Besitzerinformation: Impfplan für Pferde Impfplan für Pferde Impfungen bieten zuverlässigen Schutz vor Infektionskrankheiten. Diese Möglichkeiten der Gesundheitsprophylaxe sollten daher nicht fahrlässig behandelt, sondern regelmäßig durchgeführt werden. Neben den freiwilligen Impfungen existiert aber auch eine Impfpflicht für Turnierpferde gegen die sogenannte Pferdegrippe (Equine Influenza). Die Influenza-Impfung ist alle 6 Monate aufzufrischen. Tierärzte empfehlen für Pferde folgende Schutzimpfungen: Equine Influenza Die Equine Influenza wird in den hiesigen Breitengraden durch die Stämme Influenza A/equi/1 und A/equi/2 hervorgerufen. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit, bei der das Allgemeinbefinden und die Leistungsfähigkeit reduziert ist. Darüber hinaus treten Atemwegsstörungen und Fieber auf. Die Gefahr liegt in der anschließenden Besiedlung der Lunge mit bakteriellen Keimen, was zu einer chronischen Schädigung der Lunge und damit auch zu einer langfristig reduzierten Leistungsfähigkeit führen kann. Nach der Grundimmunisierung im Fohlenalter (1.= 4. Mo.; 2.= 6 Wo. nach 1.Impf; 3.= 2-6 Monate nach 2. Impf.) sollten Impfungen regelmäßig alle 6 Monate durchgeführt werden. Bei der Grundimmunisierung älterer Pferde sollte der gleiche Zeitabstand wie bei der Fohlenimmunisierung eingehalten werden. Eine Impfauffrischung sollte hier ebenfalls 6 Monate erfolgen. Die Zuchtstutenimpfung zur verbesserten Immunität des Fohlens erfolgt bei grundimmunisierten Tiere zusätzlich im 9. Trächtigkeitsmonat (TM). Es wird empfohlen alle Pferde eines Bestandes zu impfen und Impfstoffe zu verwenden, in denen die jeweils aktuellen Virusstämme enthalten sind. Herpesimpfung Beim Pferd gibt es zwei gesundheitlich relevante Stämme des Equinen Herpes Virus (EHV). Zum einen das EHV 4, welches zusammen mit anderen Faktoren zu Atemwegserkrankungen (Rhinopneumonitis) führen kann. In Proben von Pferden, die an Rhinopneumonitis litten, konnten in bis zu 80 % der Fälle EHV 4 nachgewiesen werden. ©www.vetion.de 1/3 03/2004 Besitzerinformation: Impfplan für Pferde Zum anderen das EHV 1, das besonders im Zusammenhang mit Aborten zu erwähnen ist und daher in erster Linie für Züchter Bedeutung hat. Bei bis zu 99 % der Stutenaborte konnte das EHV1 aus den abortierten Fohlen isoliert werden. EHV 1 kann aber auch Symptome von Atemwegserkrankungen hervorrufen. Reitpferde sollten nach erfolgreicher Grundimmunisierung, für die eine zweimalige Impfung in vorgegebenen Abständen (1.= ab 4. LM; 2.= 4-6 Wo. nach 1.Impf.; 3. = 57 Monate nach 2. Impf.) erforderlich ist, alle 6 (9) Monate gegen Herpesviren geimpft werden. Herpesimpfstoff kann als Einzelimpfstoff (EHV 1) oder als Kombinationsimpfstoff angewendet werden. Da auch gegen die Equine Influenza eine Immunisierung in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten empfohlen wird, bietet sich ein Kombinationsimpfstoff EHV 1 / A-equi1 & A-equi 2 an. Zum Schutz gegen den Virusabort der Stute sollte eine Grundimmunisierung vor der Trächtigkeit erfolgt sein und eine zusätzliche Vakzinierung im 3./4. und 7./8. Trächtigkeitsmonat. Tetanus (Wundstarrkrampf) Bei einer Tetanusinfektion handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Infektion mit dem im Boden vorkommenden Clostridium tetani. Es besteht eine ständige Infektionsgefahr für Pferde über kleinste Wunden, beispielsweise durch Weideverletzungen an den Gliedmaßen. Die Tetanusgrundimmunisierung sollte im Fohlenalter (1.= ab 4. LM; 2.= 4-8 Woche nach 1. Impf., 3.= 12 Monate nach 2. Impf.) erfolgen. Wiederholungsimpfungen erfolgen nach der Grundimmunisierung regelmäßig alle 2 Jahre. Zuchtstuten sollten außerdem im 9. Monat der Trächtigkeit geimpft werden. Tollwut Tollwut wird durch eine Lyssavirus-Infektion hervorgerufen. Bei Pferden kommt es vorrangig auf der Weide durch einen Biss infizierter Fleischfresser (Fuchs, Dachs, Waschbär, Marder, Fledermaus, Hund, Wolf,) zur Infektion. Daher sollten Pferde, die Weidegang haben, geimpft sein. Die Impfung kann ab dem 5. Lebensmonat durchgeführt werden und ist jährlich aufzufrischen. Bei Zuchtstuten sollten eine Impfung außerdem im 9. Trächtigkeitsmonat durchgeführt werden. ©www.vetion.de 2/3 03/2004 Besitzerinformation: Impfplan für Pferde Tabellarischer Impfplan für Pferde Krankheit Influenza Frühester Impftermin 4. LM Herpes 4. LM Influenza + Herpes (Kombiimpfstoff) Tetanus 4. LM Tollwut 6. LM 5. LM Grundimmunisierung Wiederholung Zuchtstute 1. Impfung: beliebig 2. Impfung: 4-6 Wo. nach 1. Impf. 3. Impfung: 5 -7 Mo. nach 2. Impf. 1. Impfung: beliebig 2. Impfung: 3-4 Mo. nach 1. Impf. 1. Impfung: beliebig 2. Impfung: 6 Wo. nach 1. Impf. 3. Impfung: 2-6 Mo. nach 2. Impf. 1. Impfung: beliebig 2. Impfung: 3 Mo. nach 1. Impf. 3. Impfung: 12 Mo. nach 2. Impf. alle 6 Monate 4-6 Wo vor Geburtstermin alle 6 Monate 3./4.TM und 7./8. TM alle 6 Monate 3./4.TM und 7./8. TM alle 2 Jahre im 9. TM 1 x Jahr im 9. TM Wird die Impfung bei Fohlen unter 6 Monaten durchgeführt, sollte eine 2. Impfung mit 6 Monaten erfolgen. Aufgrund der noch im Organismus der Fohlen vorhandenen maternalen Antikörper, sollten Fohlen nur in Ausnahmefällen vor dem 4. LM geimpft werden, da sich sonst häufig keine Impf-Antwort ausbildet. ©www.vetion.de 3/3 03/2004