Impfplan für Pferde

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Besitzerinformation: Impfplan für Pferde
Impfplan für Pferde
Impfungen bieten zuverlässigen Schutz vor Infektionskrankheiten. Diese
Möglichkeiten der Gesundheitsprophylaxe sollten daher nicht fahrlässig behandelt,
sondern regelmäßig durchgeführt werden. Neben den freiwilligen Impfungen existiert
aber auch eine Impfpflicht für Turnierpferde gegen die sogenannte Pferdegrippe
(Equine Influenza). Die Influenza-Impfung ist alle 6 Monate aufzufrischen.
Tierärzte empfehlen für Pferde folgende Schutzimpfungen:
Equine Influenza
Die Equine Influenza wird in den hiesigen Breitengraden durch die Stämme Influenza
A/equi/1 und A/equi/2 hervorgerufen. Es handelt sich dabei um eine
hochansteckende Infektionskrankheit, bei der das Allgemeinbefinden und die
Leistungsfähigkeit reduziert ist. Darüber hinaus treten Atemwegsstörungen und
Fieber auf. Die Gefahr liegt in der anschließenden Besiedlung der Lunge mit
bakteriellen Keimen, was zu einer chronischen Schädigung der Lunge und damit
auch zu einer langfristig reduzierten Leistungsfähigkeit führen kann.
Nach der Grundimmunisierung im Fohlenalter (1.= 4. Mo.; 2.= 6 Wo. nach 1.Impf; 3.=
2-6 Monate nach 2. Impf.) sollten Impfungen regelmäßig alle 6 Monate durchgeführt
werden. Bei der Grundimmunisierung älterer Pferde sollte der gleiche Zeitabstand
wie bei der Fohlenimmunisierung eingehalten werden. Eine Impfauffrischung sollte
hier ebenfalls 6 Monate erfolgen. Die Zuchtstutenimpfung zur verbesserten Immunität
des Fohlens erfolgt bei grundimmunisierten Tiere zusätzlich im 9. Trächtigkeitsmonat
(TM).
Es wird empfohlen alle Pferde eines Bestandes zu impfen und Impfstoffe zu
verwenden, in denen die jeweils aktuellen Virusstämme enthalten sind.
Herpesimpfung
Beim Pferd gibt es zwei gesundheitlich relevante Stämme des Equinen Herpes Virus
(EHV). Zum einen das EHV 4, welches zusammen mit anderen Faktoren zu
Atemwegserkrankungen (Rhinopneumonitis) führen kann. In Proben von Pferden, die
an Rhinopneumonitis litten, konnten in bis zu 80 % der Fälle EHV 4 nachgewiesen
werden.
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Zum anderen das EHV 1, das besonders im Zusammenhang mit Aborten zu
erwähnen ist und daher in erster Linie für Züchter Bedeutung hat. Bei bis zu 99 %
der Stutenaborte konnte das EHV1 aus den abortierten Fohlen isoliert werden. EHV
1 kann aber auch Symptome von Atemwegserkrankungen hervorrufen.
Reitpferde sollten nach erfolgreicher Grundimmunisierung, für die eine zweimalige
Impfung in vorgegebenen Abständen (1.= ab 4. LM; 2.= 4-6 Wo. nach 1.Impf.; 3. = 57 Monate nach 2. Impf.) erforderlich ist, alle 6 (9) Monate gegen Herpesviren geimpft
werden. Herpesimpfstoff kann als Einzelimpfstoff (EHV 1) oder als
Kombinationsimpfstoff angewendet werden. Da auch gegen die Equine Influenza
eine Immunisierung in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten empfohlen wird,
bietet sich ein Kombinationsimpfstoff EHV 1 / A-equi1 & A-equi 2 an. Zum Schutz
gegen den Virusabort der Stute sollte eine Grundimmunisierung vor der Trächtigkeit
erfolgt sein und eine zusätzliche Vakzinierung im 3./4. und 7./8. Trächtigkeitsmonat.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Bei einer Tetanusinfektion handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Infektion
mit dem im Boden vorkommenden Clostridium tetani. Es besteht eine ständige
Infektionsgefahr für Pferde über kleinste Wunden, beispielsweise durch
Weideverletzungen an den Gliedmaßen.
Die Tetanusgrundimmunisierung sollte im Fohlenalter (1.= ab 4. LM; 2.= 4-8 Woche
nach 1. Impf., 3.= 12 Monate nach 2. Impf.) erfolgen. Wiederholungsimpfungen
erfolgen nach der Grundimmunisierung regelmäßig alle 2 Jahre.
Zuchtstuten sollten außerdem im 9. Monat der Trächtigkeit geimpft werden.
Tollwut
Tollwut wird durch eine Lyssavirus-Infektion hervorgerufen. Bei Pferden kommt es
vorrangig auf der Weide durch einen Biss infizierter Fleischfresser (Fuchs, Dachs,
Waschbär, Marder, Fledermaus, Hund, Wolf,) zur Infektion. Daher sollten Pferde, die
Weidegang haben, geimpft sein.
Die Impfung kann ab dem 5. Lebensmonat durchgeführt werden und ist jährlich
aufzufrischen. Bei Zuchtstuten sollten eine Impfung außerdem im 9.
Trächtigkeitsmonat durchgeführt werden.
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Tabellarischer Impfplan für Pferde
Krankheit
Influenza
Frühester
Impftermin
4. LM
Herpes
4. LM
Influenza
+
Herpes
(Kombiimpfstoff)
Tetanus
4. LM
Tollwut
6. LM
5. LM
Grundimmunisierung
Wiederholung Zuchtstute
1. Impfung: beliebig
2. Impfung:
4-6 Wo. nach 1. Impf.
3. Impfung:
5 -7 Mo. nach 2. Impf.
1. Impfung: beliebig
2. Impfung:
3-4 Mo. nach 1. Impf.
1. Impfung: beliebig
2. Impfung:
6 Wo. nach 1. Impf.
3. Impfung:
2-6 Mo. nach 2. Impf.
1. Impfung: beliebig
2. Impfung:
3 Mo. nach 1. Impf.
3. Impfung:
12 Mo. nach 2. Impf.
alle 6 Monate
4-6 Wo vor
Geburtstermin
alle 6 Monate
3./4.TM und
7./8. TM
alle 6 Monate
3./4.TM und
7./8. TM
alle 2 Jahre
im 9. TM
1 x Jahr
im 9. TM
Wird die Impfung bei
Fohlen unter 6 Monaten
durchgeführt, sollte eine 2.
Impfung mit 6 Monaten
erfolgen.
Aufgrund der noch im Organismus der Fohlen vorhandenen maternalen Antikörper,
sollten Fohlen nur in Ausnahmefällen vor dem 4. LM geimpft werden, da sich sonst
häufig keine Impf-Antwort ausbildet.
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