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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 10. September 2014
Kommission will mit neuen Vorschriften die Gesundheit
von Mensch und Tier verbessern
Die Kommission verabschiedete heute ihre Vorschläge für Tierarzneimittel und
Arzneifuttermittel, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere zu
verbessern, Antibiotikaresistenz in der EU zu bekämpfen und Innovation zu fördern.
 Der Vorschlag für Tierarzneimittel ist insbesondere auf eine bessere Verfügbarkeit
von Arzneimitteln für die Behandlung und Verhütung von Krankheiten bei Tieren in
der EU ausgerichtet.
 Gemäß dem Vorschlag für die Modernisierung der Rechtsvorschriften über
Arzneifuttermittel umfasst der Geltungsbereich dieser Vorschriften nun auch
Futtermittel für Heimtiere. Auf diese Weise sollen angemessene Standards für die
Produktqualität und -sicherheit in der EU gewährleistet und gleichzeitig bessere
Behandlungen für erkrankte Tiere verfügbar gemacht werden.
Die vorgeschlagenen Vorschriften werden Tieren – einschließlich Wassertierarten – und
Tierhaltern, Heimtierbesitzern, Tierärzten und Unternehmen, darunter auch die
pharmazeutische und die Futtermittelbranche, in der EU zugute kommen.
Tonio Borg, der EU-Kommissar für Gesundheit, sagte: „Bei diesen beiden Vorschlägen
geht es im Wesentlichen um die Tiergesundheit und das Tierwohl. Sie bedeuten jedoch
auch für die menschliche Gesundheit einen entscheidenden Schritt nach vorne, da die
einzuführenden Maßnahmen zur Bekämpfung der wachsenden Gefährdung durch
Antibiotikaresistenz beitragen und gleichzeitig die Wirksamkeit der Antibiotika sowohl für
Mensch als auch Tier erhalten werden.“
Vorschlag für Tierarzneimittel
Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Rechtsvorschriften für Tierarzneimittel auf
die Bedürfnisse des Veterinärsektors zuschneiden und dabei weiterhin ein hohes
Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie eine sichere Umwelt
gewährleisten.
Die vorgeschlagene Verordnung baut auf den bestehenden EU-Vorschriften für
Tierarzneimittel auf, mit denen dafür gesorgt wird, dass nur Tierarzneimittel in Verkehr
gebracht werden, für die eine Zulassung erteilt wurde. Diese Vorschriften werden jetzt
vereinfacht, damit in der EU geeignete Arzneimittel für Tiere entwickelt werden können.
Die Verringerung des Verwaltungsaufwands wird sowohl das Zulassungsverfahren als auch
die Überwachung von Nebenwirkungen (Pharmakovigilanz) betreffen.
Der Vorschlag kommt besonders gelegen für Tierarten von geringerer wirtschaftlicher
Bedeutung – wie beispielsweise Bienen, Ziegen, Truthähne und Pferde –für die es derzeit
an verfügbaren Arzneimitteln mangelt.
IP/14/987
Um Antibiotikaresistenz zu bekämpfen und zur Erhaltung der Wirksamkeit von Antibiotika
bei Mensch und Tier beizutragen, wird mit dem Vorschlag die Möglichkeit eingeführt, die
Zulassung und Verwendung bestimmter Antibiotika, die für die Behandlung von
Infektionen beim Menschen vorbehalten sind, in Bezug auf Tiere einzuschränken.
Vorschlag für Arzneifuttermittel
Die vorgeschlagene Verordnung wird die veraltete Richtlinie über die Herstellung, das
Inverkehrbringen und die Verwendung von Fütterungsarzneimitteln (90/167/EWG)
aufheben und ersetzen. Auf tierärztliche Verschreibung hergestellte Arzneifuttermittel sind
ein wichtiger Weg für die Verabreichung von Tierarzneimitteln an Tiere. Ziel der
Verordnung ist es, die Produktionsstandards und die Vermarktung von Arzneifuttermitteln
in der EU auf einem angemessenen Sicherheitsniveau zu vereinheitlichen und dem
technischen und wissenschaftlichen Fortschritt in diesem Bereich Rechnung zu tragen.
Die vorgeschlagenen Vorschriften werden dafür sorgen, dass Arzneifuttermittel
ausschließlich aus speziell dafür zugelassenen Tierarzneimitteln und durch zugelassene
Hersteller hergestellt werden. Die Resistenz gegen Antibiotika wird durch Maßnahmen
bekämpft wie das Verbot, Arzneifuttermittel präventiv oder als Wachstumsförderer zu
verwenden. Darüber hinaus werden EU-weite geltende Rückstandshöchstmengen für
Tierarzneimittel in gewöhnlichen Futtermitteln in einer Höhe festgelegt, die die
Entwicklung von Antibiotikaresistenz verhindern soll.
Der Vorschlag gilt ausdrücklich auch für Arzneifuttermittel für Heimtiere; damit soll dafür
gesorgt werden, dass Heimtiere – insbesondere bei chronischen Erkrankungen – einfacher
mit innovativen Arzneifuttermitteln für Heimtiere behandelt werden können.
Nächste Schritte
Die anderen EU-Organe, darunter das Europäische Parlament und der Rat, werden nun –
gemäß dem Mitentscheidungsverfahren – über die Vorschläge der Kommission beraten
und anschließend ihre Standpunkte vorlegen.
Siehe Fragen&Antworten zu den Vorschlägen für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel
Näheres dazu unter:
http://ec.europa.eu/health/veterinary-use/rev_frame_index_en.htm
http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/index_en.htm
Website von Kommissar Borg:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/borg/index_en.htm
Auf Twitter: @EU_Health
Contacts :
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Aikaterini Apostola (+32 2 298 76 24)
For the public: Europe Direct by phone 00 800 6 7 8 9 10 11 or by e-mail
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