Herzlich Willkommen in Makedonien

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Македонија
Herzlich Willkommen in Makedonien
Holger‐Michael Arndt
Köln, den 20. Mai 2011 1
Die nächsten Erweiterungsrunden –
Westlicher Balkan und dann?
Beitrittskandidaten und potentielle Beitrittskandidaten…
in der Perspektive der KOM‐
Fortschrittsberichte (2010)
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Die heutige Republik Makedonien 3
Makedonien im Vergleich
(www.weltalmanach.de ‐ Stand 2011)
Makedonien
Slowenien
Deutschland
Fläche
25 713 qkm (145)
20 253 qkm (150)
357 104 qkm
(61)
Bevölkerung
2 037 000 (141)
2 018 000 (142)
82 268 000 (14)
BNE pro Kopf
3 470 US-$
21 510 US-$
38 990 US-$
Wirtschaftswachstum
5,0%
3,5 %
1,3%
Arbeitslosenquote
33,5%
4,4 %
7,8%
Inflation
4,1%
5,5 %
2,6%
Größte Handelspartner
Serbien gefolgt von
Deutschland
Deutschland
Frankreich
4
Der makedonische Denar
Fester Wechselkurs zum Euro ‐ 1€ = 61 Denari
5
Ethnische Zusammensetzung –
Salade Macedoine
Makedonien ist ein Staat mit stark gemischter Bevölkerung (nach
der letzten Volkszählung 2002: 64,2 Prozent ethnische Makedonier,
25,2 Prozent ethnische Albaner, 3,85 Prozent Türken, 2,66 Prozent
Roma, 1,78 Prozent Serben, 0,84 Prozent Bosniaken, 0,49 Prozent
Vlachen). Die Minderheitenrechte sind umfassend durch die Verfassung
gewährleistet. Seit 1991 sind regelmäßig albanische Parteien in der
Regierung vertreten, 1999 haben sie sich erstmals an Präsidentschaftswahlen beteiligt.
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Der Staatsaufbau Makedoniens
Die Staatsform in Makedonien ist laut der Makedonischen Verfassung von 1991 eine Republik mit der
Regierungsform einer parlamentarischen Demokratie. Die Verfassung wurde maßgeblich vom
deutschen Altpräsidenten Roman Herzog und dem ehemaligen französischen Justizminister Georges
Badinter ausgearbeitet und am 17. November 1991 verabschiedet. Seither wurde sie mehrfach fortgeschrieben: 1992, um ausdrücklich zu erklären, dass das Land keine
territorialen Ansprüche gegenüber Nachbarstaaten erhebt und nicht in die Souveränitätsrechte
anderer Staaten oder in ihre internen Angelegenheiten eingreift (im Zusammenhang mit den
Verhandlungen mit Griechenland wegen des Streits über den Namen des Landes und seine
internationale Anerkennung), 2001 zwecks Einführung eines verfassungsrechtlichen Rahmens für die
Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid vom 13. August 2001 (Status der Albanischen
Sprache).
Das Makedonische Parlament (mak. sobranie, alb. parlamenti) wird alle 4 Jahre gewählt und besteht
verfassungsgemäß mindestens aus 120 und höchstens aus 140 Mitgliedern, die durch allgemeine
Direktwahl gewählt werden. Bisher hatte das Parlament in allen Legislaturperioden 120 Mitglieder.
Das Staatsoberhaupt wird auf 5 Jahre gewählt.
Das makedonische Parteiensystem ist durch eine doppelte Polarität gekennzeichnet: einerseits eine
ethnisch‐nationale (makedonisch und albanisch) und andererseits eine politische (postkommunistisch
7
Die makedonische Regierung
Bei der Parlamentswahl am 1. Juni 2008 errang die VMRO‐DPMNE mit 48 Prozent der
Stimmen die absolute Mehrheit der Mandate, sie regiert zusammen mit dem albanischen Koalitionspartner DUI ("Demokratische Union für Integration", albanisch Bashkimi demokratik për integrim), welcher 10 Prozent der Stimmen erhielt. Der bisherige Koalitionspartner der VMRO‐DPMNE, die sich ebenfalls als Partei der Albaner verstehende APD ("Albanische Demokratische Partei", albanisch Partia demokratike shqiptare) ging in die Opposition. Das Parlament wählte am 26. Juli 2008 Nikola Gruevski wieder zum Ministerpräsidenten, Außenminister blieb Antonio Milošoski.
Neuwahlen am 05. Juni 2011 VMRO‐DPMNE:
Innere Makedonische Revolutionäre Organisation – Demokratische Partei für Mazedonische Nationale Einheit (Внатрешна Македонска Револуционерна Организација – Демократска Партија за
Македонско Национално Единство/Vnatrešna Makedonska Revolucionerna Organizacija‐Demokratska Partija za
Makedonsko Nacionalno Edinstvo)
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Die Sonne der Vergina auf der Knochenkiste Phillip II. (Vater Alexanders des Großen)
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Makedonien in der Neuzeit
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(Süd‐)Griechenland befreite sich aus dem Osmanischen Reich und verfolgte seitdem die „Megali Idea“ (die Große Idee) Für Bulgarien endete die türkische Vorherrschaft durch den Vorfrieden von San Stefano 1878 – Makedonien verblieb beim Osmanischen Reich 1903 Ilinden‐Aufstand gegen die osmanische Herrschaft in Makedonien (10 Tage Krusevo‐Republik)
1912/1913 Balkanbund (Serbien, Bulgarien, Griechenland und Montenegro) kämpft im ersten Balkankrieg gegen das Osmanische Reich erfolgreich um Makedonien
Im zweiten Balkankrieg 1913 kämpften die siegreichen Nationen um die Aufteilung der eroberten Gebiete – Folge war die Aufteilung Makedoniens Im ersten und zweiten Weltkrieg besetze Bulgarien die Gebiete, die an Serbien gefallen waren Von 1918 bis 1941 war Makedonien Teil des Königsreichs der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien)
10
Das historische und heutige Makedonien 11
Makedonien in der Nachkriegszeit
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Der „serbische“ Teil Makedoniens (Vardar‐Makedonien) wurde Republik des sozialistischen Jugoslawiens Der Versuch Tito, ein Groß‐Makedonien (zusammen mit Pirin‐
Makedonien) unter dem Dach Jugoslawiens zu schaffen scheiterte, da Bulgarien die Existenz eines makedonischen Volkes leugnete
Die makedonische Bevölkerung in Agäis‐Makedonien kämpften im griechischen Bürgerkrieg ab 1946 zumeist auf der Seite der Kommunisten (diese garantierten den Makedoniern eine Anerkennung
als Volk). Nachdem diese den rechtgerichteten Kräften unterlegen waren, folgte eine nachhaltige Politik der Flucht, Ausweisung und Zwangshellenisierung der verbliebenen makedonischen Bevölkerung. Minderheitenrechte werden bis heute verneint!
Der „eiserne Vorhang“ führte zu einer Stabilisierung der Situation
Im sozialistischen Jugoslawien gab es begrenzte Rechte für die Makedonische Bevölkerung: Anerkennung der makedonischen Sprache als Amtssprache, die Gründung der makedonisch‐orthodoxen Kirche 12
Das unabhängige Makedonien •
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19. November 1991 Proklamation der Unabhängigkeit
Im Jahr 1993 Aufnahme in die Vereinten Nationen
Annäherungen an die Europäische Union
Das Verhältnis Griechenland zu seinem Nachbar nach Norden veränderte sich nach der Unabhängigkeit von einer Gleichgültigkeit hinzu einer Missachtung – eine diffuse Angst vor „Groß‐Makedonien“
wird geschürt.
Griechenland setzt international die Bezeichnung „Former Yugoslav Republic of Macedonia“ durch. Die „erste“ Fahne eines unabhängigen Makedoniens wird auf Drängen Griechenlands verhindert. Bis heutige ist die Auseinandersetzung um die Namen nicht gelöst –
Griechenland verhindert damit die weitere Entwicklung des Landes
(Defacto‐Boykott)
Ethnische Konflikte erschüttern 2000/2001 das Land 13
Makedonisches Fahnenraten…
Welche Fahne steht für was?
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Namensstreit
Position Griechenlands
Position Makedoniens
1.
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6.
Makedonien ist ein Name griechischen Ursprungs
Das historische Makedoniens würde auf dem Gebiet des heutigen Griechenlands liegen Slawen sind erst seit 1400 Jahren auf dem Gebiet Makedoniens Die Menschen in Makedonien benötigen den Namen nur, um sich von Bulgarien abgrenzen zu können.
Kommunistische Geschichtsfälschung haben den Namen Makedonien erst sein dem zweiten Weltkrieg für sich genutzt.
Makedonien erhebe durch die Führung des Namens Gebietsansprüche auf Nordgriechenland.
2.
3.
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6.
Makedonien ist seit jeher Namen dieser Region.
Spätestens seit dem Aufstand von 1903 gibt es ein geschlossenes makedonisches Nationalgefühl.
Eine Verwandtschaft mit den historischen Makedoniern besteht. Gebietsansprüche seitens Makedoniens bestehen nicht – Minderheitenrechte jenseits der Grenzen werden eingefordert.
Makedonien wird von einer Vielzahl der Staaten mit dem Verfassungsnamen „Republik Makedonien“ anerkannt: u.a. USA, Russland und China
Völkerrecht gebietet die Freiheit eines Volkes, sich einen eigenen Namen zu geben.
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Streitpunkt: FYROM
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Ethnische Konflikte im Jahre 2001 Die Innenpolitik war in den letzten Jahren vor allem durch Konflikte
zwischen den beiden größten Nationalitäten geprägt, den Makedoniern und
den Albanern.
Makedonien hatte auf internationalen Druck im Kosovokonflikt 1999 um die
380.000 Flüchtlinge aus dem Kosovo aufgenommen, was das brüchige
ethnische Gefüge im Land für eine Weile änderte. Seit dem Frühjahr 2001 verstärkte sich der Konflikt nach der Bildung einer neuen militanten
albanischen Organisation (UÇK). Durch das Engagement des früheren Präsidenten Boris Trajkovski, der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten konnte im Rahmenabkommen von Ohrid vertraglich ein Ausgleich
Zwischen den Volksgruppen und eine Entwaffnung der militanten
albanischen Gruppe erreicht werden. 17
Der Betritt zur Europäischen Union
Makedonien wurde am 15./16. Dezember 2005 der Status eines
Beitrittskandidaten verliehen. Wichtige Voraussetzung dafür waren die
erfolgreichen Bemühungen der Makedonischen Gesellschaft, die ethnischen Spannungen im Lande abzubauen. Makedonien hatte am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt. Durch den Tod des damaligen Präsidenten Boris Trajkovski am 26. Februar 2004 war dies vertagt worden.
Ein Termin für den Beginn von Beitrittsverhandlungen wurde nicht genannt.
Eine weitere Annäherung soll gebunden sein an eine generelle Debatte der
EU über künftige Erweiterungsrunden. Ein Beitritt solle zudem von der
Aufnahmefähigkeit der EU abhängen.
Der darüber hinaus weiter anhaltende Namensstreit zwischen Makedonien
und dem EU‐Mitglied Griechenland, das sein Veto gegen den Beitritt Mazedoniens in
die NATO einlegte und auch mit einem Veto gegen den makedonischen Beitritt zur EU
drohte, erschwert die laufenden Beitrittsverhandlungen, da die Lösung und Beilegung
dieses Konfliktes bisher primäre Voraussetzung für Griechenland gewesen ist, um über
einen EU‐Beitritt des Nachbarn zu verhandeln.
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Ohrid, die Stadt am See –
Sommerhauptstadt Makedoniens
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Der Fortschrittsbericht der Europäischen Mazedonien
Kommission
+
-
Politisches Kriterium
Wirtschaftliches Kriterium
Acquis Kriterium
Politischer Dialog verbessert sich, Präsidentschafts‐ und Kommunalwahlen 2009 entsprachen den meisten internat. Standards. Reformen in Bereichen Polizei, Justiz, Verwaltung, Korruptionsbekämpfung.
Auf dem Weg zu einer funktionierende Marktwirtschaft. Reformprogramm ambitioniert. Große Anstrengungen in Bereichen: Verkehr, Zoll, Steuern sowie Recht, Freiheit und Sicherheit.
Rahmenabkommen von Ohrid grundlegend aber weiterhin „konstruktive Initiativen erforderlich“
2009 ökonomischer Rückschlag, hohe Arbeitslosigkeit (Geringqualifizierte, Junge).
In Bereichen Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit (Justiz)besteht Handlungsbedarf.
Implementierung weiterhin schwach; Energie, Umwelt, Beschäftigung und Sozialpolitik wenige Fortschritte.
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Korruptionfestigkeit im internationalen Bereich
Transparency International 2010 ‐
Wahrnehmungsatlas
1
Dänemark
11
Luxemburg und Island
15
Deutschland und Österreich
49
Polen, Costa Rica und Oman
62
Kroatien, Makedonien, Ghana und Samoa
67
Italien
82
Griechenland, Kolumbien, Peru, Thailand, China,
Lesotho und Serbien
154
Russland
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Support to efficient prevention and fight against corruption (2010/022‐264)
• Laufzeit: 2 Jahre
• Projektvolumen: 1.420.000,00€
• Ort: Skopje und landesweite Projektaktivitäten
• Begünstige: Ministerium der Justiz und Staatliche Kommission für Korruptionsprävention http://www.youtube.com/watch?v=EJBS3wPpOoU&feature=player_embedded
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Component 1: Strengthening the efficiency of anti‐
corruption institutions and policies in implementing and monitoring the enforcement of policies in the field of fight against corruption
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Component 1: (1) Bewertung der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, die Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung der Antikorruptionsgesetze in Übereinstimmung mit den international bestehenden Normen, Vorschriften, Methoden, Verfahren und Arbeitsmethoden sowie die Förderung der Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen den SCPC und anderen relevanten Gremien und Institutionen für eine wirksame Prävention und Bekämpfung der Korruption.
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Component 1: (2) Identifizierung von Zielgruppen und des Schulungsbedarfs des
SCPC und anderer relevanter Gruppen sowie Institutionen die sich
mit der Verhütung und Bekämpfung der Korruption in den folgenden Bereichen beschäftigen: Effiziente Umsetzung der Korruptionsbekämpfung insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften über die Asset‐Erklärungen, Conflict of interests, Berichterstattung über die Finanzierung der Wahlkampagnen, Finanzierung der politischen Parteien und Korruptionsprävention
(3) Vorbereitung der Ausbildung (Schulungen), der Lehrpläne und der Lehrmaterialien für SCPC und relevanten Gruppen und Institutionen, die bei der Verhütung und Bekämpfung der Korruption beteiligt sind.
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Component 1: (4) Lieferung von Schulungen, Workshops für die Mitglieder des
SCPC und anderen Einrichtungen und Institutionen, die bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption beteiligt sind. (5) Lieferung von "Train the Trainer" und anderer
Fortbildungsveranstaltungen für die SCPC‐Sekretariat.
(6) Entwicklung eines Systems von Indikatoren zur Messung der
Höhe und der Art der Korruption im privaten und öffentlichen Sektor.
(7) Anwendung der entwickelten Indikatoren, Verarbeitung und
Bereitstellung von Daten über den Umfang und die Art der
Korruption im öffentlichen und privaten Sektor;
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Component 1: (8) Entwicklung von Methoden zur Erfassung und Überwachung der
Aussagen, die auf einem Interessenkonflikt beruhen (könnten).
(9) Entwicklung von Methoden zur Erfassung und Verarbeitung
statistischer Daten, die für die Durchführung von
Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen notwendig sind.
(10) Organisation von Veranstaltungen zur Sensibilisierung bezüglich
der negativen Auswirkungen der Korruption und Aufklärung über die
Arbeit und Funktionsweise der Korruptionsbekämpfungsstellen.
(11) Durchführung von zwei Erhebungen über das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf die negativen Effekte aus Korruption und
Sichtbarkeit der Aktivitäten der Institutionen, die bei der Verhütung und Bekämpfung der Korruption beteiligt.
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Component 2: Establishing track record on asset declarations
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Component 2: (1) Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie für die Beurteilung der
bestehenden Datenbanken für „ Asset Erklärungen“, Untersuchung der Möglichkeiten für eine Verbindung von Datenbanken und den Austausch von Daten zwischen relevanten Institutionen im Einklang mit der Projektgruppe Interoperabilität.
(2) Entwicklung von Methoden für die erste Beurteilung von Asset‐
Erklärungen für SCPC.
(3) Verbesserung der Methodik für das Erstellen von Asset
Erklärungen für die Überprüfung PRO.
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Component 2: (4) Erstellung oder Aktualisierung von Datenbanken und den Aufbau der Vernetzung dieser Datenbanken nach den Feststellungen der Machbarkeitsstudie und den Regeln des zentralen Datenaustausch‐Systems des Ministeriums für die Informationsgesellschaft.
(5) Entwicklung von Memoranden über die Zusammenarbeit sowie Erstellung von Verträgen über die Verwendung von neuen Methoden für den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Institutionen.
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Component 2: (6) Entwicklung von Handbüchern für die Nutzung von Methoden zum Austausch von Daten.
(7) Lieferung von Schulungen für die zuständigen Institutionen für
das „neue“ System zum Austausch von Informationen.
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Component 3: Ensuring transparent financing of political parties and electoral campaigns
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Component 3: (1)Definition der Zielgruppen und der Bedarfsermittlung bzgl.
Ausbildung, Erstellung von Lehrplänen und Programm für SAO, MF, SCPC
für eine effiziente Umsetzung der Vorschriften über die Finanzierung der
politischen Parteien und Wahlkampagnen.
(2) Schulung für die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes über die Finanzierung der politischen Parteien und des Wahlgesetzes (Finanzierung von Wahlkämpfen) zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den ORKB, MF, SCPC.
(3) Entwicklung von Monitoring‐Methoden für die Prüfung der Finanzierung
der politischen Parteien für SAO, SCPC und anderen einschlägigen
Einrichtungen.
(4) Entwicklung von Methoden zur Überwachung des Follow‐up der Berichte
und Empfehlungen des SAO, MF, SCPC.
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Component 4: Strengthening capacity of courts, PPO and Agency for management of confiscated property
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Component 4: (1)Training, Prüfungen, Erstellung von Lehrplänen und Programm zur Aufdeckung, Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung von Korruptionsfällen bei Richtern aus dem Gerichtsbezirk Skopje. (2) Einrichtung und Begleitung einer Abteilung für den Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption sowie für Richter, die mit Fällen von Kleinkriminalität und schweren Formen von Korruption an
den Amts‐, Berufungs‐und des Obersten Gerichts zu tun haben. Dieses soll sich ebenso auf die Mitarbeitenden in den Staatsanwaltschaften beziehen.
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Component 4: (3) Lieferung von Schulungen, einschließlich der
gemeinsamen Schulungen, Workshops und Simulationen für
Richter und Staatsanwälte.
(4) Erstellung von Leitlinien für die Behandlung der nicht
einheitliche Rechtsprechung zur Korruption zwischen dem Amts‐ (Land), Berufungs‐und Obersten Gerichten. (5) Durchführung und Organisation von regionalen und nationalen
Konferenzen für die Verstärkung der Zusammenarbeit für Justiz, Staatsanwaltschaften und Strafverfolgungsbehörden zur Aufdeckung, Verfolgung und Aburteilung von nationalen und grenzüberschreitenden
Fällen von organisierter Kriminalität und Korruption.
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Component 4: (6) Vorbereitung der Arbeitsabläufe, Erstellung von Leitfäden, Handbücher für die effektive Einziehung und Verwaltung des konfiszierten Eigentums der Agentur für Verwaltung des konfiszierten Eigentums.
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