H. influenzae ggf.
Umgebungsprophylaxe
(nach Rücksprache mit
Hygiene-Institut)
Zur Abtötung von Sporen ist V , E , T
eine Sterilisation
erforderlich
Als Anhalt kann gelten:
Bei Hautmilzbrand, Lungenmilzbrand, Darmmilzbrand zusätzlich zu den Standardmaßnahmen
über die gesamt Dauer der Erkrankung Kontaktmaßnahmen durchführen.
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen für 9 Tage nach Beginn
der Schwellung der Gl. parotis (Ohrspeicheldrüse)
Tröpfchenmaßnahmen durchführen
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Betreuung möglichst
durch immunes Personal
nein
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Pest
(Yersinia pestis)
respiratorische
Sekrete,
Sofort Hygiene-Institut informieren.
Sekrete v.
Infektionsherden,
Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den diensthabenden
Mikrobiologen, den Sie über das Eingangslabor, Telefon 7821, erreichen können. (Achtung: Bandansage für die
Handynummer bis zum Schluss abhören).
Eiter
Pfeiffersches Drüsenfieber respiratorische
Sekrete,
(Epstein - Barr - Virus)
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
V,E,T
Als Anhalt sollte gelten:
Beulenpest: Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen.
Lungenpest: Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 72 Stunden nach Beginn einer effektiven Therapie
Tröpfchenmaßnahmen durchführen.
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
nein
Speichel ,
Tränenflüssigkeit
Pocken
(Variola Virus)
Infizierte
Körperflüssigkeiten,
Sofort Hygiene-Institut informieren.
kontaminierte
Gegenstände (z.B.
Bettwäsche,
Kleidung)
Tel.: Während der Dienstzeit: 3-9999. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an den diensthabenden Mikrobiologen, den Sie über das
Eingangslabor, Telefon 7821, erreichen können. (Achtung: Bandansage für die Handynummer bis zum Schluss abhören).
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Seite 9 von 18
III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Poliomyelitis
(Poliomyelitis - Viren)
respiratorische
Sekrete
1. Müll: Infektiöser Abfall
Betreuung nur mit
V,E,T
ausreichendem Impfschutz.
Erregerausscheidung im
Stuhl ist bis ≥ 6 Monate
möglich.
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Stuhl
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
2. Wäsche: + Plastiksack
3. Geschirr: Erst unmittelbar
vor Abtransport in AWT
Wagen stellen
Meldepflicht
IfSG § 6
Impfung durch den
Betriebsarzt möglich.
Röteln
(Röteln - Virus)
respiratorische
Sekrete,
Blut, Stuhl, Urin
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis 7 Tage nach
Beginn des Hautausschlags Tröpfchenmaßnahmen
durchführen
Betreuung nur durch
Personal mit Immunität.
Kontaktverbot für
Schwangere mit unklarem
Impfstatus.
nein
Scharlach: Siehe A-Streptokokken-Erkrankungen
Syphilis
(Treponema pallidum)
Blut, Eiter,
Urogenitalsekrete
Sekrete v.
Infektionsherden
Trichomonaden
(Trichomonas
vaginalis)
Urogenitalsekrete
nein
Bei allen Krankheitsstadien einschließlich kongenitaler Form,
als auch seropositiven Patienten ohne Läsionen sind keine
über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen
erforderlich.
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Übertragung durch
Geschlechtsverkehr
nein
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Infektiöses Material Durchzuführende Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Tularämie/
Hasenpest
Läsionssekrete,
Nässende Läsion und Lungenbefall: Keine über die
Eiter,
Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen
Blut, erregerhaltiger
Staub
1. Müll: Infektiöser Abfall
(Francisella tularensis)
Typhus
(Salmonella typhi),
Blut, Urin, Stuhl,
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen über die Dauer der
Galle, Erbrochenes, Erregerausscheidung Kontaktmaßnahmen durchführen.
Eiter
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
nein
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
2. Wäsche: + Plastiksack
3. Geschirr: Erst unmittelbar
vor Abtransport in AWT
Wagen stellen
Enteristis infectiosa:
s. Merkblatt
V,E,T
Paratyphus
(Salmonella paratyphi)
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Seite 11 von 18
III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Möglich
Ansteckungsquelle
Durchzuführende
Maßnahmen
Aktinomykose
(Actinomyces israelii)
Drüsen (vegetative
Form des Erregers), je
nach Lokalisation:
Speichel, Eiter, Stuhl,
Urin.
Botulismus
(Clostridium botulinum)
Lebensmittel
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
I. d. R. endogene Infektion
nein
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Krankheitsauslöser ist das Botulinustoxin, das überwiegend mit
der Nahrung aufgenommen wird. Besondere Gefährdung durch
eiweißreiche Lebensmittelkonserven, geräuchertes Fleisch, Fisch.
Das Toxin ist hitzelabil und wird durch Kochen innerhalb weniger
Sekunden zerstört. Verbreitung des Toxins durch Sporen, die unter
Luftabschluss zu neuen Clostridien auskeimen und Toxin
produzieren können. Infantiler Botulismus: Aufnahme der Sporen
z. B. durch Honig und aufgrund der besonderen Bedingungen im
kindlichen Darm Vermehrung der Clostridien mit Toxinbildung.
Trotz Ausscheidung von Clostridien, Sporen und Toxin mit dem
Stuhl, sind Übertragungen von Botulismus zwischen einzelnen
Menschen bislang nicht bekannt.
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Außerdem zu beachten
V,E,T
Seite 12 von 18
III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Brucellose
(Brucella abortus)
Blut, Urin, Eiter,
Muttermilch, Sperma,
Fruchtwasser,
Nachgeburt,
Lochialsekret
erkrankter Personen
Keine über die
Standardmaßnahmen
hinausgehenden
Maßnahmen
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
1. Müll: Infektiöser Abfall
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
2. Wäsche: + Plastiksack
Direkte Übertragung von Mensch zu Mensch äußerst selten (bei
nein
Säuglingen durch Milch infizierter Mütter). Infektion des Menschen
in der Regel durch Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren
Ausscheidungen, Totgeburten oder Eihautresten. Außerdem:
Genuss nicht ausreichend erhitzter Milch/Milchprodukten, rohes
Fleisch/Fleischprodukte infizierter Tiere. Erreger dringt über
verletzte Schleimhäute und Haut ein.
Seite 13 von 18
III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Möglich
Ansteckungsquelle
Durchzuführende
Maßnahmen
Fleckfieber
(Rickettsia prowazekii)
Läuse
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis zur sicheren Übertragung durch Vektoren ( Läuse )
s. Merkblatt Läuse (Pediculosis)
Entlausung Kontaktmaßnahmen durchführen.
Gasbrand
(Clostridium spp.)
Wundsekret
Keine über die
Standardmaßnahmen
hinausgehenden
Maßnahmen
Stuhl
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
nein
1. Gründliches
Händewaschen nach
Erreger kommt ubiquitär vor - auch im menschlichen und
nein
tierischen Darm. Aufnahme des Erregers vorwiegend über
Händedesinfektion
Verunreinigungen von Wunden (z.B. Kriegsverletzung,
2. Instrumente: Thermische Sportunfälle, Verkehrsunfälle). Voraussetzung für die Entstehung
Desinfektion/Sterilisation des Gasbrandes: Luftabschluss. Direkte Übertragung von Tier auf
Mensch bzw. von Mensch zu Mensch bislang nicht bekannt.
Zur Abtötung der Sporen Sterilisation erforderlich.
Leptospirose (Leptospira
spp.)
Blut, Urin, Galle, Liquor Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Malaria
(Plasmodium spp.)
Anopheles Mücke
Übertragungen von Mensch zu Mensch nicht bekannt
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
nein
nein
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III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Möglich
Ansteckungsquelle
Durchzuführende
Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Ornithose
(Chlamydia psittaci)
respiratorische
Sekrete
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
Übertragung durch Vögel (V.a. Tauben, Papageien, Enten,
Truthähne, Hühner)
nein
Erreger sind im Nasensekret, Stuhl, in den Federn und im Gewebe
infizierter Tiere zu finden. Übertragung am häufigsten über
Tröpfchen, selten durch Vogelbiss. Seltenst sind Infektionen von
Mensch zu Mensch beschrieben.
Q - Fieber
(Coxiella burnetii )
respiratorische
Sekrete, Blut, Staub
1. Müll: Infektiöser Abfall
Infektionsgefahr für
geburtshilfliches Personal, (schwarzer
wenn die Gebärende
Einwegbehälter/Sack)
infiziert ist. Dann
2. Wäsche: + roter
Plastiksack
zusätzlich zu den
Standardmaßnahmen, die
Maßnahmen, die für
aerogen übertragbare
Infektionen gelten,
durchführen.
Reservoir: Infizierte Paarhufer, Katze, Hund, Kaninchen, Wildtiere nein
und Vögel. Vektoren für die Übertragung zwischen Haus- und
Wildtieren: Zecken, Läuse u.a. Diese spielen für die direkte
Infektion des Menschen jedoch keine Rolle.
Geburtsprodukte und damit kontaminierte Neugeborene sind für
den Menschen potentiell hoch infektiös.
Inhalation infektiösen Staubes oder direkter Kontakt zu infizierten
Tieren.
Inhalation erregerhaltigen Staubes und indirekte Übertragung
durch kontaminierte Kleidung.
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Seite 15 von 18
III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Möglich
Ansteckungsquelle
Durchzuführende
Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Meldepflicht
IfSG § 6
Rotz/Meloidose
(Burkholderia mallei )
Kontakt mit Blut und
Körperflüssigkeiten
Keine über die
Standardmaßnahmen
hinausgehenden
Maßnahmen
1. Müll: Infektiöser Abfall
Auf den Menschen übertragbare Krankheit der Einhufer. Tier und
Mensch aquirieren den Erreger durch Inhalation erregerhaltiger
Stäube, Orale Aufnahme erregerhaltiger Wässer, Kontakt mit
erregerhaltigem Erdreich über Hautläsionen. Nur sehr wenige
Mensch-zu-Mensch Übertragungen beschrieben (z.B. sexuell bei
chron. Prostatainfektion durch diesen Erreger. Infektion einer
Diabetikerin, die den an chron. Meliodosis leidenden Bruder
pflegte). Vorkommen: Zwischen 20. südl. und nördl. Breitengrad v.a. in SO-Asien.
nein
Rückfallfieber
(Borrelia recurrentis)
Läuse, Zecken
Tetanus
(Clostridium tetani)
Toxoplasmose
(Toxoplasma gondii)
Liquor, Blut, Plazenta
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
2. Wäsche: + roter
Plastiksack
Zusätzlich zu den Standardmaßnahmen bis zur sicheren Übertragung durch Vektoren ( Läuse, Zecken )
Entlausung Kontaktmaßnahmen.
s. Merkblatt Läuse (Pediculosis)
nein
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen
nein
Keine über die Standardmaßnahmen hinausgehenden
Maßnahmen
Infektion durch Aufnahme von Oocysten (Katzenkot) oder Zysten
über Fleisch (z.B. Schaf).
nein
Keine Betreuung durch Schwangere.
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Seite 16 von 18
III. Vorgehen bei nicht infektiösen oder i.d.R nicht von Mensch zu Mensch übertragbaren Erkrankungen
Erkrankung
(Erreger)
Möglich
Ansteckungsquelle
Durchzuführende
Maßnahmen
Außerdem zu beachten
Bemerkung
Tollwut
(Rabiesvirus)
respiratorische
Sekrete,
Keine über die
Standardmaßnahmen
hinausgehenden
Maßnahmen
1. Müll: Infektiöser Abfall
Übertragung von Mensch zu Mensch möglich, bislang jedoch
unbekannt
Speichel,
Tränenflüssigkeit
(schwarzer
Einwegbehälter/Sack)
2. Wäsche: + roter
Plastiksack
3. Geschirr, Instrumente:
Desinfektion im Zimmer
Meldepflicht
IfSG § 6
V,E,T
3. Schlußdesinfektion:
Desinfektor
Merkblatt Hygienemaßnahmen bei Infektionskrankheiten
Stand November 2005
Hygiene-Institut Heidelberg, Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene
Seite 17 von 18
UniversitätsKlinikum Heidelberg
IV. Infektionskrankheiten/Erreger mit separaten Merkblättern
...... auf der Homepage des Hygiene Institutes:
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/merkblaetter
•
Aspergillose
•
Creutzfeld-Jacob-Erkrankung (CJD)
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Enteritis infectiosa
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Epidemische Keratokonjunktivitis
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Hepatitis A, (E)
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Hepatitis B, (C, D, G)
•
HIV/AIDS
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Läuse (Pediculosis)
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Legionellen
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Meningokokken (Meningitis, Sepsis)
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Methicillin-resistente Staphylokokken (MRSA)
verschiedene Merkblätter
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Respiratory Syncytial Virus (RSV)
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Skabies (Krätze)
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Tuberkulose
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Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE)
•
Windpocken (Varizellen) und Zoster (Gürtelrose)
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Merkblatt Hygienemaßnahmen bei
Infektionskrankheiten
Stand November 2005
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