HOCHSAUERLANDKREIS - Gesundheitsamt - Stand: 2014 Keuchhusten (Pertussis) Was ist Keuchhusten Keuchhusten ist eine Infektionskrankheit der Atemwege, welche durch Bakterien (Bordetella pertussis) verursacht wird. Inkubationszeit Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Erkrankungsbeginn kann zwischen 7 – 20 Tage betragen. Ansteckung Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion, das heißt beim Husten, Niesen und Sprechen (bis zu einem Meter Abstand). Kurz vor Ausbruch der Erkrankung beginnt die Ansteckungsfähigkeit, erreicht ihren Höhepunkt im 2. Stadium und klingt danach langsam ab. Sie dauert ohne Behandlung bis zu 3 Wochen nach Beginn der Hustenanfälle, mit Antibiotikatherapie etwa 5 Tage. Eine Übertragung ist auch über geimpfte Personen, die selbst nicht erkranken, vorübergehend möglich. Krankheitszeichen Die Krankheit dauert insgesamt ca. 6 – 12 Wochen und durchläuft 3 verschiedene Stadien: - Stadium catarrhale 1 – 2 Wochen: Schnupfen, leichter Husten, kein oder leichtes Fieber - Stadium convulsivum 4 - 6 Wochen: anfallsweise auftretende Hustenanfälle, gehäuft nachts, mit Ziehen bei der Einatmung (Keuchen), mit Hervorwürgen von zähem Schleim und Erbrechen - Stadium decrementi 2- 6- (10) Wochen: allmähliches Abklingen der Hustenanfälle. Bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zeigt sich ein untypischer Verlauf, nicht selten mit schweren lebensbedrohlichen Atemstillständen. Bei Jugendlichen und Erwachsenen tritt oft lang anhaltender Husten ohne die typischen Anfälle auf. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen Personen bzw. Kinder, die an Keuchhusten erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf Keuchhusten besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten etc.) nicht besuchen. Therapie Eine antibiotische Therapie beeinflusst Dauer und Heftigkeit der Hustenattacken häufig nicht wesentlich, da sie in der Regel nicht früh genug eingesetzt wird, um eine deutliche klinische Verbesserung zu erzielen. Sie kann jedoch zur Unterbrechung der Infektionsketten von erheblicher Bedeutung sein. Der Einsatz von Antibiotika ist nur sinnvoll, solange der Patient Bordetellen ausscheidet (Ende der Inkubationszeit, Stadium catarrhale, bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum). Langjährige Erfahrungen bestehen vor allem mit Erythromycin; andere Makrolide wie Azithromycin, Clarithromycin und Roxithromycin sind jedoch ebenso wirksam und sind wegen ihrer besseren Verträglichkeit und Compliance heute Mittel der Wahl. Als Alternative zu den Makroliden kann Cotrimoxazol verwendet werden. Oral-Penicilline und Cephalosporine sind nicht gegen B. pertussis wirksam. Wiederzulassung Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven Antibiotikatherapie erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ohne antimikrobielle Behandlung ist eine Wiederzulassung frühestens 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome möglich. Ein Ausschluss von Personen aus Gemeinschaftseinrichtungen, die Kontakt zu PertussisErkrankten hatten, ist nicht erforderlich, solange kein Husten auftritt. Bei Husten sind Untersuchungen zur Feststellung oder zum Ausschluss von Pertussis angezeigt. Empfehlungen für enge Kontaktpersonen Für enge Kontaktpersonen ohne Impfschutz in der Familie, der Wohngemeinschaft oder in Gemeinschaftseinrichtungen besteht die Empfehlung einer Chemoprophylaxe mit Makroliden (s. Therapie). Geimpfte Kontaktpersonen sind vor der Erkrankung weitgehend geschützt, können aber vorübergehend mit Bordetellen besiedelt sein und damit eine Infektionsquelle darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen vorsichtshalber eine Chemoprophylaxe erhalten, wenn sich in ihrer Umgebung gefährdete Personen, wie z. B. ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Säuglinge oder Kinder mit kardialen oder pulmonalen Grundleiden, befinden. Schutzimpfung In Anbetracht der epidemiologischen Pertussis-Situation in Deutschland und der Schwere des klinischen Verlaufs einer Pertussis im Säuglingsalter ist es dringend geboten, mit der Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d. h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen und sie zeitgerecht fortzuführen. Empfohlen werden je eine Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-Antigene (aP/ap) enthält, im Alter von 2, 3 und 4 Monaten, eine weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten sowie eine erste Auffrischung (Tdap) mit 5 bis 6 Jahren und eine weitere Dosis zwischen 9 und 17 Jahren. Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung zu verabreichen (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPVKombinationsimpfung). Da ein monovalenter Pertussis-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht, wird die Gabe von Kombinationsimpfstoffen zu den jeweiligen Impfterminen empfohlen. Bei bestehender Indikation zur Pertussisimpfung kann ein Tdap-Kombinationsimpfstoff verwendet werden, auch wenn in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren zuvor ein Tdhaltiger Impfstoff verimpft worden ist Bitte wenden Sie sich zeitnah an Ihren Arzt/Kinderarzt (Impfbuch mitnehmen) um die Möglichkeit einer Impfung zu überprüfen oder eine Behandlung einzuleiten! Meldepflicht Seit dem 29.3.2013 besteht eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz. Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Pertussis sowie gemäß §7 (1) der direkte oder indirekte Nachweis von Bordetella pertussis oder Bordetella parapertussis, sofern der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist, namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Nach § 34 Abs. 6 IfSG besteht eine Pflicht für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über zur Kenntnis gelangte Erkrankungsfälle zu informieren und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen. Diese Informationspflicht ist bei Erkrankungen in Einrichtungen mit Säuglingen und Kleinkindern besonders zu beachten Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerne zur Verfügung. Telefon: 0291 941214