Chlamydien - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Chlamydien
Chlamydien sind kleine Bakterien, die sich nur innerhalb lebender Zellen vermehren können. Es
gibt verschiedene Untergruppen, die jeweils unterschiedliche Erkrankungen auslösen:
1. das Trachom. eine chronische Erkrankung der Bindehäute und Hornhäute des Auges.
2. sexuell übertragbare Infektionen der Harn- und Geschlechtsorgane
3. eine nur in den Tropen vorkommende Geschlechtskrankheit, die die Lymphknoten befällt
(Lymphogranuloma venereum).
Trachom:
Weltweit häufigste Augenkrankheit, die zu Erblindung führt. Sie tritt ausschließlich in tropischen
Ländern mit mangelhaften hygienischen Verhältnissen auf. Es wird angenommen, dass weltweit
etwa 150 Mio. Menschen infiziert sind, davon 6 Mio. erblindet. Die Ansteckung erfolgt durch
Schmierinfektion.
Infektionen der Harn- und Geschlechtsorgane
In den Industriestaaten sind Chlamydien die häufigsten bakteriellen Erreger von Infektionen der
Harn- und Geschlechtsorgane. Oft sind die Krankheitszeichen wenig ausgeprägt. Die häufigsten
Beschwerden, die nach Tagen oder Wochen auftreten, sind Schmerzen und Brennen beim Wasserlassen. Beim Mann kann es zu Nebenhodenentzündungen kommen, bei der Frau zu Gebärmutterhals- und chronischen Unterbauchentzündungen. Die Chlamydieninfektion ist die häufigste
Ursache der infektionsbedingten Sterilität. Deshalb bieten die gesetzlichen Krankenkassen für
Frauen unter 25 Jahre einmal jährlich eine kostenlose Untersuchung an.
Neugeborenen-Infektion:
Eine Infektion in der Schwangerschaft kann zur Frühgeburt führen. Das Neugeborene kann während der Geburt angesteckt und an Augen- oder Lungenentzündung erkranken.
Therapie:
Alle Chlamydieninfektionen sprechen gut auf eine antibiotische Behandlung an. Zum Einsatz
kommen Tetrazykline (Doxycyclin), Makrolide (Erythromycin, Clarithromycin, Azithromycin) sowie
Chinolone (Levofloxacin). Resistenzentwicklung gegenüber Tetrazyklinen und Erythromycin sind
bisher nicht bekannt geworden.
Erregernachweis:
Der Erregernachweis gelingt entweder direkt aus Abstrichen oder im Urin oder durch Antigenoder Antikörpernachweise im Blut.
Impfung:
Eine Impfung steht bislang nicht zur Verfügung.
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Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Bei den sexuell übertragbaren Formen gelten die allgemeinen Regeln der Verhütung, bei den
übrigen Infektionen adäquate hygienische Vorsichtsmaßnahmen.
Bei nachgewiesenen Infektionen muss eine Untersuchung, gegebenenfalls Behandlung der Sexualpartner erfolgen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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