Keuchhusten Merkblatt - Landkreis Schwäbisch Hall

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Landratsamt Schwäbisch Hall
KEUCHHUSTEN
Stand: 4/2016
Erreger:
Stäbchenbakterien (Bordetella pertussis)
Übertragung :
Tröpfcheninfektion, im Abstand bis zu ca. 1 Meter durch
Husten, Niesen, Sprechen.
Inkubationszeit :
Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster
Krankheitszeichen : 7 - 21 Tage
Krankheitsbild:
Die Erkrankung verläuft in mehreren Stadien:
1.
Katarrhalisches (Erkältungs-) Stadium:
Grippeähnliche Symptome mit Schnupfen,
Heiserkeit, uncharakteristischem Husten, selten
leichter Bindehautentzündung, meist ohne Fieber.
(Dauer: 1 - 2 Wochen).
2.
Konvulsivstadium:
Typische Hustenanfälle (Stakkatohusten) bis zu
40 mal täglich. Schlechtes Allgemeinbefinden.
Erschöpfung (Dauer : 4 - 6 Wochen ).
3.
Stadium decrementi:
Abnahme der Hustenanfälle.
(Dauer: 6-10 Wochen).
Nach überstandener Krankheit entsteht
jahrzehntelange Immunität, aber Zweiterkrankungen im
Erwachsenenalter sind möglich.
Ansteckungsfähigkeit:
beginnt am Ende der Inkubationszeit (Erkältungsstadium),
erreicht ihren
Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der ErKrankung und kann bis zu 3 Wochen nach Beginn
des Konvulsivstadiums andauern. Bei Durchführung einer
antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf ca. 5 Tage nach Beginn der
Therapie. Auch gegen Pertussis geimpfte Kinder können
Nach Keuchhustenkontakt vorübergehend Träger von
Bordetella sien
Impfprophylaxe:
Die Impfung wird allgemein für alle Säuglinge
ab dem 3. Lebensmonat, zweckmäßigerweise in
Kombination mit der Diphterie-Tetanus-Impfung, empfohlen.
Über Einzelheiten oder Gegenanzeigen zur Impfung
berät der Kinderarzt oder impfende Arzt.
Behandlung:
Frühzeitige Antibiotikagabe kann die Infektionskette
Unterbrechen und
die Ansteckungsfähigkeit beenden.
Maßnahmen :
Nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes
(§ 34 Abs. 6) muss die Erkrankung dem Gesundheitsamt
gemeldet werden. Personen, die an Pertussis erkrankt oder
dessen verdächtigt sind, dürfen keine Lehr-, Erziehungs-,
Pflege-, Aufsichts-Tätigkeiten ausüben.
WIEDERZULASSUNG NACH KEUCHHUSTEN IN GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN :
Erkrankte mit
Antibiotikabehandlung :
frühestens 5 Tage nach Beginn einer Therapie
- Ärztliche Bestätigung sinnvoll -
Erkrankte ohne
Frühestens 3 Wochen nach Auftreten der ersten
Symptome .
- Ärztliche Bestätigung sinnvoll -
Kontaktpersonen :
Ausschluss erforderlich, wenn
krankheitsverdächtige Symptome (Husten) auftreten.
Eine Prophylaxe mit Erythromycin für 14 Tage
wird empfohlen.
Auch Erwachsene können an Keuchhusten/Pertussis erkranken, ebenso Geimpfte
in abgeschwächter Form; sie sind dann auch infektiös, und sollten eine antibiotische
Prophylaxe erhalten.
Beim Auftreten von Symptomen (Husten) ist deshalb durch einen Abstrich der Ausschluss
einer Infektion nachzuweisen.
Bis dahin dürfen diese Personen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.
Gesundheitsamt
Landratsamt Schwäbisch Hall
-InfektionsschutzGaildorfer Straße 12
74523 Schwäbisch Hall
Tel.: 0791/58020
Außenstelle Crailsheim
In den Kistenwiesen 2/1
74564 Crailsheim
Tel.: 07951/492-5211
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