Informationen zu Röteln (Rubella)

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Informationen zu Röteln (Rubella)
1. Allgemeines
Die Röteln (Rubella) sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die nur bei Menschen auftritt. Die Erkrankung tritt
weltweit insbesondere bei ungeimpften Kindern vor allem im Frühjahr auf. Im Kindesalter verläuft sie meist
komplikationslos. Nach einer überstandenen Rötelnerkrankung sind die Betroffenen lebenslang geschützt.
Wenn allerdings eine Schwangere an Röteln erkrankt, kann das ungeborene Kind schwere Schäden erleiden.
2. Wie wird die Krankheit übertragen?
Röteln werden durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen übertragen. Schwangere
können die Rötelnviren auf ihr ungeborenes Kind übertragen.
3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf
Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung wird Inkubationszeit genannt. Sie liegt zwischen 14 und
21 Tagen.
Die Erkrankung beginnt oft mit leichtem Fieber und Abgeschlagenheit sowie Lymphknotenschwellungen
insbesondere hinter den Ohren und im Nackenbereich. Es folgt ein feinfleckiger Hautausschlag, der im Gesicht
beginnt, sich über Körper, Arme und Beine ausbreitet und nach 1 bis 3 Tagen wieder verschwindet. Zudem können
Kopfschmerzen, eine Entzündung der Bindehaut und eine leichte Schleimhautschwellung der oberen Luftwege
hinzukommen. Der Krankheitsverlauf ist meist mild.
Ca. die Hälfte der Infektionen im Kindesalter verlaufen ohne Krankheitszeichen.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1 Woche vor dem Auftreten des Hautausschlages und hält bis zu 1 Woche nach
dem Hautausschlag an.
4. Mögliche Komplikationen
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Bei Jugendlichen und Erwachsenen:
Seltene Komplikationen sind Entzündung der Gelenke, Bronchitis, Mittelohrentzündung, Herzmuskel- oder
Herzbeutelentzündung.
Bei Schwangeren:
Besonders gefürchtet ist die sog. Röteln-Embryofetopathie. Dabei gelangen Röteln-Viren von der Mutter über
die Plazenta zum ungeborenen Kind, das schwere Schäden an Innenohr, Gehirn, Herz und Augen erleiden
kann. Auch Tot- oder Frühgeburt können die Folge einer Rötelninfektion im Mutterleib sein.
5. Impfung und Therapie
Es existiert ein wirksamer Impfstoff gegen Röteln. Dabei handelt es sich um einen Kombinationsimpfstoff gegen
Masern-Mumps-Röteln (MMR-Impfstoff) oder Masern-Mumps-Röteln-Windpocken (MMRV-Impfstoff). Von der STIKO
(Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) wird eine zweimalige Impfung für alle Kinder und Jugendlichen
empfohlen.
Die 1. Impfung wird im Alter von 11 bis 14 Monaten empfohlen und die 2. Impfung sollte möglichst bis zum Ende des
2. Lebensjahres erfolgen.
Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindertagesstätte an, kann die MMR-Impfung auch ab dem 9.
Lebensmonat erfolgen. Dann muss aber die 2. Impfung bereits im 2. Lebensjahr erfolgen, um einen Immunschutz zu
erreichen.
Es ist wichtig sowohl Mädchen als auch Jungen zu impfen, um Schwangere ohne Immunität gegenüber Röteln vor
Ansteckung zu schützen.
Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter und einmal geimpfte Frauen im
gebärfähigen Alter sollten sich durch Impfung vor einer Rötelninfektion schützen lassen.
Auch ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Kinderheilkunde, der
Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen
etc.) sollten sich impfen lassen.
Alle ungeimpften oder nur einmal geimpften Personen, die Kontakt zu einem an Röteln Erkrankten hatten und in
Gemeinschaftseinrichtungen sind, sollten möglichst früh eine MMR-Impfung erhalten.
Informationen zu Röteln (Rubella)
6. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Es wird empfohlen, dass Betroffene erst eine Woche nach Ausbruch des Exanthems die Gemeinschaftseinrichtung
wieder besuchen.
7. Ist die Erkrankung meldepflichtig?
Ja! Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz:
 Für Ärzte: der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Röteln, einschließlich angeborener
Röteln.
 Für Labore: der direkte / indirekte Nachweis des Röteln-Virus, sofern er auf eine akute Infektion hinweist.
Sie haben noch Fragen?
Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk:
Gesundheitsamt Hamburg-Altona
Tel.: 42811-2638, -3005, -2110
Gesundheitsamt Hamburg-Mitte
Tel.: 42854-2542, -4643, -2344
Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf
Tel.: 42891-2216, -2329
Gesundheitsamt Hamburg-Nord
Tel.: 42804-2675, -2671, -2679
Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel
Tel.: 42801-3400, -3401
Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek
Tel.: 42881-2419, -3658, -3686
Gesundheitsamt Hamburg-Harburg
Tel.: 42871-2324, -2140
Herausgeber:
Hamburger Arbeitskreis Infektionsepidemiologie
V.i.S.d.P.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Institut für Hygiene und Umwelt
Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg,
Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu
Stand: Juni 2015
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