Landratsamt Schwäbisch Hall KEUCHHUSTEN Stand: 4/2016 Erreger: Stäbchenbakterien (Bordetella pertussis) Übertragung : Tröpfcheninfektion, im Abstand bis zu ca. 1 Meter durch Husten, Niesen, Sprechen. Inkubationszeit : Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Krankheitszeichen : 7 - 21 Tage Krankheitsbild: Die Erkrankung verläuft in mehreren Stadien: 1. Katarrhalisches (Erkältungs-) Stadium: Grippeähnliche Symptome mit Schnupfen, Heiserkeit, uncharakteristischem Husten, selten leichter Bindehautentzündung, meist ohne Fieber. (Dauer: 1 - 2 Wochen). 2. Konvulsivstadium: Typische Hustenanfälle (Stakkatohusten) bis zu 40 mal täglich. Schlechtes Allgemeinbefinden. Erschöpfung (Dauer : 4 - 6 Wochen ). 3. Stadium decrementi: Abnahme der Hustenanfälle. (Dauer: 6-10 Wochen). Nach überstandener Krankheit entsteht jahrzehntelange Immunität, aber Zweiterkrankungen im Erwachsenenalter sind möglich. Ansteckungsfähigkeit: beginnt am Ende der Inkubationszeit (Erkältungsstadium), erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der ErKrankung und kann bis zu 3 Wochen nach Beginn des Konvulsivstadiums andauern. Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf ca. 5 Tage nach Beginn der Therapie. Auch gegen Pertussis geimpfte Kinder können Nach Keuchhustenkontakt vorübergehend Träger von Bordetella sien Impfprophylaxe: Die Impfung wird allgemein für alle Säuglinge ab dem 3. Lebensmonat, zweckmäßigerweise in Kombination mit der Diphterie-Tetanus-Impfung, empfohlen. Über Einzelheiten oder Gegenanzeigen zur Impfung berät der Kinderarzt oder impfende Arzt. Behandlung: Frühzeitige Antibiotikagabe kann die Infektionskette Unterbrechen und die Ansteckungsfähigkeit beenden. Maßnahmen : Nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 34 Abs. 6) muss die Erkrankung dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Personen, die an Pertussis erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts-Tätigkeiten ausüben. WIEDERZULASSUNG NACH KEUCHHUSTEN IN GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN : Erkrankte mit Antibiotikabehandlung : frühestens 5 Tage nach Beginn einer Therapie - Ärztliche Bestätigung sinnvoll - Erkrankte ohne Frühestens 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome . - Ärztliche Bestätigung sinnvoll - Kontaktpersonen : Ausschluss erforderlich, wenn krankheitsverdächtige Symptome (Husten) auftreten. Eine Prophylaxe mit Erythromycin für 14 Tage wird empfohlen. Auch Erwachsene können an Keuchhusten/Pertussis erkranken, ebenso Geimpfte in abgeschwächter Form; sie sind dann auch infektiös, und sollten eine antibiotische Prophylaxe erhalten. Beim Auftreten von Symptomen (Husten) ist deshalb durch einen Abstrich der Ausschluss einer Infektion nachzuweisen. Bis dahin dürfen diese Personen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen. Gesundheitsamt Landratsamt Schwäbisch Hall -InfektionsschutzGaildorfer Straße 12 74523 Schwäbisch Hall Tel.: 0791/58020 Außenstelle Crailsheim In den Kistenwiesen 2/1 74564 Crailsheim Tel.: 07951/492-5211