EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 10. September 2014 Kommission will mit neuen Vorschriften die Gesundheit von Mensch und Tier verbessern Die Kommission verabschiedete heute ihre Vorschläge für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zu verbessern, Antibiotikaresistenz in der EU zu bekämpfen und Innovation zu fördern. Der Vorschlag für Tierarzneimittel ist insbesondere auf eine bessere Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Behandlung und Verhütung von Krankheiten bei Tieren in der EU ausgerichtet. Gemäß dem Vorschlag für die Modernisierung der Rechtsvorschriften über Arzneifuttermittel umfasst der Geltungsbereich dieser Vorschriften nun auch Futtermittel für Heimtiere. Auf diese Weise sollen angemessene Standards für die Produktqualität und -sicherheit in der EU gewährleistet und gleichzeitig bessere Behandlungen für erkrankte Tiere verfügbar gemacht werden. Die vorgeschlagenen Vorschriften werden Tieren – einschließlich Wassertierarten – und Tierhaltern, Heimtierbesitzern, Tierärzten und Unternehmen, darunter auch die pharmazeutische und die Futtermittelbranche, in der EU zugute kommen. Tonio Borg, der EU-Kommissar für Gesundheit, sagte: „Bei diesen beiden Vorschlägen geht es im Wesentlichen um die Tiergesundheit und das Tierwohl. Sie bedeuten jedoch auch für die menschliche Gesundheit einen entscheidenden Schritt nach vorne, da die einzuführenden Maßnahmen zur Bekämpfung der wachsenden Gefährdung durch Antibiotikaresistenz beitragen und gleichzeitig die Wirksamkeit der Antibiotika sowohl für Mensch als auch Tier erhalten werden.“ Vorschlag für Tierarzneimittel Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Rechtsvorschriften für Tierarzneimittel auf die Bedürfnisse des Veterinärsektors zuschneiden und dabei weiterhin ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie eine sichere Umwelt gewährleisten. Die vorgeschlagene Verordnung baut auf den bestehenden EU-Vorschriften für Tierarzneimittel auf, mit denen dafür gesorgt wird, dass nur Tierarzneimittel in Verkehr gebracht werden, für die eine Zulassung erteilt wurde. Diese Vorschriften werden jetzt vereinfacht, damit in der EU geeignete Arzneimittel für Tiere entwickelt werden können. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands wird sowohl das Zulassungsverfahren als auch die Überwachung von Nebenwirkungen (Pharmakovigilanz) betreffen. Der Vorschlag kommt besonders gelegen für Tierarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung – wie beispielsweise Bienen, Ziegen, Truthähne und Pferde –für die es derzeit an verfügbaren Arzneimitteln mangelt. IP/14/987 Um Antibiotikaresistenz zu bekämpfen und zur Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika bei Mensch und Tier beizutragen, wird mit dem Vorschlag die Möglichkeit eingeführt, die Zulassung und Verwendung bestimmter Antibiotika, die für die Behandlung von Infektionen beim Menschen vorbehalten sind, in Bezug auf Tiere einzuschränken. Vorschlag für Arzneifuttermittel Die vorgeschlagene Verordnung wird die veraltete Richtlinie über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln (90/167/EWG) aufheben und ersetzen. Auf tierärztliche Verschreibung hergestellte Arzneifuttermittel sind ein wichtiger Weg für die Verabreichung von Tierarzneimitteln an Tiere. Ziel der Verordnung ist es, die Produktionsstandards und die Vermarktung von Arzneifuttermitteln in der EU auf einem angemessenen Sicherheitsniveau zu vereinheitlichen und dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Die vorgeschlagenen Vorschriften werden dafür sorgen, dass Arzneifuttermittel ausschließlich aus speziell dafür zugelassenen Tierarzneimitteln und durch zugelassene Hersteller hergestellt werden. Die Resistenz gegen Antibiotika wird durch Maßnahmen bekämpft wie das Verbot, Arzneifuttermittel präventiv oder als Wachstumsförderer zu verwenden. Darüber hinaus werden EU-weite geltende Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel in gewöhnlichen Futtermitteln in einer Höhe festgelegt, die die Entwicklung von Antibiotikaresistenz verhindern soll. Der Vorschlag gilt ausdrücklich auch für Arzneifuttermittel für Heimtiere; damit soll dafür gesorgt werden, dass Heimtiere – insbesondere bei chronischen Erkrankungen – einfacher mit innovativen Arzneifuttermitteln für Heimtiere behandelt werden können. Nächste Schritte Die anderen EU-Organe, darunter das Europäische Parlament und der Rat, werden nun – gemäß dem Mitentscheidungsverfahren – über die Vorschläge der Kommission beraten und anschließend ihre Standpunkte vorlegen. Siehe Fragen&Antworten zu den Vorschlägen für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel Näheres dazu unter: http://ec.europa.eu/health/veterinary-use/rev_frame_index_en.htm http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/index_en.htm Website von Kommissar Borg: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/borg/index_en.htm Auf Twitter: @EU_Health Contacts : Frédéric Vincent (+32 2 298 71 66) Aikaterini Apostola (+32 2 298 76 24) For the public: Europe Direct by phone 00 800 6 7 8 9 10 11 or by e-mail 2