Wie schütze ich mich vor Pertussis (Keuchkusten)

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Wie schütze ich mich vor
Pertussis (Keuchkusten)
Was bedeutet der Erreger?
Keuchhusten wird durch das Bakterium „Bordetella Pertussis“ ausgelöst und ist hochansteckend. Der
Keuchhusten-Erreger bildet Giftstoffe, die die Schleimhäute der Luftwege schädigen können. Weltweit
ist Keuchhusten einer der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege. Pertussis (Keuchhusten)
kann ganzjährig vorkommen. In Mitteleuropa tritt Keuchhusten hauptsächlich im Herbst und Winter
auf.
Wie erfolgt die Übertragung?
Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion, die durch einen Kontakt mit
einer infektiösen Person, innerhalb eines Abstandes bis zu ca. 1 Meter durch Husten, Niesen oder
Sprechen erfolgen kann.
Auch gegen Pertussis geimpfte Personen können nach Kontakt mit dem Erreger diesen
vorübergehend im Rachenraum tragen. Der Geimpfte erkrankt zwar selbst nicht aber er kann die
Bakterien möglicherweise an andere weitergeben.
Jugendliche und Erwachsene spielen als Überträger eine zunehmende Rolle.
Inkubationszeit:
Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt in der Regel 9 - 10
Tage. (Spanne 6-20 Tage)
Dauer der Ansteckungsfähigkeit?
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit, erreicht ihren Höhepunkt während der
ersten beiden Wochen der Erkrankung und kann bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadiums
convulsivum andauern.
Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf
etwa 5 Tage nach Beginn der Therapie.
Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
Pertussis ist in der Regel eine Erkrankung über mehrere Wochen bis Monate. Die typische
Erstinfektion bei Pertussis wird in drei Stadien eingeteilt:
1. Stadium catarrhale (Dauer 1–2 Wochen):
• grippeähnliche Symptome wie Schnupfen,
• leichter Husten,
• Schwäche
• kein oder nur mäßiges Fieber
2. Stadium convulsivum (Dauer 4-6 Wochen):
• anfallsweise auftretenden Hustenstößen (Stakkatohusten)
• gefolgt von ziehenden keuchendem Einatmen
• Hustenattacken mit Hervorwürgen von zähem Schleim / anschließendes Erbrechen
• Fieber fehlt oder ist nur geringfügig ausgeprägt.
Die Attacken können sehr zahlreich sein und treten gehäuft nachts auf.
3. Stadium decrementi (Dauer 6–10 Wochen):
• allmähliches Abklingen der Hustenanfälle
Pertussis verläuft bei Jugendlichen und Erwachsenen oftmals als lang dauernder Husten ohne die
typischen Hustenanfälle. Bei Säuglingen findet man häufig kein ganz charakteristisches Bild, hier
stehen als Symptomatik nicht selten Apnoen (Atemstillstände) im Vordergrund.
Wie erfolgt die Therapie/ Behandlung?
Eine antibiotische Therapie beeinflusst Dauer und Heftigkeit der Hustenattacken häufig nicht, da sie
in der Regel nicht früh genug eingesetzt wird. Die Therapie unterbricht jedoch die
Ansteckungsfähigkeit.
Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
Patienten mit Pertussis, die in einem Krankenhaus behandelt werden, sollten für 5 Tage nach Beginn
einer antibiotischen Behandlung von anderen Patienten getrennt untergebracht werden.
Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz besteht die Empfehlung einer vorbeugenden Prophylaxe
mit Antibiotika. Vorbeugende Prophylaxe sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen erhalten,
wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen, wie z. B. ungeimpfte oder nicht vollständig
geimpfte Säuglinge oder Kinder mit Herz-/ Lungengrundleiden, befinden.
Gibt es eine Schutzimpfung?
Gegen Keuchhusten gibt es eine wirksame Impfung. Säuglinge erhalten je nach verwendetem
Impfstoff im Alter von 2, 3, 4 und 11 bis 14 Monaten eine Impfdosis. Es folgen
Auffrischungsimpfungen im Alter von 5 bis 6 und von 9 bis 17 Jahren. Die Keuchhustenimpfung wird
meist in Kombination mit anderen Impfstoffen durchgeführt.
Bei Kinderwunsch sollte der Impfschutz der Frauen überprüft werden. Auch Betreuer und enge
Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, um das
Ansteckungsrisiko für das Neugeborene so gering wie möglich zu halten.
Bei einer Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes sollte immer auch geprüft werden, ob eine
Pertussis-Impfauffrischung ebenfalls sinnvoll wäre.
Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu beachten?
Personen, die an Pertussis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nach § 34 IfSG in
Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten
ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine
Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechend dürfen auch
die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Pertussis, die dem Betrieb der
Gemeinschaftseinrichtung
dienenden
Räume
nicht
betreten,
Einrichtungen
der
Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung
nicht teilnehmen.
Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige
Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn in ihrer Einrichtung betreute oder
betreuende Personen an Keuchhusten erkrankt oder dessen verdächtigt sind. Eine Wiederzulassung
zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven
Antibiotikatherapie erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Ohne antibiotische Behandlung ist eine Wiederzulassung frühestens 3 Wochen nach Auftreten der
ersten Symptome möglich.
Meldepflichtig nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der
Tod an Pertussis. Des Weiteren ist nach § 7 Absatz 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis einer
akuten Infektion durch Bordetella pertussis oder Bordetella parapertussis vom Labor an das
zuständige Gesundheitsamt meldepflichtig.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes gerne
unter der Telefonnummer 03447 586-832 zur Verfügung.
Impressum:
Landratsamt Altenburger Land
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Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-822
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Stand: Dezember 2015, Quelle: RKI
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