Lernfeld 10 Parodontologie Röntgen Zusammenfassung: RöV Qualitätssicherung All Copyrights by P.-A. Oster ® Qualitätssicherung: Die Abnahmeprüfung: alle 5 Jahre durch TÜV Es wird festgestellt, dass der Röntgenstrahler bauartzugelassen oder die Röntgeneinrichtung nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes erstmalig in Verkehr gebracht werden kann. All Copyrights by P.-A. Oster ® Vor Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung durch den Hersteller oder den Lieferanten ist mit einem Prüfmittelkörper durchzuführen: alle 5 Jahre durch TÜV Es werden Prüfkörper (Referenzaufnahme) angefertigt (Aufbewahrungszeit 10 Jahre) und ein Protokoll erstellt. Das Protokoll muss folgende technische Daten enthalten: •Belichtungszeit •Spannungswert •verwendetes Filmmaterial All Copyrights by P.-A. Oster ® Diese Prüfkörper dienen als Vergleichsaufnahmen für spätere Konstanzprüfungen. alle 5 Jahre durch TÜV Nach jeder Veränderung der Bildqualität, die auf Veränderungen der Höhe der Strahlenbelastung hinweisen, ist eine erneute Abnahmeprüfung durch Hersteller oder Lieferant nach Reparatur durchzuführen! All Copyrights by P.-A. Oster ® Die Konstanzprüfung: 1x monat lich Bei den Konstanzprüfungen werden unter den gleichen Bedingungen (techn. Daten), wie bei der Abnahmeprüfung, Vergleichsaufnahmen hergestellt. Damit wird festgestellt, ob die Bildqualität und die Höhe der Strahlenbelastung noch den Angaben denen der Abnahmeprüfung entsprechen. All Copyrights by P.-A. Oster ® Dafür sind die in der Abnahmeprüfung festgelegten Prüfmittel zu verwenden. Es sind die gleichen Werte (Spannung, Stromstärke, Belichtungszeit) 1x monat lich wie bei der Abnahmeprüfung zu verwenden. Es ist die gleiche Entfernung zum Prüfmittel zu verwenden. Es ist stets dieselbe Entwicklungsmaschine zu benutzen. All Copyrights by P.-A. Oster ® Die Prüfkörperbilder weisen drei Graustufen auf. halbjährlich (Die Abweichung darf höchstens 1 Graustufe [optische Dichte] betragen) Es ist zu prüfen, ob die Dosisleistung im Nutzstrahlenbündel den Angaben der Aufzeichnung noch entspricht. Das Nutzfeld wird ausgemessen und verglichen. All Copyrights by P.-A. Oster ® Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen. Bei wesentlichen Änderungen der Dosisleistung sind unverzüglich die Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen All Copyrights by P.-A. Oster ® Konstanzprüfung der Filmverarbeitung: 1x wöchent lich Ein Film, dessen Sorte bei der Abnahmeprüfung verwendet wurde, wird in den Prüfkörper eingeschoben. Mit den Werten, die aus dem Abnahmeprotokoll zu entnehmen sind, wird der Film durch den Prüfkörper hindurch belichtet. All Copyrights by P.-A. Oster ® Bevor dieser Film entwickelt wird, muß die Temperatur des Entwicklers gemessen werden. Sie darf nicht mehr als 0,5°C von den Werten der Abnahmeprüfung abweichen. Die Prüfkörperbilder weisen drei Graustufen auf. All Copyrights by P.-A. Oster ® Die Abweichung darf höchstens 1 Graustufe [optische Dichte] betragen Es ist zu prüfen, ob die Dosisleistung halbjährlich im Nutzstrahlenbündel (ausmessen) den Angaben der Das Ergebnis der Prüfung ist aufzuzeichnen. Bei wesentlichen Änderungen der Dosisleistung sind unverzüglich die Ursachen zu ermitteln und zu beseitigen All Copyrights by P.-A. Oster ® Konstanzprüfung der Filmverarbeitung: 1x wöchent lich Ein Film, dessen Sorte bei der Abnahmeprüfung verwendet wurde, wird in den Prüfkörper eingeschoben. Mit den Werten, die aus dem Abnahmeprotokoll zu entnehmen sind, wird der Film durch den Prüfkörper hindurch belichtet. All Copyrights by P.-A. Oster ® Bevor dieser Film entwickelt wird, muß die Temperatur des Entwicklers 1x wöchent lich gemessen werden. Sie darf nicht mehr als 0,5°C von den Werten der Abnahmeprüfung abweichen. Die Prüfkörperbilder weisen drei Graustufen auf. Der entwickelte Prüffilm wird mit der Referenzaufnahme visuell verglichen. Die Dichte der mittleren Stufe darf maximal um den Wert einer Stufe abweichen. All Copyrights by P.-A. Oster ® Für die Konstanzprüfung werden folgende Prüfmittel benötigt: Ein Prüfkörper Röntgenfilme Thermometer Eine Stoppuhr Formblatt zur Dokumentation der ermittelten Werte Beim OPG sind die entsprechenden Prüfmittelkörper und deren Fixierung am Gerät wie bei der Abnahmeprüfung zu beachten. All Copyrights by P.-A. Oster ® Zeigt die mittlere Stufe der Prüfkörperaufnahme eine zu hohe Dichte, d.h. mehr als eine Stufe zu dunkel, kommen folgende Ursachen in Frage: Der Entwickler wurde falsch angesetzt. Die Konzentration ist zu hoch. Die Temperatur des Entwicklers ist zu hoch. Der Thermostat ist defekt oder die Entwicklerumgebung ist zu warm. Es wurde irrtümlich eine zu hohe Belichtung am Röntgengerät eingestellt. Die Werte sind mit dem Prüfprotokoll zu vergleichen. Es wurde ein falscher Filmtyp verwendet. All Copyrights by P.-A. Oster ® Zeigt die mittlere Stufe der Prüfkörperaufnahme eine zu hohe Dichte, d.h. mehr als eine Stufe zu dunkel, kommen folgende Ursachen in Frage: Der Entwickler wurde falsch angesetzt. Die Konzentration ist zu hoch. Die Temperatur des Entwicklers ist zu hoch. Der Thermostat ist defekt oder die Entwicklerumgebung ist zu warm. Es wurde irrtümlich eine zu hohe Belichtung am Röntgengerät eingestellt. Die Werte sind mit dem Prüfprotokoll zu vergleichen. Es wurde ein falscher Filmtyp verwendet. All Copyrights by P.-A. Oster ® Zeigt die mittlere Stufe der Prüfkörperaufnahme eine zu geringe Dichte, d.h. mehr als eine Stufe zu hell, kommen folgende Ursachen in Frage: Der Entwickler ist verbraucht. Bevor Patientenaufnahmen entwickelt werden, muß ein Neuansatz erfolgen. Die Temperatur des Entwicklers ist zu niedrig. Das Gerät hatte nach dem Einschalten nicht genügend Zeit, um die gewünschte Temperatur zu erreichen. Der Entwickler wurde falsch angesetzt. Die Konzentration ist zu niedrig. Es wurde irrtümlich eine zu niedrige Belichtung am Röntgengerät eingestellt. Es wurde ein falscher Film verwendet. All Copyrights by P.-A. Oster ® Überprüfung der Dunkelkammer oder des Tageslichtvorsatzes: 1x jährlich Bei vorhandener Dunkelkammer wird eine Prüfkörperaufnahme angefertigt. Die Dunkelkammerbeleuchtung wird ausgeschaltet. Der Film wird aus der Verpackung oder einer Kassette entnommen und mit einem lichtundurchlässigen Material, z. B. Karton, zur Hälfte abgedeckt. All Copyrights by P.-A. Oster ® Jetzt wird die Dunkelkammerlampe eingeschaltet und der Film wird eine Minute der Beleuchtung ausgesetzt. 1x jährlich Dann wird die Lampe wieder ausgeschaltet und der Film entwickelt. Der entwickelte Film wird an einem Filmbetrachter begutachtet. Gibt es zwischen abgedeckten und nicht abgedeckten Bildteilen sichtbare Dichteunterschiede, ist das ein Hinweis auf eine nicht korrekt ausgestattete Dunkelkammer. All Copyrights by P.-A. Oster ® Die regelmäßige Durchführung der Qualitätskontrolle und die korrekte Bearbeitung von Patientenaufnahmen werden von den "Zahnärztlichen Stellen" kontrolliert. All Copyrights by P.-A. Oster ® Die Unterweisung des berechtigten Personals zum Betrieb der Röntgenanlagen: Der Betreiber (Zahnarzt mit bescheinigter Fachkunde im Strahlenschutz) hat die Einweisung bei der ersten Inbetriebnahme durch eine fachkundige Person des Herstellers oder Lieferanten vornehmen zu lassen. All Copyrights by P.-A. Oster ® Gebrauchs- und Betriebsanweisungen sind dem berechtigtem Personal zu erklären und erreichbar auszulegen Zum Betrieb der Röntgenanlagen ist unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Zahnarztes, nur Personal einzusetzen, das die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz alle 5 Jahre bescheinigt und diese Kenntnisse in Fachkunde im Strahlenschutz alle 5 Jahre aktualisiert haben. All Copyrights by P.-A. Oster ® Das berechtigte Personal ist einmal jährlich 1x jährlich in Strahlenschutzanweisungen und in der RöV zu unterweisen. Das Protokoll ist zu unterschreiben. All Copyrights by P.-A. Oster ® Aufzeichnungspflicht bei Röntgenuntersuchungen: immer Es müssen bei jeder Aufnahme aufgezeichnet werden: das Datum der Aufnahme, Datum der letzten Aufnahme, Schwangerschaft ja/nein, Art der Aufnahme, Anlass (Grund) der Aufnahme und die Einstellungen der Anlage (Spannung, Belichtungszeit). All Copyrights by P.-A. Oster ® All Copyrights by P.-A. Oster ®