ANHANG I NHANG I ZUSAMMENFASSUNG DER MERKMALE DES ARZNEIMITTELS Locatim DE 1/14 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Locatim, Lösung zum Eingeben 2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG Arzneilich wirksamer Bestandteil Konzentriertes bovines Lactoserum mit spezifischen Immunglobulinen G gegen E. coli F5 (K99) Adhäsine in einer Konzentration von ≥2,8* log10/ml. * Mikroagglutinationsmethode Hilfsstoffe Methylparahydroxybenzoat ≤ 0,8 mg/ml Propylparahydroxybenzoat ≤ 0,2 mg/ml 3. DARREICHUNGSFORM Lösung zum Eingeben 4. IMMUNOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN Das Produkt ergänzt die schützenden Eigenschaften des normalen Kolostrums gegen E. coli F5 (K99) Adhäsine. ATC vet Code: QI02AT01 5. KLINISCHE ANGABEN 5.1 Zieltierart Neugeborene Kälber bis zum Alter von 12 Stunden. 5.2 Anwendungsgebiet Reduktion der Mortalität infolge Enterotoxämie durch E. coli F5 (K99) Adhäsine in den ersten Lebenstagen und in Ergänzung zum Kolostrum von der Kuh. 5.3 Gegenanzeigen Keine. 5.4 Nebenwirkungen (Art, Häufigkeit und Schwere) Keine bekannt. 5.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung Das Produkt kann Antikörper gegen BVD-Pestivirus enthalten. 5.6 Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation Das Präparat ist nicht zur Anwendung während der Trächtigkeit und der Laktation bestimmt. Locatim DE 2/14 5.7 Wechselwirkungen mit anderen Tierarzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen Es liegen keine Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit bei der gleichzeitigen Anwendung dieses Tierarzneimittels mit einem anderen immunologischen Produkt vor. 5.8 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung Orale Verabreichung von 60 ml so rasch als möglich. Das Tierarzneimittel sollte in den ersten 4 Lebensstunden und keineswegs später als 12 Stunden nach der Geburtverabreicht werden. Das Tierarzneimittel ist entweder unverdünnt, oder verdünnt mit Milch oder Milchaustauscher zu verabreichen, sobald das Kalb aufnahmefähig ist, jedoch innerhalb der ersten 12 Lebensstunden. Falls das Kalb die Aufnahme verweigert, kann das Produkt mittels einer Spritze direkt ins Maul gegeben werden. Zusätzlich zu diesem Tierarzneimittel muss dem Kalb normales Kolostrum verabreicht werden. Da keine Angaben zur Verträglichkeit von mehr als einer weiteren Behandlung vorliegen, wird empfohlen, Kälbern nur eine Einfachdosis zu verabreichen. 5.9 Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel) Bei Applikation einer doppelten Dosis wurde vorübergehend ein Anstieg der Körpertemperatur und der Atemfrequenz beobachtet. 5.10 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart Das Tierarzneimittel wird aus Kolostrum von Kühen hergestellt, die unter Feldbedingungen gehalten werden. Deshalb enthält es, als Folge von Impfungen und/oder der natürlichen Exposition der Spenderkühe, neben Antikörpern gegen E. coli F5 (K99) auch Antikörper gegen andere Erreger aus ihrer Umgebung. Dies sollte bei der Planung von Vakzinationsprogrammen für Kälber, die Locatim erhalten, in Betracht gezogen werden. 5.11 Wartezeit(en) Null Tage 5.12 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender Keine 6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN 6.1 Wichtige Inkompatibilitäten Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Tierarzneimittel nicht mit anderen Tierarzneimitteln gemischt werden. 6.2 Dauer der Haltbarkeit 30 Monate 6.3 Besondere Lagerungshinweise Bei 2°C – 8°C (im Kühlschrank) lagern.Das Behältnis im Karton aufbewahren Locatim DE 3/14 Nicht einfrieren. 6.4 Art und Inhalt des Behältnisses Kartonpackung mit einer Typ III Arzneiglasflasche zu 60 ml, verschlossen mit einem Polypropylen Stopfen mit Polyethylen Versiegelung und einem ablösbaren Ringverschluss. 6.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendeten Arzneimitteln oder Abfallmaterialien, sofern erforderlich Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den örtlichen Vorschriften zu entsorgen. 7. NAME ODER FIRMENBEZEICHNUNG UND ANSCHRIFT ODER EINGETRAGENER GESCHÄFTSSITZ DES INHABERS DER GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN Biokema Anstalt, Aeulestraße 38, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung Einfuhr, Verkauf, Abgabe und/oder Verwendung von Locatim kann in bestimmten Mitgliedstaaten nach deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Tiergesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untersagt sein. Jede Person, die die Absicht hat, Locatim einzuführen, zu verkaufen, abzugeben und/oder anzuwenden, muss sich vor der Einfuhr, dem Verkauf, der Abgabe und/oder der Anwendung über die geltenden nationalen Vorschriften informieren. Nummer(n) der Genehmigung für das Inverkehrbringen EU/2/99/011/001 Datum der Zulassungsverlängerung 11.02.04 Stand der Information 11.02.04 Locatim DE 4/14 ANHANG II ANHANG II DER(DIE) INHABER DER HERSTELLUNGSERLAUBNIS, DER (DIE) FÜR DIE EINFUHR UND FUR DIE CHARGENFREIGABE VERANTWORTLICH IST (SIND), SOWIE DIE BEDINGUNGEN DER GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN Locatim DE 5/14 A. INHABER DER HERSTELLUNGSERLAUBNIS Name und Anschrift des (der) Hersteller(s), der (die) für die Chargenfreigabe verantwortlich ist (sind) Merial Laboratoire Porte des Alpes Rue de l’aviation 69800 Saint Priest Frankreich B. BEDINGUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE ABGABE UND DIE ANWENDUNG Arzneimittel auf Verschreibung. C. VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND/ODER DER ANWENDUNG Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 90/677/EWG1 verbieten oder können die Mitgliedstaaten die Einfuhr, den Verkauf, die Abgabe und/oder die Anwendung von Locatim auf ihrem Gebiet oder auf einem Teil ihres Gebietes verbieten, sofern erwiesen ist, daß a) die Verabreichung des Arzneimittels an Tiere die Durchführung eines nationalen Programms zur Diagnose, Kontrolle oder Tilgung von Tierkrankheiten stört oder die Bestätigung der Abwesenheit der Kontamination in lebenden Tieren, Lebensmitteln oder anderen Produkten von behandelten Tieren Schwierigkeiten bereitet b) die Krankheit, gegen die das Produkt Immunität erzeugen soll, grundsätzlich in dem fraglichen Gebiet nicht vorkommt. D. ANGABE DER HÖCHSTMENGEN VON RÜCKSTÄNDEN, DIE GEMÄSS DER VERORDNUNG (EWG) NR. 2377/90 AKZEPTIERT WERDEN Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates Pharmakologisch wirksamer Stoff Calciumchlorid 2 Tierart alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Arten Sonstige Vorschriften Natriumchlorid 3 Milchsäure 4 Natriumhydroxid 5 HydroxybenzoesäuremethylesterNatriumverbindung 6 HydroxybenzoesäurepropylesterNatriumverbindung 7 Natriumpropionat 8 Proprionsäure 9 1 Richtlinie 90/677/EWG des Rates vom 13. Dezember 1990 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 81/851/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Tierarzneimittel sowie zur Festlegung zusätzlicher Vorschriften für immunologische Tierarzneimittel (ABL. Nr. L 373 vom 31.12.1990) 2 ABL. Nr. L 110 vom 17.05.95 ABL. Nr. L 272 vom 25.10.96 4 ABL. Nr. L 108 vom 29.04.94 5 ABL. Nr. L 272 vom 25.10.96 6 ABL. Nr. L 272 vom 25.10.96 7 ABL. Nr. L 272 vom 25.10.96 8 ABL. Nr. L 272 vom 25.10.96 9 ABL. Nr. L 272 vom 25.10.96 3 Locatim DE 6/14 ANHANG III ANHANG III KENNZEICHNUNG UND PACKUNGSBEILAGE Locatim DE 7/14 A. KENNZEICHNUNG Locatim DE 8/14 ANGABEN AUF DER ÄUSSEREN UMHÜLLUNG 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Locatim, Lösung zum Eingeben 2. ARZNEILICH WIRKSAME(R) BESTANDTEIL(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE Konzentriertes bovines Lactoserum mit spezifischen Immunglobulinen G gegen E.-coli F5 (K99) Adhäsine in einer Konzentration von ≥2,8 log10/ml. Methylparahydroxybenzoat ≤ 0,8 mg/ml Propylparahydroxybenzoat ≤ 0,2 mg/ml 3. DARREICHUNGSFORM Lösung zum Eingeben 4. PACKUNGSGRÖSSE 60 ml 5. ZIELTIERART Neugeborene Kälber bis zum Alter von 12 Stunden. 6. ANWENDUNGSGEBIET Reduktion der Mortalität infolge Enterotoxämie durch E. coli F5 (K99) Adhäsine in den ersten Lebenstagen und in Ergänzung zum Kolostrum von der Kuh. 7. ART DER ANWENDUNG Orale Verabreichung von 60 ml so rasch als möglich.Das Tierarzneimittel sollte in den ersten 4 Lebensstunden und keineswegs später als 12 Stunden nach der Geburt verabreicht werden. 8. WARTEZEIT Wartzeit: Null Tage 9. GEGEBENENFALLS WARNHINWEISE Siehe Packungsbeilage für weitere Informationen und für besondere Warnhinweise. 10. VERFALLDATUM {Monat/Jahr} Locatim DE 9/14 11. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE Bei 2°C – 8°C (im Kühlschrank) lagern. Das Behältnis im Karton aufbewahren Nicht einfrieren. 12. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEN ARZNEIMITTELN ODER ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den örtlichen Vorschriften zu entsorgen. 13. VERMERK "FÜR TIERE" Für Tiere 14. KINDERWARNHINWEIS "AUSSER REICH- UND SICHTWEITE VON KINDERN AUFBEWAHREN" Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren. 15. NAME/FIRMA UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE IM EWR VERANTWORTLICH IST Zulassungsinhaber Biokema Anstalt, Aeulestrasse 38, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Verantwortlich für Chargenfreigabe Merial Laboratoire Porte des Alpes Rue de l’aviation 69800 Saint Priest Frankreich 16. NUMMER(N) IM GEMEINSCHAFT ARZNEIMITTELREGISTER DER EUROPÄISCHEN EU/2/99/011/001 17. CHARGENBEZEICHNUNG DES HERSTELLERS 18. BEDINGUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE ABGABE UND DEN GEBRAUCH Verschreibungspflichtig Locatim DE 10/14 ANGABEN AUF DEM BEHÄLTNIS 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Locatim, Lösung zum Eingeben 2. ARZNEILICH WIRKSAME(R) BESTANDTEIL(E) NACH ART UND MENGE Konzentriertes bovines Lactoserum mit spezifischen Immunglobulinen G gegen E. coli F5 (K99) Adhäsine in einer Konzentration von ≥2,8 log10/ml. Methylparahydroxybenzoat Propylparahydroxybenzoat 3. PACKUNGSGRÖSSE 60 ml 4 ZIELTIERART Neugeborene Kälber bis zum Alter von 12 Stunden 5. ART DER ANWENDUNG Orale Verabreichung von 60 ml so rasch als möglich. Das Tierarzneimittel sollte in den ersten 4 Lebensstunden und keineswegs später als 12 Stunden nach der Geburt verabreicht werden. 6. VERFALLDATUM {Monat/Jahr} 7. VERMERK "FÜR TIERE" Für Tiere 8. NUMMER(N) IM ARZNEIMITTELREGISTER DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT EU/2/99/011/001 9. CHARGENBEZEICHNUNG DES HERSTELLERS Locatim DE 11/14 B. PACKUNGSBEILAGE 12/13 1. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS Locatim, Lösung zum Eingeben 2. ARZNEILICH WIRKSAME(R) BESTANDTEIL(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE Konzentriertes bovines Lactoserum mit spezifischen Immunglobulinen G gegen E. coli F5 (K99) Adhäsine in einer Konzentration von ≥2,8* log10/ml. * Mikroagglutinationsmethode Methylparahydroxybenzoat ≤ 0,8 mg/ml Propylparahydroxybenzoat ≤ 0,2 mg/ml 3. NAME/FIRMA UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE IM EWR VERANTWORTLICH IST Zulassungsinhaber Biokema Anstalt, Aeulestraße 38, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Verantwortlich für Chargenfreigabe Merial Laboratoire Porte des Alpes Rue de l’aviation 69800 Saint Priest Frankreich 4. ZIELTIERART Neugeborene Kälber bis zum Alter von 12 Stunden. 5. ANWENDUNGSGEBIET Reduktion der Mortalität infolge Enterotoxämie durch E. coli F5 (K99) Adhäsine in den ersten Lebenstagen und in Ergänzung zum Kolostrum von der Kuh. 6. DOSIERUNGSANLEITUNG 60 ml (1 Flasche) für jedes neugeborene Kalb in den ersten 12 Lebensstunden. 7. ART DER ANWENDUNG Orale Verabreichung von 60 ml so rasch als möglich. Das Tierarzneimittel sollte in den ersten 4 Lebensstunden und keineswegs später als 12 Stunden nach der Geburt verabreicht werden. 8. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG Das Tierarzneimittel ist entweder unverdünnt, oder verdünnt mit Milch oder Milchaustauscher zu verabreichen, sobald das Kalb aufnahmefähig ist, jedoch innerhalb der ersten 12 Lebensstunden. Falls 13/13 das Kalb die Aufnahme verweigert, kann das Produkt mittels einer Spritze direkt ins Maul gegeben werden. Zusätzlich zu diesem Tierarzneimittel muss dem Kalb normales Kolostrum verabreicht werden. Da keine Angaben zur Verträglichkeit von mehr als einer weiteren Behandlung vorliegen, wird empfohlen, Kälbern nur eine Einfachdosis zu verabreichen. 9. GEGENANZEIGEN Keine bekannt. 10. NEBENWIRKUNGEN Keine bekannt. Sollten Sie andere Nebenwirkungen feststellen, informieren Sie bitte Ihren Tierarzt. 11. WARTEZEIT Null Tage 12. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE Bei 2°C – 8°C (im Kühlschrank) lagern. Das Behältnis im Karton aufbewahren Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren. Nicht einfrieren. Präparat nach Ablauf des aufgedruckten Verfalldatums nicht mehr anwenden. 13. WARNHINWEISE Dieses Tierarzneimittel kann Antikörper gegen BVD-Pestivirus enthalten. Das Präparat ist nicht zur Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation bestimmt. Das Tierarzneimittel wird aus Kolostrum von Kühen hergestellt, die unter Feldbedingungen gehalten werden. Deshalb enthält es, als Folge von Impfungen und/oder der natürlichen Exposition der Spenderkühe, neben Antikörpern gegen E. coli F5 (K99) auch Antikörper gegen andere Erreger aus ihrer Umgebung. Dies sollte bei der Planung von Vakzinationsprogrammen für Kälber, die Locatim erhalten, in Betracht gezogen werden. Bei Applikation einer doppelten Dosis wurde vorübergehend ein Anstieg der Körpertemperatur und der Atemfrequenz beobachtet. Es liegen keine Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit bei der gleichzeitigen Anwendung dieses Tierarzneimittels mit einem anderen immunologischen Produkt vor. 14. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEN ARZNEIMITTELN ODER ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den örtlichen Vorschriften zu entsorgen. 15. STAND DER INFORMATION 11.02.04 16. WEITERE ANGABEN Für weitere Informationen über dieses veterinärmedizinische Produkt kontaktieren Sie bitte den Zulassungsinhaber. 14/13