Aufklärung von Todesursachen – mit und ohne Obduktion

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Institut für Rechtsmedizin
Aufklärung von
Todesursachen – mit und
ohne Obduktion
Todesursachenklärung:
mit und ohne Obduktion
Die Untersuchung von Todesfällen im Hinblick auf
die Rekonstruktion von Todesursachen ist eine
Aufgabe der forensischen Medizin. Die klassische
Methode der Obduktion eines Leichnams ist seit
Jahrhunderten die Grundlage, aufwändig und
zeitintensiv. Der Rechtsmediziner öffnet den Körper
im Rahmen der Sektion, um Todesursachen oder
Verletzungsmuster beurteilen zu können.
Die Bildgebung, insbesondere die Computertomografie (CT) sowie die Magnetresonanztomografie
(MRT) als Ergänzung oder Alternative zur
konventionellen Obduktion, öffnet dabei völlig neue
Möglichkeiten der Diagnostik. Sie kann mit einer
Kontrastmitteldarstellung des Herz-/Gefäßsystems
verbunden werden.
In Hamburg setzen wir diese moderne Technik seit
2008 im Rahmen von Todesermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft regelmäßig ein.
Bildgebung zeigt viele
Todesursachen
Z. B. viele Herz- und Gefäßkrankheiten, innere
Blutungen, Schlaganfälle, Tumoren, Entzündungen.
Eine Obduktion kann fakultativ ergänzt werden.
Vorteile der Bildgebung
Die Bildgebung ist der klassischen Autopsie u. a.
durch die Möglichkeit der dreidimensionalen
Rekonstruktion in einigen Bereichen überlegen,
in anderen ergänzt sie in hervorragender Weise.
Beispiele sind:
Dreidimensionale Gefäß- und Herzdarstellung
mit Kontrastmittel.
Gas / Luft im Körper: Gasansammlungen lassen
sich sichern, die bei Obduktion leicht entgehen
können (Behandlungsfehler).
Dreidimensionale Rekonstruktion von Knochen brüchen / Unfallrekonstruktion.
Sicherung des Zustandes des Leichnams vor
Sektion; Datensätze für eine Rekonstruktion für
spätere Fragestellungen bleiben immer verfügbar.
Schnelligkeit einer aussagekräftigen Erstbefun dung. Es können bereits vorab wichtige Fragen für
das weitere Vorgehen geklärt und etwaige Folge kosten für umfangreichere gerichtsmedizinische
Untersuchungen reduziert werden.
Wir bieten Ihnen
Expertise auf dem Gebiet der Begutachtung von
Todesfällen durch ein interdisziplinäres Team aus
Rechtsmedizinern und forensischen Radiologen.
Orientierende telefonische Beratung, Anfragen
auch per Mail an [email protected].
Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Bildgebung ohne Obduktion
(Kosten: 350,- € bis 1.200,- € zzgl. USt.,
nach Absprache / Aufwand)
Obduktion alleine
(Kosten: 400,- € zzgl. USt.)
Obduktion durch CT-/MRT-Untersuchung,
mit Bildgebung
(Kosten: 700,- € bis 1.600,- € zzgl. USt.,
nach Absprache / Aufwand)
Begutachtung von anderswo erstellten
bilddiagnostischen CT/MRT-Datensätzen
(Kosten: nach Absprache / Aufwand)
Wird durch Bildgebung alleine keine wahrscheinliche Todesursache festgestellt, berechnen wir
keine Kosten. Dies wäre z. B. bei bestimmten
Formen von plötzlichen Herzrhythmusstörungen
oder Vergiftungen der Fall.
Bei Behandlung im Krankenhaus vor dem Tode
ist eine Einbeziehung der Behandlungs­dokumen­
ta­tion oft sinnvoll.
(Zusatzkosten können durch den Transport des
Verstorbenen entstehen.)
Unsere Erfahrung
Am Institut für Rechtsmedizin des Universitäts­
klinikums Hamburg Eppendorf (UKE) ist die
Forensische Radiologie ein Tätigkeitsschwerpunkt
von besonders geschulten Rechtsmedizinern.
Die ForEx Gutachten GmbH (Medizinischer
Geschäftsführer Prof. Dr. med. K. Püschel) als
Tochtergesellschaft des UKE bietet diese Expertise
für Auftraggeber außerhalb von Hamburg an.
ForEx Gutachten GmbH
Rechtsmedizinische Services
Dr. A. Heinemann
Telefon: 040 7410-57810/-52130
Fax: 040 7410-54559
E-Mail: [email protected]
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