Landratsamt Mittelsachsen

Werbung
Aufwandsentschädigungen für Jäger im Rahmen der Tierseuchenüberwachung
Zu den Aufwandsentschädigungen für Jäger im Rahmen der Überwachungsprogramme für
anzeigepflichtige Tierseuchen im Jahr 2017 ist nach Information des SMS (Schreiben des SMS vom 13.
Dezember 2016 und vom 18. Januar 2017) folgendes zu beachten:
1. Tollwutüberwachung
Der Erlass des SMS vom 9. April 2013 (Az.: 24-9156-032/47) gilt auch im Jahr 2017 fort, d. h. für die
Einsendung verhaltensauffälliger erlegter wild lebender Füchse, Marderhunde und Waschbären wird bei
Vorliegen der im Erlass dargestellten Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung von 15 € gezahlt.
Tot aufgefundene Tiere der genannten Arten sind entsprechend § 3a der Tollwutverordnung durch den
Jäger der zuständigen Behörde zuzuleiten, d.h. in ordnungsgemäßer Verpackung mit schriftlichem
Vorbericht dem LÜVA zu übergeben.
2. Klassische Schweinepest (KSP)- und Afrikanische Schweinepest (ASP)-Überwachung bei Wildschweinen
Das SMS hat mit Erlass vom 13. Dezember 2016 (AZ: 24-9156-10/40) die Voraussetzungen zur
Bereitstellung der Aufwandsentschädigung für Jäger im Rahmen der Überwachung der klassischen
Schweinepest und der Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen neu geregelt.
Es ist folgendes zu beachten:
a. Monitoring auf das Virus der KSP bei „gesund erlegten“ Wildschweinen
Die Jagdausübungsberechtigten haben gem. § 2 Nr. 1b SchwPestMonV Proben von im Rahmen der
Jagdausübung erlegten Wildschweinen, die keine klinischen oder mit bloßem Auge erkennbare
pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten zeigen zu entnehmen. Zur Diagnostik haben die
Jagdausübungsberechtigten hierzu in bewährter und bekannter Weise Blutproben
(Blutentnahmeröhrchen „Serum“ = graue Kappe) zu entnehmen.
Für die Probenabgabe wird im Jahr 2017 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- Euro
gewährt. Dies gilt jedoch nur bis zu der für den Landkreis geforderten Probenzahl von 158 Proben.
Diese wird nur für Proben gewährt die zur Untersuchung geeignet sind. Die Untersuchungskosten an
der LUA werden weiterhin vom SMS getragen.
b. Monitoring auf das Virus der ASP/KSP bei Fallwild/Unfallwild und erlegten Wildschweinen mit
klinischen oder pathologisch-anatomischen Veränderungen
Die Jagdausübungsberechtigten haben gem. § 2 Nr. 1a SchwPestMonV Proben von allen im Rahmen
der Jagdausübung verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild/Unfallwild) und allen erlegten
Wildschweinen, die klinischen oder mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomischen
Auffälligkeiten zeigen (stark abgekommen, verringerter Fluchtreflex, Nachhandschwäche, Hinweise
auf eine mögliche Infektion beim Aufbrechen des Wildes) zu entnehmen.
Zur Diagnostik haben die Jagdausübungsberechtigten hierzu in bewährter und bekannter Art
vorzugsweise Organproben (Milz, Rachenlymphknoten, Lymphknoten vom Kopf und der inneren
Organe, Niere, Lunge) oder/und (sofern realisierbar) Blutproben zu entnehmen.
Für die Probenabgabe wird im Jahr 2017 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- Euro
gewährt. Die Untersuchungskosten an der LUA werden weiterhin vom SMS getragen.
3. AI-Wildvogelmonitoring
Gemäß des Erlasses des SMS vom 12. August 2015 sind je Landkreis 11 Wildvögel, verteilt auf die in der
nachfolgenden Tabelle genannten Tierarten, durch die Jagdausübungsberechtigten zur Untersuchung zu
bringen.
In die Untersuchungen sind ausschließlich Proben von Totfunden und moribunden Tieren, nicht von
erlegten Tieren einzubeziehen. Die Einsendung der Wildvögel erfolgt über das LÜVA oder direkt durch
den Jagdausübungsberechtigten an die LUA. Für die Probenabgabe wird eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 5,- Euro gewährt.
2/2
Herunterladen