Institut für Rechtsmedizin Aufklärung von Todesursachen – mit und ohne Obduktion Todesursachenklärung: mit und ohne Obduktion Die Untersuchung von Todesfällen im Hinblick auf die Rekonstruktion von Todesursachen ist eine Aufgabe der forensischen Medizin. Die klassische Methode der Obduktion eines Leichnams ist seit Jahrhunderten die Grundlage, aufwändig und zeitintensiv. Der Rechtsmediziner öffnet den Körper im Rahmen der Sektion, um Todesursachen oder Verletzungsmuster beurteilen zu können. Die Bildgebung, insbesondere die Computertomografie (CT) sowie die Magnetresonanztomografie (MRT) als Ergänzung oder Alternative zur konventionellen Obduktion, öffnet dabei völlig neue Möglichkeiten der Diagnostik. Sie kann mit einer Kontrastmitteldarstellung des Herz-/Gefäßsystems verbunden werden. In Hamburg setzen wir diese moderne Technik seit 2008 im Rahmen von Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft regelmäßig ein. Bildgebung zeigt viele Todesursachen Z. B. viele Herz- und Gefäßkrankheiten, innere Blutungen, Schlaganfälle, Tumoren, Entzündungen. Eine Obduktion kann fakultativ ergänzt werden. Vorteile der Bildgebung Die Bildgebung ist der klassischen Autopsie u. a. durch die Möglichkeit der dreidimensionalen Rekonstruktion in einigen Bereichen überlegen, in anderen ergänzt sie in hervorragender Weise. Beispiele sind: Dreidimensionale Gefäß- und Herzdarstellung mit Kontrastmittel. Gas / Luft im Körper: Gasansammlungen lassen sich sichern, die bei Obduktion leicht entgehen können (Behandlungsfehler). Dreidimensionale Rekonstruktion von Knochen brüchen / Unfallrekonstruktion. Sicherung des Zustandes des Leichnams vor Sektion; Datensätze für eine Rekonstruktion für spätere Fragestellungen bleiben immer verfügbar. Schnelligkeit einer aussagekräftigen Erstbefun dung. Es können bereits vorab wichtige Fragen für das weitere Vorgehen geklärt und etwaige Folge kosten für umfangreichere gerichtsmedizinische Untersuchungen reduziert werden. Wir bieten Ihnen Expertise auf dem Gebiet der Begutachtung von Todesfällen durch ein interdisziplinäres Team aus Rechtsmedizinern und forensischen Radiologen. Orientierende telefonische Beratung, Anfragen auch per Mail an [email protected]. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten: Bildgebung ohne Obduktion (Kosten: 350,- € bis 1.200,- € zzgl. USt., nach Absprache / Aufwand) Obduktion alleine (Kosten: 400,- € zzgl. USt.) Obduktion durch CT-/MRT-Untersuchung, mit Bildgebung (Kosten: 700,- € bis 1.600,- € zzgl. USt., nach Absprache / Aufwand) Begutachtung von anderswo erstellten bilddiagnostischen CT/MRT-Datensätzen (Kosten: nach Absprache / Aufwand) Wird durch Bildgebung alleine keine wahrscheinliche Todesursache festgestellt, berechnen wir keine Kosten. Dies wäre z. B. bei bestimmten Formen von plötzlichen Herzrhythmusstörungen oder Vergiftungen der Fall. Bei Behandlung im Krankenhaus vor dem Tode ist eine Einbeziehung der Behandlungs­dokumen­ ta­tion oft sinnvoll. (Zusatzkosten können durch den Transport des Verstorbenen entstehen.) Unsere Erfahrung Am Institut für Rechtsmedizin des Universitäts­ klinikums Hamburg Eppendorf (UKE) ist die Forensische Radiologie ein Tätigkeitsschwerpunkt von besonders geschulten Rechtsmedizinern. Die ForEx Gutachten GmbH (Medizinischer Geschäftsführer Prof. Dr. med. K. Püschel) als Tochtergesellschaft des UKE bietet diese Expertise für Auftraggeber außerhalb von Hamburg an. ForEx Gutachten GmbH Rechtsmedizinische Services Dr. A. Heinemann Telefon: 040 7410-57810/-52130 Fax: 040 7410-54559 E-Mail: [email protected]