Keuchhusten stand 2013

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Keuchhusten (Pertussis)
Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung
Keuchhusten ist eine durch Bakterien ausgelöste, sehr ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege. Die
Erkrankung beginnt in der Regel mit typischen Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen und leichtem
Fieber. Diese Symptome können bis zu 2 Wochen andauern und werden dann von einem immer schwerer
werdenden Husten abgelöst. Das voll entwickelte Krankheitsbild ist durch die typischen Hustenanfälle geprägt.
Keuchhustenerreger werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen.
Erreger
Bordetella pertussis
Symptome
Keuchhusten verläuft typischerweise in drei Stadien:
Zu Beginn zeigen sich für 1-2 Wochen leichte Erkältungszeichen mit
Schnupfen, Husten und Heiserkeit, Schwäche und gelegentlichem Fieber.
Danach beginnt die Phase der Hustenerkrankung, dem die Krankheit
ihren Namen verdankt. Typisch ist dabei ein langwieriger, trockener
Husten. Krampfartige minutenlange Hustenstöße enden häufig mit einem
typischem keuchenden Einziehen der Luft. Die zahlreichen anfallsweise
auftretenden Hustenstöße können sehr quälend sein. Oft kommen die
Hustenanfälle in der Nacht und enden in dem Herauswürgen von zähem
Schleim und anschließendem Erbrechen. Die Patienten leiden unter
Appetit- und Schlaflosigkeit. Fieber tritt selten auf. Bei Neugeborenen
und Säuglingen kann Keuchhusten zudem zu lebensgefährlichen
Atemstillständen führen. Die Hustenerkrankung dauert in der Regel 4-6
Wochen.
Übertragung
In der 6- bis 10-wöchigen Erholungsphase klingen die Hustenattacken
allmählich ab. Noch monatelang können aber kalte Luft, körperliche
Anstrengung oder Zigarettenrauch Reizhusten auslösen.
Tröpfcheninfektion – Husten, Niesen, Sprechen
Inkubationszeit
Zwischen 7 und 20 Tagen entstehen die ersten Krankheitszeichen.
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Bereits kurz vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen sind
Erkrankte ansteckend. Die Ansteckungsgefahr ist am höchsten in der
Erkältungsphase, bevor die typischen Hustenanfälle auftreten.
Sie dauert bis drei Wochen nach Beginn der Hustenattacken an.
Wird Keuchhusten mit Antibiotika behandelt, verkürzt sich die
Übertragungsfähigkeit auf rund 5 Tage nach Beginn der Behandlung.
Impfung Gegen Keuchhusten schützt eine Impfung. Die Ständige
Impfkommission (STIKO) empfiehlt sie für:
Säuglinge: Die Impfung besteht aus vier Teilimpfungen, davon 3 in den
ersten 4 Lebensmonaten und die 4. zwischen 11 und 14 Monaten. Sie
erfolgt zumeist während der Früherkennungsuntersuchungen. Säuglinge
Verhalten
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Erstelldatum: 23.08.2013
sollten möglichst frühzeitig geimpft werden, da eine KeuchhustenErkrankung lebensbedrohlich sein kann.
Kinder und Jugendliche: erhalten je eine Auffrisch-Impfung mit 5-6
Jahren und mit 9-17 Jahren.
Erwachsene: sollen die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und
Diphtherie einmalig in Kombination mit einer Impfung gegen
Keuchhusten erhalten. Dies gilt auch, wenn im Verletzungsfall eine
Tetanusimpfung erforderlich ist!
Frauen im gebärfähigen Alter sowie Eltern, Großeltern, Tagesmütter
und weitere enge Kontaktpersonen von Säuglingen.
Personal im Gesundheitswesen und Gemeinschaftseinrichtungen.
Frühestens 5 Tage nach Beginn der Antibiotikatherapie, wenn der
Gesundheitszustand es zulässt oder 3 Wochen nach Beginn der ersten
Krankheitszeichen können sich Keuchhusten-Patienten wieder in
Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei entsprechenden Kontakt
Wiederzulassung
Hygienemaßnahmen
Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der
Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1)
der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden.
Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG
Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen.
Meldung und
Maßnahmen bei Ausbrüchen
Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden
Ihr Gesundheitsamt Leer
Jahnstraße 4
26789 Leer
Tel. 0491 - 926 –
QR Code:
Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen
Herr Kuikstra App. 1116
Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen
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Stadt Leer – Gemeinde Moormerland
Herr Fecht
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Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn
Herr Uilderks App. 1114
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Fax:
www.landkreis-leer.de
[email protected]
0491–926–1140
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Erstelldatum: 23.08.2013
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