Keuchhusten (Pertussis) Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung Keuchhusten ist eine durch Bakterien ausgelöste, sehr ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit typischen Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen und leichtem Fieber. Diese Symptome können bis zu 2 Wochen andauern und werden dann von einem immer schwerer werdenden Husten abgelöst. Das voll entwickelte Krankheitsbild ist durch die typischen Hustenanfälle geprägt. Keuchhustenerreger werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen. Erreger Bordetella pertussis Symptome Keuchhusten verläuft typischerweise in drei Stadien: Zu Beginn zeigen sich für 1-2 Wochen leichte Erkältungszeichen mit Schnupfen, Husten und Heiserkeit, Schwäche und gelegentlichem Fieber. Danach beginnt die Phase der Hustenerkrankung, dem die Krankheit ihren Namen verdankt. Typisch ist dabei ein langwieriger, trockener Husten. Krampfartige minutenlange Hustenstöße enden häufig mit einem typischem keuchenden Einziehen der Luft. Die zahlreichen anfallsweise auftretenden Hustenstöße können sehr quälend sein. Oft kommen die Hustenanfälle in der Nacht und enden in dem Herauswürgen von zähem Schleim und anschließendem Erbrechen. Die Patienten leiden unter Appetit- und Schlaflosigkeit. Fieber tritt selten auf. Bei Neugeborenen und Säuglingen kann Keuchhusten zudem zu lebensgefährlichen Atemstillständen führen. Die Hustenerkrankung dauert in der Regel 4-6 Wochen. Übertragung In der 6- bis 10-wöchigen Erholungsphase klingen die Hustenattacken allmählich ab. Noch monatelang können aber kalte Luft, körperliche Anstrengung oder Zigarettenrauch Reizhusten auslösen. Tröpfcheninfektion – Husten, Niesen, Sprechen Inkubationszeit Zwischen 7 und 20 Tagen entstehen die ersten Krankheitszeichen. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Bereits kurz vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen sind Erkrankte ansteckend. Die Ansteckungsgefahr ist am höchsten in der Erkältungsphase, bevor die typischen Hustenanfälle auftreten. Sie dauert bis drei Wochen nach Beginn der Hustenattacken an. Wird Keuchhusten mit Antibiotika behandelt, verkürzt sich die Übertragungsfähigkeit auf rund 5 Tage nach Beginn der Behandlung. Impfung Gegen Keuchhusten schützt eine Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt sie für: Säuglinge: Die Impfung besteht aus vier Teilimpfungen, davon 3 in den ersten 4 Lebensmonaten und die 4. zwischen 11 und 14 Monaten. Sie erfolgt zumeist während der Früherkennungsuntersuchungen. Säuglinge Verhalten Seite 1 von 2 Erstelldatum: 23.08.2013 sollten möglichst frühzeitig geimpft werden, da eine KeuchhustenErkrankung lebensbedrohlich sein kann. Kinder und Jugendliche: erhalten je eine Auffrisch-Impfung mit 5-6 Jahren und mit 9-17 Jahren. Erwachsene: sollen die nächste fällige Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig in Kombination mit einer Impfung gegen Keuchhusten erhalten. Dies gilt auch, wenn im Verletzungsfall eine Tetanusimpfung erforderlich ist! Frauen im gebärfähigen Alter sowie Eltern, Großeltern, Tagesmütter und weitere enge Kontaktpersonen von Säuglingen. Personal im Gesundheitswesen und Gemeinschaftseinrichtungen. Frühestens 5 Tage nach Beginn der Antibiotikatherapie, wenn der Gesundheitszustand es zulässt oder 3 Wochen nach Beginn der ersten Krankheitszeichen können sich Keuchhusten-Patienten wieder in Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei entsprechenden Kontakt Wiederzulassung Hygienemaßnahmen Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1) der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen. Meldung und Maßnahmen bei Ausbrüchen Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden Ihr Gesundheitsamt Leer Jahnstraße 4 26789 Leer Tel. 0491 - 926 – QR Code: Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen Herr Kuikstra App. 1116 Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen Herr Kuper App. 1115 Stadt Leer – Gemeinde Moormerland Herr Fecht App. 1110 Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn Herr Uilderks App. 1114 Homepage: E-Mail: Fax: www.landkreis-leer.de [email protected] 0491–926–1140 Seite 2 von 2 Erstelldatum: 23.08.2013