Wie schütze ich mich vor Pertussis (Keuchkusten) Was bedeutet der Erreger? Keuchhusten wird durch das Bakterium „Bordetella Pertussis“ ausgelöst und ist hochansteckend. Der Keuchhusten-Erreger bildet Giftstoffe, die die Schleimhäute der Luftwege schädigen können. Weltweit ist Keuchhusten einer der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege. Pertussis (Keuchhusten) kann ganzjährig vorkommen. In Mitteleuropa tritt Keuchhusten hauptsächlich im Herbst und Winter auf. Wie erfolgt die Übertragung? Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, die durch einen Kontakt mit einer infektiösen Person, innerhalb eines Abstandes bis zu ca. 1 Meter durch Husten, Niesen oder Sprechen erfolgen kann. Auch gegen Pertussis geimpfte Personen können nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend im Rachenraum tragen. Der Geimpfte erkrankt zwar selbst nicht aber er kann die Bakterien möglicherweise an andere weitergeben. Jugendliche und Erwachsene spielen als Überträger eine zunehmende Rolle. Inkubationszeit: Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt in der Regel 9 - 10 Tage. (Spanne 6-20 Tage) Dauer der Ansteckungsfähigkeit? Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit, erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der Erkrankung und kann bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadiums convulsivum andauern. Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa 5 Tage nach Beginn der Therapie. Welche Symptome verursacht die Erkrankung? Pertussis ist in der Regel eine Erkrankung über mehrere Wochen bis Monate. Die typische Erstinfektion bei Pertussis wird in drei Stadien eingeteilt: 1. Stadium catarrhale (Dauer 1–2 Wochen): • grippeähnliche Symptome wie Schnupfen, • leichter Husten, • Schwäche • kein oder nur mäßiges Fieber 2. Stadium convulsivum (Dauer 4-6 Wochen): • anfallsweise auftretenden Hustenstößen (Stakkatohusten) • gefolgt von ziehenden keuchendem Einatmen • Hustenattacken mit Hervorwürgen von zähem Schleim / anschließendes Erbrechen • Fieber fehlt oder ist nur geringfügig ausgeprägt. Die Attacken können sehr zahlreich sein und treten gehäuft nachts auf. 3. Stadium decrementi (Dauer 6–10 Wochen): • allmähliches Abklingen der Hustenanfälle Pertussis verläuft bei Jugendlichen und Erwachsenen oftmals als lang dauernder Husten ohne die typischen Hustenanfälle. Bei Säuglingen findet man häufig kein ganz charakteristisches Bild, hier stehen als Symptomatik nicht selten Apnoen (Atemstillstände) im Vordergrund. Wie erfolgt die Therapie/ Behandlung? Eine antibiotische Therapie beeinflusst Dauer und Heftigkeit der Hustenattacken häufig nicht, da sie in der Regel nicht früh genug eingesetzt wird. Die Therapie unterbricht jedoch die Ansteckungsfähigkeit. Welche Schutzmaßnahmen sind möglich? Patienten mit Pertussis, die in einem Krankenhaus behandelt werden, sollten für 5 Tage nach Beginn einer antibiotischen Behandlung von anderen Patienten getrennt untergebracht werden. Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz besteht die Empfehlung einer vorbeugenden Prophylaxe mit Antibiotika. Vorbeugende Prophylaxe sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen, wie z. B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge oder Kinder mit Herz-/ Lungengrundleiden, befinden. Gibt es eine Schutzimpfung? Gegen Keuchhusten gibt es eine wirksame Impfung. Säuglinge erhalten je nach verwendetem Impfstoff im Alter von 2, 3, 4 und 11 bis 14 Monaten eine Impfdosis. Es folgen Auffrischungsimpfungen im Alter von 5 bis 6 und von 9 bis 17 Jahren. Die Keuchhustenimpfung wird meist in Kombination mit anderen Impfstoffen durchgeführt. Bei Kinderwunsch sollte der Impfschutz der Frauen überprüft werden. Auch Betreuer und enge Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, um das Ansteckungsrisiko für das Neugeborene so gering wie möglich zu halten. Bei einer Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes sollte immer auch geprüft werden, ob eine Pertussis-Impfauffrischung ebenfalls sinnvoll wäre. Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu beachten? Personen, die an Pertussis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nach § 34 IfSG in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechend dürfen auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Pertussis, die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven Antibiotikatherapie erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ohne antibiotische Behandlung ist eine Wiederzulassung frühestens 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome möglich. Meldepflichtig nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Pertussis. Des Weiteren ist nach § 7 Absatz 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis einer akuten Infektion durch Bordetella pertussis oder Bordetella parapertussis vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig. Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes gerne unter der Telefonnummer 03447 586-832 zur Verfügung. Impressum: Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Gesundheit Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg Telefon: 03447 586-822 Mail: [email protected] Stand: Dezember 2015, Quelle: RKI