Welche gesetzlichen Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind zu beachten? Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven Antibiotikatherapie erfolgen. Nach § 6 (1) Nr. 1 des IfSG sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Pertussis namentlich zu melden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ohne antibiotische Behandlung ist eine Wiederzulassung frühestens 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome möglich. Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Hausarzt oder der Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) zur Verfügung! Es besteht eine Labormeldepflicht nach § 7 (1) Nr. 1 IfSG für den direkten oder indirekten Erregernachweis, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion mit dem Bordetella Pertussis Bakterium hinweisen. Nach § 34 Abs. 6 IfSG besteht eine Pflicht für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, dass zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über zur Kenntnis gelangte Erkrankungsfälle zu informieren und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Personen, die an Pertussis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen nach § 34 IfSG in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechend dürfen auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Pertussis, die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Eine Empfehlung des Fachdienstes Gesundheit Wie schütze ich mich vor Pertussis? (Keuchhusten) Impressum: Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Gesundheit Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg Telefon: 03447 586-832 E-Mail: [email protected] Quelle: Robert-Koch-Institut Stand: Juni 2013 www.altenburgerland.de Was bedeutet der Erreger? Der Erreger des Keuchhustens ist das Bakterium Bordetella Pertussis. Pertussis (Keuchhusten) kann ganzjährig vorkommen. In Mitteleuropa tritt die Erkrankung hauptsächlich im Herbst und Winter auf. 2. Stadium convulsivum (Dauer 4 - 6 Wochen): anfallsweise auftretende Hustenstößen (Stakkatohusten) Hustenattacken mit Hervorwürgen von zähem Schleim und anschließendes Erbrechen fehlendes oder nur geringfügig ausgeprägtes Fieber Die Attacken können sehr zahlreich sein und treten gehäuft in der Nacht auf. Wie erfolgt die Übertragung? Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, die durch einen Kontakt mit einer infektiösen Person, innerhalb eines Abstandes bis zu ca. 1 Meter durch Husten, Niesen oder Sprechen erfolgen kann. Auch gegen Pertussis geimpfte Personen können nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend im Rachenraum tragen und auch weiter verbreiten. Jugendliche und Erwachsene spielen als Überträger eine zunehmende Rolle. 3. Stadium decrementi (Dauer 6 - 10 Wochen): allmähliches Abklingen der Hustenanfälle Pertussis verläuft bei Jugendlichen und Erwachsenen oftmals als lang dauernder Husten ohne die typischen Hustenanfälle. Bei Säuglingen findet man häufig kein ganz charakteristisches Bild, hier stehen als Symptomatik nicht selten Apnoen (Atemstillstände) im Vordergrund. Dauer der Ansteckungsfähigkeit? Inkubationszeit? Die Inkubationszeit beträgt 7-20 Tage. Welche Symptome verursacht die Erkrankung? Pertussis ist eine Erkrankung über mehrere Wochen bis Monate. Die typische Erstinfektion bei Pertussis wird in drei Stadien eingeteilt: 1. Stadium catarrhale (Dauer 1 bis 2 Wochen): grippeähnliche Symptome wie Schnupfen leichter Husten Schwäche kein oder nur mäßiges Fieber Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit, erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der Erkrankung und kann bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadiums convulsivum andauern. Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa 5 Tage nach Beginn der Therapie. Wie erfolgt die Behandlung? Pertussis wird mit Antibiotika behandelt. Die antibiotische Therapie beeinflusst die Dauer und die Heftigkeit der Hustenattacken nicht, da sie in der Regel nicht früh genug eingesetzt wird. Aber die Antibiotikagabe unterbricht die Ansteckungsfähigkeit. Gibt es eine Schutzimpfung? Gegen Keuchhusten gibt es eine Impfung in Form von Kombinationsimpfstoffen. Säuglinge erhalten je nach verwendetem Impfstoff im Alter von 2, 3, 4 und 11 bis 14 Monaten eine Impfdosis. Es folgen Auffrischungsimpfungen im Alter von fünf bis sechs und von neun bis 17 Jahren. Bei Kinderwunsch sollte der Impfschutz der Frauen überprüft werden. Auch Betreuer und enge Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, um das Ansteckungsrisiko für das Neugeborene so gering wie möglich zu halten. Bei einer notwendigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes sollte immer geprüft werden, ob gleichzeitig eine Pertussis-Impfauffrischung sinnvoll wäre. Maßnahmen bei Patienten und Kontaktpersonen Patienten mit Pertussis, die in einem Krankenhaus behandelt werden, sollten für 5 Tage nach Beginn einer antibiotischen Behandlung von anderen Patienten getrennt untergebracht werden. Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz besteht die Empfehlung einer vorbeugenden Prophylaxe mit Antibiotika. Dies gilt auch für geimpfte enge Kontaktpersonen, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen, wie z. B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge oder Kinder mit Herz- oder Lungengrundleiden, befinden.