Wie schütze ich mich vor Pertussis? (Keuchhusten)

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Welche gesetzlichen Vorschriften nach
dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind
zu beachten?

Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5
Tage nach Beginn einer effektiven Antibiotikatherapie erfolgen.
Nach § 6 (1) Nr. 1 des IfSG sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Pertussis namentlich zu melden.

Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht
erforderlich.

Ohne antibiotische Behandlung ist eine
Wiederzulassung frühestens 3 Wochen
nach Auftreten der ersten Symptome möglich.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr
Hausarzt oder der Fachdienst Gesundheit
(Gesundheitsamt) zur Verfügung!
Es besteht eine Labormeldepflicht nach § 7 (1)
Nr. 1 IfSG für den direkten oder indirekten Erregernachweis, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion mit dem Bordetella Pertussis Bakterium hinweisen.
Nach § 34 Abs. 6 IfSG besteht eine Pflicht für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, dass
zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über zur
Kenntnis gelangte Erkrankungsfälle zu informieren und krankheits- und personenbezogene
Angaben zu machen.
Personen, die an Pertussis erkrankt oder dessen
verdächtig sind, dürfen nach § 34 IfSG in Gemeinschaftseinrichtungen
keine
Lehr-,
Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den
dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil
eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie
nicht mehr zu befürchten ist.
Entsprechend dürfen auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Pertussis, die dem
Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden
Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an
Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung
nicht teilnehmen.
Eine Empfehlung des
Fachdienstes Gesundheit
Wie schütze ich
mich vor
Pertussis?
(Keuchhusten)
Impressum:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Gesundheit
Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-832
E-Mail: [email protected]
Quelle: Robert-Koch-Institut
Stand: Juni 2013
www.altenburgerland.de
Was bedeutet der Erreger?
Der Erreger des Keuchhustens ist das Bakterium
Bordetella Pertussis.
Pertussis (Keuchhusten) kann ganzjährig vorkommen. In Mitteleuropa tritt die Erkrankung
hauptsächlich im Herbst und Winter auf.
2. Stadium convulsivum (Dauer 4 - 6 Wochen):
 anfallsweise auftretende Hustenstößen (Stakkatohusten)
 Hustenattacken mit Hervorwürgen von zähem
Schleim und anschließendes Erbrechen
 fehlendes oder nur geringfügig ausgeprägtes
Fieber
Die Attacken können sehr zahlreich sein und treten gehäuft in der Nacht auf.
Wie erfolgt die Übertragung?
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, die durch einen Kontakt mit einer infektiösen
Person, innerhalb eines Abstandes bis zu ca. 1
Meter durch Husten, Niesen oder Sprechen erfolgen kann.
Auch gegen Pertussis geimpfte Personen können nach Kontakt mit dem Erreger diesen vorübergehend im Rachenraum tragen und auch
weiter verbreiten. Jugendliche und Erwachsene
spielen als Überträger eine zunehmende Rolle.
3. Stadium decrementi (Dauer 6 - 10 Wochen):
 allmähliches Abklingen der Hustenanfälle
Pertussis verläuft bei Jugendlichen und Erwachsenen oftmals als lang dauernder Husten ohne
die typischen Hustenanfälle.
Bei Säuglingen findet man häufig kein ganz charakteristisches Bild, hier stehen als Symptomatik
nicht selten Apnoen (Atemstillstände) im Vordergrund.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit?
Inkubationszeit?
Die Inkubationszeit beträgt 7-20 Tage.
Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
Pertussis ist eine Erkrankung über mehrere Wochen bis Monate. Die typische Erstinfektion bei
Pertussis wird in drei Stadien eingeteilt:
1. Stadium catarrhale (Dauer 1 bis 2 Wochen):
grippeähnliche Symptome wie
 Schnupfen
 leichter Husten
 Schwäche
 kein oder nur mäßiges Fieber
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der
Inkubationszeit, erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der Erkrankung
und kann bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadiums convulsivum andauern.
Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie
verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit
auf etwa 5 Tage nach Beginn der Therapie.
Wie erfolgt die Behandlung?
Pertussis wird mit Antibiotika behandelt. Die antibiotische Therapie beeinflusst die Dauer und die
Heftigkeit der Hustenattacken nicht, da sie in der
Regel nicht früh genug eingesetzt wird. Aber die
Antibiotikagabe unterbricht die Ansteckungsfähigkeit.
Gibt es eine Schutzimpfung?
Gegen Keuchhusten gibt es eine Impfung in
Form von Kombinationsimpfstoffen. Säuglinge
erhalten je nach verwendetem Impfstoff im Alter
von 2, 3, 4 und 11 bis 14 Monaten eine Impfdosis. Es folgen Auffrischungsimpfungen im Alter
von fünf bis sechs und von neun bis 17 Jahren.
Bei Kinderwunsch sollte der Impfschutz der
Frauen überprüft werden. Auch Betreuer und
enge Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, um das Ansteckungsrisiko für das Neugeborene so gering wie möglich zu halten.
Bei einer notwendigen Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes sollte immer geprüft werden,
ob gleichzeitig eine Pertussis-Impfauffrischung
sinnvoll wäre.
Maßnahmen bei Patienten und
Kontaktpersonen
Patienten mit Pertussis, die in einem Krankenhaus behandelt werden, sollten für 5 Tage nach
Beginn einer antibiotischen Behandlung von anderen Patienten getrennt untergebracht werden.
Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz
besteht die Empfehlung einer vorbeugenden
Prophylaxe mit Antibiotika. Dies gilt auch für geimpfte enge Kontaktpersonen, wenn sich in ihrer
Umgebung gefährdete Personen, wie z. B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge oder Kinder mit Herz- oder Lungengrundleiden, befinden.
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