Informationen zu Shigellen 1. Allgemeines Shigellen sind weltweit verbreitete Bakterien, die eine Infektionserkrankung des Darmes hervorrufen. Diese Erkrankung wird Shigellose, Shigellen-Enteritis oder auch Shigellenruhr/Bakterienruhr genannt. Die Shigellen werden in 4 Untergruppen unterteilt: Shigella dysenteriae, Shigella flexneri, Shigella boydii und Shigella sonnei. Der Mensch ist das einzige relevante Reservoir für diese Bakterien. Die Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit geringem Hygienestandard erworben. 2. Wie wird die Krankheit übertragen? Die Übertragung erfolgt überwiegend durch direkten Kontakt von Mensch zu Mensch. Das Bakterium wird mit dem Stuhl ausgeschieden und kann von Mensch zu Mensch über die Hände bei unzureichender persönlicher Hygiene (z.B. nach dem Toilettenbesuch) weiterverbreitet werden. Außerdem kann durch verunreinigtes Trinkwasser, verunreinigte Nahrungsmittel oder kontaminierte Badegewässer, vor allem in wärmeren Ländern eine Infektion ausgelöst werden. Auch durch Fliegen ist eine Übertragung der Bakterien möglich. Schon sehr geringe Bakterienmengen (meistens 10 bis 200 Keime) können zu einer Erkrankung führen. 3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf Die Zeit von der Ansteckung bis zum Krankheitsausbruch beträgt ca. 12 bis 96 Stunden. Die Erkrankung beginnt häufig mit krampfartigen Bauchschmerzen, Fieber, wässrigem Durchfall, schmerzhaftem Stuhldrang. Es können blutig-schleimige, ggfs. auch eitrige Stühle auftreten (Shigellenruhr/Bakterienruhr) sowie seltener Komplikationen, vornehmlich im Dickdarm. Die Krankheit kann unterschiedliche Verlaufsformen annehmen, die Erkrankungsdauer kann daher kurz sein, aber auch Verläufe über einige Wochen sind möglich. Solange Shigellen im Stuhl ausgeschieden werden, besteht Ansteckungsgefahr für andere Menschen. 4. Therapie Die Behandlung erfolgt bei gutem Allgemeinzustand gegebenenfalls nur symptomatisch, d.h. mit Bettruhe und Ausgleich von Flüssigkeitsverlusten. Über die Notwendigkeit der Antibiotikagabe und der Krankenhausbehandlung entscheidet der behandelnde Arzt. 5. Hygienemaßnahmen Nach jedem Gang zur Toilette, vor dem Zubereiten von Speisen sowie vor dem Essen sorgfältig die Hände mit Flüssigseife (keine Stückseife) waschen! Dies führt zwar nicht zur Keimabtötung, aber zur deutlichen Keimzahlreduzierung. Personenbezogene Verwendung von Handtüchern und Waschlappen. Für die Säuberung der benutzten Toilette (Sitz, Spülknopf, Griff der WC-Bürste, Wasserhahn, Türgriff) täglich einen Sanitärreiniger verwenden. Ein separates WC für die erkrankte Person wäre optimal, ist zu Hause aber nicht dringend erforderlich. Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen des Kranken sollten mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 °C, besser noch im Kochwaschgang gewaschen werden. Alle Gegenstände und Flächen, die eventuell mit Ausscheidungen des Kranken in Kontakt gekommen sind, müssen regelmäßig gereinigt werden. Fleisch und Geflügel vor dem Verzehr gut durchgaren. Rohe Fleisch- und Wurstwaren, Geflügel, Fisch, Eier und Eiprodukte, Cremes, Salate und Mayonnaise sowie Milch sollten stets im Kühlschrank bei max. 7 °C aufbewahrt werden. Essgeschirr und Besteck sollten heiß abgespült werden. Spült man per Hand ab, das Geschirr vorher mit kochendem Wasser übergießen und 2 Minuten darin liegen lassen. Küchenschwämme und Spülbürsten regelmäßig heiß reinigen oder erneuern. Die Anwendung eines Händedesinfektionsmittels bzw. eines Flächendesinfektionsmittels kann die Hygienemaßnahmen unterstützen. Informationen zu Shigellen 6. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Personen, die an Shigellen erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen bzw. nicht dort tätig sein. Eine Wiederzulassung ist möglich, wenn die negativen Ergebnisse von drei Stuhluntersuchungen vorliegen (die erste Stuhlprobe frühestens 24 Stunden nach Auftreten von geformtem Stuhl bzw. 24 Stunden nach Beendigung einer antibiotischen Therapie, Abstand der Proben 1-2 Tage). Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich. 7. Welche Regelungen gelten für die Arbeit in Lebensmittelbereichen? Erkrankte, Erkrankungsverdächtige und Ausscheider dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen (§ 42 Infektionsschutzgesetz). Zu diesen Lebensmitteln zählen: Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus, Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr. 8. Ist die Erkrankung meldepflichtig? Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9, 34 und 42 Infektionsschutzgesetz: Für Gemeinschaftseinrichtungen: der Verdacht auf oder die Erkrankung an Shigellen, wenn Personen betroffen sind, die eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule etc.) besuchen. Es besteht Meldepflicht der Eltern gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung ihrer Kinder. Für Ärzte: der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis (MagenDarminfektion, z.B. durch Shigellen), wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder wenn mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen. Für Labore: der direkte Nachweis von Shigellen aus dem Stuhl. Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk: Gesundheitsamt Hamburg-Altona Tel.: 42811-2638, -3005, -2110 Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Tel.: 42854-2542, -4643, -2344 Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf Tel.: 42891-2216, -2329 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Tel.: 42804-2675, -2671, -2679 Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel Tel.: 42801-3400, -3401 Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek Tel.: 42881-2419, -3658, -3686 Gesundheitsamt Hamburg-Harburg Tel.: 42871-2324, -2140 Herausgeber: Hamburger Arbeitskreis Infektionsepidemiologie V.i.S.d.P. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu Stand: Juni 2015